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Teilnahmebedingungen Darmstadt-Marathon 2011

Teilnahmebedingungen Darmstadt-Marathon 2011 - DA-Marathon

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<strong>Teilnahmebedingungen</strong> <strong>Darmstadt</strong>-<strong>Marathon</strong> <strong>2011</strong>T§ 1 Anwendungsbereich – Geltung TDer <strong>Darmstadt</strong>-<strong>Marathon</strong> wird nach den Bestimmungen (IWB) des DeutschenLeichtathletik-Verbandes (DLV) und der IAAF unter Aufsicht des HessischenLeichtathletik-Verbandes (HLV) durchgeführt. Die Veranstaltungs-Organisation liegt inden Händen der Eventagentur wus-media, die sich Partnern bei der Umsetzungbedient. Diese <strong>Teilnahmebedingungen</strong> regeln das zwischen den Teilnehmern und derOrganisation zustande gekommene Rechtsverhältnis, sie sind gelegentlicheninhaltlichen Veränderungen unterworfen und sind in ihrer bei der Anmeldung jeweilsgültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Organisation und Teilnehmer.Die aktuelle Version ist im Internet nachzulesen.T§ 2 <strong>Teilnahmebedingungen</strong> – Sicherheitsmaßnahmen TStartberechtigt ist jeder, der das in der Veranstaltungs-Ausschreibungvorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Organisatorische Maßnahmen gibt derVeranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. DenAnweisungen des Veranstalters/der Organisation und seines entsprechend kenntlichgemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die denordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigenTeilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigenAusschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierungauszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmernnur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegebenwerden.T§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Rückerstattung T(1) Die Teilnahme ist nicht übertragbar.(2) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seineNichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter/ Organisator, besteht kein Anspruch aufRückzahlung des Teilnehmerbeitrages als Organisationsgebühr. Die Rückerstattungdes Teilnehmerbeitrages kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung inBetracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter/ Organisator zu vertreten ist, oder derTeilnehmer eine Startgeldrücktrittsversicherung abgeschlossen hat.(3) Die Umbuchung vom <strong>Marathon</strong> zum Halbmarathon ist möglich (Ausnahme sieheZiffer 5), eine Rückerstattung von Organisationsbeiträgen erfolgt nicht. Für eineUmschreibung ist ab dem 17. April <strong>2011</strong> eine Organisationspauschale von € 5 fällig.Eine Umbuchung vom Halbmarathon zum <strong>Marathon</strong> ist jederzeit mit einernachträglichen Abbuchung der sich aus den aktuellen Meldegebühren ergebendenDifferenz.(4) Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, seine angegebene Kontoverbindung aufihre Richtigkeit zu überprüfen. Der Veranstalter/ Organisator behält sich vor,entstandene Gebühren durch Rückbelastung aufgrund fehlender Kontodeckung,fehlerhafter Kontodaten oder Widerrufs dem Teilnehmer in Rechnung (€ 5,00) zustellen.(5) Der Veranstalter/Organisator kann ein organisatorisches Teilnehmerlimitfestsetzen, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einemspäteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten,werden nicht mehr berücksichtigt.


T§ 4 Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung T(1) Ist der Veranstalter/ Organisator in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrundbehördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in derDurchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keineSchadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. EingenommeneStartgelder werden nicht zurückerstattet.(2) Der Veranstalter/ Organisator haftet nur für vorsätzlich oder fahrlässig verursachteSach- und Vermögensschäden. Die Haftung für nur fahrlässig, aber nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf dievom Veranstalter/ Organisator unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherungbeschränkt. Der Veranstalter/ Organisator haftet – außer bei Vorsatz - nicht füratypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehendenHaftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönlicheSchadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten,derer sich der Veranstalter/ Organisator im Zusammenhang mit der Durchführung derVeranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbundenist.(3) Der Veranstalter/ Organisator übernimmt keine Haftung für gesundheitlicheRisiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme anLaufveranstaltungen. Der Teilnehmer erklärt verbindlich, dass er sich einemGesundheitscheck durch einen Spezialisten unterzogen hat und keine Bedenkengegen die Teilnahme an dem gewünschten Wettbewerb bestehen. Außerdem erklärtder Teilnehmer, dass er sich in einem angemessenen Trainingszustand (für denjeweiligen Wettbewerb) befindet. Er erklärt außerdem, dass er einverstanden ist, indem Fall aus dem Rennen genommen zu werden, wenn ein gesundheitlicherSchaden droht. Der Teilnehmer erklärt außerdem, dass er die im Internetveröffentlichten Gesundheitshinweise beachtet.(4) Der Veranstalter/ Organisator übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrteGegenstände.T§ 5 Datenerhebung und –verwertung T(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten,werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung derVeranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklungnotwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt derTeilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mitseiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen undInterviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischenVervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.), auch zum Zweck der Werbung ohneAnspruch auf Vergütung weitergegeben, verbreitet und veröffentlicht werden.Außerdem erklärt sich der Teilnehmer einverstanden mit der Weitergabe seinerpersonenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmersauf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einer vom Veranstalter beauftragtenFirma produziert werden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass erein solches Foto kaufen möchte.(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenenpersonenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung derErgebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegebenwerden.


(4) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens,Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungenund Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste,Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Interneteinverstanden.(5) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seinerpersonenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oderE-Mail widersprechen.T§ 6 Zeitmessung, Chip-Pfand und regelwidriges Verhalten T(1) Die Zeitmessung erfolgt ausschließlich mittels „ChampionChip®“. Der Chip kannvom Teilnehmer für weitere Läufe mit „ChampionChip®“-Zeitmessung weltweitgenutzt werden.(2) Der Chip wird vor dem Start des Laufes gegen Hinterlegung eines Pfandes sowieeiner Chipgebühr in vom Veranstalter/ Organisator festzulegender Höhe vomVeranstalter/ Organisator ausgegeben. Bei der Rückgabe des Chips amVeranstaltungstag erhält der Teilnehmer das Pfand, nicht jedoch die Chipgebühr,zurück. Die Rückgabe ist bis zur in der Ausschreibung genannten Zeit nachZielschluss am Tag des Laufes möglich. Eine Fortsetzung der Chip-Miete über diesenZeitpunkt hinaus kommt nicht in Betracht.(3) Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen derMangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.(4) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert,insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wirdder Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Im Übrigengelten die Regeln der o. g. Sportverbände sowie § 2 Absatz 1 dieser Allgemeinen<strong>Teilnahmebedingungen</strong> entsprechend.Stand: Oktober 2009

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