13.09.2015 Views

Heilpädagogische Schule HST - HPS Turbenthal

Heilpädagogische Schule HST - HPS Turbenthal

Heilpädagogische Schule HST - HPS Turbenthal

SHOW MORE
SHOW LESS
  • No tags were found...

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

<strong>Heilpädagogische</strong> <strong>Schule</strong> <strong>HST</strong><br />

Schulstrasse 7, 8488 <strong>Turbenthal</strong> Tel.: 052 385 28 40 Fax: 052 385 24<br />

16<br />

Vereinbarung zwischen<br />

der <strong>Heilpädagogische</strong>n <strong>Schule</strong> <strong>Turbenthal</strong> <strong>HST</strong><br />

und der Primarschulpflege XXX<br />

betreffend Integrierte Sonderschulung als Schulung und Förderung in einer<br />

dezentralisierten Sonderschulklasse<br />

___________________________________________________________________<br />

1. Rahmenbedingungen<br />

Integrationsbegleitungen durch <strong>Heilpädagogische</strong> <strong>Schule</strong>n werden von der Bildungsdirektion<br />

im Rahmen der aktuellen Bildungspolitik gewünscht und gefördert.<br />

Man geht von leichten geistigen Behinderungen aus. Ein gesetzlicher Anspruch<br />

auf Integration besteht nicht.<br />

Für das zu begleitende Kind muss eine IV-Verfügung für Sonderschulmassnahmen<br />

vorliegen und das Kind gilt formal als Schüler der <strong>HST</strong>, die Heilpädagogin als Lehrerin<br />

der <strong>HST</strong>. Besoldung der Heilpädagogin und pädagogisch therapeutische Massnahmen<br />

wie Logopädie und Psychomotorik werden im jährlichen Betriebsbeitrag des<br />

BSV für die <strong>HST</strong> berücksichtigt.<br />

Die <strong>Heilpädagogische</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Turbenthal</strong> übernimmt Integrierte Sonderschulbegleitungen<br />

für SchülerInnen aus den Gemeinden, die gemäss dem Regionalisierungsplan<br />

der Bildungsdirektion im Einzugsgebiet der <strong>HST</strong> liegen.<br />

Das Schulgeld zu Lasten der Schulgemeinde entspricht den Ansätzen der Mindestversorgertaxen<br />

der Bildungsdirektion Zürich, ab 1.1.2004 Fr 34'920.-- pro Schuljahr.<br />

Die <strong>HST</strong> legt per 1.1.2007 einen Akontobetrag von Fr. 32'500.-- pro Jahr fest.<br />

Die Integrierte Sonderschulung erfolgt in gemeinsamer Verantwortung der <strong>HST</strong> und<br />

der Primarschulpflege XXX.<br />

Die Projekte werden für ein Schuljahr geplant. Jeweils im März wird unter Berücksichtigung<br />

eines Auswertungsschemas gemeinsam evaluiert und festgestellt, ob es<br />

sich um eine gelingende Integration handelt. Davon abhängig wird über die Fortführung<br />

der Integrierten Sonderschuldung entschieden.<br />

Stellen eine der beteiligten Lehrpersonen oder die Eltern während des Schuljahres<br />

eine Fortführung des Projektes begründet in Frage, so ist gemeinsam nach einer Lösung<br />

zu suchen oder das Projekt abzubrechen. SchülerInnen aus abgebrochenen<br />

Integrationsprojekten werden grundsätzlich einer Klasse der <strong>HST</strong> zugeteilt, in der<br />

die Sonderschulung weitergeführt wird.


2. Vorgehen/Wegleitung - Zeitplan<br />

2.1.Kontaktaufnahme<br />

Die Kontaktaufnahme mit der <strong>HST</strong> erfolgt in der Regel durch die Frühberaterin, Kindergärtnerin,<br />

Klassenlehrerin, Schulpsychologischer Dienst in Absprache mit der<br />

Verantwortlichen der örtlichen Schulpflege bzw. Schulleitung.<br />

2.2. Information der Eltern<br />

Es findet ein Elterngespräch statt, in dessen Rahmen diese die <strong>HST</strong> und die Therapieangebote<br />

kennen lernen, die den Rahmen für die heilpädagogische Sonderschulung<br />

ihres Kindes darstellen.<br />

2.3. Antragstellung SVA ZH<br />

Antrag der Eltern und Behörden auf eine Verfügung der Kostengutsprache für Sonderschulmassnahmen<br />

bei der SVA ZH (Eltern, Schulpsychologischer Dienst).<br />

2.4. Antragstellung Eltern an Schulbehörde<br />

Antrag der Eltern an die Kindergartenkommission oder die Primarschulpflege bis<br />

spätestens 31.1. des Jahres. Im Mittelpunkt steht die Begründung für eine Integrierte<br />

Sonderschulung für dieses Kind.<br />

2.5. Information der <strong>HST</strong> durch Schulbehörde<br />

Die Schulpflege unterrichtet die <strong>HST</strong> über ihren Bescheid und erteilt Kostengutsprache.<br />

2.6. Antrag der Schulleitung <strong>HST</strong> an SLK<br />

Die Schulleitung der <strong>HST</strong> stellt den Antrag an die SLK (Schulleitungskommission)<br />

und ist für eine Heilpädagogin (<strong>HST</strong>, Februar, März) besorgt. Wird eine neue Lehrperson<br />

verpflichtet, erfolgt die Auswahl in Absprache mit der künftigen Regelklassenlehrperson.<br />

2.7. Konzept Integrationsprojekt<br />

Erstellen des Konzepts für das Integrationsprojekt unter Berücksichtigung der Fragen:<br />

Wie stellen sich die einzelnen Beteiligten zur Frage der Integration (Vorteile,<br />

