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VorwortKraftfahrer haben Anspruch auf besonderen Schutz.Mein Name ist Werner Reger. Seit meinem 20. Lebensjahrbeschäftige ich mich mit dem Vertrieb von Finanzdienstleistungen.Auf dem Wirtschaftsgymnasium habe ich die erstenGrundkenntnisse erfahren. Später in einer Ausbildung zumBankkaufmann wurde mein Wissen erweitert.Damals gab es noch harte Währungen. Erst viel später durch dieVerbreitung des Internet entstand allmählich das virtuelle Geld.Also ich habe jedenfalls noch die großen schweren Tressortüren inmeinen Augen. Dahinter verbarg sich das Gold, die Aktienzertifikateund natürlich Geld in verschiedenen Währungen. Es gab aber auchhunderte kleine Türchen, die alle verschlossen waren. Selbst dieBank kennt den Inhalt solcher Geheimschränke nicht.Die Altersvorsorge, die gesetzlichenSozialversicherungen; alles schienseinen ordentlichen Lauf zu gehen.Vermögen wurde abgesichert.Kredite wurden ausgehandelt.Menschen bauten sich Häuser undleihten sich das notwendige Geldvon den Banken. Zum Teil sogar mitextremen Zinsen.Das Leben und das Einkommenwurden gesichert. In dieser Zeitlernte ich, wie Versicherungen, diesich Menschen gekauft haben, ein Leben nach einem Unfall tragbarmacht. Beiträge zu Sozialversicherungen und Steuer gab es auch.Man zahlte dies aber einfach. Es blieb genug übrig, um sich einLeben mit dem überbleibenden Rest aufzubauen.Nachdem sich der kalte Krieg aufgelöst hatte, war die Freudezunächst groß, Deutschland hat sich nach 40 jähriger Trennungwieder zusammengefunden. Neues Geld musste her. Und sowurden die silbernen 5 Mark‐Stück in wertlose Metallmünzenumgetauscht. Wenn ich so zurückblicke, war das doch ein Betrug.Der Beginn von virtuellem Geld? Man hatte billiges Metall in derTasche mit einer virtuellen Wertaufschrift.meiner Krankenkasse vorgeschriebene Medikament müsse ich 5Euro Rezeptgebühr bezahlen. Ich entschied mich für das bessereMedikament.Bei der Vermittlung von Versicherungen legte ich immerbesonderen Wert auf fundamentale Absicherung der persönlichenGesundheit und des Einkommens. Versicherungen von Wertigkeitensteht bei mir an zweiter Stelle, obwohl viele Menschen natürlichnach der Sicherung von Hab und Gut verlangen und auchbekommen. Jedoch ohne Gesundheit und ohne Einkommen kannsich kein Mensch irgendwelche Anschaffungen leisten odererhalten.Deutschland hat sich abgesichert. Nachdem die Verantwortung anden Bürger abgegeben wurde. Nur eine kleine Gruppe vonMenschen widersetzte sich dieser Kraft derVerantwortungsübernahme. Nein. Ich zittiere nicht aus Asterix undObelix und ich meine auch nicht die Gallier. Ich rede von einer fürdie deutsche Wirtschaft enorm wichtigen Zunft. Die Kraftfahrer.Es ist vielen in dieser Zunft wirklich gelungen, sich jahrelang derVerantwortung für sich selbst zu entfliehen. Notdrüftig wurden anden Wochenenden teilweise Versicherungen gezeichnet. Aber dasreicht noch lange nicht, um die Verantwortung für sich selbst unddie Familie abzusichern. Es scheint, als wäre der gesamten Zunftentgangen, dass sie selbst die Verantwortung für sich tragenmüssen. Der Staat hat dies 2001 abgegeben und der Arbeitgeberträgt ebenfalls nur bedingt die Fürsorgepflicht. In der Zunft derKraftfahrer brennt die Gefahr lichterloh. Geringes Einkommen,Zeitdruck und der Verkehr auf den überfüllten Strassen tragen nichtunbedingt zur Gesundheitsförderung bei.Hohe Spesen sind ein willkommenes Geschenk. Für den Kraftfahrer,weil die Spesen quasi das Nettoeinkommen erhöhen. Für den Staataber auch, weil die Spesen keine Leistungszusagen auslösen. Wederbei der Krankenversicherung, noch bei der Rentenversicherung.Lediglich beim Hartz IV… dort können unter Umständen die Spesenangerechnet werden. Aber das ist ein tragbares Risiko für denGesetzgeber. Wer einmal von Hartz IV seinen Lebensunterhaltbestreiten musste, der weiß, wovon ich schreibe.Kurze Zeit später wurde das Plastikgeld sehr modern. Kreditkartenlösten die Travellerschecks und die Euro‐Schecks ab. Unglaublich. Inder ganzen Welt konnte man plötzlich an BankautomatenGeldscheine ziehen. Urlaub wurde zum Vergnügen.Und dann kam er. Der Euro und kurze Zeit später das Millennium.Nahezu ganz Europa mit nur einer Münze bereisen. Unglaublich.Plötzlich konnte man die Preise in anderen Ländern lesen. Manbrauchte nicht zu rechnen. Alles ist so einfach geworden und alleskostete plötzlich nur noch die Hälfte. Optisch jedenfalls.Zeitgleich baute sich eine neue Evolution auf. Das Internet. Nichtnur, dass man in Europa eine einheitliche Währung hatte. JederHaushalt hatte innerhalb kürzester Zeit einen Internetanschluss undkonnte mit der Welt