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Studenten“

MV 2006-03-16 Protokoll.pdf - HaDiKo

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HaDiKo e.V.<br />

Klosterweg 28<br />

76131 Karlsruhe<br />

Telefon: 07 21 / 69 04 – 39 90<br />

E-Mail: vorstand@hadiko.de<br />

HaDiKo e.V., Klosterweg 28, 76131 Karlsruhe<br />

An alle<br />

Mitglieder des HaDiKo e.V.<br />

Protokoll zur Mitgliederversammlung vom 16.03.2006<br />

Beginn: 19:15<br />

1. Begrüßung<br />

Der Vorsitzende Daniel Herrmann begrüßt die anwesenden Mitglieder.<br />

2. Bericht des Vorstandes<br />

Daniel Herrmann erklärt, dass der vorliegende Satzungsänderungsvorschlag das<br />

Ergebnis der Kommission zur Reform des HaDiKo e.V. sei und dass er gerne somit<br />

direkt zu TOP 3 übergehen würde. Thorsten Sandfuchs möchte daraufhin wissen, ob<br />

das letzte Protokoll dem Amtsgericht vorgelegt werden muss. Daniel Herrmann erklärt,<br />

dass nur Protokolle mit Satzungsänderungen und Vorstandswahlen ans Amtsgericht<br />

kommen.<br />

3. Satzungsänderung<br />

Clemens Cruschwitz fragt, warum in der Präambel zweimal „Studentinnen und <strong>Studenten“</strong><br />

durch „Studierende“ ersetzt wurde und es einmal nicht geschah. Michael<br />

Hoffmann erklärt, dass es so besser klingt. Carsten Blank fragt, ob man nicht zu jedem<br />

Änderungsvorschlag eine kurze Begründung abgeben könnte, so dass die Mitglieder<br />

die Motivation hinter den Änderungen verstehen. Daniel Herrmann erklärt, dass die<br />

Änderungen in Studierende nur eine sprachliche Anpassung sind. Er fährt fort, dass die<br />

bevorzugte Aufnahme von Behinderten gestrichen wurde, da das HaDiKo nicht<br />

behindertengerecht ist und dass die Aufnahmequote von ausländischen Studierenden<br />

entfernt wurde, da sie in die künftige Heimgeschäftsordnung soll und dort später auch<br />

bei Bedarf leichter geändert werden kann. Außerdem mache eine Quote in der<br />

Präambel keinen Sinn, da es in einer solchen um Grundlegendes geht und nicht um<br />

Details.<br />

Bankverbindung: Volksbank Karlsruhe (BLZ 661 900 00); Kontonummer: 54444109 Steuernummer: 35022 / 07693<br />

Vereinsregister: Amtsgericht Karlsruhe; VR 2165


In §3, erklärt Daniel Herrmann weiter, wurde die Mitgliedschaft in mehrere Arten aufgespalten.<br />

Die aktiven Mitglieder sind solche Mitglieder, die im HaDiKo wohnen. Passive<br />

Mitglieder sind externe Mitglieder, die einen geringen Jahresbeitrag zahlen müssen.<br />

Damit sollen künftig Karteileichen verhindert werden. Fördermitglieder, die auch<br />

juristische Personen sein können, unterstützen den Verein ohne sich direkt in der<br />

Vereinsarbeit zu beteiligen. Ehrenmitglieder zahlen keine Beiträge und werden für ihre<br />

Verdienste von der Mitgliederversammlung ernannt. Thorsten Sandfuchs fragt die<br />

Mitgliederversammlung, wie das aktuelle Verhältnis zwischen aktiven und passiven<br />

anwesenden Mitgliedern sei und fügt hinzu, dass Mitglieder, die nicht im HaDiKo<br />

wohnen, nicht zwangsläufig zu Karteileichen werden. Daniel Herrmann entgegnet, dass<br />

ein hoher Anteil an Mitgliedern, die nicht im HaDiKo wohnen, auf einer<br />

Mitgliederversammlung normal sei, da die meisten HaDiKo Bewohner die Einrichtungen<br />

des HaDiKo e.V. nur nutzen, während sich Externe, die im Verein sind, sich mehr dafür<br />

interessieren, wie es mit dem Verein weitergeht. Christian Gerber fügt noch hinzu, dass<br />

aufgrund der künftig steigenden Mitgliederzahl Karteileichen wahrscheinlicher werden<br />

und dass man dem vorbeugen will.<br />

Carsten Blank möchte wissen, was bei einem Auszug von Vereinsmitgliedern passieren<br />

würde. Christian Gerber antwortet, dass geplant ist, dass ausziehende Bewohner einen<br />

