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Das Frauenquorum in der CDU

Das Frauenquorum in der CDU - Ingrid Klopp MdL

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<strong>Das</strong> <strong>Frauenquorum</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>Beschluss, Entwicklung und AuftragBesser für die Menschen.


Inhalt 1InhaltSeiteVorwort 3E<strong>in</strong>leitung 4Auskunfts- und Beschwerdemöglichkeiten 5<strong>Das</strong> <strong>Frauenquorum</strong> im Statut <strong>der</strong> <strong>CDU</strong> – Fragen und Antworten 6Erweiterung <strong>der</strong> Berichtspflicht 11Ergänzung des Frauenberichts (§ 15 Abs. 6 Statut <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>) 12Auszeichnung von Kreisverbänden 13Anhang 14


2 <strong>Das</strong> <strong>Frauenquorum</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>


Vorwort 3Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Freunde,bei <strong>der</strong> Durchsetzung <strong>der</strong> Gleichstellungvon Frauen und Männern <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>CDU</strong> habenwir große Schritte nach vorn getan.Wesentliche politische Erfolge verdankenwir den Frauen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>. Dieses gilt sowohl<strong>in</strong>nerparteilich als auch gesellschaftspolitisch.Die gleichberechtigte Teilhabevon Frauen an <strong>der</strong> Gestaltung unserer Politikgehört zu unserem Selbstverständnisals christliche Demokraten. Schon alle<strong>in</strong>deshalb verbietet sich die h<strong>in</strong> und wie<strong>der</strong>festzustellende Verkürzung unseres Anliegensauf e<strong>in</strong>e re<strong>in</strong> satzungsrechtliche Betrachtungsweisedes <strong>Frauenquorum</strong>s.Der 14. Parteitag <strong>der</strong> <strong>CDU</strong> Deutschlands2001 <strong>in</strong> Dresden hat mit se<strong>in</strong>em Beschlusszur unbefristeten Fortgeltung von § 15 Statut<strong>der</strong> <strong>CDU</strong> gezeigt, dass wir auf die Hilfestellungdurch rechtliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungendennoch nicht verzichten können.Wir müssen uns noch <strong>in</strong>tensiver um dieMitwirkung und För<strong>der</strong>ung von Frauen aufallen Ebenen unserer Partei bemühen. Diesist e<strong>in</strong>e wichtige Aufgabe für alle Ebenen<strong>der</strong> Partei. Noch immer ist <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong>Frauen unter den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> <strong>CDU</strong> mitca. 25 Prozent zu ger<strong>in</strong>g. Auch unter unserenAmts- und Mandatsträgern s<strong>in</strong>dFrauen e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong><strong>der</strong>heit. Unser Grundsatzsteht fest: „Frauen sollen an Parteiämtern<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>CDU</strong> und an öffentlichen Mandatenm<strong>in</strong>destens zu e<strong>in</strong>em Drittel beteiligtse<strong>in</strong>.“ Arbeitenwir geme<strong>in</strong>samdaran, diesesZiel zu erreichen!<strong>Das</strong>s fastdie Hälfte <strong>der</strong>gewählten Mitglie<strong>der</strong>unseres Bundesvorstandes <strong>in</strong>zwischenFrauen s<strong>in</strong>d, ist für mich e<strong>in</strong> gutesZeichen.Diese Broschüre will e<strong>in</strong>e Handreichungfür die Parteiarbeit se<strong>in</strong>. Neben Fragen ausdem Parteileben zum <strong>Frauenquorum</strong> und<strong>der</strong>en Beantwortung möchte ich beson<strong>der</strong>sauf die <strong>in</strong>haltliche Ergänzung desFrauenberichts sowie die Beschwerdemöglichkeith<strong>in</strong>weisen. Darüber h<strong>in</strong>aus wollenwir künftig Kreisverbände, die sich beson<strong>der</strong>sum die Frauenför<strong>der</strong>ung verdient gemachthaben, auszeichnen. Ich würde michfreuen, wenn wir damit e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en Beitragleisten können, die Gleichstellung vonFrauen und Männern <strong>in</strong> unserer Parte<strong>in</strong>och weiter voran zu br<strong>in</strong>gen.Mit freundlichen GrüßenRonald Pofalla MdBGeneralsekretär <strong>der</strong> <strong>CDU</strong> Deutschlands


