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Bestellschein für ein SchokoTicket

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<strong>Bestellsch<strong>ein</strong></strong> <strong>für</strong> <strong>ein</strong> <strong>SchokoTicket</strong>(Anspruch SchkVo)Name des Schülers:(Bitte schreiben Sie deutlich lesbar in Druckbuchstaben. Kreuzen Sie Zutreffendes bitte an.)Familienname des SchülersKlasse / Fachrichtung:Vorname des SchülersStraße/HausnummerPostleitzahl/WohnortTelefonnummer bzw. Handy-Nr. (Angabe freiwillig)E-Mail (Angabe freiwillig)SchulstempelGeschlecht W M GeburtsdatumGeltungsbereich der Karte:Ich möchte das <strong>SchokoTicket</strong> <strong>für</strong> den BereichVRR Nord VRR Süd VRR E (+ 15 €)Mit Einführung des <strong>SchokoTicket</strong>s zum 01.02.2012 ist <strong>ein</strong> Anteil des Fahrgeldes vom Kunden zu tragen. Der zu zahlende Eigenanteil wird vom Schulträger festgesetzt. (DerEigenanteil entfällt <strong>für</strong> Schüler, <strong>für</strong> die Hilfe zum Lebenserhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) geleistet wird. Der entsprechende Bescheid ist dem Antragbeizufügen.Sollte ich k<strong>ein</strong>e Freifahrberechtigung haben, bestelle ich das <strong>SchokoTicket</strong> <strong>für</strong> 29,80 €.(In diesem Fall dem Antrag bitte <strong>ein</strong>e Schulbesch<strong>ein</strong>igung/<strong>ein</strong>en Stempel der Schule beifügen.Weitere Geschwister:Die unten aufgeführten Geschwister nehmen das <strong>SchokoTicket</strong> bereits über den Schulträger in Anspruch.TicketnummerTicketnummerGeburtsdatumGeburtsdatumName, Vorname:Schule:Name, Vorname:Schule:Die gültigen Abonnementbedingungen habe/n ich/wir erhalten und erkenne/n sie an.DatumUnterschrift der Abonnentin/des AbonnentenBei Minderjährigen Angaben zum gesetzlichen Vertreter:Unterschrift der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters/ der Erziehungsberechtigen(bei Minderjährigen)FamiliennameAnschrift:wie obenabweichend wie folgt:VornameEinzugsermächtigung:Hiermit ermächtige ich die Niederrh<strong>ein</strong>ische Verkehrsbetriebe AG NIAG, den im Abonnement zu entrichtenden Fahrpreis/Eigenanteil bei Fälligkeit zu Lasten m<strong>ein</strong>es Kontos imLastschriftverfahren <strong>ein</strong>zuziehen.Konto-Nr.BankleitzahlKreditinstitutKontoinhaber Familiennahme/VornameStraße/HausnummerDatum2 0Unterschrift des Kontoinhabers(ggf. gesetzliche(r) Vertreter(in)/Erziehungsberechtigte(r))Postleitzahl/WohnortVom Schulträger auszufüllen:Es wurde <strong>ein</strong> Eigenanteil in Höhe von 12,00 € 6,00 € 0,00 € festgesetzt.Wird vom VU ausgefüllt:Kundennummer:08/12


Allgem<strong>ein</strong>e Abonnentenbedingungen zum <strong>SchokoTicket</strong>Hier<strong>für</strong> gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungendes VRR sowie Folgendes:1. Voraussetzungen <strong>für</strong> das AbonnementVoraussetzungen <strong>für</strong> die Ausgabe von <strong>SchokoTicket</strong>s an berechtigteSchülerinnen und Schüler durch das Verkehrsunternehmensind:1) der Nachweis zur Berechtigung zum Erwerb des <strong>SchokoTicket</strong>sdurch den Abonnenten oder dessen gesetzlichen Vertreterund2) der Abschluss <strong>ein</strong>es Abonnementvertrages bei minderjährigenSchülerinnen und Schülern durch den Erziehungsberechtigtenoder durch den volljährigen Schüler und3) die Ermächtigung des Kontoinhabers zum