Brief bekommen, in dem sie auf eine Statusänderung ihrer Mitgliedschaft aufmerksam<br />

gemacht werden, so dass sie die Möglichkeit haben entweder dem Verein eine neue<br />

Adresse mitzuteilen oder die Mitgliedschaft zu beenden. Sollte jemand auf diesen Brief<br />

nicht antworten, wird die Person zur nächsten Mitgliederversammlung gestrichen, da<br />

dann keine aktuelle Adresse mehr vorliegt.<br />

Jewe Schröder erklärt, dass §3.8 in seinen Augen verbessert werden müsse, da Vereinsmitglieder,<br />

die nicht im HaDiKo wohnen, von Veranstaltungen ausgeschlossen<br />

werden. Daniel Herrmann erläutert, dass Mitglieder selbstverständlich auf heimöffentliche<br />

Sitzungen dürfen. Jewe Schröder schlägt vor §3.8 folgendermaßen zu ändern.<br />

„Heimöffentliche Sitzungen sind für alle ordentlichen Heimbewohner und HaDiKo e.V.<br />

Mitglieder zugänglich. Über Ausnahmen entscheidet das jeweilige Gremium.“ Sebastian<br />

Gräf findet folgende Version besser. „Heimöffentlich bedeutet frei zugänglich für alle<br />

ordentlichen Heimbewohner und HaDiKo e.V. Mitglieder. Über Ausnahmen bezüglich<br />

heimöffentlicher Sitzungen entscheidet das jeweilige Gremium.“ Bei einem<br />

anschließenden Meinungsbild sprechen sich fast alle für Sebastians Vorschlag aus und<br />

nur wenige für den von Jewe.<br />

Daniel Herrmann weist darauf hin, dass falls die Mitgliederversammlung den<br />

Änderungen zustimmt, der geänderte Paragraph bei dem Amtsgericht eingereicht wird.<br />

Zu §4 erläutert Daniel Herrmann, dass nur weitere Gründe für einen Vereinsausschluss<br />

hinzugefügt wurden. Vereinsausschlüsse seien aber auch weiterhin eher selten, da Mitglieder<br />

fast immer von sich aus austreten oder vom Vorstand zum Beispiel bei nicht<br />

gemeldeter Adressänderung gestrichen würden.<br />

In §5 wurde geregelt, wer Beiträge zu zahlen hat und wer welches Wahlrecht hat. Beitragssätze<br />

werden jedoch nicht explizit in die Satzung geschrieben, um sie später leichter<br />

ändern zu können. Daniel Herrmann fährt fort, indem er den Vorschlag zur Beitragsordnung<br />

erläutert. Thorsten Sandfuchs fragt, ob nicht jeder HaDiKo Bewohner aktives<br />

und passives Wahlrecht haben sollte, damit er in den Gremien mitarbeiten kann. Daniel<br />

Herrmann antwortet, dass auf der letzten Mitgliederversammlung der Tenor gegen eine<br />

solche Regelung gewesen sei. Außerdem könne man auch ohne Mitglied zu sein überall<br />

mithelfen. Jewe Schröder fügt hinzu, dass Mitglieder, die sich aktiv einbringen, vom<br />

Verein versicherungstechnisch abgesichert sind. Michael Hoffmann findet, dass dieser<br />

Punkt in der Vergangenheit schon zu genüge diskutiert worden ist und schlägt vor<br />

fortzufahren.<br />

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Daniel Herrmann erklärt, dass in §6 der erweiterte Vorstand und der Kollegausschuss<br />

hinzugefügt wurden, um sie formal zu definieren. Clemens Cruschwitz möchte wissen,<br />

warum es nur vier Organe gibt und weshalb HaDiNet und hadifon nicht aufgenommen<br />

worden sind, insbesondere weil sie den Verein auch nach außen repräsentieren.<br />