4 E<strong>in</strong>leitungE<strong>in</strong>leitungDurch Beschluss des 8. Parteitags <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>Deutschlands 1996 <strong>in</strong> Hannover wurde e<strong>in</strong>vollständig neuer Abschnitt über dieGleichstellung von Frauen und Männern <strong>in</strong>das Statut <strong>der</strong> <strong>CDU</strong> e<strong>in</strong>gefügt. Seither istdas <strong>Frauenquorum</strong> nicht nur rechtlich verb<strong>in</strong>dlichfestgeschrieben, es ist auch im Bewusstse<strong>in</strong><strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> unserer Partei undihrer Funktionsträger fest verankert. Dennochhaben die zurückliegenden Jahre gezeigt,dass <strong>in</strong> <strong>der</strong> e<strong>in</strong>en o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Fragerechtlicher Auskunfts- und Beratungsbedarfbesteht. Oft reichen bereits klarstellendeErläuterungen, um mögliche Unsicherheiten<strong>in</strong> <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> e<strong>in</strong>schlägigenSatzungsbestimmungen auszuräumen. Vielfachkönnen <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit denLandes-, Bezirks- und Kreisverbändenschnell Lösungen gefunden werden. Die<strong>CDU</strong>-Bundesgeschäftsstelle versteht sichauch hier als Dienstleister für alle Ebenen<strong>der</strong> Partei. Wir haben deshalb <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em erstenAbschnitt dieser Broschüre häufig gestellteFragen zusammengefasst und beantwortet.Wir empfehlen den Parteiglie<strong>der</strong>ungen,Vere<strong>in</strong>igungen und Son<strong>der</strong>organisationen,auch weiterh<strong>in</strong> möglichst umfänglichüber Inhalt und Voraussetzungen des <strong>Frauenquorum</strong>sbei Wahlen zu Parteiämternund Aufstellungen von Listen für Kommunal-,Landtags-, Bundestags- und Europawahlenzu <strong>in</strong>formieren. Ausführliche H<strong>in</strong>weiseunmittelbar vor Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Wahlgängehaben sich beson<strong>der</strong>s bewährt.


Auskunfts- und Beschwerdemöglichkeiten 5Auskunfts- undBeschwerdemöglichkeitenFür Auskünfte stehen Ihnen wie bisher <strong>der</strong>Justitiar <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>-Bundesgeschäftsstelle,Herr Peter Brörmann (Tel. 030 22070-230,Fax 030 22070-235, E-Mail:peter.broermann@cdu.de ), und die Bundesgeschäftsführer<strong>in</strong><strong>der</strong> Frauen Union,Frau Claudia Hassenbach (Tel. 030 22070-450, Fax 030 22070-439, E-Mail:claudia.hassenbach@cdu.de), zur Verfügung.Der Justitiar ist zusätzlich Ansprechpartnerbei Beschwerden über Verstößegegen die statuarischen Bestimmungenzum <strong>Frauenquorum</strong>. Werden begründeteE<strong>in</strong>wendungen noch vor e<strong>in</strong>er Wahl bekannt,wird <strong>der</strong> Justitiar alles Erfor<strong>der</strong>lichezur E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Vorgaben des Satzungsrechtsveranlassen. Er berichtet hierüber –ebenso wie bei nachträglich bekannt gegebenenVerstößen – dem Generalsekretär<strong>der</strong> <strong>CDU</strong>. Verstöße gegen das <strong>Frauenquorum</strong>sollen <strong>in</strong> den Bericht des Generalsekretärszum Parteitag <strong>der</strong> <strong>CDU</strong> (§ 15 Abs. 6Statut <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>) e<strong>in</strong>fließen.


