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AGB Scan-Media NEU 01 - Werbeagentur Scan-Media-Service GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong>2.5. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong>entsprechende Abschlagszahlungen verlangen. Bei Aufträgen mit einem Gesamtvolumen von mehr als Euro 2.000,- giltfolgende Zahlungsweise: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Vorlage des Entwurfs bzw. 2 Wochen nach Auftragserteilung,1/3 bei Lieferung.2.6. Wechsel und Schecks gelten erst mit Gutschrift auf unser Konto als Zahlung. Wechselzahlungen müssen vorherschriftlich vereinbart werden. Diskont- und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.2.7. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen, nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist nicht statthaft. DieZurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen oderwegen Mängelrüge sind ausgeschlossen.3. ZAHLUNGSVERZUG, VERMÖGENSVERSCHLECHTERUNG, STUNDUNG3.1. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder erhält die Agentur über seine Zahlungsfähigkeit bzw.Vermögenslage eine unbefriedigende Auskunft, so kann die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> bezüglich laufender Aufträge dieWeiterarbeit bis zur vollen Vorauszahlung oder entsprechenden Sicherheitsleistung einstellen. Wird die Vorauszahlung oderSicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht erbracht, ist die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> berechtigt, den Vertrag zukündigen und dem Auftraggeber die bisher entstandenen Kosten einschließlich entgangenem Gewinn in Rechnung zustellen.3.2. Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber mit 1Rate ganz oder teilweise im Verzug ist.3.3. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung ist die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> vorbehaltlich der Geltendmachung einesgrößeren tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbankzu verlangen.4. EIGENTUMSVORBEHALT4.1. Sämtliche von der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprücheaus der Geschäftsverbindung Eigentum der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> und dürfen nicht eingesetzt oder verteilt werden. Beivertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> zurForderung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe derselben verpflichtet. Die durch die Rücknahme entstehendenKosten hat der Auftraggeber zu tragen.4.2. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nicht weiterveräußern, zur Sicherung an Dritte übereignen oder verpfänden. BeiZugriffen durch Dritte hat er die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> unverzüglich unter Übersendung aller ihm verfügbarenUnterlagen zu unterrichten.4.3. Die Geltendmachung eines Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.Seite 2 von 7

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