Michael Hoffmann entgegnet, dass HaDiNet und hadifon zum wirtschaftlichen Bereich<br />

gehören. Bernd Dutkowski weißt daraufhin, dass der Versicherungsschutz nicht nur auf<br />

die Organe beschränkt ist, sondern für alle Mitglieder bei ihren Tätigkeiten für den<br />

Verein gilt.<br />

Sebastian Gräf fragt, warum das Hausparlament nicht aufgenommen wurde. Daniel<br />

Herrmann erklärt, dass dies zu weit in die Tiefe gehe und dass dann Flurversammlungen<br />

auch definiert und aufgenommen werden müssten. Er fährt fort, dass mit dieser<br />

Änderung versucht wurde die bestehende Struktur sinnvoll in den Verein zu integrieren.<br />

Maria Bostenaru Dan erklärt, dass bei großen Ausgaben auch HaDiNet und hadifon den<br />

Kollegausschuss oder die Mitgliederversammlung und somit die Organe fragen<br />

müssen.<br />

Daniel Herrmann erläutert, dass die Änderungen zu §7 die beiden Beisitzer im Vorstand<br />

betreffen. Da gewollt war das Haussprecheramt vom Vorstandsamt zu trennen, sind<br />

diese nicht mehr zwingend nötig. Außerdem werden die Aufgaben und Rechte des<br />

erweiterten Vorstands in diesem Abschnitt definiert. Neu ist außerdem, dass der<br />

Vorstand der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig ist. Thorsten Sandfuchs<br />

fragt woher jemand in Zukunft zum Beispiel ein hundert Euro für ein Doppelkopftunier<br />

bekommt. Bisher hat so etwas der Kollegausschuss entschieden. In Zukunft kann dies<br />

der erweiterte Vorstand tun. Dies wäre schlecht, da gemeinschaftliche Entscheidungen<br />

auch weiterhin von der Gemeinschaft beschlossen werden sollten. Daniel Herrmann<br />

bittet daraufhin Thorsten Sandfuchs ein bisschen mehr Vertrauen in die Arbeit des<br />

Vorstandes zu haben, da dieser bisher nie leichtfertig mit Geldern umgegangen ist.<br />

Außerdem wisse der Vorstand ja auch, dass er Rechenschaft ablegen muss. Deshalb<br />

genehmigt er auch nur Ausgaben, bei denen er davon ausgehen kann, dass er im<br />

Sinne des Vereins handelt.<br />

Carsten Blank schlägt vor in §7.2 und §7.4 einzufügen, dass die Vorstände die jeweiligen<br />

Summen nur ausgeben dürfen, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.<br />

Daniel Herrmann fragt daraufhin was denn alles zum Geschäftsbetrieb gehöre.<br />

Thorsten meint, dass die Einfügung nur ein Hinweis wäre, so dass sich der Vorstand<br />

stets bewusst ist, für was er Geld ausgeben darf. Maria Bostenaru Dan entgegnet, dass<br />

die Haussprecher, insbesondere der Sachmittelkassenführer, auch früher über sehr viel<br />

Geld verfügen konnten. Jewe Schröder fordert ein Meinungsbild, ob §7.4 wie folgt<br />

geändert werden soll. „Der erweiterte Vorstand darf zur Aufrechterhaltung des<br />

Geschäftsbetriebs pro Geschäftsvorgang über bis zu 500 Euro verfügen.“ Das Ergebnis<br />

lautet, dass ein Drittel für die Änderung sind und zwei Drittel dagegen.<br />

Daniel Herrmann erklärt, dass er deswegen am §7.4 nichts ändern wird.<br />

Er fährt fort und erklärt, dass ein neuer Pararaph §8 eingefügt wurde und die<br />

bestehenden Paragraphen entsprechend aufrücken. Der neue Paragraph §8 definiert<br />

den Kollegausschuss näher, indem er regelt wer Entscheidungen trifft, welche<br />

Aufgaben er hat und wie er zusammen kommt. Moritz Lapp fragt, ob es nicht sinnvoller<br />

wäre, wenn §8.8 in §1 verschoben würde. Daniel Herrmann stimmt ihm zu und schlägt<br />

vor §8.8 zu §1.4 zu machen. Es gibt hierzu keine Gegenstimmen. Jewe schlägt vor,<br />

dass der Name Heimgeschäftsordnung in §1.4 erwähnt wird. Beim folgenden<br />

Meinungsbild sind fast alle dafür §1.4 wie folgt abzuändern. „Der Verein gibt sich eine<br />