6 <strong>Das</strong> <strong>Frauenquorum</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>CDU</strong><strong>Das</strong> <strong>Frauenquorum</strong> im Statut <strong>der</strong> <strong>CDU</strong> –Fragen und Antworten1. Unser GrundsatzDer Bundesvorstand und die Vorstände<strong>der</strong> Landes-, Bezirks-, Kreis-, Stadt-/Geme<strong>in</strong>de-bzw. Stadtbezirksverbände und<strong>der</strong> Ortsverbände <strong>der</strong> Partei sowie die Vorstände<strong>der</strong> entsprechenden Organisationsstufenaller Bundesvere<strong>in</strong>igungen und Son<strong>der</strong>organisationen<strong>der</strong> <strong>CDU</strong> s<strong>in</strong>d verpflichtet,die rechtliche und tatsächliche Gleichstellungvon Frauen und Männern <strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>CDU</strong> <strong>in</strong> ihrem jeweiligen Verantwortungsbereichdurchzusetzen.2. Unser ZielFrauen sollen an Parteiämtern <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>und an öffentlichen Mandaten m<strong>in</strong>destenszu e<strong>in</strong>em Drittel beteiligt se<strong>in</strong>.3. Was umfasst <strong>der</strong> Anwendungsbereichvon § 15 Statut <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>?a) Wahlen zu Parteiämtern (Abs. 3),b) Direktkandidaturen für Kommunal-,Landtags-, Bundestags- und Europawahlen(Abs. 4),c) Listenaufstellungen für Kommunal-,Landtags-, Bundestags- und Europawahlen(Abs. 5).4. S<strong>in</strong>d Voraussetzungen und Rechtsfolgen<strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Anwendungsbereichegleich?Ne<strong>in</strong>.a) Wahlen zu Parteiämtern (Abs. 3)Zur Gültigkeit des ersten Wahlgangs vonGruppenwahlen zu Parteiämtern von <strong>der</strong>Kreisverbandsebene an aufwärts muss das<strong>Frauenquorum</strong> von e<strong>in</strong>em Drittel erreichtwerden (Ergebnisquorum).b) Direktkandidaturen für Kommunal-, Landtags-,Bundestags- und Europawahlen (Abs. 4)Bei Direktkandidaturen für Kommunal-,Landtags-, Bundestags- und Europawahlenist durch den Vorstand <strong>der</strong> entscheidungsberechtigtenOrganisationse<strong>in</strong>heit aufe<strong>in</strong>e ausreichende Beteiligung von Frauenh<strong>in</strong>zuwirken. E<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dliche Regelungwäre aus Gründen <strong>der</strong> Wahlfreiheit <strong>der</strong>Versammlung und e<strong>in</strong>em une<strong>in</strong>geschränktenpassiven Wahlrecht unzulässig.c) Listenaufstellungen für Kommunal-, Landtags-,Bundestags- und Europawahlen (Abs. 5)Bei Listenaufstellungen für Kommunal-,Landtags-, Bundestags- und Europawahlensoll das vorschlagsberechtigte Gremiumunter drei aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong> folgenden Listenplätzenjeweils m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e Frau vor-


Fragen und Antworten 7schlagen (Vorschlagsquorum). Sollte esdem vorschlagsberechtigten Gremiumnicht gelungen se<strong>in</strong>, ausreichend Frauenauf dem Listenvorschlag zu berücksichtigen,ist dies vor <strong>der</strong> entscheidungsberechtigtenVersammlung darzulegen und zu begründen.Die Listenaufstellung bleibt <strong>in</strong>diesem Fall jedoch gültig. Aus verfassungsundwahlrechtlichen Gründen ist e<strong>in</strong>e verpflichtendeB<strong>in</strong>dung des Aufstellungsgremiumsnicht möglich. H<strong>in</strong>gegen ist die gewählteSoll-Vorschrift zulässig.5. Ist das <strong>Frauenquorum</strong> von e<strong>in</strong>em Drittelnach § 15 Abs. 3 Satz 3 Statut <strong>der</strong><strong>CDU</strong> e<strong>in</strong> Ergebnisquorum o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Vorschlagsquorum?<strong>Das</strong> <strong>Frauenquorum</strong> bei Gruppenwahlen zuParteiämtern von <strong>der</strong> Kreisverbandsebenean aufwärts ist e<strong>in</strong> Ergebnisquorum. <strong>Das</strong>Ergebnis des ersten Wahlgangs ist ungültig,wenn <strong>in</strong> diesem nicht das <strong>Frauenquorum</strong>von e<strong>in</strong>em Drittel erreicht wird. Entscheidendfür die Erfüllung des <strong>Frauenquorum</strong>ss<strong>in</strong>d die im ersten Wahlgang tatsächlichbesetzten Parteiämter.Beispiel 1:Für die Wahl von 12 Beisitzern zum Kreisvorstandtreten 20 Kandidaten an. Darunterbef<strong>in</strong>den sich 4 Frauen, die mit achtweiteren Beisitzern auch im ersten Wahlganggewählt werden. In diesem Fall istdas <strong>Frauenquorum</strong> von e<strong>in</strong>em Drittel erfüllt,da es sich als Ergebnisquorum auf dasVerhältnis <strong>der</strong> gewählten Frauen (4) zu dentatsächlich Gewählten (12) bezieht. Es istnicht auf das Verhältnis zu den 20 Kandidatenabzustellen.Beispiel 2:Für die Wahl von 12 Beisitzern zum Kreisvorstandtreten wie<strong>der</strong>um 20 Kandidatenan. Darunter bef<strong>in</strong>den sich ebenfalls 4Frauen. Gewählt werden im ersten Wahlgang<strong>in</strong>sgesamt 9 Kandidaten, darunter 3Frauen. Auch bei dieser Wahl ist das <strong>Frauenquorum</strong>erfüllt, da die Anzahl <strong>der</strong> gewähltenFrauen (3) <strong>in</strong> das Verhältnis zu dentatsächlich Gewählten (9) zu setzen ist unde<strong>in</strong> Drittel beträgt. Bezugspunkt ist nichtdie Anzahl <strong>der</strong> zu wählenden 12 Beisitzer.6. Was s<strong>in</strong>d die e<strong>in</strong>zelnen Voraussetzungenfür e<strong>in</strong> <strong>Frauenquorum</strong> bei Wahlenzu Parteiämtern nach § 15 Abs. 3 Satz 3Statut <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>?Gruppenwahlen, m<strong>in</strong>destens Kreisverbandsebene,erster Wahlgang.7. Was s<strong>in</strong>d Gruppenwahlen?Gruppenwahlen f<strong>in</strong>den im Gegensatz zuE<strong>in</strong>zelwahlen dann statt, wenn <strong>in</strong> e<strong>in</strong>emgeme<strong>in</strong>samen Wahlgang mehrere Kandidatenfür m<strong>in</strong>destens drei gleichberechtigteParteiämter zu wählen s<strong>in</strong>d (z. B. drei Stell-


