Studenten“
MV 2006-03-16 Protokoll.pdf - HaDiKo
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HaDiKo e.V.<br />
Klosterweg 28<br />
76131 Karlsruhe<br />
Telefon: 07 21 / 69 04 – 39 90<br />
E-Mail: vorstand@hadiko.de<br />
HaDiKo e.V., Klosterweg 28, 76131 Karlsruhe<br />
An alle<br />
Mitglieder des HaDiKo e.V.<br />
Protokoll zur Mitgliederversammlung vom 16.03.2006<br />
Beginn: 19:15<br />
1. Begrüßung<br />
Der Vorsitzende Daniel Herrmann begrüßt die anwesenden Mitglieder.<br />
2. Bericht des Vorstandes<br />
Daniel Herrmann erklärt, dass der vorliegende Satzungsänderungsvorschlag das<br />
Ergebnis der Kommission zur Reform des HaDiKo e.V. sei und dass er gerne somit<br />
direkt zu TOP 3 übergehen würde. Thorsten Sandfuchs möchte daraufhin wissen, ob<br />
das letzte Protokoll dem Amtsgericht vorgelegt werden muss. Daniel Herrmann erklärt,<br />
dass nur Protokolle mit Satzungsänderungen und Vorstandswahlen ans Amtsgericht<br />
kommen.<br />
3. Satzungsänderung<br />
Clemens Cruschwitz fragt, warum in der Präambel zweimal „Studentinnen und <strong>Studenten“</strong><br />
durch „Studierende“ ersetzt wurde und es einmal nicht geschah. Michael<br />
Hoffmann erklärt, dass es so besser klingt. Carsten Blank fragt, ob man nicht zu jedem<br />
Änderungsvorschlag eine kurze Begründung abgeben könnte, so dass die Mitglieder<br />
die Motivation hinter den Änderungen verstehen. Daniel Herrmann erklärt, dass die<br />
Änderungen in Studierende nur eine sprachliche Anpassung sind. Er fährt fort, dass die<br />
bevorzugte Aufnahme von Behinderten gestrichen wurde, da das HaDiKo nicht<br />
behindertengerecht ist und dass die Aufnahmequote von ausländischen Studierenden<br />
entfernt wurde, da sie in die künftige Heimgeschäftsordnung soll und dort später auch<br />
bei Bedarf leichter geändert werden kann. Außerdem mache eine Quote in der<br />
Präambel keinen Sinn, da es in einer solchen um Grundlegendes geht und nicht um<br />
Details.<br />
Bankverbindung: Volksbank Karlsruhe (BLZ 661 900 00); Kontonummer: 54444109 Steuernummer: 35022 / 07693<br />
Vereinsregister: Amtsgericht Karlsruhe; VR 2165
In §3, erklärt Daniel Herrmann weiter, wurde die Mitgliedschaft in mehrere Arten aufgespalten.<br />
Die aktiven Mitglieder sind solche Mitglieder, die im HaDiKo wohnen. Passive<br />
Mitglieder sind externe Mitglieder, die einen geringen Jahresbeitrag zahlen müssen.<br />
Damit sollen künftig Karteileichen verhindert werden. Fördermitglieder, die auch<br />
juristische Personen sein können, unterstützen den Verein ohne sich direkt in der<br />
Vereinsarbeit zu beteiligen. Ehrenmitglieder zahlen keine Beiträge und werden für ihre<br />
Verdienste von der Mitgliederversammlung ernannt. Thorsten Sandfuchs fragt die<br />
Mitgliederversammlung, wie das aktuelle Verhältnis zwischen aktiven und passiven<br />
anwesenden Mitgliedern sei und fügt hinzu, dass Mitglieder, die nicht im HaDiKo<br />
wohnen, nicht zwangsläufig zu Karteileichen werden. Daniel Herrmann entgegnet, dass<br />
ein hoher Anteil an Mitgliedern, die nicht im HaDiKo wohnen, auf einer<br />
Mitgliederversammlung normal sei, da die meisten HaDiKo Bewohner die Einrichtungen<br />
des HaDiKo e.V. nur nutzen, während sich Externe, die im Verein sind, sich mehr dafür<br />
interessieren, wie es mit dem Verein weitergeht. Christian Gerber fügt noch hinzu, dass<br />
aufgrund der künftig steigenden Mitgliederzahl Karteileichen wahrscheinlicher werden<br />
und dass man dem vorbeugen will.<br />