Einzug desjeweiligen Fahrgelds von <strong>ein</strong>em im Inland geführten Girokontobis auf weiteres, mindestens jedoch <strong>für</strong> die Dauer von 12Monaten, monatlich, oder soweit vorgesehen vierteljährlich,im Voraus <strong>für</strong> die jeweilige Vertragsperiode.4) dass im Rahmen der Antragsprüfung das VerkehrsunternehmenAuskünfte über die Bonität des Kontoinhabers bei<strong>ein</strong>er Wirtschaftsauskunftsdatei <strong>ein</strong>holen kann. Die Verkehrsunternehmen,die <strong>ein</strong>e Bonitätsprüfung durchführenwollen, unterrichten vorher den Abonnenten/Vertragspartnerhiervon und holen dabei s<strong>ein</strong>e Unterschrift <strong>ein</strong>. Damit ist derAbonnent/Vertragspartner hierüber unterrichtet. Bei <strong>ein</strong>ernegativen Auskunft gilt der Aboantrag als abgelehnt. Für dieBonitätsprüfung werden Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatumdes Kontoinhabers an die Wirtschaftsauskunftsdateiübermittelt. Das Ergebnis der Prüfung wird unter Beachtungder datenschutzrechtlichen Bestimmungen durchdas Verkehrsunternehmen maximal 6 Monate gespeichert.2. Zustandekommen des AbonnementvertragesDer Abonnementvertrag kommt mit der Übergabe von Schoko-Tickets an den Abonnenten oder an <strong>ein</strong>en Bevollmächtigtendurch das Verkehrsunternehmen <strong>für</strong> den ersten 12-Monats-Zeitraumoder mit der Zahlung von Monatsraten oder Quartalsbeträgen<strong>für</strong> unaufgefordert übersandte <strong>SchokoTicket</strong>s zustande.Das <strong>SchokoTicket</strong> geht hierbei in den Besitz des Abonnentenüber. Das <strong>SchokoTicket</strong> ist Eigentum des Verkehrsunternehmens.Ist die Gültigkeit des <strong>SchokoTicket</strong>s abgelaufen, wirddem Abonnent unaufgefordert <strong>ein</strong> neues <strong>SchokoTicket</strong> zugesandt.Nach Ablauf des Vertragsverhältnisses hat der Kundedas Ticket an das Verkehrsunternehmen zurückzugeben. DerEmpfänger hat das <strong>SchokoTicket</strong> auf Richtigkeit und Vollständigkeitzu überprüfen. Bei Übergabe oder bei Übersendungdes <strong>SchokoTicket</strong>s auf dem Postweg sind im Anschreiben dieauf dem Chip abgelegten Daten genannt. Maßgeblich sind dieauf dem Chip gespeicherten Daten des <strong>SchokoTicket</strong>s. Um dieAngaben auf dem Chip zu überprüfen, kann der Abonnent s<strong>ein</strong><strong>SchokoTicket</strong> im KundenCenter (oder eigenem Lesegerät)<strong>ein</strong>lesen. Beanstandungen sind dem Verkehrsunternehmenunverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt, schriftlichoder durch persönliche Vorsprache, anzuzeigen. Spätere Beanstandungenkönnen ggf. nicht berücksichtigt werden.3. Beginn und Dauer des AbonnementsDas Abonnement kann am 1. <strong>ein</strong>es jeden Monats begonnenwerden, wenn der ordnungsgemäß ausgefüllte <strong>Bestellsch<strong>ein</strong></strong> mitEinzugsermächtigung bei <strong>ein</strong>em Verkehrsunternehmen desVRR vorliegt. Ist dies nicht der Fall, wird der Beginn auf dennächstmöglichen Termin datiert. Das Abonnement gilt mindestens<strong>für</strong> <strong>ein</strong>en 12-Monats-Zeitraum, beginnend mit dem 1.Abonnementmonat. Wenn das Abonnement nicht vor Ablauf derVertragsperiode gekündigt wird, verlängert es sich um weitere12 Monate. Die Berechtigung zum Erwerb und zur Weiternutzungist durch den nichtschulpflichtigen Schüler (über 15 Jahre)jeweils zu Beginn des Schuljahres