Geschäftsordnung, die sogenannte Heimgeschäftsordnung.“<br />

Clemens Cruschwitz fragt, ob ein einzelnes Mitglied des erweiterten Vorstandes auf<br />

dem Kollegausschuss fünf Stimmen haben kann. Marc Donges schlägt schlägt vor<br />

einen neuen §8.3 einzufügen, der wie folgt lautet. „Kein Mitglied des Kollegausschusses<br />

kann mehr als eine Stimme auf sich vereinigen.“ Die restlichen Punkte unter §8 rücken<br />

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entsprechend auf. Hierzu gibt es keine Gegenstimme.<br />

Reinhard Randoll verlässt um XXXXX Uhr die Mitgliederversammlung und trägt sich<br />

aus der Mitgliederliste aus. Thorsten Sandfuchs möchte wissen, warum es §8.4 gibt.<br />

Daniel Herrmann antwortet, dass dieser existiert um die Aufgaben des Kollegausschuss<br />

zu definieren. Thorsten Sandfuchs meint, dass hier aber nicht konsequent gehandelt<br />

wird, da dies bei den anderen Gremien auch nicht auf diese Art definiert wurde. Daniel<br />

Herrmann gibt zu bedenken, dass ein Leser der Satzung sich fragen könnte, wozu der<br />

Kollegausschuss existiert. Jewe Schröder antwortet, dass er existiert um über gewisse<br />

Geldsummen zu verfügen und um über die Heimgeschäftsordnung zu entscheiden.<br />

Daniel Herrmann fragt die Mitgliederversammlung, ob jemand ein Problem damit hätte,<br />

wenn §8.4 gestrichen würde. Es gibt keine Widerrede.<br />

Maria Bostenaru Dan fragt, ob dann auch die Wahlordnung in §8.1 gestrichen werden<br />

müsse. Daniel Herrmann verneint dies, da es um die Zusammensetzung des<br />

Kollegausschuss geht und diese definiert werden müsse. Clemens Cruschwitz gibt zu<br />

bedenken, dass es nach wie vor zu wenige Vereinsmitglieder gibt, um die gewünschte<br />

Anzahl an Vertretern im Kollegausschuss zu haben. Daniel Herrmann sagt, dass die<br />

Mitgliederwerbung nach Ablauf der Einspruchsfrist der Mitgliederversammlung anlaufen<br />

soll. Marc Donges merkt noch an, dass der Schluss von §7.4 gestrichen werden könne,<br />

da die Summen schon an anderer Stelle in der Satzung stünden. Außerdem müsse<br />

§8.5 geändert werden, da die Ausgaben des HaDiNet eine Ergänzung zur Regelung<br />

seien und keine Ausnahme davon.<br />

Es gibt eine fünfminütige Pause, in der über eine geeignete Formulierung nachgedacht<br />

werden soll.<br />

Nach der Pause fährt Daniel Herrmann mit §9 fort und erklärt, dass bisher die Amtszeiten<br />

analog zu den Hochschulsemestern waren. Dies soll künftig an das Kalenderjahr<br />

angepasst werden, damit nicht andauernd gewählt werden und das Vereinsregister<br />

geändert muss. Christian Gerber fügt noch hinzu, dass die neue Amtszeit für das<br />

Erstellen der Steuererklärung von Vorteil ist.<br />

Daniel Herrmann erklärt, dass in §10 die Einladung zur Mitgliederversammlung künftig<br />

per email verteilt werden kann. Außerdem wurde der dritte Teil der Mitglieder, die nötig<br />

sind um eine Mitgliederversammlung einzuberufen, zu mindestens 49 Mitglieder<br />

geändert. Clemens Crushwitz möchte wissen, was passiert, wenn der Verein einmal nur<br />

48 Mitglieder hat. Mortiz Lapp schlägt vor §10.3 wie folgt abzuändern.<br />

„Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen<br />

a) auf Beschluss der erweiterten Vorstandes.<br />

b) auf Beschluss des Kollegausschusses mit einer zwei Drittel Mehrheit.<br />

c) auf Verlangen von mindestens 49 Mitgliedern oder mindestens einem Viertel aller<br />