kommunizieren. Die neue Welt war geboren.Im Jahr 2001 verabschiedete sich der deutsche Staat von derVerantwortung, zumindest teilweise. Riester hatte bereits s eineAufgaben erfüllt und die Renten gekürzt. Rürupp ergänzte dieKürzung und strich ersatzlos das Wort „Berufsunfähigkeit“ aus demSozialgesetz<strong>buch</strong> für alle die nach 1961 geboren wurden. DieVerantwortung, sein Einkommen zu schützen, obliegt nun alleindem Beitragszahler. Wenn damit nicht schon genug Unheil über diestaatliche Vorsorge gekommen ist, wird nochmals ein Unheilnachgeschoben. Alle Rentenleistungen müssen zukünftig versteuertwerden. Das Rentenalter wurde angehoben. Wer früher in Rentewill, soll sparen. Eigenverantwortlich. Denn Steuervergünstigungengibt es nur noch auf ganz bestimmte Vorsorgeprodukte und dannauch nur begrenzt. Die Ärzte mussten nun Eintrittgelderabkassieren. Ich kann mich sehr gut an die Situation erinnern, als esmir wirklich schlecht ging und ich meinen Hausarzt aufsuchte.Bevor ich ein Wort über mein Leiden loswerden konnte, wurde ichmitten im Satz unterbrochen und gefragt: „ Die Praxisgebühr habenSie noch nicht bezahlt“. Später nach kurzen Gespräch mit meinemHausarzt legte er mir zwei unterschiedliche Rezepte für dieApotheke zur Einsicht vor. Das eine war ein Privatrezept mit einembesseren Medikament, das 8 Euro kosten würde. Für das vonWie kann ich also als Finanzfachmann der großen Zunft derKraftfahrer helfen. Produkte müssen angepaßt sein. Also müssenVersicherungsbedingungen an den Bedarf eines Kraftfahrersangepasst werden. Was bringt einem Kraftfahrer beispielsweiseeine Zahnersatzversicherung, die sich an die Vorleistung dergesetzlichen Krankenkasse lehnt. Zahlt diese nicht, ist die PrivateZahnversicherung ebenfalls von der Leistung befreit. Und ich habenur im Promillebereich bereits lückenlose Bonushefte zu Gesichtbekommen bei den Kraftfahrer. Wie soll das denn gehen, wenn erständig unterwegs und im Zeitdruck ist?So habe ich angepaßt auf den Berufskraftfahrer verschiedeneVersicherungen separiert und in Bausteine wieder zusammengefügt. Unter der Marke exklusiv angeboten. So kann jederKraftfahrer das oder die Pakete auswählen, ergänzen oderanpassen. Immer so, wie es im Moment notwendig erscheint. Aberauch hier gilt die goldene Versicherungsregel: „Versicherung ist daseinzige Produkt der Welt, das ich nicht mehr kaufen kann, dannwenn ich es brauche“.Und wie kommt man als Kraftfahrer an ein Angebot oder gar aneine Beratung? Auch darüber habe ich mir Gedanken gemacht undeine Lösung für alle gefunden. Erstens beteilige ich mich an dengesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahmen undbegleite hier die Seminare bzw. Module. Desweiteren habe ichPlätze auf verschiedenen Rasthöfen in ganz Deutschlandeingenommen. Und letztendlich über Telefon, Facebook, Skype, Faxoder per Email und Chat Kontakt aufnehmen. Je schneller ich einAngebot unterbreiten kann, desto eher finden wir gemeinsam eineindividuelle Lösung für alle Berufskraftfahrer in Deutschland.Verantwortung selber tragen muss nicht schwer sein und auch nichtteuer.Mach den ersten Schritt und teste mich. Ich bin davon überzeugt,dass ich auch dir helfen kann. Ich freue mich auf eine langfristigeZusammenarbeit.3


InhaltsverzeichnisVorwort ................................................................................................................................................... 3Kraftfahrer haben Anspruch auf besonderen Schutz. ......................................................................... 3Die Sozialversicherungen ........................................................................................................................ 7Die aktuellen Beitragssätze 2015 in der Krankenversicherung: .......................................................... 8Zusatzbeitrag ....................................................................................................................................... 8Wechselmöglichkeiten ........................................................................................................................ 8Krankengeld für einen BKF .................................................................................................................. 8Festzuschüsse zum Zahnersatz ............................................................................................................ 9Berufskraftfahrer und Unfallversicherung ............................................................................................ 11Berufskraftfahrer und Rentenversicherung .......................................................................................... 