8 <strong>Das</strong> <strong>Frauenquorum</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>vertretende Vorsitzende). <strong>Das</strong> gilt zumBeispiel bei <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> StellvertretendenVorsitzenden und Beisitzer <strong>der</strong> Kreisvorstände,von Delegierten und Ersatzdelegiertensowie <strong>der</strong> Vertreter und Ersatzvertreter<strong>in</strong> Zusammenhang mit Kandidatenaufstellungenbei öffentlichen Wahlen.8. Gilt die Quorumsregelung für Gruppenwahlenauch auf Ortsverbandsebene?Ne<strong>in</strong>, da § 15 Abs. 3 Statut <strong>der</strong> <strong>CDU</strong> festschreibt,dass diese Quorumsregelung erstvon <strong>der</strong> Kreisverbandsebene an aufwärtsgilt. Unabhängig davon s<strong>in</strong>d aber Vorständealler Organisationsstufen <strong>der</strong> Partei– auch <strong>der</strong> Ortsverbände – sowie allerBundesvere<strong>in</strong>igungen und Son<strong>der</strong>organisationenverpflichtet, die rechtliche undtatsächliche Gleichstellung von Frauenund Männern <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>CDU</strong> <strong>in</strong> ihrem jeweiligenVerantwortungsbereich durchzusetzenund sich dabei auch um geeignete Kandidat<strong>in</strong>nenzu bemühen (§ 15 Abs. 1 Statut<strong>der</strong> <strong>CDU</strong>).9. Was s<strong>in</strong>d die Rechtsfolgen des erstenWahlgangs?Wird das <strong>Frauenquorum</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em erstenWahlgang erfüllt, so kommt es bei eventuellfolgenden weiteren Wahlgängen nichtmehr zur Anwendung. Wird das <strong>Frauenquorum</strong>im ersten Wahlgang nicht erfüllt,so muss e<strong>in</strong> zweiter Wahlgang durchgeführtwerden, zu dem weitere Vorschlägegemacht werden können. <strong>Das</strong> Ergebnis e<strong>in</strong>ersolchen Wahlwie<strong>der</strong>holung ist unabhängigvom <strong>Frauenquorum</strong> gültig.10. S<strong>in</strong>d Stichwahlen bei GruppenwahlenTeil o<strong>der</strong> Folge des ersten Wahlgangs?Vorgenannte Stichwahlen s<strong>in</strong>d Wahlen unterzuvor nicht gewählten Kandidaten (§ 43Abs. 4 Statut <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>, § 12 Abs. 3 Geschäftsordnung<strong>der</strong> <strong>CDU</strong>). Ihnen ist bereitse<strong>in</strong> geson<strong>der</strong>ter erster Wahlgang vorausgegangen.<strong>Das</strong> <strong>Frauenquorum</strong> f<strong>in</strong>det deshalbhier ke<strong>in</strong>e Anwendung mehr.11. Darf e<strong>in</strong>e Gruppenwahl aufgesplittetwerden und beispielsweise die Positione<strong>in</strong>es jeden StellvertretendenVorsitzenden, Beisitzers, Delegierten/Ersatzdelegierteno<strong>der</strong> Vertreters/Ersatzvertreterse<strong>in</strong>zeln gewähltwerden?Alle satzungsmäßig vorgeschriebenenGruppenwahlen dürfen nicht aufgesplittetwerden. So regelt beispielsweise § 43 Abs.2 Statut <strong>der</strong> <strong>CDU</strong> die Wahlen <strong>der</strong> StellvertretendenVorsitzenden <strong>der</strong> Bundesparteials e<strong>in</strong>en geme<strong>in</strong>samen Wahlgang (Gruppenwahl).Gleiches gilt nach § 43 Abs. 3Statut <strong>der</strong> <strong>CDU</strong> für die Wahl <strong>der</strong> weiteren