Mitglieder.<br />

Diese muss innerhalb von drei Wochen stattfinden.“<br />

Es gibt keine Gegenstimme zu dieser Änderung und auch keine weitere Anmerkung.<br />

Daniel Herrmann erklärt, dass bei §11 lediglich die Summe von 5000 Euro bei der<br />

Verwendung der Geldmittel hinzugefügt wurde. Einige Mitglieder finden diese Änderung<br />

jedoch nicht gut, da sie die Mitgliederversammlung einschränken würde und sind für<br />

eine Änderung. Bei dem folgenden Meinungsbild sind viele für ein Weglassen des Geldbetrags<br />

und nur wenige für die Änderung in „Verwendung der Geldmittel, insbesondere<br />

über 5000 Euro“.<br />

Clemens Crushwitz schlägt vor noch den Punkt „(h) die Beitragsordnung“ hinzuzufügen.<br />

Es gibt hierzu keine Gegenstimme. Thorsten Sandfuchs gibt zu bedenken, dass der<br />

Vorstand die Tagesordnung festsetzt und fragt, was passieren würde wenn jemand<br />

einen Misstrauensantrag gegen den Vorstand stellt und dieser den Antrag nicht auf die<br />

Tagesordnung setzt. Bernd Dutkowski will das Nachschlagen und bittet den Punkt nach<br />

hinten zu verschieben. Dem Wunsch wird stattgegeben.<br />

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Daniel Herrmann geht deswegen zu §12 über und erläutert, dass der Vereinsanzeiger<br />

in Zukunft unter http://verein.hadiko.de zu finden sein wird. Clemens Cruschwitz schlägt<br />

vor „an den Schwarzen Brettern der Häuser“ durch „an den Schwarzen Brettern im Eingangsbereich<br />

der Häuser“ zu ersetzen. Hierzu gibt es keine Gegenstimme.<br />

Thorsten Sandfuchs stört sich an der Formulierung des ersten Satzes in §12.3. Marc<br />

Donges schlägt vor den betreffenden Satz wie folgt zu ändern. „Der offizielle Vereinsanzeiger<br />

wird veröffentlich unter der Adresse http://verein.hadiko.de.“ Es gibt hierzu<br />

keine Gegenstimme.<br />

Daniel Herrmann erklärt, dass der unter §14 geänderte Zeitraum an die Amtszeiten des<br />

Vorstandes angepasst wird. Thorsten Sandfuchs verweist auf die letzte Mitgliederversammlung<br />

und fragt Daniel Herrmann, ob er mittlerweile herausgefunden hätte, ob eine<br />

Kassenprüfung in der Einladung stehen muss. Daniel erklärt, dass der Vorstand einen<br />

schriftlichen Jahresbericht vorlegt, der auch die Gewinn- und Verlustrechnung<br />

beinhaltet. Bilanzieren muss der HaDiKo e.V. aufgrund seines Umsatzes nicht, weshalb<br />

auch keine Bilanz erstellt wird.<br />

Bernd Dutkowski weist darauf hin, dass er mittlerweile etwas zur Tagesordnung<br />

gefunden hat und die nach hinten verschobene Diskussion zu diesem Thema noch mal<br />

aufgenommen werden könne. Er erläutert, dass in §32 BGB steht, dass der Vorstand<br />

jeden enthaltenen Antrag in die Tagesordnung aufnehmen muss und keinen weglassen<br />

darf. Damit hat sich dieser Punkt erledigt.<br />

Daniel Herrmann geht über zu §15 und erklärt, dass das Finanzamt in einem Brief<br />

geschriben hat, dass eine gemeinnützige Institution bei der Vereinsauflösung<br />

angegeben sein muss und dass dieser Paragraph nicht allgemein gehalten werden darf.<br />

Marc Donges ergänzt, dass der Satz grammatikalisch falsch ist und dass er<br />

folgendermaßen lauten muss. „Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines<br />

bisherigen Zwecks fällt das Vermögen das Vereins an den Studentenwohnheim der<br />

Universität Karlsruhe (TH) e.V. und ist zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.“<br />

Bernd Dutkowski schlägt vor im letzten Satz anstatt „des Finanzamts“ „des zuständigen<br />