12Beitragssätze 2015 Rentenversicherung: .......................................................................................... 12Regelaltersrente ................................................................................................................................ 12Erwerbsminderung ............................................................................................................................ 12Hinterbliebenenrente ........................................................................................................................ 12Berufskraftfahrer und Pflegeversicherung ............................................................................................ 13Die aktuellen Beitragssätze 2015 in der Pflegeversicherung: ........................................................... 13Leistungen der Pflegepflichtversicherung ......................................................................................... 13Pflege‐Zusatzverscherung ist eine Wertschätzung für die Familie ................................................... 13Berufskraftfahrer und Arbeitslosenversicherung (Hartz IV) ................................................................. 14Beitragssätze 2015 Arbeitslosenversicherung: ................................................................................. 14Anspruchvoraussetzung .................................................................................................................... 14Zur Berücksichtigung von Spesen als Einkommen beim Bezug von Hartz IV .................................... 14Berufskraftfahrer und Versicherungsvermittlung ................................................................................. 15Zusammenfassung über den Grundschutz der Sozialversicherungen .............................................. 15Was sollte unbedingt gesichert werden? .......................................................................................... 15Module im 5‐Jahres‐Rhythmus ............................................................................................................. 16Berufskraftfahrer und Finanzen. ........................................................................................................... 16Wo kommt man an die Informationen und Hilfe, die benötigt wird? .............................................. 166


Die SozialversicherungenMit den Sozialversicherungen wird die umfassende finanzielle sowie wirtschaftliche Absicherung desArbeitnehmers und seiner Angehörigen geschaffen. In Deutschland besteht für Arbeiter undAngestellte eine gesetzliche Sozialversicherungspflicht.Es besteht die Verpflichtung sich• bei einer Krankenkasse für Krankheitskosten (SGB V),• bei der Pflegepflichtversicherung für die Kosten bei Pflegebedürftigkeit (SGB XI),• bei der Arbeitslosenversicherung (SGB II und III)• in der Rentenversicherung für Arbeitsunfähigkeit und einen späteren Rentenbezug (SGB VI)zu versichern.• darüber hinaus ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, die Mitarbeiter gegen Unfallin der Berufsgenossenschaft zu versichern (SGB VII).Arbeiter und Angestellte zahlen monatliche Sozialversicherungsbeiträge bzw. umgangssprachlich alsSozialabgaben bezeichnet. Die Beitragssätze sind für die einzelnen Zweige der Sozialversicherungunterschiedlich hoch.Die gesetzliche Sozialversicherung wurde Anfang der 1880er Jahre vom damaligen Reichskanzler Ottovon Bismarck eingeführt. Bis dahin gab es bereits freiwillige Versicherungen und wurden vonGewerkschaften und vorwiegend kirchlichen Arbeiterverbänden getragen. Im Laufe der Jahrzehntehat sich daraus die heutige soziale Sicherung entwickelt. In diesem Sozialversicherungssystemwerden die sozialen Risiken so versichert, dass der betreffende Personenkreis rundum versichert undabgesichert ist. Dies gilt für die Art der Versicherung, sagt aber noch lange nichts über deren Qualitätoder über den Leistungsumfang aus.Auch Norbert Blüm, ehemaliger Bundesarbeitsminister, sagte den bekannten Satz: “Die Renten sindsicher”. Bis zum heutigen Tag ist diese Aussage auch richtig, aber die Leistungen, also die Höhe dergesetzlichen Renten, wird jedoch kontinuierlich geschmälert. Kürzung der Renten oder durchErhöhung der mit dem Rentenbezug verbundenen Ausgaben, wie Krankenkassen‐ undPflegepflichtversicherungsbeiträge, aber auch durch das seit 1.1.2005 gültige AltEinkG, das dieBesteuerung der Renten regelt. Die Besteuerung der Renten betrifft auch die vorgezogenen Rentenfür Arbeitsunfähigkeit. Die Besteuerung betrifft auch alle Privaten Rentenversicherungen mit einemVertragsbeginn nach dem 1.1.2005.Die bisherige Erwerbs‐ und Berufsunfähigkeitsrente entfällt, für alle die nach dem 01.01.1961geboren wurden. Stattdessen wurde eine zweistufige Erwerbsminderungsrente eingeführt.Wie wirkt sich das auf die besondere Berufs‐ und Einkommenssituation eines Berufskraftfahrers aus?Das wird im weiteren Verlauf detaillierter dargestellt. Die Information ersetzt allerdings keinepersönliche Beratung. Ich empfehle immer den Rat und die Empfehlung von einem aufBerufskraftfahrer spezialisierten Fachmann einzuholen. Die Verantwortung trägt jeder für sich selbst,spätestens mit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 hat der Staat die Verantwortung abgegeben.7


