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DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG CHF 100,000,000 3.125 ...

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GERMAN LANGU<strong>AG</strong>E TRANSLATION OF SUMMARY<br />

ZUSAMMENFASSUNG DES DEBT ISSUANCE PROGRAMME<br />

Diese Zusammenfassung ist als Einleitung zu diesem Prospekt für das Debt Issuance Programme (der DIP-<br />

Prospekt) zu lesen, und jede Entscheidung hinsichtlich einer Anlage in auf den Inhaber lautende nachrangige<br />

Schuldverschreibungen (die nachrangigen Schuldverschreibungen) oder auf den Inhaber lautende nicht<br />

nachrangige Schuldverschreibungen (die nicht nachrangigen Schuldverschreibungen und, zusammen mit den<br />

nachrangigen Schuldverschreibungen, die Schuldverschreibungen) oder auf den Inhaber lautende Pfandbriefe<br />

(die Pfandbriefe und (zusammen mit den Schuldverschreibungen) die Schuldtitel) sollte auf der Grundlage des<br />

gesamten DIP-Prospekts, einschließlich der durch Bezugnahme einbezogenen Dokumente, getroffen werden.<br />

Nach Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und<br />

des Rates vom 4. November 2003 (die Prospektrichtlinie) in jedem Mitgliedstaat des Europäischen<br />

Wirtschaftsraums (der EWR) kann die <strong>DEPFA</strong> BANK plc und/oder die <strong>DEPFA</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Pfandbriefbank</strong> <strong>AG</strong> in<br />

einem solchen Mitgliedstaat nicht allein aufgrund dieser Zusammenfassung, einschließlich einer Übersetzung<br />

derselben, haftbar gemacht werden, außer wenn die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder<br />

widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen dieses DIP-Prospekts gelesen wird. Für den<br />

Fall, dass vor einem Gericht in einem Mitgliedstaat des EWR Ansprüche aufgrund der in diesem DIP-Prospekt<br />

enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der Kläger in Anwendung der einzelstaatlichen<br />

Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem die Ansprüche geltend gemacht werden, die Kosten für die<br />

Übersetzung des DIP-Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben.<br />

ALLGEMEINE ANGABEN ZUM PROGRAMM<br />

Beschreibung: Das Euro 15.<strong>000</strong>.<strong>000</strong>.<strong>000</strong> Debt Issuance Programme der <strong>DEPFA</strong> BANK plc und der<br />

<strong>DEPFA</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Pfandbriefbank</strong> <strong>AG</strong> (das Programm) ist ein Programm zur Emission von<br />

Schuldverschreibungen durch <strong>DEPFA</strong> BANK plc und <strong>DEPFA</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Pfandbriefbank</strong><br />

<strong>AG</strong> und Pfandbriefen durch <strong>DEPFA</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Pfandbriefbank</strong> <strong>AG</strong>. Schuldverschreibungen<br />

können auf nicht nachrangiger oder nachrangiger Basis begeben werden.<br />

Programmvolumen: Das Programmvolumen wird auf einen Gesamtnennbetrag (bzw. Amortisationsbetrag im<br />

Fall von mit einem Abschlag begebenen Schuldtiteln) an jeweils ausstehenden Schuldtiteln<br />

von Euro 15.<strong>000</strong>.<strong>000</strong>.<strong>000</strong> (oder den entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung,<br />

der wie im geänderten und neu gefassten dealership agreement vom 14. August 2006<br />

zwischen der <strong>DEPFA</strong> BANK plc und der <strong>DEPFA</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Pfandbriefbank</strong> <strong>AG</strong> und den<br />

(nachstehend angegebenen) Platzeuren (die Platzierungsvereinbarung) beschrieben<br />

berechnet wird) festgesetzt. Die Emittentinnen können das Programmvolumen vorbehaltlich<br />

der Einhaltung der maßgeblichen Bestimmungen der Platzierungsvereinbarung und der<br />

Erfüllung der von den Platzeuren oder der zuständigen Behörde möglicherweise geforderten<br />

Voraussetzungen (einschließlich der Erstellung eines Nachtrags zu diesem DIP-Prospekt<br />

oder eines neuen DIP-Prospekts) für die Zulassung der unter dem aufgestockten Programm<br />

zu begebenden Schultitel zum betreffenden geregelten Markt einer Börse in einem<br />

Mitgliedstaat des EWR oder das öffentliche Angebot von unter dem aufgestockten<br />

Programm zu begebenden Schultiteln in einem Mitgliedstaat des EWR aufstocken.<br />

Emittentinnen: <strong>DEPFA</strong> BANK plc (<strong>DEPFA</strong> BANK)<br />

<strong>DEPFA</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Pfandbriefbank</strong> <strong>AG</strong> (die <strong>Pfandbriefbank</strong>)<br />

Muttergesellschaft: <strong>DEPFA</strong> BANK plc (die Muttergesellschaft)<br />

Arrangeur: Morgan Stanley & Co. International Limited (der Arrangeur)<br />

Der Arrangeur hat eine administrative Funktion im Rahmen der Erstellung und/oder<br />

Aufrechterhaltung des Programms und trägt keine Verantwortung für irgendwelche im<br />

Zusammenhang mit dem Programm erstellten Dokumente. Zur Klarstellung: Im<br />

Zusammenhang mit einer unter dem Programm begebenen Tranche (wie nachstehend<br />

definiert) von Schuldtiteln darf der Arrangeur als Koordinator eines Angebots eben dieser<br />

Tranche von Schuldtiteln agieren, ist aber nicht verpflichtet, dies zu tun.<br />

Platzeure: ABN AMRO Bank N.V.<br />

BNP PARIBAS<br />

Citigroup Global Markets Limited<br />

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