Finanzamts“ zu schreiben. Beide Änderungsanträge werden ohne Gegenstimme<br />

akzeptiert.<br />

Clemens Cruschwitz fragt, was in dem Fall, dass der Studentenwohnheim e.V. seine<br />

Gemeinnützigkeit verliert, mit dem dann wieder gemeinnützigen HaDiKo e.V. passieren<br />

würde. Daniel Herrmann erwidert, dass man dann lediglich den begünstigten Verein in<br />

unserer Satzung ändern müsse. Clemens Cruschwitz fragt weiter, ob es denn<br />

unbedingt der Studentenwohnheim e.V. sein muss, der die HaDiKo Gelder erhält. Nach<br />

einer kurzen Diskussion einigt sich die Mitgliederversammlung darauf, dass der<br />

begünstigte Verein in „Freundeskreis des HaDiKo e.V.“ geändert wird.<br />

Marc Donges möchte noch einmal auf den §8.5 zurückkommen und schlägt vor den<br />

letzten Satz zu streichen und durch Folgendes zu ersetzen. „In der Heimgeschäftsordnung<br />

kann die Verwendung von Geldmitteln ergänzend geregelt werden. Solche Regelungen<br />

müssen jeden einzelnen Geschäftsvorfall auf nicht mehr als 5000€ begrenzen.“<br />

Diese Änderung wird von der MV angenommen.<br />

Daniel Herrmann möchte nun zu der Abstimmung über den Satzungsvorschlag<br />

inklusive aller während der Mitgliederversammlung geänderten Paragraphen kommen.<br />

Clemens Cruschwitz bemängelt daraufhin, dass die Einladung zur<br />

Mitgliederversammlung zwar an alle Mitglieder verteilt, jedoch nicht auf dem<br />

Vereinsanzeiger ausgehängt wurde. Christian Gerber erklärt, dass er nicht<br />

hundertprozentig sicher ist, dass die Einladung am Vereinsanzeiger ausgehängt wurde.<br />

Daraufhin verkündet Clemens Cruschwitz, dass er gegen das Protokoll der<br />

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Mitgliederversammlung Widerspruch einlegen wird. Thorsten Sandfuchs möchte nun<br />

wissen, wie viele Stimmen benötigt werden, damit die Satzungsänderung wirksam wird.<br />

Daniel Herrmann antwortet, dass eine 2/3 - Mehrheit, beziehungsweise 11 Ja-Stimmen<br />

benötigt werden.<br />

Die folgende Abstimmung ergibt: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung.<br />

4. Wahl des neuen Vorstandes<br />

Daniel Herrmann verkündet, dass es einen Wahlvorschlag gibt. Dieser lautet:<br />

1. Vorsitzender Daniel Herrmann<br />

2. Vorsitzender Michael Hoffmann<br />

Finanzreferent Christian Gerber<br />

Beisitzer<br />

Ingo Pansa und Bernd Dutkowski<br />

Da es keine weiteren Vorschläge gibt, wird Karl-Heinz Withum zum Wahlleiter bestellt.<br />

Er fragt, ob jemand für einzelne Abstimmungen über die jeweiligen Kandidaten ist oder<br />

ob man über alle Kandidaten auf einmal abstimmen kann. Die Mitglieder bestimmen<br />

einstimmig, dass über alle Kandidaten in einem Wahlgang abgestimmt wird. Danach will<br />

der Wahlleiter wissen, ob geheime Wahlen gefordert werden. Daniel Herrmann bejaht<br />

dies. Clemens Cruschwitz verlässt daraufhin um 22:12 Uhr die Mitgliederversammlung.<br />

Bei der folgenden Wahl werden 15 Stimmen abgegeben.<br />

Das Ergebnis lautet: 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung.<br />

5. Sonstiges<br />

Thorsten Sandfuchs fragt, wann mit der Mitgliederwerbung begonnen wird. Daniel<br />

Herrmann meint, dass dies nach erfolgreicher Satzungsänderung passieren würde.<br />

Jewe Schröder wirft ein, dass man schon jetzt damit beginnen sollte. Thorsten<br />

Sandfuchs stimmt dem zu.<br />

Die Mitgliederversammlung wird um 22:22 Uhr geschlossen.<br />

Den Vorsitz hatte Daniel Herrmann inne und das Protokoll wurde von Christian Gerber<br />

geführt.<br />

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