Nachteile)?<br />

Welches sind die wichtigsten Förderziele?<br />

Welche Therapien sind angezeigt?<br />

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit? Wie sind die Verantwortlichkeiten geregelt?<br />

Wie erfolgt die Information aller betroffenen Eltern?<br />

(Schulleitung <strong>HST</strong>, Schulleitung Primarschule, Regelschule, März)<br />

2.8. Vereinbarung für das Integrationsprojekt<br />

Die Vereinbarung für das Projekt regelt die Einzelheiten bezüglich der Förderung<br />

und Schulung des Kindes, der Aufgaben der Eltern innerhalb der <strong>HST</strong> und der<br />

Regelklasse sowie die Formen der Zusammenarbeit zwischen Schulleitung <strong>HST</strong>,<br />

Heilpädagogin und Regelklasse und Schulhausteam (alle, April).<br />

2


2.9. Antrag an BiD Kanton Zürich und BSV Bern<br />

Nach Unterzeichnung der Projektvereinbarung durch alle Projektbeteiligten ist bei<br />

der Bildungsdirektion ein Antrag für das Projekt zu stellen (<strong>HST</strong>).<br />

Diese prüft und beantragt beim Bundesamt für Sozialversicherung in Bern eine spezielle<br />

Verfügung für die Schulung und Förderung in einer dezentralisierten Sonderschulklasse<br />

(BiD, BSV).<br />

Das BSV legt darin den Umfang des finanzierten Pensums fest.<br />

3. Verantwortlichkeiten<br />

3.1. Verantwortungsträger<br />

Die Integrierte Sonderschulung steht unter der gemeinsamen Verantwortung der Primarschulpflege<br />

XXX und der <strong>Heilpädagogische</strong>n <strong>Schule</strong> <strong>Turbenthal</strong>. Die Fachberatung<br />

erfolgt durch die Schulleitung der <strong>HST</strong>.<br />

Die Aufsicht über das Integrationsprojekt obliegt der Bildungsdirektion des Kantons<br />

Zürich, Volksschulamt.<br />

3.2. Pflichtenheft und Pensum der Heilpädagogin<br />

Grundlage für die Ausübung des Auftrags ist das Pflichtenheft für <strong>Heilpädagogische</strong><br />

Fachlehrkräfte/Integrationsbegleitung.<br />

Das Pensum pro Projekt wird durch die Verfügung des BSV festgelegt.<br />

Die Heilpädagogin nimmt entsprechend ihrem Pensum an den Sitzungen der Regelschule<br />

und an den erweiterten Teamsitzungen der <strong>HST</strong> teil. Sie beteiligt sich an den<br />

schulhausinternen Fortbildungen der <strong>HST</strong>.<br />

Die Teilnahme an Aktivitäten der Regelschule wird in angemessenem und zumutbarem<br />

Rahmen erwartet. Die Verhältnismässigkeit zum Pensum ist zu wahren.<br />

3.3. Förderplanung<br />

Die Förderplanung der begleitenden Heilpädagogin erfolgt in enger Absprache und<br />

mit gemeinsamen Zielsetzungen der Therapeutinnen der <strong>HST</strong>. Die Fachberatung erfolgt<br />

durch die Schulleitung und orientiert sich an der in der <strong>HST</strong> üblichen Förderplanung<br />

und ihrer Dokumentation.<br />

Die Umsetzung im Regelklassenunterricht erfolgt innerhalb der Planungen für die<br />

Regelklasse und in Absprache mit der RegelklassenlehrerIn.<br />

3.4. Therapien<br />

Die Durchführungsstelle für pädagogisch-therapeutische (Logopädie und Psychomotorik)<br />

Massnahmen ist aufgrund der IV-Verfügung die <strong>Heilpädagogische</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Turbenthal</strong>.<br />

3.5. Standortgespräche<br />

Zu den Standortgesprächen und Evaluationen lädt die <strong>HST</strong> ein und es wird ein Protokoll<br />

erstellt. Jeweils im März wird unter Berücksichtigung eines vorliegenden Auswertungsschemas<br />

gemeinsam (Heilpädagogin, Regelklassenlehrperson, Eltern,<br />

Schulleitungen <strong>HST</strong> und Primarschule) evaluiert und festgestellt, ob es sich um eine<br />

gelingende Integration handelt.<br />

3


Auf Wunsch und nach Bedarf des LehrerInnenteams und der Eltern können Elterngespräche<br />

jederzeit im kleinen Rahmen durchgeführt werden. Es ist ein Protokoll zu<br />

erstellen und der <strong>HST</strong> sowie der Schulleitung der Primarschule zur Kenntnis zu geben.<br />

4. Dienstweg / Organigramm<br />

Für den Dienstweg gilt für operative Belange die Ebene: Örtliche Schulpflege und<br />

Schulleitung der <strong>HST</strong>.<br />

Die Heilpädagogin ist nur der <strong>HST</strong> unterstellt.<br />

Können Anliegen nicht auf der Ebene Regelklassenlehrperson, Schulteam und Heilpädagogin<br />

geklärt werden, sind die Schulleitungen der <strong>HST</strong> und der Primarschule<br />

einzubeziehen.<br />

Die der <strong>HST</strong> vorgesetzte Behörde ist die Schulleitungskommission SLK, in der Regelschule<br />

die Primarschulpflege.<br />

<strong>Turbenthal</strong>, im Juni 2007<br />

Schulleitungskommission <strong>HST</strong><br />

Peter Favre, Präsident<br />

.<br />

<strong>Heilpädagogische</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Turbenthal</strong><br />

Bruno Schalch, Schulleitung<br />

.<br />

Primarschulpflege XXX<br />

Präsident<br />

<br />

Primarschule XXX<br />

Schulleitung<br />

<br />

4

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!