Fragen und Antworten 926 Mitglie<strong>der</strong> des Bundesvorstandes. VergleichbareVorschriften f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> Landes-und Kreissatzungen <strong>der</strong> Partei undVere<strong>in</strong>igungen.12. Gelten bei <strong>der</strong> Berechnung des <strong>Frauenquorum</strong>sAb- und Aufrundungsregeln?Ja, nach § 12 Abs. 2 Geschäftsordnung <strong>der</strong><strong>CDU</strong> i.V.m. § 50 Satz 2 Statut <strong>der</strong> <strong>CDU</strong> geltendie allgeme<strong>in</strong>en mathematischen Abrundungs-und Aufrundungsregeln. Dahers<strong>in</strong>d Bruchteile h<strong>in</strong>ter ganzen Zahlen dannabzurunden, wenn sie den Wert von 0,5(die Hälfte) e<strong>in</strong>er ganzen Zahl nicht erreichen;sonst s<strong>in</strong>d sie zur nächsten ganzenZahl aufzurunden.13. Was umfasst <strong>der</strong> Begriff „Parteiämter“?Parteiämter s<strong>in</strong>d Vorstandsämter, Delegierten-/Ersatzdelegiertenämtersowie dieÄmter als Vertreter/Ersatzvertreter <strong>der</strong>Vertreterversammlungen bei <strong>der</strong>Kandidatenaufstellung zu öffentlichenWahlen auf allen Ebenen <strong>der</strong> Partei; fernerdie Ämter als Rechnungsprüfer und alsMitglie<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es Parteigerichts. Mit umfassts<strong>in</strong>d auch alle entsprechenden Ämter<strong>in</strong> den Vere<strong>in</strong>igungen und Son<strong>der</strong>organisationen<strong>der</strong> <strong>CDU</strong>, da diese Teil <strong>der</strong> Parteis<strong>in</strong>d.14. Was s<strong>in</strong>d „öffentliche Mandate“?Öffentliche Mandate erhalten Kandidatendurch ihre Wahl zu Abgeordneten bei Kommunal-,Landtags-, Bundestags- und Europawahlen– entwe<strong>der</strong> als Direktkandidateno<strong>der</strong> als Listenkandidaten.15. Welche satzungsrechtlichen Regelungengelten bei <strong>der</strong> Aufstellung vonWahllisten für öffentliche Mandate?§ 15 Abs. 5 Statut <strong>der</strong> <strong>CDU</strong> gibt vor, dass bei<strong>der</strong> Aufstellung von Listen für Kommunal-,Landtags-, Bundestags- und Europawahlenunter drei aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong> folgenden Listenplätzenjeweils m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e Frau vomvorschlagsberechtigten Gremium vorgeschlagenwerden soll. <strong>Das</strong> bedeutet, dassbeispielsweise bei e<strong>in</strong>er Liste mit 15 Personenjeweils m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e Frau auf denPlätzen 1 bis 3, 4 bis 6, 7 bis 9, 10 bis 12 und13 bis 15 vorgeschlagen wird. Wird davonabgewichen, so ist dies vor <strong>der</strong> entscheidungsberechtigtenVersammlung darzulegenund zu begründen. <strong>Das</strong> Recht zurGegenkandidatur auf den e<strong>in</strong>zelnen Positionenwird dadurch nicht e<strong>in</strong>geschränkt.Gegenkandidaturen s<strong>in</strong>d für alle Positionenmöglich.