Carsten Blank möchte wissen, was bei einem Auszug von Vereinsmitgliedern passieren<br />
würde. Christian Gerber antwortet, dass geplant ist, dass ausziehende Bewohner einen<br />
Brief bekommen, in dem sie auf eine Statusänderung ihrer Mitgliedschaft aufmerksam<br />
gemacht werden, so dass sie die Möglichkeit haben entweder dem Verein eine neue<br />
Adresse mitzuteilen oder die Mitgliedschaft zu beenden. Sollte jemand auf diesen Brief<br />
nicht antworten, wird die Person zur nächsten Mitgliederversammlung gestrichen, da<br />
dann keine aktuelle Adresse mehr vorliegt.<br />
Jewe Schröder erklärt, dass §3.8 in seinen Augen verbessert werden müsse, da Vereinsmitglieder,<br />
die nicht im HaDiKo wohnen, von Veranstaltungen ausgeschlossen<br />
werden. Daniel Herrmann erläutert, dass Mitglieder selbstverständlich auf heimöffentliche<br />
Sitzungen dürfen. Jewe Schröder schlägt vor §3.8 folgendermaßen zu ändern.<br />
„Heimöffentliche Sitzungen sind für alle ordentlichen Heimbewohner und HaDiKo e.V.<br />
Mitglieder zugänglich. Über Ausnahmen entscheidet das jeweilige Gremium.“ Sebastian<br />
Gräf findet folgende Version besser. „Heimöffentlich bedeutet frei zugänglich für alle<br />
ordentlichen Heimbewohner und HaDiKo e.V. Mitglieder. Über Ausnahmen bezüglich<br />
heimöffentlicher Sitzungen entscheidet das jeweilige Gremium.“ Bei einem<br />
anschließenden Meinungsbild sprechen sich fast alle für Sebastians Vorschlag aus und<br />
nur wenige für den von Jewe.<br />
Daniel Herrmann weist darauf hin, dass falls die Mitgliederversammlung den<br />
Änderungen zustimmt, der geänderte Paragraph bei dem Amtsgericht eingereicht wird.<br />
Zu §4 erläutert Daniel Herrmann, dass nur weitere Gründe für einen Vereinsausschluss<br />
hinzugefügt wurden. Vereinsausschlüsse seien aber auch weiterhin eher selten, da Mitglieder<br />
fast immer von sich aus austreten oder vom Vorstand zum Beispiel bei nicht<br />
gemeldeter Adressänderung gestrichen würden.<br />
In §5 wurde geregelt, wer Beiträge zu zahlen hat und wer welches Wahlrecht hat. Beitragssätze<br />
werden jedoch nicht explizit in die Satzung geschrieben, um sie später leichter<br />
ändern zu können. Daniel Herrmann fährt fort, indem er den Vorschlag zur Beitragsordnung<br />
erläutert. Thorsten Sandfuchs fragt, ob nicht jeder HaDiKo Bewohner aktives<br />
und passives Wahlrecht haben sollte, damit er in den Gremien mitarbeiten kann. Daniel<br />
Herrmann antwortet, dass auf der letzten Mitgliederversammlung der Tenor gegen eine<br />
solche Regelung gewesen sei. Außerdem könne man auch ohne Mitglied zu sein überall<br />
mithelfen. Jewe Schröder fügt hinzu, dass Mitglieder, die sich aktiv einbringen, vom<br />
Verein versicherungstechnisch abgesichert sind. Michael Hoffmann findet, dass dieser<br />
Punkt in der Vergangenheit schon zu genüge diskutiert worden ist und schlägt vor<br />
fortzufahren.<br />
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Daniel Herrmann erklärt, dass in §6 der erweiterte Vorstand und der Kollegausschuss<br />
hinzugefügt wurden, um sie formal zu definieren. Clemens Cruschwitz möchte wissen,<br />
warum es nur vier Organe gibt und weshalb HaDiNet und hadifon nicht aufgenommen<br />
worden sind, insbesondere weil sie den Verein auch nach außen repräsentieren.<br />
Michael Hoffmann entgegnet, dass HaDiNet und hadifon zum wirtschaftlichen Bereich<br />
gehören. Bernd Dutkowski weißt daraufhin, dass der Versicherungsschutz nicht nur auf<br />
