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Untersuchungshaftentscheidungen von Ermittlungsrichtern in der ...

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18 <strong>Untersuchungshaftentscheidungen</strong> <strong>von</strong> <strong>Ermittlungsrichtern</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Republik Moldau E<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schätzung aus <strong>in</strong>ternationaler Sicht<br />

Maßnahmen unternimmt, sich se<strong>in</strong>er strafrecht-<br />

lichen Verantwortlichkeit entziehen“.<br />

Die auf dem vorstehenden Antrag ergange-<br />

ne Entscheidung wie<strong>der</strong>holt die <strong>in</strong>haltslosen<br />

Wertungen des Antrags, führt aber immerh<strong>in</strong><br />

an, dass <strong>der</strong> Verteidiger des Beschuldigten Tat-<br />

sachen zum Nichtvorliegen <strong>der</strong> Haftgründe<br />

vorgetragen hatte, nämlich den festen Lebens-<br />

mittelpunkt des Beschuldigten und dessen<br />

Schulde<strong>in</strong>geständnis, und ausgeführt hatte,<br />

dass <strong>der</strong> Staatsanwalt ke<strong>in</strong>erlei Beweismittel für<br />

dessen Wertung vorgelegt habe.<br />

Die richterliche Entscheidung führt anschlie-<br />

ßend auf, das Für und Wi<strong>der</strong> des jeweiligen Vor-<br />

br<strong>in</strong>gens sei gewürdigt worden – um dann zu<br />

dem Ergebnis kommen, <strong>der</strong> Antrag des Staats-<br />

anwaltes sei begründet. Als Begründung für<br />

diese richterliche Wertung f<strong>in</strong>det sich allerd<strong>in</strong>gs<br />

nur die Bezugnahme auf den potenziellen ge-<br />

setzlichen Strafrahmen und die Wie<strong>der</strong>gabe <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Bestimmungen zu den Haftgrün-<br />

den. Daran schließt sich nahtlos die Bemerkung<br />

an, „das präsentierte Material“ weise „mit Si-<br />

cherheit darauf h<strong>in</strong>, dass es vernünftige Gründe<br />

gebe, dass <strong>der</strong> Beschuldigte die Straftat began-<br />

gen habe und dass die Annahme berechtigt sei<br />

zu glauben, dass es notwendig sei, sicherzustel-<br />

len, dass <strong>der</strong> Beschuldigte nicht die Wahrheits-<br />

f<strong>in</strong>dung beh<strong>in</strong><strong>der</strong>e“.<br />

Die vorstehenden Formulierungen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e<br />

fast wörtliche Wie<strong>der</strong>gabe e<strong>in</strong>er Beispiels-<br />

entscheidung <strong>in</strong> <strong>der</strong> vom Obersten Gerichts-<br />

hof <strong>der</strong> Republik Moldau herausgegebenen<br />

Beispielssammlung 9 . Dort allerd<strong>in</strong>gs s<strong>in</strong>d die<br />

entsprechenden Ausführungen unterfüttert<br />

mit <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>gabe <strong>der</strong> für diese Bewertung<br />

sprechenden Tatsachen. In <strong>der</strong> <strong>von</strong> mir e<strong>in</strong>gese-<br />

henen Fallakte f<strong>in</strong>det sich an ke<strong>in</strong>er Stelle e<strong>in</strong>e<br />

Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung mit den <strong>von</strong> <strong>der</strong> Vertei-<br />

digung vorgetragenen Fakten o<strong>der</strong> mit Tatsa-<br />

chen, die die Wertung <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft<br />

unterstützen könnten, mit Ausnahme des H<strong>in</strong>-<br />

weises, dass <strong>der</strong> Beschuldigte se<strong>in</strong> Lebensunter-<br />

halt durch Gelegenheitsarbeiten bestreite, aber<br />

nicht offiziell beschäftigt sei.<br />

Wie <strong>in</strong> vielen an<strong>der</strong>en gerichtlichen Entschei-<br />

dungen f<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong>e (auch wie<strong>der</strong> auszugs-<br />

weise dem gerade genannten Modellbeispiel<br />

entlehnte) Passage, <strong>in</strong> <strong>der</strong>, offenbar zum Be-<br />

weis <strong>der</strong> Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung mit dem Ver-<br />

hältnismäßigkeitsgrundsatz, das Freiheitsrecht<br />

nach Art. 5 MRK rezitiert wird, aber im selben<br />

Atemzug ausgeführt wird, Untersuchungshaft<br />

sei gerechtfertigt weil <strong>der</strong> Beschuldigte die Ab-<br />

sicht habe, sich <strong>der</strong> gerichtlichen Verfolgung<br />

zu entziehen und neue Straftaten zu begehen;<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em solchen Fall sei die Freiheitsentzie-<br />

hung vom Gesetz vorgesehen, sei notwendig<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er demokratischen Gesellschaft und sei<br />

e<strong>in</strong> legitimes Mittel. Offenbar g<strong>in</strong>g das Gericht<br />

da<strong>von</strong> aus, e<strong>in</strong> Zitat <strong>der</strong> gesetzlichen Voraus-<br />

setzungen ersetze die tatsächliche und recht-<br />

liche Würdigung.<br />

Die Vorgehensweise, konkretes Tatsachenvor-<br />

br<strong>in</strong>gen <strong>der</strong> Verteidigung ohne jede Ause<strong>in</strong>an-<br />

<strong>der</strong>setzung unter Bezugnahme auf das <strong>in</strong> den<br />

Akten gar nicht wie<strong>der</strong>gegebene und mögli-<br />

cherweise gar nicht vorhandene Vorbr<strong>in</strong>gen <strong>der</strong><br />

Staatsanwaltschaft beiseite zu fegen und die<br />

rechtliche und tatsächliche Würdigung durch<br />

Gesetzeszitate o<strong>der</strong> Gesetzesmotive zu erset-<br />

zen, sche<strong>in</strong>t ke<strong>in</strong>eswegs auf die untere Instanz<br />

beschränkt zu se<strong>in</strong>. In <strong>der</strong> Beschwerde <strong>der</strong> Ver-<br />

teidigung gegen den Haftbefehl <strong>in</strong> dem vorste-<br />

hend geschil<strong>der</strong>ten Verfahren trug <strong>der</strong> Verteidi-<br />

ger vor, es sei nicht berücksichtigt worden, dass<br />

<strong>der</strong> Beschuldigte e<strong>in</strong> glaubhaftes Geständnis<br />

abgelegt und se<strong>in</strong>e Tat bereue und e<strong>in</strong>en festen<br />

Wohnsitz habe. Er habe ke<strong>in</strong>e Absicht, das Ver-<br />

fahren zu beh<strong>in</strong><strong>der</strong>n o<strong>der</strong> Zeugen zu bee<strong>in</strong>flus-<br />

sen; im Übrigen habe <strong>der</strong> Staatsanwalt ke<strong>in</strong>erlei<br />

Beweise dafür vorgelegt, dass <strong>der</strong> Beschuldigte<br />

die Absicht habe sich dem Verfahren zu entzie-<br />

9 Modele de acte judecătoreşti în procesul penal Sent<strong>in</strong>țe, decizii, încheieri ISBN 978-9975-9959-0-0 S. 186 ff.<br />

hen.

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