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WEITER- BILDUNG 2014

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Teilnahmebedingungen<br />

Weiterbildungsangebot Januar–Dezember <strong>2014</strong><br />

32<br />

Sofern nicht besondere Teilnahmevoraussetzungen bestehen, erfolgt die Aufnahme<br />

in einen Lehrgang oder ein Seminar mit nach Reihenfolge des Eingangs<br />

der Anmeldungen. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Platzkapazität eines<br />

Lehrganges bzw. des Seminars und erfordert der Lehrgang bzw. das Seminar<br />

mit ein bestimmtes Grundlagenwissen, behält sich die Industrie- und Handelskammer<br />

ein Aufnahmeverfahren vor. Wir werden Ihre Daten (Name, Anschrift,<br />

Telekommunikationsdaten) zu diesem Zweck speichern und verarbeiten.<br />

Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit für die Zukunft gegenüber<br />

der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern durch Versendung einer E-Mail an<br />

info@hanau.ihk.de, telefonisch unter (06181) 92 90-0 oder schriftlich widerrufen<br />

werden. Eine über diesen Zweck hinausgehende Datenverarbeitung findet<br />

nur statt, wenn dies aufgrund gesetzlicher Regelungen vorgeschrieben ist.<br />

Zahlungsbedingungen:<br />

Der Teilnehmer hat das Entgelt für die Veranstaltung unabhängig von Leistungen<br />

Dritter (z.B. Arbeitsagentur) bis zu Beginn der Veranstaltung zu entrichten.<br />

Lernmittel, Tests und Prüfungen werden in der Regel gesondert berechnet. Für<br />

Lehrgänge, die länger als 6 Monate dauern, werden Ratenzahlungen gewährt.<br />

Die Ratenzahlungen müssen spätestens zu dem in der Rechnung genannten Termin<br />

auf einem Konto der Kammer eingegangen sein.<br />

Rücktritt:<br />

Der Teilnehmer kann bei Lehrgängen 3 Wochen und bei Seminaren 14 Tage vor<br />

Beginn ohne Angabe von Gründen schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Bei<br />

schriftlicher Abmeldung innerhalb von 3 Wochen bei Lehrgängen und 14 Tagen<br />

bei Seminaren vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr von 50 % der<br />

Teilnehmergebühr berechnet. Ein Rücktritt später als 4 Werktage vor Beginn der<br />

Veranstaltung ist ausgeschlossen. Der Teilnehmer bleibt in diesem Fall zur Zahlung<br />

der vollen Gebühr, bei Langzeitkursen der Gebühr für das erste Halbjahr<br />

verpflichtet. Diese Gebühr entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird.<br />

Wird eine Anmeldung am Tag des Seminarbeginns zurückgezogen oder erscheint<br />

ein gemeldeter Teilnehmer nicht, wird grundsätzlich die volle Gebühr fällig. Der<br />

Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit<br />

ist das Datum des Posteingangsstempels der Kammer.<br />

Gebühren:<br />

Soweit in Programmheften und Prospekten die Höhe von Prüfungsgebühren genannt<br />

sind, beruhen diese Angaben auf der zum Zeitpunkt der Drucklegung gültigen<br />

Gebührenordnung. Spätere Änderungen können daher nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Absage:<br />

Die angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen können nur stattfinden, wenn sich<br />

eine ausreichende Zahl von Teilnehmern verbindlich angemeldet hat. Die IHK hat<br />

das Recht, Lehrgänge und Seminare aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat,<br />

abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet. WeitereAnsprüche<br />

hat der Teilnehmer nicht. Änderungen der Zahl der Unterrichtsstunden, der<br />

Unterrichtstage oder des Lehrplanes behält sich die Kammer vor. Dozentenwechsel<br />

sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen den Teilnehmer nicht<br />

zum Rücktritt von dem Vertrag oder zur Minderung des Entgelts.

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