die Organe beschränkt ist, sondern für alle Mitglieder bei ihren Tätigkeiten für den<br />
Verein gilt.<br />
Sebastian Gräf fragt, warum das Hausparlament nicht aufgenommen wurde. Daniel<br />
Herrmann erklärt, dass dies zu weit in die Tiefe gehe und dass dann Flurversammlungen<br />
auch definiert und aufgenommen werden müssten. Er fährt fort, dass mit dieser<br />
Änderung versucht wurde die bestehende Struktur sinnvoll in den Verein zu integrieren.<br />
Maria Bostenaru Dan erklärt, dass bei großen Ausgaben auch HaDiNet und hadifon den<br />
Kollegausschuss oder die Mitgliederversammlung und somit die Organe fragen<br />
müssen.<br />
Daniel Herrmann erläutert, dass die Änderungen zu §7 die beiden Beisitzer im Vorstand<br />
betreffen. Da gewollt war das Haussprecheramt vom Vorstandsamt zu trennen, sind<br />
diese nicht mehr zwingend nötig. Außerdem werden die Aufgaben und Rechte des<br />
erweiterten Vorstands in diesem Abschnitt definiert. Neu ist außerdem, dass der<br />
Vorstand der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig ist. Thorsten Sandfuchs<br />
fragt woher jemand in Zukunft zum Beispiel ein hundert Euro für ein Doppelkopftunier<br />
bekommt. Bisher hat so etwas der Kollegausschuss entschieden. In Zukunft kann dies<br />
der erweiterte Vorstand tun. Dies wäre schlecht, da gemeinschaftliche Entscheidungen<br />
auch weiterhin von der Gemeinschaft beschlossen werden sollten. Daniel Herrmann<br />
bittet daraufhin Thorsten Sandfuchs ein bisschen mehr Vertrauen in die Arbeit des<br />
Vorstandes zu haben, da dieser bisher nie leichtfertig mit Geldern umgegangen ist.<br />
Außerdem wisse der Vorstand ja auch, dass er Rechenschaft ablegen muss. Deshalb<br />
genehmigt er auch nur Ausgaben, bei denen er davon ausgehen kann, dass er im<br />
Sinne des Vereins handelt.<br />
Carsten Blank schlägt vor in §7.2 und §7.4 einzufügen, dass die Vorstände die jeweiligen<br />
Summen nur ausgeben dürfen, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.<br />
Daniel Herrmann fragt daraufhin was denn alles zum Geschäftsbetrieb gehöre.<br />
Thorsten meint, dass die Einfügung nur ein Hinweis wäre, so dass sich der Vorstand<br />
stets bewusst ist, für was er Geld ausgeben darf. Maria Bostenaru Dan entgegnet, dass<br />
die Haussprecher, insbesondere der Sachmittelkassenführer, auch früher über sehr viel<br />
Geld verfügen konnten. Jewe Schröder fordert ein Meinungsbild, ob §7.4 wie folgt<br />
geändert werden soll. „Der erweiterte Vorstand darf zur Aufrechterhaltung des<br />
Geschäftsbetriebs pro Geschäftsvorgang über bis zu 500 Euro verfügen.“ Das Ergebnis<br />
lautet, dass ein Drittel für die Änderung sind und zwei Drittel dagegen.<br />
Daniel Herrmann erklärt, dass er deswegen am §7.4 nichts ändern wird.<br />
Er fährt fort und erklärt, dass ein neuer Pararaph §8 eingefügt wurde und die<br />
bestehenden Paragraphen entsprechend aufrücken. Der neue Paragraph §8 definiert<br />
den Kollegausschuss näher, indem er regelt wer Entscheidungen trifft, welche<br />
Aufgaben er hat und wie er zusammen kommt. Moritz Lapp fragt, ob es nicht sinnvoller<br />
wäre, wenn §8.8 in §1 verschoben würde. Daniel Herrmann stimmt ihm zu und schlägt<br />
vor §8.8 zu §1.4 zu machen. Es gibt hierzu keine Gegenstimmen. Jewe schlägt vor,<br />
dass der Name Heimgeschäftsordnung in §1.4 erwähnt wird. Beim folgenden<br />
Meinungsbild sind fast alle dafür §1.4 wie folgt abzuändern. „Der Verein gibt sich eine<br />