Berufskraftfahrer und Krankenversicherung.Die aktuellen Beitragssätze 2015 in der Krankenversicherung:• Allgemeiner Beitragssatz: 14,60 %• Arbeitnehmer: 7,30 %• Arbeitgeber: 7,30 %• Ermäßigter Beitragssatz: 14,00 %• Arbeitnehmer: 7,00 %• Arbeitgeber: 7,00 %ZusatzbeitragNeben dem allgemeinen Beitragssatz erheben die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitragbis zu 1,3 %. Der Zusatzbeitrag ist in voller Höhe vom Arbeitnehmer zu entrichten. Ein Wechsel derKasse kann sich also lohnen.WechselmöglichkeitenSeit dem 01.01.1996 kann jeder die Krankenkasse frei wählen, wenn man sich an folgendeBedingungen hält:• Grundsätzlich kann die Kasse jederzeit gewechselt werden. Die alte Kasse wird mit einer Fristvon 2 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt. An die neue Kasse ist man dannmindestens 18 Monate gebunden.Sollte man keine neue Kasse gefunden haben, ist man automatisch in der bisherigenKrankenkasse weiter versichert.• Sollte Ihre derzeitige Krankenkasse jedoch einen Zusatzbeitrag einfordern, so bestehtinnerhalb von 2 Monaten ab Inkrafttreten der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht und dieKasse kann mit einer Frist von 2 Monaten gewechselt werden ‐ auch ohne Einhaltung der 18‐monatigen Bindefrist.• Berufskraftfahrer können bei einem Wechsel alle Gesetzlichen Krankenkassen wählen, diesich der Allgemeinheit im Wohnortbundesland oder im Bundesland des Arbeitgebersgeöffnet haben. Das sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die Ersatzkassen, diegeöffneten Betriebskrankenkassen (BKK) sowie die Innungskrankenkassen (IKK).Zuzahlungen Zahnersatz 14,6( 0) und 15,9 (1,3%)Krankengeld für einen BKFPro Erkrankung muss der Arbeitgeber maximal sechs Wochen das Entgelt weiterzahlen. Zeiten wegenderselben Erkrankung werden allerdings zusammengerechnet. Tritt während einer bestehendenArbeitsunfähigkeit eine weitere neue Krankheit hinzu, so verlängert sich die Bezugsdauer von sechsWochen ab Beginn der ersten Erkrankung nicht.Doch auch bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit haben Sie unterfolgenden Voraussetzungen einen erneuten Anspruch auf Entgeltfortzahlung:Wenn Sie vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht wegen derselbenKrankheit arbeitsunfähig waren oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselbenKrankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.8


Das Unternehmen muss Ihnen so viel Entgelt zahlen, wie Sie normalerweise im Zeitraum derKrankheit verdient hätten.Überstunden werden grundsätzlich nicht mit eingerechnet. Fällt die regelmäßige Arbeitszeitallerdings durch die abzuleistenden Überstunden dauerhaft höher aus als die vereinbarte Arbeitszeit,müssen die Überstunden auch bei der Höhe der Entgeltfortzahlung berücksichtigt werden.Spesen (Aufwendungsersatzzahlungen) werden nur mitberechnet, wenn die Aufwendungen auchwährend der Krankheit anfallen.Wichtig: Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung (also in der Regel nach sechs Wochen) erhalten Sie vonIhrer Krankenkasse auf Antrag Krankengeld. Das Bruttokrankengeld beträgt 70 Prozent desbeitragspflichtigen Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens.Die Krankenkassen zahlen das Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit wegen ein und derselben Krankheitgrundsätzlich für einen Zeitraum von längstens 78 Wochen nach Krankheitsbeginn. Beidarüberhinausgehender Arbeitsunfähigkeit zahlt die Bundesagentur für Arbeit im RegelfallArbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung des § 125 SGB III.Festzuschüsse zum ZahnersatzSeit der Einführung des Festzuschusssystems für Zahnersatz erhalten gesetzlich Krankenversichertevon ihrer Krankenkasse feste Zuschüsse für Kronen, Brücken und Prothesen. Patienten sind in derWahl ihres Zahnersatzes frei ‐ die Festzuschüsse ändern sich dadurch nicht.Welche Zuschüsse die Krankenkasse zahlt, richtet sich nach dem individuellen zahnmedizinischenBefund, der den Zustand des gesamten Gebisses berücksichtigt. Zahnärzten