Vademecum
206283 Vade Mecum - Municipio
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DE<br />
0. ALLGEMEIN<br />
0.00 Wortschatz<br />
In diesen Bestimmungen werden die Aussteller,<br />
Lieferanten, Hallenkonzessionäre und jegliche andere<br />
Veranstaltungsteilnehmer als « Teilnehmer » bezeichnet.<br />
Die Genossenschaft mit beschränkter Haftung « Foire<br />
Internationale de Liège » (Internationale Messe Lüttich)<br />
wird bezeichnet als: « Direktion ».<br />
Die Veranstaltungen werden bezeichnet als: « Messen ».<br />
0.01 Gültigkeit<br />
Vorliegende Bestimmungen gelten für alle ab dem<br />
1. Januar 2003 von der Genossenschaft mit beschränkter<br />
Haftung « Foire Internationale de Liège » organisierten<br />
Messen.<br />
Der Hallenkonzessionär hat diese ebenfalls entsprechend<br />
zu befolgen; er gibt sie an seine Kunden, Lieferanten und<br />
andere Drittpersonen seiner Organisation weiter, für die<br />
diese Bestimmungen ebenfalls gelten.<br />
0.02 Übersetzung<br />
Der französische Text hat gegenüber allen anderen<br />
Texten in den Bestimmungen sowie den verschiedenen<br />
Formularen und Tarifen Vorrang.<br />
0.03 Pflichtcharakter<br />
Die Bestimmungen sind streng auszulegen und gelten<br />
nicht als bloße Androhung von Rechtsfolgen.<br />
Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich ohne Beschwerde<br />
an die Direktion an die Bestimmungen sowie alle möglichen<br />
von der Direktion ergriffenen Maßnahmen und<br />
Gesetze, Erlasse, Verordnungen, Richtlinien usw. der<br />
öffentlichen Behörden und der anerkannten gemeinnützigen<br />
Vereinigungen zu halten.<br />
0.04 Beschwerdeverzicht – Einhaltung der Bestimmungen<br />
Mit der Unterzeichnung und Rücksendung des<br />
Teilnahmevertrags verzichten der Teilnehmer, seine<br />
Lieferanten und Personal auf jegliche Beschwerde gegen<br />
die Direktion. Des weiteren akzeptieren sie damit<br />
die Bedingungen der Bestimmungen und der möglicherweise<br />
später ergriffenen Maßnahmen, und sie<br />
verpflichten sich damit offiziell zu deren Einhaltung.<br />
0.05 Offizielle Verpflichtung<br />
Jede Anmeldung stellt eine offizielle Verpflichtung seitens<br />
des Teilnehmers dar.<br />
Die vertraglichen Beziehungen zwischen der Direktion<br />
und dem Teilnehmer sind vollkommen persönlich. Die<br />
sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten können<br />
ohne das ausdrückliche vorherige und schriftliche<br />
Einverständnis beider Parteien also in keiner Weise – auch<br />
nicht unentgeltlich – abgegeben oder übertragen werden.<br />
0.06 Mündlicher Vertrag<br />
Um gültig zu sein, ist jeder mündliche Vertrag schriftlich<br />
zu bestätigen.<br />
0.07 Gebühren<br />
Die Zahlungen haben am auf den Formularen vermerkten<br />
Fälligkeitsdatum, Ort und gemäß der angegebenen<br />
Zahlungsweise in Euro (€) zu erfolgen.<br />
Die gemietete Fläche wird durch Aufrunden zum höheren<br />
Quadratmeter ermittelt.<br />
Der Teilnehmer kann erst nach vollständiger Bezahlung<br />
der Rechnungen über seinen Standplatz verfügen.<br />
Bei nicht vollständiger Entrichtung aller entsprechenden<br />
Gebühren kann die Direktion einen Monat vor der<br />
Eröffnung über den Standplatz verfügen; der<br />
Teilnehmer hat sie in diesem Fall dennoch zu zahlen.<br />
Der Teilnehmer trägt alle Kosten für die Einrichtung,<br />
den Aufbau, den Abbau, den Betrieb, die Versicherung,<br />
die Wartung, die Reinigung, die vorgeschriebenen<br />
Hygiene-, Sicherheits- und/oder Brandmaßnahmen, die<br />
Lieferung von Waren und Dienstleistungen, die<br />
Instandsetzung des Gebäudes, der Grundstücke und<br />
der Anlagen, die ihm zur Verfügung gestellt werden.<br />
Er erhält einen Tarif zu den von der Direktion vorzunehmenden<br />
Lieferungen und Leistungen. Die Direktion haftet<br />
keinesfalls für diese Leistungen.<br />
Die Leistungsanträge sind spätestens 30 Tage vor der<br />
Messeeröffnung einzureichen. Nach dieser Frist gilt<br />
eine Tariferhöhung von 25 %.<br />
0.08 Handelsaktivität des Teilnehmers<br />
Der Teilnehmer darf lediglich für die auf dem<br />
Teilnahmevertrag angegebenen Produkte Bestellungen<br />
entgegennehmen.<br />
Gemäß der Gesetze, Verordnungen und Erlasse müssen<br />
die Preise (inkl. MwSt.) stets deutlich sichtbar angeschlagen<br />
sein.<br />
Die ausgestellten Produkte dürfen erst nach<br />
Messeende ausgeliefert werden.<br />
Der Teilnehmer muss gemäß der geltenden<br />
Gesetzgebung eine Versicherung für den industriellen<br />
Schutz der ausgestellten Ausrüstungen und Produkte<br />
abschließen. Diese Maßnahmen sind vor der<br />
Ausstellung der betroffenen Produkte und<br />
Ausrüstungen zu treffen. Die Direktion übernimmt auf<br />
diesem Gebiet keinerlei Verantwortung.<br />
0.09 Brandsicherheit und -schutz<br />
Der Teilnehmer muss alle Vorkehrungen treffen, um die<br />
Sicherheit und den Schutz aller Personen und Güter innerhalb<br />
der Messe zu gewährleisten.<br />
Er alleine haftet für die von seinem Personal und seinen<br />
Gütern verursachten Unfälle. Er trägt dafür Sorge, dass<br />
die Ausgänge frei passierbar sind.<br />
Er hält sich strengstens an die Allgemeinen<br />
Brandschutzbestimmungen, die den vorliegenden<br />
Teilnahmebestimmungen beiliegen.<br />
Andererseits wird die Direktion jeden Stand automatisch<br />
mit einem Feuerlöscher zu den von ihr<br />
festgelegten Bedingungen ausstatten. Dies geschieht<br />
gemäß der Anforderungen der Brandinterkommunalen<br />
« Intercommunale d’Incendie de Liège et Environs<br />
S.C.R.L. », denen zufolge sich an jedem Stand ein<br />
polyvalenter Pulverfeuerlöscher (6 kg) gemäß der NBN<br />
S21-014 oder ein Feuerlöscher mit pulverisiertem<br />
Wasser (6 L) befinden muss.<br />
0.10 Verstöße<br />
Unbeschadet jeglicher Schadenersatzforderung kann<br />
die Direktion bei Verstoß gegen die vorliegenden<br />
Bestimmungen und alle Erlasse, Gesetze, Verordnungen,<br />
Edikte usw. ohne die geringste Entschädigung jegliche<br />
Ausstellung, Bewirtschaftung oder Konzession einstellen.<br />
0.11 Ausschluss<br />
Die Direktion hat das Recht, einen Teilnehmer, der gegen<br />
die vorliegenden Bestimmungen verstößt oder schwere<br />
Handlungen begeht, die dem Ansehen der Messe scha-<br />
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