Geschäftsordnung, die sogenannte Heimgeschäftsordnung.“<br />
Clemens Cruschwitz fragt, ob ein einzelnes Mitglied des erweiterten Vorstandes auf<br />
dem Kollegausschuss fünf Stimmen haben kann. Marc Donges schlägt schlägt vor<br />
einen neuen §8.3 einzufügen, der wie folgt lautet. „Kein Mitglied des Kollegausschusses<br />
kann mehr als eine Stimme auf sich vereinigen.“ Die restlichen Punkte unter §8 rücken<br />
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entsprechend auf. Hierzu gibt es keine Gegenstimme.<br />
Reinhard Randoll verlässt um XXXXX Uhr die Mitgliederversammlung und trägt sich<br />
aus der Mitgliederliste aus. Thorsten Sandfuchs möchte wissen, warum es §8.4 gibt.<br />
Daniel Herrmann antwortet, dass dieser existiert um die Aufgaben des Kollegausschuss<br />
zu definieren. Thorsten Sandfuchs meint, dass hier aber nicht konsequent gehandelt<br />
wird, da dies bei den anderen Gremien auch nicht auf diese Art definiert wurde. Daniel<br />
Herrmann gibt zu bedenken, dass ein Leser der Satzung sich fragen könnte, wozu der<br />
Kollegausschuss existiert. Jewe Schröder antwortet, dass er existiert um über gewisse<br />
Geldsummen zu verfügen und um über die Heimgeschäftsordnung zu entscheiden.<br />
Daniel Herrmann fragt die Mitgliederversammlung, ob jemand ein Problem damit hätte,<br />
wenn §8.4 gestrichen würde. Es gibt keine Widerrede.<br />
Maria Bostenaru Dan fragt, ob dann auch die Wahlordnung in §8.1 gestrichen werden<br />
müsse. Daniel Herrmann verneint dies, da es um die Zusammensetzung des<br />
Kollegausschuss geht und diese definiert werden müsse. Clemens Cruschwitz gibt zu<br />
bedenken, dass es nach wie vor zu wenige Vereinsmitglieder gibt, um die gewünschte<br />
Anzahl an Vertretern im Kollegausschuss zu haben. Daniel Herrmann sagt, dass die<br />
Mitgliederwerbung nach Ablauf der Einspruchsfrist der Mitgliederversammlung anlaufen<br />
soll. Marc Donges merkt noch an, dass der Schluss von §7.4 gestrichen werden könne,<br />
da die Summen schon an anderer Stelle in der Satzung stünden. Außerdem müsse<br />
§8.5 geändert werden, da die Ausgaben des HaDiNet eine Ergänzung zur Regelung<br />
seien und keine Ausnahme davon.<br />
Es gibt eine fünfminütige Pause, in der über eine geeignete Formulierung nachgedacht<br />
werden soll.<br />
Nach der Pause fährt Daniel Herrmann mit §9 fort und erklärt, dass bisher die Amtszeiten<br />
analog zu den Hochschulsemestern waren. Dies soll künftig an das Kalenderjahr<br />
angepasst werden, damit nicht andauernd gewählt werden und das Vereinsregister<br />
geändert muss. Christian Gerber fügt noch hinzu, dass die neue Amtszeit für das<br />
Erstellen der Steuererklärung von Vorteil ist.<br />
Daniel Herrmann erklärt, dass in §10 die Einladung zur Mitgliederversammlung künftig<br />
per email verteilt werden kann. Außerdem wurde der dritte Teil der Mitglieder, die nötig<br />
sind um eine Mitgliederversammlung einzuberufen, zu mindestens 49 Mitglieder<br />
geändert. Clemens Crushwitz möchte wissen, was passiert, wenn der Verein einmal nur<br />
48 Mitglieder hat. Mortiz Lapp schlägt vor §10.3 wie folgt abzuändern.<br />
„Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen<br />
a) auf Beschluss der erweiterten Vorstandes.<br />
b) auf Beschluss des Kollegausschusses mit einer zwei Drittel Mehrheit.<br />
c) auf Verlangen von mindestens 49 Mitgliedern oder mindestens einem Viertel aller<br />
Mitglieder.<br />
Diese muss innerhalb von drei Wochen stattfinden.“<br />