erneut nachzuweisen. DasAbonnement endet zu dem Zeitpunkt an dem die schulischeAusbildung beendet ist. Einer besonderen Kündigung seitensdes Verkehrsunternehmens bedarf es in diesem Fall nicht. DerKunde ist verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen <strong>ein</strong>en Wechsels<strong>ein</strong>es Status mitzuteilen. Unterlässt der Kunde dies, so ist<strong>für</strong> den zurückliegenden Zeitraum der monatliche Abonnementpreisdes Ticket1000 im Abonnement der Preisstufe A1/A2 zuentrichten. Unterbrechungen des Abonnements sind nicht möglich.4. Fristgemäße AbbuchungDer Kontoinhaber ist verpflichtet, den monatlichen Einzugsbetragoder, wo dies vorgesehen ist, den Quartalsbetrag auf demim <strong>Bestellsch<strong>ein</strong></strong> oder auf dem in der aktuellen Einzugsermächtigungangegebenen Konto zu jedem Monatsbeginn oder zuQuartalsbeginn bereitzuhalten.5. Änderungen des Abonnementvertrages aufgrund vonStatusänderung des AbonnentenDer Abonnent oder der gesetzliche Vertreter ist verpflichtet,dem Verkehrsunternehmen <strong>ein</strong>en Wechsel des Status (Wegfalloder Erlangung der Berechtigung i. S. d. § 97 SchulgesetzNRW, Schulwechsel in <strong>ein</strong>e nicht dem <strong>SchokoTicket</strong>-Verfahrenangeschlossene Stadt oder <strong>ein</strong>em nicht dem <strong>SchokoTicket</strong>-Verfahren angeschlossenen Schulträger, Ende der schulischenAusbildung) mitzuteilen. Änderungen im Abonnement sind zum1. <strong>ein</strong>es Kalendermonats möglich. Der Abonnent hat die Änderungdes Status 6 Wochen vor Eintritt der Wirkung schriftlichoder persönlich dem Verkehrsunternehmen bekannt zu geben.Zur Anzeige der Änderungswünsche halten die VertriebsstellenVordrucke vor.Bei Kontoänderungen ist gleichzeitig <strong>ein</strong>e neue Einzugsermächtigungvorzulegen. Mit der Änderung werden die aufgrund desursprünglichen Abonnementvertrages vorgenommen Eintragungen(Daten auf dem Chip und Tarifmerkmale auf dem Thermofeld)auf dem <strong>SchokoTicket</strong> ungültig. Im Falle des Wegfalls derBerechtigung i. S. d. § 97 oder § 118 Abs. 3 Schulgesetz NRWdes Abonnenten hat der Abonnent <strong>für</strong> jeden folgenden Monat, indem die Statusänderung dem Verkehrsunternehmen nicht vorliegt,den Unterschiedsbetrag zum aktuellen Beförderungsentgeltdes frei verkäuflichen <strong>SchokoTicket</strong>s zu entrichten.Das ursprünglich ausgegebene <strong>SchokoTicket</strong> muss demVerkehrsunternehmen bis zum 3. Werktag nach Inkrafttretender Statusänderung vorliegen. Im KundenCenter oder <strong>ein</strong>eranderweitig bezeichneten Stelle des Vertragsverkehrsunternehmenswird die Änderung vorgenommen. Wird diese Fristversäumt, ist <strong>für</strong> jeden folgenden Tag <strong>ein</strong>schließlich des Rückgabetages1/30 des aktuellen Beförderungsentgeltes desfreiverkäuflichen <strong>SchokoTicket</strong>s als pauschalierter Schadensersatzzu entrichten. Der Nachweis <strong>ein</strong>es höheren Schadensbleibt vorbehalten. Der zu zahlende Betrag wird kaufmännischauf volle 5 Cent gerundet.6. Kündigung des Abonnements durch den AbonnentenBei <strong>ein</strong>er Kündigung wird das <strong>SchokoTicket</strong> in der Kundendateides Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an dieVerkehrsverbund Rh<strong>ein</strong>-Ruhr AöR <strong>ein</strong> entsprechender Vermerkweitergeleitet. Das <strong>SchokoTicket</strong> ist