und Krankenkassen stehtein Katalog mit rund 50 Einzelbefunden zur Verfügung, für die jeweils ein jährlich angepasster Betrag‐ der Festzuschuss ‐ ausgewiesen ist. Je nach Gebisssituation kann sich der Gesamtbetrag, den derPatient von seiner Kasse erhält, aus verschiedenen Festzuschüssen zusammensetzen. Die Zuschüssedecken 50 % der Durchschnittskosten der Regelversorgung ab, das ist die Behandlung, die beimvorliegenden Befund die Standardtherapie ist.Patienten, die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrnehmen und dabei ihrBonusheft abstempeln lassen, erhalten von ihrer Kasse einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz. Istdas Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent, nachzehn Jahren um 30 Prozent gegenüber dem Grundzuschuss. Zeitdruck bei Berufskraftfahrer lässt ofteinen lückenlosen Nachweis nicht zu. Es ist daher unbedingt angeraten, so früh wie nur möglich, sichum eine geeignete ergänzende Versicherung zu kümmern. Achtung. Prospekte verlocken oft mittollen Angeboten. Der billigste Tarif ist aber oft zu teuer, wenn er sich an die Vorgaben dergesetzlichen Krankenversicherung richtet. Unbedingt nur Tarife wählen, die nicht die Vorleistung derKrankenkasse berücksichtigt.Für Berufskraftfahrer mit geringem Einkommen gilt eine Härtefallregelung: Sie erhalten dendoppelten (Grund‐)Festzuschuss, mindestens aber die Kosten für die Regelversorgung. Eineunzumutbare Belastung liegt vor, wenn das monatliches (Familien‐) Bruttoeinkommen im Jahr 2015unter einer bestimmten Grenze liegt:• Alleinstehende 1.134,00 Euro• mit einem Angehörigen 1.559,25 Euro• jeder weitere Angehörige zusätzliche 283,50 Euro.9


Bei notwendig gewordenem Zahnersatz erstellt der Zahnarzt einen Heil‐ und Kostenplan. Er muss derKrankenkasse vor der Behandlung zur Genehmigung vorgelegt werden. Er informiert über alleanfallenden Kosten und die Höhe des Festzuschusses.Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen haben neutrale Beratungsinstanzen zum Thema Zahnersatzeingerichtet. Wenn Zahnersatz benötigt wird und bereits einen Heil‐ und Kostenplan einesbehandelnden Zahnarztes vorliegt, kann man sich eine neutrale zweite Meinung dazu einholen.10


Berufskraftfahrer und UnfallversicherungErleidet ein Kraftfahrer während der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit einen Unfall, könnte eraufgrund des Arbeitsvertrages von seinem Arbeitgeber Schadenersatz verlangen, sofern diesen einVerschulden trifft. In gewisser Weise handelt es sich also bei der gesetzlichen Unfallversicherung umeine „Haftpflichtversicherung“ des Arbeitgebers, deshalb wurde die Beitragszahlungspflicht auchallein dem Arbeitgeber auferlegt.In der gesetzlichen Unfallversicherung sind nur Mitarbeiter mit einem im inländischenArbeitsverhältnis erfasst. Für Kraftfahrer, die auch vorübergehend im Ausland arbeiten, bleibt derVersicherungsschutz bestehen.Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall eines Berufskraftfahrers, der seine Ursache in der versichertenTätigkeit hat. Neben der eigentlichen Arbeit dem Lenken, ist auch eine weitere Tätigkeit versichert,wenn zwischen dieser und der eigentlichen Arbeit eine enge Verbindung existiert und sie demUnternehmen dienen soll.Der Begriff der „versicherten Tätigkeit“ ist daher von besonderer Bedeutung für den Schutz dergesetzlichen Unfallversicherung, denn nicht für jede Tätigkeit während der Arbeitszeit bestehtVersicherungsschutz. Besteht zwischen Unfall und versicherter Tätigkeit kein ursächlicherZusammenhang, beispielsweise weil sich der Kraftfahrer zur Besorgung privater Angelegenheiten vonder versicherten Tätigkeit entfernt, entfällt der gesetzliche Unfall‐Versicherungsschutz. Auch dasBesorgen einer Lohnsteuerkarte oder der Besuch bei dem Geldinstitut, an das der Arbeitgeber dasGehalt überweist, fällt in den persönlichen Lebensbereich des Arbeitnehmers und ist daher nichtbzw. nicht mehr gesetzlich unfallversichert.Obwohl ein Kraftfahrer im Fahrzeug, also dem eigentlichen Arbeitsplatz sehr oft seine Freizeitverbringt, ist kein Versicherungsschutz gegeben. Wird beispielsweise der Kraftfahrer während seinerFreizeit bedroht oder überfallen, besteht kein Versicherungsschutz.Ein Kraftfahrer sollte also unbedingt auf die Bedingungserweiterungen einer privatenUnfallversicherung achten. Wichtige Leistungsbausteine schützen den Berufskraftfahrer besser, alsoft angebotene Pauschalangebote.Neben Arbeitsunfällen fallen auch Berufskrankheiten unter den Schutz der gesetzlichenUnfallversicherung. Für derartige Erkrankungen wird wie bei Arbeitsunfällen geleistet. Derzeit sind 73anerkannte Berufskrankheiten im Katalog aufgeführt. Beim