Es gibt keine Gegenstimme zu dieser Änderung und auch keine weitere Anmerkung.<br />
Daniel Herrmann erklärt, dass bei §11 lediglich die Summe von 5000 Euro bei der<br />
Verwendung der Geldmittel hinzugefügt wurde. Einige Mitglieder finden diese Änderung<br />
jedoch nicht gut, da sie die Mitgliederversammlung einschränken würde und sind für<br />
eine Änderung. Bei dem folgenden Meinungsbild sind viele für ein Weglassen des Geldbetrags<br />
und nur wenige für die Änderung in „Verwendung der Geldmittel, insbesondere<br />
über 5000 Euro“.<br />
Clemens Crushwitz schlägt vor noch den Punkt „(h) die Beitragsordnung“ hinzuzufügen.<br />
Es gibt hierzu keine Gegenstimme. Thorsten Sandfuchs gibt zu bedenken, dass der<br />
Vorstand die Tagesordnung festsetzt und fragt, was passieren würde wenn jemand<br />
einen Misstrauensantrag gegen den Vorstand stellt und dieser den Antrag nicht auf die<br />
Tagesordnung setzt. Bernd Dutkowski will das Nachschlagen und bittet den Punkt nach<br />
hinten zu verschieben. Dem Wunsch wird stattgegeben.<br />
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Daniel Herrmann geht deswegen zu §12 über und erläutert, dass der Vereinsanzeiger<br />
in Zukunft unter http://verein.hadiko.de zu finden sein wird. Clemens Cruschwitz schlägt<br />
vor „an den Schwarzen Brettern der Häuser“ durch „an den Schwarzen Brettern im Eingangsbereich<br />
der Häuser“ zu ersetzen. Hierzu gibt es keine Gegenstimme.<br />
Thorsten Sandfuchs stört sich an der Formulierung des ersten Satzes in §12.3. Marc<br />
Donges schlägt vor den betreffenden Satz wie folgt zu ändern. „Der offizielle Vereinsanzeiger<br />
wird veröffentlich unter der Adresse http://verein.hadiko.de.“ Es gibt hierzu<br />
keine Gegenstimme.<br />
Daniel Herrmann erklärt, dass der unter §14 geänderte Zeitraum an die Amtszeiten des<br />
Vorstandes angepasst wird. Thorsten Sandfuchs verweist auf die letzte Mitgliederversammlung<br />
und fragt Daniel Herrmann, ob er mittlerweile herausgefunden hätte, ob eine<br />
Kassenprüfung in der Einladung stehen muss. Daniel erklärt, dass der Vorstand einen<br />
schriftlichen Jahresbericht vorlegt, der auch die Gewinn- und Verlustrechnung<br />
beinhaltet. Bilanzieren muss der HaDiKo e.V. aufgrund seines Umsatzes nicht, weshalb<br />
auch keine Bilanz erstellt wird.<br />
Bernd Dutkowski weist darauf hin, dass er mittlerweile etwas zur Tagesordnung<br />
gefunden hat und die nach hinten verschobene Diskussion zu diesem Thema noch mal<br />
aufgenommen werden könne. Er erläutert, dass in §32 BGB steht, dass der Vorstand<br />
jeden enthaltenen Antrag in die Tagesordnung aufnehmen muss und keinen weglassen<br />
darf. Damit hat sich dieser Punkt erledigt.<br />
Daniel Herrmann geht über zu §15 und erklärt, dass das Finanzamt in einem Brief<br />
geschriben hat, dass eine gemeinnützige Institution bei der Vereinsauflösung<br />
angegeben sein muss und dass dieser Paragraph nicht allgemein gehalten werden darf.<br />
Marc Donges ergänzt, dass der Satz grammatikalisch falsch ist und dass er<br />
folgendermaßen lauten muss. „Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines<br />
bisherigen Zwecks fällt das Vermögen das Vereins an den Studentenwohnheim der<br />
Universität Karlsruhe (TH) e.V. und ist zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.“<br />
Bernd Dutkowski schlägt vor im letzten Satz anstatt „des Finanzamts“ „des zuständigen<br />
Finanzamts“ zu schreiben. Beide Änderungsanträge werden ohne Gegenstimme<br />