10 <strong>Das</strong> <strong>Frauenquorum</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>16. Was s<strong>in</strong>d förmliche Kandidatenvorschlägeim S<strong>in</strong>ne von § 15 Abs. 3 Satz 1Statut <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>?Förmliche Kandidatenvorschläge liegen vor,wenn e<strong>in</strong> satzungsrechtlich vorschlagsberechtigtesGremium (Vorstand, Wahlvorbereitungsausschuss,Listengremium u.ä.)<strong>der</strong> jeweiligen Wahl- bzw. Aufstellungsversammlunge<strong>in</strong>en abgestimmten eigenenVorschlag für e<strong>in</strong>e Gruppenwahl unterbreitet.H<strong>in</strong>gegen s<strong>in</strong>d formlose Kandidatenvorschlägee<strong>in</strong>fache Zusammenstellungen <strong>der</strong>vor e<strong>in</strong>em Wahlparteitag o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Aufstellungsversammlunge<strong>in</strong>gegangenen Wahlvorschläge.Kandidatenvorschläge, die beispielsweisebei Parteitagen <strong>der</strong> <strong>CDU</strong> u. a.von Landes-, Bezirks- und Kreisverbänden<strong>der</strong> <strong>CDU</strong> o<strong>der</strong> Bundesvere<strong>in</strong>igungen e<strong>in</strong>gereichtwerden, s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong> förmlicher Wahlvorschlag,son<strong>der</strong>n lediglich e<strong>in</strong>e Informationsunterlage.18. Gilt die Quorumsregelung auch fürfraktions<strong>in</strong>terne Wahlen (z.B. Vorstände,Arbeitsgruppen)?Ne<strong>in</strong>. Fraktions<strong>in</strong>terne Wahlen s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>eGruppenwahlen zu Parteiämtern, weil dieFraktionen immer Teil des jeweiligen Parlamentsund ke<strong>in</strong> Bestandteil <strong>der</strong> Partei s<strong>in</strong>d.Es gilt auch hier die strikte Trennung zwischenPartei und Fraktion.17. Gilt die satzungsrechtliche Regelungzur Gleichstellung von Frauen undMännern auch für Gruppenwahlen <strong>in</strong>den Bundes-, Landes- und Kreisvere<strong>in</strong>igungen?Ja. Die Wahlen für e<strong>in</strong>e Zugehörigkeit <strong>in</strong>den jeweiligen Vorständen <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>igungenund für Delegierte und Ersatzdelegiertesowie ggf. für Rechnungsprüfer undMitglie<strong>der</strong> von Schiedsgerichten s<strong>in</strong>d Wahlenfür o<strong>der</strong> zu Parteiämter/n.


Erweiterung <strong>der</strong> Berichtspflicht 11Erweiterung <strong>der</strong> BerichtspflichtWir wollen noch stärker als bisher unserBemühen um das Werben von Frauen fürdie <strong>CDU</strong> deutlich machen und ihre Lebenswirklichkeitaufnehmen. Kaum etwasmacht unser Verständnis deutlicher als <strong>der</strong>Beschluss des 17. Parteitags <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>Deutschlands 2003 <strong>in</strong> Dresden: „Bürgerpartei<strong>CDU</strong>. Reformprojekt für e<strong>in</strong>e lebendigeVolkspartei.“Auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Politik müssen Erfolge messbarse<strong>in</strong>. <strong>Das</strong> ist e<strong>in</strong> wichtiger Grund dafür,dass unser Satzungsrecht an mehrerenStellen e<strong>in</strong>e Berichtspflicht vorsieht. E<strong>in</strong>weiterer Grund liegt dar<strong>in</strong>, über e<strong>in</strong>enSachverhalt Rechenschaft zu geben unddie Mitglie<strong>der</strong> zu <strong>in</strong>formieren. Berichtenist deshalb vorrangig Kommunikation.Diese Pflichten nimmt die <strong>CDU</strong> sehr ernst.Was s<strong>in</strong>d also unsere konkreten Maßnahmenund Vorschläge?Betreuung unserer Mitglie<strong>der</strong><strong>in</strong>tensiviertWir haben <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>-Bundesgeschäftsstelledie Betreuung unserer Mitglie<strong>der</strong> <strong>in</strong>tensiviert.Seit e<strong>in</strong>iger Zeit steht unser Beauftragtefür Mitglie<strong>der</strong>- und Bürgerbetreuung,Herr Frank Niebuhr (Tel. 03022070-260, Fax 030 22070-209, E-Mail:frank.niebuhr@cdu.de), als direkter Ansprechpartnerfür Mitglie<strong>der</strong>betreuung zurVerfügung. Gleichzeitig führt <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>beauftragteSchulungen und Qualifizierungen<strong>der</strong> hauptamtlichen Mitarbeiterdurch. In den Kreisverbänden – dem starkenRückgrat unserer Partei – erkundigt ersich und berichtet über die Mitglie<strong>der</strong>entwicklung,Mitglie<strong>der</strong>werbemaßnahmenund Kampagnen. Die von Herrn Niebuhr <strong>in</strong><strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>betreuung gewonnenen Erkenntnisseumfassen damit auch die Entwicklung<strong>der</strong> Gleichstellung von Frauenund Männern <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>. Sie s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>geflossen<strong>in</strong> die Kampagne „Frauen gew<strong>in</strong>nen!Ohne Frauen läuft nichts“, die im Juni2007 geme<strong>in</strong>sam von <strong>CDU</strong> und FrauenUnion gestartet wurde.GeschäftsberichteMit e<strong>in</strong>er Erweiterung des Geschäftsberichtsdes Parteitags <strong>der</strong> <strong>CDU</strong> um das Kapitel„Mitglie<strong>der</strong>kampagne“ verstärken unddokumentieren wir – geme<strong>in</strong>sam mit denbisherigen Angaben zur allgeme<strong>in</strong>en Mitglie<strong>der</strong>entwicklung– die beson<strong>der</strong>e Bedeutung<strong>der</strong> Frauenför<strong>der</strong>ung <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>.Im Geschäftsbericht zum 21. Parteitag <strong>der</strong><strong>CDU</strong> Deutschlands beschreiben wir die erfolgreicheMitglie<strong>der</strong>werbung „Frauen gew<strong>in</strong>nen!Ohne Frauen läuft nichts“ umfas-