Kraftfahrer bleiben daher viele weitereKrankheiten ohne Versicherungsschutz, können allerdings in speziellen Unfallversicherungenmitversichert werden.Eine der wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ist das Verletztengeld für denBerufskraftfahrer. Die Berechnung und Auszahlung des Verletztengeldes erfolgt durch dieKrankenkassen im Auftrag der jeweiligen Berufsgenossenschaft. Wenn aber mit dem Wiedereintrittder Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen ist und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zuerbringen sind, endet das Verletztengeld. Ausreichende Einkommenssicherung bei Krankheit oderUnfall kann nur ein privates Krankentagegeld bieten. Dabei ist es sogar bei speziellenBerufskraftfahrertarifen möglich, nicht nur das Nettoeinkommen erstattet zu bekommen, sondernauch die Spesen. Somit ist ein hundertprozentiger Einkommensschutz machbar. KraftfahrerSondertarife erstatten sogar 100 % des Einkommens inklusiv der Spesen nach einem Jahr. Also dann,wenn das Verletztengeld der Berufsgenossenschaft spätestens entfällt.11


Berufskraftfahrer und RentenversicherungBeitragssätze 2015 Rentenversicherung:• Allgemeiner Beitragssatz: 18,70%• Arbeitnehmer: 9,35%• Arbeitgeber: 9,35%Regelaltersrente„Möchten Sie ohne Abstriche bei Ihrer Rente in den Ruhestand gehen, ist eine bestimmteAltersgrenze Voraussetzung. Diese steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre an, umsicherzustellen, dass die Beiträge für die jüngere Generation bezahlbar bleiben. Ein entscheidenderGrund hierfür ist die längere Lebenserwartung, welche die Bezugszeit der Rente von 10 Jahren (1960)auf aktuell 17 Jahre ausdehnte ‐ Tendenz weiter steigend.Wer nach dem 1.1.1964 geboren ist, wird erst ab dem 67. Lebensjahr die Regelaltersrente ohneAbzug erhalten können.Der Gesetzgeber entschied sich2005 im Hinblick auf längere Rentenbezugsdauern weiterhin,stufenweise die geltenden Altersgrenzen von 60 Jahren wegen Arbeitslosigkeit und für Frauen sowievon 63 Jahren für langjährig Versicherte für die Altersrenten, die unter besonderen Voraussetzungenbereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen werden können, auf das65. beziehungsweise 67. Lebensjahr anzuheben.ErwerbsminderungNicht immer läuft im Leben alles rund. Im Fall einer Erwerbsminderung kann es auch in jungen Jahrenschon Rente geben.Der Gesetzgeber hat sich im Jahre 2001 durch eigene Gesetzgebung im Sozialgesetz<strong>buch</strong> VI, SGB VI,aus der ohnehin bescheidenen Verantwortung verabschiedet und bürdet den jüngerenArbeitnehmern damit die Last einer größeren eigenen Absicherung auf. Die bisherige Erwerbs‐ undBerufsunfähigkeitsrente entfällt, für alle die nach dem 01.01.1961 geboren wurden. Stattdessenwurde eine zweistufige Erwerbsminderungsrente eingeführt. Für diesen Personenkreis gilt derBerufsschutz nicht mehr, eine Arbeitsaufnahme in einem anderen Beruf ist damit für diese zumutbar.Im Falle von Berufsunfähigkeit können Sie über die gesetzliche Rentenversicherung einige wenigeProzent Ihres bisherigen Einkommens als sogenannte Erwerbsminderungsrente erhalten. Das Niveaudieser Rente ist äußerst gering. Mehr als 30% des ursprünglichen Bruttogehaltes kann nicht über diegesetzliche Rentenversicherung erzielt werden. Die Spesen bleiben bei der Berechnung der Renteunberücksichtigt.HinterbliebenenrenteStirbt der Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder ein Elternteil, können Witwen‐ oderWaisenrente wenigstens finanzielle Verluste abfedern. Es erfolgt allerdings eine Anrechnung deseigenen Einkommen. Ein Kraftfahrer sollte sich daher stets bewußt sein, dass er tgäich großenGefahren ausgesetzt ist. Der Verlust eines Familienmitglieds ist in jeder Hinsicht eine schmerzlicheSituation.12


Berufskraftfahrer und PflegeversicherungDie aktuellen Beitragssätze 2015 in der Pflegeversicherung:• Allgemeiner Beitragssatz: 2,35 %• Arbeitnehmer: 1,175 %• Arbeitgeber: 1,175 %• Beitragszuschlag für Kinderlose: 0,25%• Besonderheit in Sachsen:• Arbeitnehmer: 1,675 %• Arbeitgeber: 0,675 %Jeder Kraftfahrer ist pflichtversichert. In der Regel folgt die Pflegeversicherung der Krankenkasse.Einen Beitragszuschlag haben kinderlose zu entrichten.Leistungen der PflegepflichtversicherungDie Leistungen der Pflegeversicherung werden nach „Stufen der Pflegebedürftigkeit“ gewährt. Beiprofessioneller ambulanter oder (teil‐)stationärer Pflege werden die Kosten bis zu den genanntenHöchstbeträgen übernommen.Pflegestufe Höchstsätze mit eingeschränkterAlltagskompetenz• I 468,00 EUR 689,00EUR• II 1.144,00 EUR 1.298,00 EUR• III 1.612,00 EUR 1.612,00 EURDie Pflegepflichtversicherung ist damit keine