an das Verkehrsunternehmenunverzüglich zurückzugeben. Wird dies versäumt, so ist<strong>ein</strong>e pauschale Gebühr von 10,00 Euro zu entrichten.a) Ordentliche KündigungDas Abonnement kann zum Ende <strong>ein</strong>es jeden Kalendermonatsgekündigt werden. Im Falle <strong>ein</strong>er ordentlichen Kündigung istdies schriftlich bis 6 Wochen vor Eintritt der Wirkung demVerkehrsunternehmen mitzuteilen. Die Kündigung ist nur dannwirksam, wenn die Kündungserklärung dem Verkehrsunternehmenmit dieser vorgeschriebenen Frist zugegangen ist. Wird dieFrist versäumt, so gilt das Abonnement bis zum Ablauf desübernächsten Monats als fortgesetzt und die Wirkung derKündigung verschiebt sich um <strong>ein</strong>en Monat. Wird das Abonnementvor Ablauf der ersten 12-Monats-Frist des Abonnementvertragesgekündigt, so wird <strong>ein</strong> pauschalierter Schadensersatzvon 20,00 Euro erhoben. Das gilt nicht, wenn der Abonnementvertragmindestens 1 Jahr bestanden hat und in diesem Zeitraumdie monatlichen Beträge gezahlt wurden. Es gilt ebenfallsnicht, wenn der Abonnent verstorben ist.b) Fristlose KündigungDas Recht des Abonnenten zur außerordentlichen fristlosenKündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtigerKündigungsgrund <strong>für</strong> den Abonnenten ist insbesondere im Falleder Erhöhung des Abonnementpreises, des Wegfalls derBerechtigung i. S. d. § 97 oder § 118 Abs. 3 Schulgesetz NRW,oder <strong>ein</strong>es Schulwechsels in <strong>ein</strong>e nicht dem <strong>SchokoTicket</strong>-Verfahren angeschlossene Stadt gegeben. Der Abonnent oderder gesetzliche Vertreter kann bei <strong>ein</strong>er Änderung des Abonnementpreisesdas Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdensder Änderung des Abonnementpreises außerordentlichkündigen. Die Kündigung ist dem Verkehrsunternehmenschriftlich mitzuteilen. In jedem Falle wird die pauschaleBearbeitungsgebühr bei Kündigungen im ersten 12-Monats-Zeitraum nicht erhoben.7. Kündigung des Abonnements durch das VerkehrsunternehmenBei <strong>ein</strong>er Kündigung wird das <strong>SchokoTicket</strong> in der Kundendateides Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an dieVerkehrsverbund Rh<strong>ein</strong>-Ruhr AöR <strong>ein</strong> entsprechender Vermerkweitergeleitet. Das <strong>SchokoTicket</strong> ist an das Vertragsunternehmenunverzüglich zurückzugeben. Wird dies versäumt, ist <strong>ein</strong>epauschale Gebühr von 10,00 Euro zu entrichten.a) Ordentliche KündigungDer Abonnementvertrag kann spätestens bis zum 10. Kalendertagim letzten Abonnementmonat des 12-Monats-Zeitraumsgekündigt werden. Bei Beendigung des Schulverhältnissesaufgrund der Erteilung <strong>ein</strong>es Abschluss- bzw. Abgangszeugnissesvon der Schule gehört der dann folgende Hauptferienmonatder Sommerferien nicht zum 12-monatigen Vertragszeitraum.Das Verkehrsunternehmen kann in diesem Fall das Abonnementzum Ende des Vormonats des Hauptferienmonats kündigen.Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.b) Fristlose KündigungDas Verkehrsunternehmen ist zur fristlosen Kündigung desVertragsverhältnisses berechtigt, wenn <strong>ein</strong> wichtiger Grundvorliegt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere dannvor, wenn <strong>ein</strong>e Abbuchung gemäß Ziffer 4 nicht möglich ist oderder Kunde dem Verkehrsunternehmen Änderungen s<strong>ein</strong>esStatus nicht angezeigt hat. Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>ein</strong>e fristlose Kündigungist ebenfalls, dass der Einzugsbetrag auch nach Mahnungnicht innerhalb <strong>ein</strong>er Frist von 14 Tagen beglichen wurde,oder wenn bereits mindestens 3 Rücklasten innerhalb von 12Monaten entstanden sind und der Abonnent darauf hingewiesenwurde, dass im Falle <strong>ein</strong>er erneuten Rücklast die fristloseKündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird. Die Kündigungbedarf der Schriftform. Anfallende Rücklastgebühren undMahngebühren sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen.Erfolgt die Kündigung im Laufe des ersten 12-Monats-Zeitraums, so wird <strong>ein</strong> pauschalierter Schadensersatz von 20,00Euro erhoben.8. Verlust oder ZerstörungDer Verlust oder die Zerstörung von <strong>SchokoTicket</strong>s ist demVerkehrsunternehmen unverzüglich mitzuteilen. Das ursprünglichausgegebene <strong>SchokoTicket</strong> wird dann in der Kundendateides Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an diezentrale Sperrliste des VRR <strong>ein</strong> entsprechender Vermerkweitergeleitet. Eine Ersatzausgabe von abhanden gekommenenoder zerstörten <strong>SchokoTicket</strong>s wird gegen <strong>ein</strong>e Gebühr von10,00 Euro durchgeführt. Für jede weitere Ersatzausstellunginnerhalb des 12-monatigen Vertragszeitraums wird <strong>ein</strong>eGebühr von 20,00 Euro (inkl. <strong>ein</strong>er Bearbeitungsgebühr von10,00 Euro) erhoben.Im Falle des Verlustes oder der Zerstörung des <strong>SchokoTicket</strong>sübernimmt das Verkehrsunternehmen k<strong>ein</strong>erlei Haftung <strong>für</strong>Schäden, die dem Abonnenten dadurch entstehen, dass ersonstige durch das <strong>SchokoTicket</strong> generierte Vorteile neben derBeförderungsleistung (z.B. die elektronische Geldbörse) nichtwahrnehmen kann. Ein Ersatz dieser Vorteile durch das Verkehrsunternehmenist ausgeschlossen.9. WohnungswechselDer Kontoinhaber, der Abonnent und ggf. der gesetzlicheVertreter sind dazu verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen<strong>ein</strong>en Wohnungswechsel unverzüglich und schriftlich anzuzeigen.10. ErstattungenErstattungen von Beförderungsentgelt wegen Nichtausnutzungsind nicht möglich. Ziffer 15.4 der VRR-Tarifbestimmungenbleibt unberührt.11. Datenschutzrechtliche BestimmungenDurch den Abschluss des Abonnementvertrages ist das Verkehrsunternehmenberechtigt, personenbezogene Daten, diesich aus dem Vertragsverhältnis, dessen Beendigung oderAbänderung ergeben, zu erheben, zu speichern und zu nutzen.Dies erfolgt mit dem Ziel, Ticketkontrollen der Verkehrsunternehmen,die am elektronischen Fahrgeldmanagement-Verfahren teilnehmen, zu ermöglichen.Unabhängig davon wird das Verkehrsunternehmen der VRRAöR Daten über die Sperrung des Tickets aufgrund <strong>ein</strong>erVerlustmeldung, des Erlöschens oder der Änderung des Vertragsverhältnissesoder <strong>ein</strong>es vertragswidrigen Verhaltens desAbonnenten übermitteln. Die dem elektronischen Fahrgeldmanagementangeschlossenen Verkehrsunternehmen haben hieraufZugriff.Es werden folgende Daten übermittelt: Kartennummer, Kennungdes ausgebenden Verkehrsunternehmens, Tickettyp, Datum derAusgabe, Verbundkennung, Anfangsdatum der Sperrung, ggf.Ende der Sperrung. Persönliche Daten werden nicht weitergeleitet.Stand 06/2012

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