12 Frauenberichtsend. Es erfolgt e<strong>in</strong>e detaillierte Darstellung<strong>der</strong> Organisation, Durchführung undAuswertung. Wir führen nochmals die verwendetenMaterialien auf, die <strong>in</strong> Zukunftden Kreis-, Bezirks- und Landesverbändensowie den Vere<strong>in</strong>igungen und Son<strong>der</strong>organisationenals exemplarisches Beispiel dienenkönnen.Ergänzung des Frauenberichts(§ 15 Abs. 6 Statut <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>)Zukünftig werden <strong>in</strong> dem Bericht des Generalsekretärs<strong>der</strong> <strong>CDU</strong> nach § 15 Abs. 6Statut <strong>der</strong> <strong>CDU</strong> noch stärker als bisher <strong>der</strong>aktuelle Stand, die Fortschritte und diekonkreten Maßnahmen zur För<strong>der</strong>ung vonFrauen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>CDU</strong> dokumentiert. Wir werdenden bekannten Fragenkatalog, <strong>der</strong> regelmäßigvor Parteitagen den Landesverbändenmit <strong>der</strong> Bitte um Mitteilung desFrauenanteils an Parteivorständen sowiean Amts- und Mandatsträgern zugesandtwird, entsprechend erweitern. Zur beson<strong>der</strong>enVerdeutlichung unseres Anliegenswird <strong>der</strong> sog. Frauenbericht zukünftig „Berichtzur politischen Gleichstellung vonFrauen und Männern <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>“ heißen.


Auszeichnung von Kreisverbänden 13Auszeichnung von KreisverbändenWir wollen diejenigen Kreisverbände <strong>der</strong>Partei auszeichnen, die sich durch erfolgreichesWerben von Frauen für e<strong>in</strong>e Mitgliedschaft<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>CDU</strong> <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>emMaße verdient gemacht haben. Dabei wollenwir auf den erfolgreichen Verlauf <strong>der</strong>Mitglie<strong>der</strong>werbeaktionen unserer Parteiseit dem Jahr 2003 und die dabei gewonnenenErfahrungen zurückgreifen. DieKampagnen seit 2003 haben zu e<strong>in</strong>er Mobilisierung<strong>der</strong> Partei geführt. Sie werdenauch unser Bemühen um e<strong>in</strong>e För<strong>der</strong>ungvon Frauen für und <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>CDU</strong> spürbarverstärken.Wir werden jedes Jahr diejenigen <strong>CDU</strong>-Kreisverbände auszeichnen, die – <strong>in</strong> absolutenund relativen Zahlen gemessen – diemeisten Frauen für e<strong>in</strong>e Mitgliedschaft <strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>CDU</strong> gew<strong>in</strong>nen konnten. Die Ergebnissewerden wir zusätzlich als neuen Teildes Geschäftsberichts und des „Berichtszur politischen Gleichstellung von Frauenund Männern <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>“ veröffentlichen.Zugleich werden wir uns mit den Bundesvere<strong>in</strong>igungenund Son<strong>der</strong>organisationenmit <strong>der</strong> Bitte <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung setzen, auchdort vergleichbare Kampagnen durchzuführen.