akzeptiert.<br />
Clemens Cruschwitz fragt, was in dem Fall, dass der Studentenwohnheim e.V. seine<br />
Gemeinnützigkeit verliert, mit dem dann wieder gemeinnützigen HaDiKo e.V. passieren<br />
würde. Daniel Herrmann erwidert, dass man dann lediglich den begünstigten Verein in<br />
unserer Satzung ändern müsse. Clemens Cruschwitz fragt weiter, ob es denn<br />
unbedingt der Studentenwohnheim e.V. sein muss, der die HaDiKo Gelder erhält. Nach<br />
einer kurzen Diskussion einigt sich die Mitgliederversammlung darauf, dass der<br />
begünstigte Verein in „Freundeskreis des HaDiKo e.V.“ geändert wird.<br />
Marc Donges möchte noch einmal auf den §8.5 zurückkommen und schlägt vor den<br />
letzten Satz zu streichen und durch Folgendes zu ersetzen. „In der Heimgeschäftsordnung<br />
kann die Verwendung von Geldmitteln ergänzend geregelt werden. Solche Regelungen<br />
müssen jeden einzelnen Geschäftsvorfall auf nicht mehr als 5000€ begrenzen.“<br />
Diese Änderung wird von der MV angenommen.<br />
Daniel Herrmann möchte nun zu der Abstimmung über den Satzungsvorschlag<br />
inklusive aller während der Mitgliederversammlung geänderten Paragraphen kommen.<br />
Clemens Cruschwitz bemängelt daraufhin, dass die Einladung zur<br />
Mitgliederversammlung zwar an alle Mitglieder verteilt, jedoch nicht auf dem<br />
Vereinsanzeiger ausgehängt wurde. Christian Gerber erklärt, dass er nicht<br />
hundertprozentig sicher ist, dass die Einladung am Vereinsanzeiger ausgehängt wurde.<br />
Daraufhin verkündet Clemens Cruschwitz, dass er gegen das Protokoll der<br />
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Mitgliederversammlung Widerspruch einlegen wird. Thorsten Sandfuchs möchte nun<br />
wissen, wie viele Stimmen benötigt werden, damit die Satzungsänderung wirksam wird.<br />
Daniel Herrmann antwortet, dass eine 2/3 - Mehrheit, beziehungsweise 11 Ja-Stimmen<br />
benötigt werden.<br />
Die folgende Abstimmung ergibt: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung.<br />
4. Wahl des neuen Vorstandes<br />
Daniel Herrmann verkündet, dass es einen Wahlvorschlag gibt. Dieser lautet:<br />
1. Vorsitzender Daniel Herrmann<br />
2. Vorsitzender Michael Hoffmann<br />
Finanzreferent Christian Gerber<br />
Beisitzer<br />
Ingo Pansa und Bernd Dutkowski<br />
Da es keine weiteren Vorschläge gibt, wird Karl-Heinz Withum zum Wahlleiter bestellt.<br />
Er fragt, ob jemand für einzelne Abstimmungen über die jeweiligen Kandidaten ist oder<br />
ob man über alle Kandidaten auf einmal abstimmen kann. Die Mitglieder bestimmen<br />
einstimmig, dass über alle Kandidaten in einem Wahlgang abgestimmt wird. Danach will<br />
der Wahlleiter wissen, ob geheime Wahlen gefordert werden. Daniel Herrmann bejaht<br />
dies. Clemens Cruschwitz verlässt daraufhin um 22:12 Uhr die Mitgliederversammlung.<br />
Bei der folgenden Wahl werden 15 Stimmen abgegeben.<br />
Das Ergebnis lautet: 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung.<br />
5. Sonstiges<br />
Thorsten Sandfuchs fragt, wann mit der Mitgliederwerbung begonnen wird. Daniel<br />
Herrmann meint, dass dies nach erfolgreicher Satzungsänderung passieren würde.<br />
Jewe Schröder wirft ein, dass man schon jetzt damit beginnen sollte. Thorsten<br />
Sandfuchs stimmt dem zu.<br />
Die Mitgliederversammlung wird um 22:22 Uhr geschlossen.<br />
Den Vorsitz hatte Daniel Herrmann inne und das Protokoll wurde von Christian Gerber<br />
geführt.<br />
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