Vollversicherung; um eine vollständige Absicherung zuerzielen, ist der Abschluss einer privaten Pflege‐Zusatzversicherung notwendig. Für Kraftfahrer gibtes auch die geförderte Pflegezusatzversorgung. Bei einem Eigenbeitrag ab 10 Euro übernimmt derGesetzgeber 5 Euro für diese geförderte Pflege‐Zusatzversicherung.Pflege‐Zusatzverscherung ist eine Wertschätzung für die FamilieEhegatten oder Partner und Familienmitglieder ersten Grades, also eigene oder adoptierte Kinderoder die Eltern müssen für die Pflegekosten aufkommen. Immobilien müssen nicht veräußertwerden, um die Pflegekosten zu begleichen, werden aber mit dem ortsüblichen Mietwertverrechnet. Weitere Informationen und Hilfe erteilt jedem Kraftfahrer der exklusiv‐Anwalt, dessenTelefonnummer am Ende dieser Brochure genannt wird.13


Berufskraftfahrer und Arbeitslosenversicherung (Hartz IV)Beitragssätze 2015 Arbeitslosenversicherung:• Allgemeiner Beitragssatz: 3,00%• Arbeitnehmer: 1,50%• Arbeitgeber: 1,50%AnspruchvoraussetzungGrundsätzlich hat jeder Anspruch der innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Tätigkeitoder Beschäftigung mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hatund beträgt in etwa 40% vom durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate.Mit dem Rechner der Arbeitsagentur kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld überprüft werden.Zur Berücksichtigung von Spesen als Einkommen beim Bezug von Hartz IVDas Bundessozialgericht (BSG) hatte sich mit Urteil vom 11.12.2012 Az. B 4 AS 27/12 R mit der Fragezu beschäftigen, ob Spesen zu berücksichtigendes Einkommen beim Bezug von Leistungen nach demSGB II sind und falls ja, was als notwendige Ausgaben von den Spesen abzugsfähig ist.Im vom BSG entschiedenen Fall erhielt die Familie um einen Fernfahrer aufstockende Leistungennach dem SGB II, wobei dem Fernfahrer neben einem Grundgehalt für seine Tätigkeit auch Spesen inunterschiedlicher Höhe in Abhängigkeit von der jeweiligen Tätigkeit von seinem Arbeitgeber gezahltwurden.Das BSG stellt nunmehr in vorliegender Entscheidung klar, dass Spesen Einkommen im Sinne von § 11I SGB II darstellen und damit bei der Ermittlung der Bedürftigkeit bzw. des Maßes der Bedürftigkeitgrundsätzlich zu berücksichtigen sind, da die Zahlung von Spesen keine zweckbestimmten Zahlungensind, die dazu führen, dass der Betrag der Bedarfsgemeinschaft nicht zur Deckung desLebensbedarfes zur Verfügung steht.Werden die Spesen jedoch konkret als Aufwendungen zur Erzielung der Erwerbseinkommensverwendet, so sind diese Kosten gem. § 11b I 1 Nr. 5 SGB II n.F. bzw. § 11 II 1 Nr. 5 SGB II a.F.grundsätzlich vom Einkommen in Abzug zu bringen.Faktisch bedeutet dies, dass der als Spesen gezahlte Betrag als Einkommen im Sinne des SGB II zubetrachten ist, wobei jedoch auf einer zweiten Stufe vom Einkommen die mit der Erzielung desEinkommens notwendige Ausgaben in Abzug gebracht werden können.14


Berufskraftfahrer und VersicherungsvermittlungZusammenfassung über den Grundschutz der SozialversicherungenBerücksichtigt man jegliche Sozialversicherung für sich, scheint die Grundsicherung für jedenKraftfahrer gegeben zu sein. In Kombination zueinander heben sich die Leistungen entsprechend auf.In der Regel bezahlt nur ein Sozialversicherungsträger. Krankentagegeld oder Verletztenrente.Arbeitslosenhilfe oder Erwerbsminderungsrente.Keinem Kraftfahrer sei zu wünschen, dass er ausschließlich von den Sozialversicherungen alleinabhängig sein muss. Außer eine Leistung, nämlich die Regelsaltersrente. Diese Leistung hat jederBerufskraftfahrer für einen enormen Dienst für die Bevölkerung verdient.Doch auch hier ist alleinig von der Leistungsseite kein uneingeschränktes Auskommen möglich.Was sollte unbedingt gesichert werden?• Vom Einkommen und Status unabhängig ist es absolut wichtig die Haftpflichtansprücheabzusichern. Es sind Mißgeschicke im alltäglichen Leben, die einfach passieren oder auchnicht. Eine Haftpflichtversicherung ist also ein muß.• Verkehrsdelikte und Ordnungswidrigkeiten lassen sich oft auch nicht einfach aus der Weltschaffen. Anwaltliche Hilfe ist einerseits teuer, aber auch lästig. Die finanzielle Sicherungbietet nur eine entsprechend für den Berufskraftfahrer konzipierte Rechtsschutzversicherungfür den Verkehr. Und das ohne Selbstbeteiligung, denn nur dann kann man auch bei einerOrdnungswidrigkeit beruhigt einen Anwalt vertrauen.