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Ferien in Slowenien - Gemeinsame Einrichtung KVG

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Arbeitsunfähigkeit/Taggeld<br />

Wenn Sie bei e<strong>in</strong>er Taggeldversicherung versichert s<strong>in</strong>d und während Ihren <strong>Ferien</strong><br />

länger als drei Tage arbeitsunfähig werden, dann müssen Sie sich von Ihrem<br />

behandelnden Arzt die Arbeitsunfähigkeit bestätigen lassen. Bitten Sie den Arzt, die<br />

Arbeitsunfähigkeit festzustellen und Ihnen e<strong>in</strong>e Besche<strong>in</strong>igung<br />

(Arbeitsunfähigkeitsbesche<strong>in</strong>igung) darüber auszustellen. Reichen Sie diese<br />

<strong>in</strong>nerhalb von drei Tagen nach Beg<strong>in</strong>n der Arbeitsunfähigkeit bei der zuständigen<br />

Regionalstelle der slowenischen Krankenversicherung (siehe Adressen am Ende des<br />

Merksblatts) e<strong>in</strong>. Vergessen Sie nicht, Ihren Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit<br />

zu <strong>in</strong>formieren. Teilen Sie ihm die voraussichtliche Dauer telefonisch mit, falls sich Ihr<br />

Aufenthalt <strong>in</strong> <strong>Slowenien</strong> dadurch über die geplante <strong>Ferien</strong>dauer verlängert.<br />

Bei längerer Arbeitsunfähigkeit überwacht die Regionalstelle die Dauer,<br />

gegebenenfalls durch kurzfristige E<strong>in</strong>ladung zu e<strong>in</strong>er Kontrolluntersuchung, deren<br />

Ergebnis Ihrer Krankenkasse mitgeteilt werden kann.<br />

<strong>Ferien</strong>- und Reiseversicherung<br />

Um hohe ungedeckte Kosten möglichst zu vermeiden empfehlen wir Ihnen, e<strong>in</strong>e<br />

<strong>Ferien</strong>- und Reiseversicherung (z.B. bei Ihrer Krankenkasse) abzuschliessen.<br />

Diese übernimmt – je nach Vertragsausgestaltung – folgende Kosten:<br />

� Kosten für Rücktransport <strong>in</strong> die Schweiz (Repatriierung)<br />

� Allfällige Mehrkosten für mediz<strong>in</strong>ische Behandlungen<br />

� Mehrkosten für die gewünschte Behandlung <strong>in</strong> der halbprivaten oder privaten<br />

Abteilung im Spital oder Kosten für den Inanspruchnahme von Leistungen <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er privaten Kl<strong>in</strong>iken<br />

Manche <strong>Ferien</strong>- und Reiseversicherungen bieten neben der Kostenübernahme für<br />

mediz<strong>in</strong>ische Leistungen auch e<strong>in</strong>e Erstattung von z.B. Annullierungskosten oder<br />

e<strong>in</strong>e Rechtschutzversicherung an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse<br />

über die Details dieser Versicherung.<br />

Ihre Krankenkasse <strong>in</strong> der Schweiz darf Ihnen nicht die gesetzliche Kostenbeteiligung<br />

nach slowenischem Recht erstatten.<br />

Ergänzende H<strong>in</strong>weise für Geschäftsreisende*, Studenten, entsandte<br />

Arbeitnehmer*, Arbeitnehmer im <strong>in</strong>ternationalen Verkehrswesen*<br />

Die <strong>in</strong> diesem Merkblatt aufgeführten Informationen gelten auch, wenn Sie zu e<strong>in</strong>em<br />

dieser Personenkreise gehören und die mediz<strong>in</strong>ischen Leistungen während Ihrer<br />

voraussichtlichen Aufenthaltsdauer <strong>in</strong> <strong>Slowenien</strong> notwendig werden.<br />

*Die Regelungen treffen nur auf Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und Nichtberufsunfall zu, nicht<br />

jedoch bei Berufsunfall.<br />

Verfasser: Geme<strong>in</strong>same E<strong>in</strong>richtung <strong>KVG</strong>, Gibel<strong>in</strong>strasse 25, Postfach, CH-4503 Solothurn Stand: 18.01.2010

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