14 AnhangAnhangAuszug aus dem Statut <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>C. Gleichstellung von Frauen undMännern§ 15 (Gleichstellung von Frauen und Männern)(1) Der Bundesvorstand und die Vorstände<strong>der</strong> Landes-, Bezirks-, Kreis-, Stadt-/Geme<strong>in</strong>debzw. Stadtbezirksverbände und<strong>der</strong> Ortsverbände <strong>der</strong> Partei sowie die Vorstände<strong>der</strong> entsprechenden Organisationsstufenaller Bundesvere<strong>in</strong>igungen und Son<strong>der</strong>organisationen<strong>der</strong> <strong>CDU</strong> s<strong>in</strong>d verpflichtet,die rechtliche und tatsächliche Gleichstellungvon Frauen und Männern <strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>CDU</strong> <strong>in</strong> ihrem jeweiligen Verantwortungsbereichdurchzusetzen.(2) Frauen sollen an Parteiämtern <strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>CDU</strong> und an öffentlichen Mandaten m<strong>in</strong>destenszu e<strong>in</strong>em Drittel beteiligt se<strong>in</strong>.(3) Förmliche Kandidatenvorschläge beiWahlen für Parteiämter haben den Grundsatznach Absatz 2 zu beachten. Wahlgremienkönnen Kandidatenvorschläge zurückweisen,die Frauen nur unzureichendberücksichtigen. Wird bei Gruppenwahlenzu Parteiämtern von <strong>der</strong> Kreisverbandsebenean aufwärts <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ersten Wahlgangdas <strong>Frauenquorum</strong> von e<strong>in</strong>em Drittelnicht erreicht, ist dieser Wahlgang ungültig.Es ist e<strong>in</strong> zweiter Wahlgang vorzunehmen,zu dem weitere Vorschläge gemachtwerden können. Dessen Ergebnis ist unabhängigvon dem dann erreichten Frauenanteilgültig.(4) Bei Direktkandidaturen für KommunalundLandtagswahlen, für die Wahlen zumDeutschen Bundestag und zum EuropäischenParlament ist durch den Vorstand<strong>der</strong> entscheidungsberechtigten Organisationse<strong>in</strong>heitauf e<strong>in</strong>e ausreichende Beteiligungvon Frauen h<strong>in</strong>zuwirken. Gleiches giltfür die Vorstände mitentscheidungsberechtigterOrganisationse<strong>in</strong>heiten.(5) Bei <strong>der</strong> Aufstellung von Listen für Kommunal-und Landtagswahlen, für die Wahlenzum Deutschen Bundestag und zumEuropäischen Parlament soll das vorschlagsberechtigteGremium unter dreiaufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong> folgenden Listenplätzen jeweilsm<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e Frau vorschlagen.Wahlkreiskandidat<strong>in</strong>nen sollen dabei vorrangigberücksichtigt werden. <strong>Das</strong> Recht<strong>der</strong> über die Listenvorschläge entscheidendenGremien, für jeden Listenplatz Fraueno<strong>der</strong> Männer als Gegen- und Ergänzungsvorschlägezu benennen, bleibt unberührt.Sollte es dem vorschlagsberechtigten Gremiumnicht gelungen se<strong>in</strong>, ausreichend


Anhang 15Frauen auf dem Listenvorschlag zu berücksichtigen,so ist dies vor <strong>der</strong> entscheidungsberechtigtenVersammlung darzulegenund zu begründen.(6) Der Generalsekretär erstattet dem Parteitagregelmäßig Bericht über die Gleichstellungvon Frauen und Männern <strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>CDU</strong>.


16 Notizen


Herausgeber:<strong>CDU</strong>-Bundesgeschäftsstelle | Market<strong>in</strong>g und Interne Kommunikation | Kl<strong>in</strong>gelhöferstraße 8 | 10785 Berl<strong>in</strong>Telefon 030 22070-0 | Telefax 030 22070-111 | <strong>in</strong>fo@cdu.de | www.cdu.de | 3/1007 | Bestell-Nummer: H382

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