• Verdienstausfall durch anhaltende Krankheit. Die Krankenkasse wird auch einen Kraftfahrernur so weit finanziell unterstützen, bis die Wunden verheilt sind. Für bleibende Schäden, dieaber keine Arbeitsunfähigkeit bedeuten, kommt die Krankenkasse nicht weiter auf. Auch dasKrankengeld endet spätestens mit der Genesung oder wird maximal für 72 Wochen (+6Wochen Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber) bezahlt. Spesen werden nicht berücksichtigt.Wer als Kraftfahrer hier einen ausreichenden Verdienstausfallschutz sucht, wird beiSpezialversicherungen schnell fündig. Volle Entschädigung inklusive Spesen sind möglich.Über 78 Wochen hinaus 100% inklusive Spesenersatz kann der Kraftfahrer für 10‐20 Eurokaufen. Übrigens als Sonderlösung auch ohne Gesundheitsprüfung ganz oder teilweisemachbar.• Ärgerlich, wenn doch mal ein Unfall passiert, ein komplizierter Bruch eines knochens. Hierschützt dann rund um die Uhr, also auch in der Freizeit die Kraftfahrer Unfallversicherung.Spezielle Bedinungserweiterungen für Berufskraftfahrer und deren Familien. DasSpezialpaket gibt es für 10‐25 Euro. Darin enthalten ist dann ein Preisvorteil von rund 40 %,aber mit vollen und sogar erweiterten Leistungen.• Eine „echte“ Berufsunfähigkeitsabsicherung ist kaum noch für einen Berufskraftfahrer immittleren Alter finanzierbar. Das Einkommen ist nicht dazu da, nur für Versicherungenarbeiten zu müssen. Abhilfe kann hier das Engegenkommen von einerVersicherungsgesellschaft schaffen. Zum Preis zwischen 15‐30 Euro kann quasi eineSchnittstelle zwischen Unfallversicherung und einer Berufsunfähigkeitsabsicherunghergestellt werden. Für den Berufskraftfahrer bedeutet dies, dass noch Geld über bleibt, umdas Leben zu finanzieren, andererseits aber auch geniale und flexible Absicherung, die sichjeder Berufskraftfahrer leisten sollte.15


• Zusatz‐Pflegerente. Wer 10 Euro investiert, bekommt automatisch 5 Euro von der Rgierungdazu. Ihrer Familie nnd Ihnen kann solche eine staatliche Zusatz‐Pflege eine enormeErleichterung sein.• Für die Hinterbliebenen‐Versorgung und für die spätere Rente gibt es derzeit kaum Produkte.Niedrige Zinsen kompensieren die Inflation. Bausparkassen zahlen derzeit mehr Zins, als dieBanken und später eine Immobilie zu kaufen scheint derzeit eine der besten Rentenvorsorgezu sein.Nicht vergessen, abzuwägen, ob eine Kombination für die Alters‐ undHinterbliebenenvorsorge über den Arbeitgeber lohnend ist. Lohnend mit Sicherheit, weil sichenorme Sparpotentiale durch Steuer‐ und Sozialversicherungseinsparungen verwirklichenlassen. Für einen Kraftfahrer aber absolut negativ, weil dadurch die Sozialleistungen nochweiter reduziert werden und im Krankheitsfall dann eher zu einer Verarmung führen könnte.Sorgfältig aufgebaut in Kombination mit einer Rücksicherung wie oben erwähnt eine guteAlternative.Wer so sein Leben und sein Einkommen heute und morgen erhalten möchte, kann diese Produkteteilweise, in Bausteinen oder alle insgesamt einmalig erwerben. So kann der Versicherungsschutzzwischen 15 und 80 Euro im Monat aufgebaut werden. Die Altersvorsorge als individuellen Bausteinnach Bedarf und können dazu.Module im 5‐Jahres‐RhythmusWem es zu lästig ist, alle 5 Jahre die Wochenenden für Modulschulungen zu verbringen, der kannneuerdings auch alle 5 Module von Montag bis Freitag im Rahmen eines Bildungsurlaubsdurchführen.Berufskraftfahrer, die die Module selbst finanzieren müssen oder der Arbeitgeber sich daher eineBindefrist einräumen lässt, können exakt diese Modulwochen auch bequem finanzieren. Passend füreinen Berufskraftfahrer, der nicht immer die finanziellen Mittel sofort zur Verfügung hat und einDarlehen bei der Bank oft 8, 10 oder mehr Prozent Zinsen kostet.Und wenn es gerademal ganz eng wird, dann steht dem Kraftfahrer ebenfalls die Möglichkeit, bis zu10.000 Euro bereitzustellen.Berufskraftfahrer und Finanzen.Wo kommt man an die Informationen und Hilfe, die benötigt wird?In einem persönlichen Gespräch kann man vieles bereits organisieren oder vorbereiten. IndividuelleBerechnungen sind notwendig. Formulare und Kleingedrucktes der Versicherungen und Banken wirdklar, verständlich und ehrlich analysiert.Man kann nicht erwarten, dass sich bisher noch kein Kraftfahrer abgesichert hat. Wir wissen abernicht, ob alles so den Gegebenheiten entspricht.Je eher oder schneller ein erster Kontakt stattfindet, desto früher können Lösungen gemeinsamausgearbeitet werden. Es tut nicht weh. Im Gegenteil, es beruhigt, wenn man weiß, für sich und dieFamilie die notwendige Sicherheit geschaffen zu haben.Immer dann, wenn ein Kraftfahrer das Wort „exklusiv“ sehen kann, dann ist sicher, dass er hier inguten Händen ist. Auch bestehende Verträge können gerne unter das Dach von „exklusiv“ fürKraftfahrer übertragen werden. Egal, bei welcher Versicherungsgesellschaft die Verträge jemalsgezeichnet wurden.16

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