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AGB Scan-Media NEU 01 - Werbeagentur Scan-Media-Service GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong>11.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> ein angemessenes Honorar zu, das zumindestden gesamten Personal- und Sachaufwand der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicherFremdleistungen abdeckt.11.2. Erhält die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen, insbesondere diePräsentationsgrundlagen und deren Inhalt, Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Formauch immer – zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr an die Agentur zurückzustellen.11.3. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung vonKommunikationsaufgaben nicht verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen anderweitig zu verwenden.11.4. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung undsonstige Verwendung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> nicht zulässig.12. BELEGEXEMPLARE/KENNZEICHNUNG12.1. Um die Nutzung und Urheberschaft zu dokumentieren, sind von vervielfältigten Werken der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong>mind. 10 Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, welche von der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> auch im Rahmen derEigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen.12.2. Die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agenturund allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür Entgeltanspruch zustünde.13. Aufbewahrung von Unterlagen13.1. Die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages übergebenen undselbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel auf Wunsch gegen Gebühr ein Jahrauf.13.2. Eine Haftung für Verlust, Beschädigung o.ä. der übergebenen und selbst angefertigten Unterlagen wird seitens der<strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> nicht übernommen.13.3. Die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> verpflichtet sich nur auf ausdrückliches und schriftliches Verlangen des Auftraggebers,die übergebenen und selbst angefertigten Unterlagen (incl. digitalem Datenarchiv, Fotografien etc.) zu versichern. DieVersicherungsbeiträge können von der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> anteilig dem jeweiligen Auftraggeber weiterbelastet werden.14. ERFÜLLUNGSORT, ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTANDVertragspartner im Sinne des BGB ist die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong>, vertreten durch die Geschäftsführung. Erfüllungsort fürdie Zahlungen des Auftraggebers sowie der Lieferungen und Leistungen ist der Sitz der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong>. Es giltdeutsches Recht. Die Geltung der einheitlichen Kaufgesetze wird ausgeschlossen. Gerichtsstand, auch für Wechsel- undSchecksachen, ist Flensburg, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oderTräger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat; dieserSeite 6 von 7

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