Heilpädagogische Schule HST - HPS Turbenthal
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<strong>Heilpädagogische</strong> <strong>Schule</strong> <strong>HST</strong><br />
Schulstrasse 7, 8488 <strong>Turbenthal</strong> Tel.: 052 385 28 40 Fax: 052 385 24<br />
16<br />
Vereinbarung zwischen<br />
der <strong>Heilpädagogische</strong>n <strong>Schule</strong> <strong>Turbenthal</strong> <strong>HST</strong><br />
und der Primarschulpflege XXX<br />
betreffend Integrierte Sonderschulung als Schulung und Förderung in einer<br />
dezentralisierten Sonderschulklasse<br />
___________________________________________________________________<br />
1. Rahmenbedingungen<br />
Integrationsbegleitungen durch <strong>Heilpädagogische</strong> <strong>Schule</strong>n werden von der Bildungsdirektion<br />
im Rahmen der aktuellen Bildungspolitik gewünscht und gefördert.<br />
Man geht von leichten geistigen Behinderungen aus. Ein gesetzlicher Anspruch<br />
auf Integration besteht nicht.<br />
Für das zu begleitende Kind muss eine IV-Verfügung für Sonderschulmassnahmen<br />
vorliegen und das Kind gilt formal als Schüler der <strong>HST</strong>, die Heilpädagogin als Lehrerin<br />
der <strong>HST</strong>. Besoldung der Heilpädagogin und pädagogisch therapeutische Massnahmen<br />
wie Logopädie und Psychomotorik werden im jährlichen Betriebsbeitrag des<br />
BSV für die <strong>HST</strong> berücksichtigt.<br />
Die <strong>Heilpädagogische</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Turbenthal</strong> übernimmt Integrierte Sonderschulbegleitungen<br />
für SchülerInnen aus den Gemeinden, die gemäss dem Regionalisierungsplan<br />
der Bildungsdirektion im Einzugsgebiet der <strong>HST</strong> liegen.<br />
Das Schulgeld zu Lasten der Schulgemeinde entspricht den Ansätzen der Mindestversorgertaxen<br />
der Bildungsdirektion Zürich, ab 1.1.2004 Fr 34'920.-- pro Schuljahr.<br />
Die <strong>HST</strong> legt per 1.1.2007 einen Akontobetrag von Fr. 32'500.-- pro Jahr fest.<br />
Die Integrierte Sonderschulung erfolgt in gemeinsamer Verantwortung der <strong>HST</strong> und<br />
der Primarschulpflege XXX.<br />
Die Projekte werden für ein Schuljahr geplant. Jeweils im März wird unter Berücksichtigung<br />
eines Auswertungsschemas gemeinsam evaluiert und festgestellt, ob es<br />
sich um eine gelingende Integration handelt. Davon abhängig wird über die Fortführung<br />
der Integrierten Sonderschuldung entschieden.<br />
Stellen eine der beteiligten Lehrpersonen oder die Eltern während des Schuljahres<br />
eine Fortführung des Projektes begründet in Frage, so ist gemeinsam nach einer Lösung<br />
zu suchen oder das Projekt abzubrechen. SchülerInnen aus abgebrochenen<br />
Integrationsprojekten werden grundsätzlich einer Klasse der <strong>HST</strong> zugeteilt, in der<br />
die Sonderschulung weitergeführt wird.
2. Vorgehen/Wegleitung - Zeitplan<br />
2.1.Kontaktaufnahme<br />
Die Kontaktaufnahme mit der <strong>HST</strong> erfolgt in der Regel durch die Frühberaterin, Kindergärtnerin,<br />
Klassenlehrerin, Schulpsychologischer Dienst in Absprache mit der<br />
Verantwortlichen der örtlichen Schulpflege bzw. Schulleitung.<br />
2.2. Information der Eltern<br />
Es findet ein Elterngespräch statt, in dessen Rahmen diese die <strong>HST</strong> und die Therapieangebote<br />
kennen lernen, die den Rahmen für die heilpädagogische Sonderschulung<br />
ihres Kindes darstellen.<br />
2.3. Antragstellung SVA ZH<br />
Antrag der Eltern und Behörden auf eine Verfügung der Kostengutsprache für Sonderschulmassnahmen<br />
bei der SVA ZH (Eltern, Schulpsychologischer Dienst).<br />
2.4. Antragstellung Eltern an Schulbehörde<br />
Antrag der Eltern an die Kindergartenkommission oder die Primarschulpflege bis<br />
spätestens 31.1. des Jahres. Im Mittelpunkt steht die Begründung für eine Integrierte<br />
Sonderschulung für dieses Kind.<br />
2.5. Information der <strong>HST</strong> durch Schulbehörde<br />
Die Schulpflege unterrichtet die <strong>HST</strong> über ihren Bescheid und erteilt Kostengutsprache.<br />
2.6. Antrag der Schulleitung <strong>HST</strong> an SLK<br />
Die Schulleitung der <strong>HST</strong> stellt den Antrag an die SLK (Schulleitungskommission)<br />
und ist für eine Heilpädagogin (<strong>HST</strong>, Februar, März) besorgt. Wird eine neue Lehrperson<br />
verpflichtet, erfolgt die Auswahl in Absprache mit der künftigen Regelklassenlehrperson.<br />
2.7. Konzept Integrationsprojekt<br />
Erstellen des Konzepts für das Integrationsprojekt unter Berücksichtigung der Fragen:<br />
Wie stellen sich die einzelnen Beteiligten zur Frage der Integration (Vorteile,<br />
Nachteile)?<br />
Welches sind die wichtigsten Förderziele?<br />
Welche Therapien sind angezeigt?<br />
Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit? Wie sind die Verantwortlichkeiten geregelt?<br />
Wie erfolgt die Information aller betroffenen Eltern?<br />
(Schulleitung <strong>HST</strong>, Schulleitung Primarschule, Regelschule, März)<br />
2.8. Vereinbarung für das Integrationsprojekt<br />
Die Vereinbarung für das Projekt regelt die Einzelheiten bezüglich der Förderung<br />
und Schulung des Kindes, der Aufgaben der Eltern innerhalb der <strong>HST</strong> und der<br />
Regelklasse sowie die Formen der Zusammenarbeit zwischen Schulleitung <strong>HST</strong>,<br />
Heilpädagogin und Regelklasse und Schulhausteam (alle, April).<br />
2
2.9. Antrag an BiD Kanton Zürich und BSV Bern<br />
Nach Unterzeichnung der Projektvereinbarung durch alle Projektbeteiligten ist bei<br />
der Bildungsdirektion ein Antrag für das Projekt zu stellen (<strong>HST</strong>).<br />
Diese prüft und beantragt beim Bundesamt für Sozialversicherung in Bern eine spezielle<br />
Verfügung für die Schulung und Förderung in einer dezentralisierten Sonderschulklasse<br />
(BiD, BSV).<br />
Das BSV legt darin den Umfang des finanzierten Pensums fest.<br />
3. Verantwortlichkeiten<br />
3.1. Verantwortungsträger<br />
Die Integrierte Sonderschulung steht unter der gemeinsamen Verantwortung der Primarschulpflege<br />
XXX und der <strong>Heilpädagogische</strong>n <strong>Schule</strong> <strong>Turbenthal</strong>. Die Fachberatung<br />
erfolgt durch die Schulleitung der <strong>HST</strong>.<br />
Die Aufsicht über das Integrationsprojekt obliegt der Bildungsdirektion des Kantons<br />
Zürich, Volksschulamt.<br />
3.2. Pflichtenheft und Pensum der Heilpädagogin<br />
Grundlage für die Ausübung des Auftrags ist das Pflichtenheft für <strong>Heilpädagogische</strong><br />
Fachlehrkräfte/Integrationsbegleitung.<br />
Das Pensum pro Projekt wird durch die Verfügung des BSV festgelegt.<br />
Die Heilpädagogin nimmt entsprechend ihrem Pensum an den Sitzungen der Regelschule<br />
und an den erweiterten Teamsitzungen der <strong>HST</strong> teil. Sie beteiligt sich an den<br />
schulhausinternen Fortbildungen der <strong>HST</strong>.<br />
Die Teilnahme an Aktivitäten der Regelschule wird in angemessenem und zumutbarem<br />
Rahmen erwartet. Die Verhältnismässigkeit zum Pensum ist zu wahren.<br />
3.3. Förderplanung<br />
Die Förderplanung der begleitenden Heilpädagogin erfolgt in enger Absprache und<br />
mit gemeinsamen Zielsetzungen der Therapeutinnen der <strong>HST</strong>. Die Fachberatung erfolgt<br />
durch die Schulleitung und orientiert sich an der in der <strong>HST</strong> üblichen Förderplanung<br />
und ihrer Dokumentation.<br />
Die Umsetzung im Regelklassenunterricht erfolgt innerhalb der Planungen für die<br />
Regelklasse und in Absprache mit der RegelklassenlehrerIn.<br />
3.4. Therapien<br />
Die Durchführungsstelle für pädagogisch-therapeutische (Logopädie und Psychomotorik)<br />
Massnahmen ist aufgrund der IV-Verfügung die <strong>Heilpädagogische</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Turbenthal</strong>.<br />
3.5. Standortgespräche<br />
Zu den Standortgesprächen und Evaluationen lädt die <strong>HST</strong> ein und es wird ein Protokoll<br />
erstellt. Jeweils im März wird unter Berücksichtigung eines vorliegenden Auswertungsschemas<br />
gemeinsam (Heilpädagogin, Regelklassenlehrperson, Eltern,<br />
Schulleitungen <strong>HST</strong> und Primarschule) evaluiert und festgestellt, ob es sich um eine<br />
gelingende Integration handelt.<br />
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Auf Wunsch und nach Bedarf des LehrerInnenteams und der Eltern können Elterngespräche<br />
jederzeit im kleinen Rahmen durchgeführt werden. Es ist ein Protokoll zu<br />
erstellen und der <strong>HST</strong> sowie der Schulleitung der Primarschule zur Kenntnis zu geben.<br />
4. Dienstweg / Organigramm<br />
Für den Dienstweg gilt für operative Belange die Ebene: Örtliche Schulpflege und<br />
Schulleitung der <strong>HST</strong>.<br />
Die Heilpädagogin ist nur der <strong>HST</strong> unterstellt.<br />
Können Anliegen nicht auf der Ebene Regelklassenlehrperson, Schulteam und Heilpädagogin<br />
geklärt werden, sind die Schulleitungen der <strong>HST</strong> und der Primarschule<br />
einzubeziehen.<br />
Die der <strong>HST</strong> vorgesetzte Behörde ist die Schulleitungskommission SLK, in der Regelschule<br />
die Primarschulpflege.<br />
<strong>Turbenthal</strong>, im Juni 2007<br />
Schulleitungskommission <strong>HST</strong><br />
Peter Favre, Präsident<br />
.<br />
<strong>Heilpädagogische</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Turbenthal</strong><br />
Bruno Schalch, Schulleitung<br />
.<br />
Primarschulpflege XXX<br />
Präsident<br />
<br />
Primarschule XXX<br />
Schulleitung<br />
<br />
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