Vademecum
206283 Vade Mecum - Municipio
206283 Vade Mecum - Municipio
- No tags were found...
Create successful ePaper yourself
Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.
DE<br />
Nach 6 Monaten werden die nicht abgeholten<br />
Gegenstände nach ordnungsgemäßer Benachrichtigung<br />
des Teilnehmers zum öffentlichen Verkauf angeboten.<br />
Der Nettoerlös des Verkaufs wird dem Teilnehmer gutgeschrieben.<br />
Jegliche Entfernung von Produkten oder des Stands ist<br />
untersagt, solange jegliche Gebühr unbezahlt ist oder solange<br />
die etwaigen Schäden nicht vom Teilnehmer behoben<br />
worden sind.<br />
4.06 Zusatzbestimmungen für Cateringstände<br />
1. Die Friteusen müssen mit Metalldeckeln versehen<br />
sein, und neben den Geräten sind feuerfeste<br />
Abdeckungen anzubringen.<br />
2. Die Friteusen dürfen nicht neben oder unter einer<br />
Strominstallation aufgestellt werden (Kasten,<br />
Differenzial, Steckdosen).<br />
3. Die Benutzer von Gasgeräten müssen das<br />
Kochumfeld mit nicht entflammbaren Materialien<br />
schützen (Gipsplatten).<br />
4. Die Sicherheitsventile an der Gaszufuhr sind so weit<br />
wie möglich von den Herden zu entfernen, und sie<br />
müssen leicht zugänglich sein.<br />
5. Nach Möglichkeit ist eine Dunstabzugshaube mit<br />
ausreichender Außenabfuhr abzubringen. In den anderen<br />
Fällen ist eine Dunstabzugshaube mit chemischen<br />
Filtern zu verwenden.<br />
6. Auf alle Fälle müssen diese Anlagen von der<br />
Direktion gebilligt worden sein.<br />
5. STAND<br />
5.00 Standplatz<br />
Der gemietete Standplatz ist persönlich und darf weder<br />
untervermietet, noch ausgetauscht, noch – sei es auch<br />
nur teilweise – unentgeltlich oder kostenpflichtig abgetreten<br />
werden.<br />
Er muss während der gesamten Öffnungszeit der<br />
Messe besetzt sein. Jede Abwesenheit wird mit einer<br />
Geldbuße geahndet.<br />
Der Standplatz wird dem Teilnehmer zur Verfügung<br />
gestellt, sobald er seinen Zahlungsverpflichtungen<br />
nachgekommen ist.<br />
Der Teilnehmer, der einen reservierten Standplatz in einem<br />
Gang besetzen darf oder der einen Gehweg auf<br />
seinem Stand schafft, muss die Miete für die von ihm<br />
belegte Gesamtfläche entrichten.<br />
Der Teilnehmer, der einen Stand mit einer oder mehreren<br />
Ecken belegt, zahlt pro Ecke einen Zuschlag zu den<br />
von der Direktion festgelegten Bedingungen.<br />
Die Direktion kann den Standplan ändern, ohne dass<br />
der Teilnehmer deswegen Anspruch auf die geringste<br />
Entschädigung erheben kann.<br />
Die den Teilnehmern übermittelten Pläne und die<br />
Bodenmarkierungen in den Hallen sind mit möglichst<br />
präzisen Maßlinien und Markierungen versehen.<br />
Allerdings obliegt es dem Teilnehmer zu überprüfen,<br />
ob diese mit seiner Standanordnung übereinstimmen.<br />
Die Direktion haftet keinesfalls für etwaige Differenzen<br />
zwischen den angegebenen Maßlinien und Markierungen<br />
und den tatsächlichen Abmessungen des Standplatzes.<br />
5.01 Einrichtungsplan<br />
Spätestens 6 Tage vor Beginn der Einrichtungsarbeiten<br />
hat der Teilnehmer der Direktion seinen Einrichtungsund<br />
Dekorationsentwurf in doppelter Ausfertigung vor<br />
zulegen und ihr den Namen und die Adresse des etwaigen<br />
Dekorateurs mitzuteilen.<br />
Der Stand darf erst nach dem schriftlichen<br />
Einverständnis der Direktion aufgebaut werden. Die<br />
Direktion hat das Recht, nicht planmäßige Arbeiten<br />
einstellen zu lassen und den Aufbau auf Kosten und<br />
Gefahr des Teilnehmers entfernen zu lassen.<br />
Abgrenzungen am Rande der Wege und Gänge sind verboten.<br />
Seiten- und Rückwände dürfen vom bloßen Boden aus<br />
höchstens 2,44 m hoch sein.<br />
Die Teilnehmer sind gebeten, sich mit ihren Nachbarn<br />
in Verbindung zu setzen.<br />
Mit dieser Vorgehensweise kann die Höhe der gemeinsamen<br />
Wände gemeinsam bestimmt werden.<br />
In Streitfällen entscheidet die Direktion alleine.<br />
5.02 Standaufmachung<br />
Der Teilnehmer muss an jedem Gang eine Stirnwand<br />
anbringen. Die höchste Stelle dieser Stirnwand liegt bei<br />
2,44 m.<br />
5.03 Standaufbau<br />
Die Direktion kann sich jeglichem Aufbau widersetzen,<br />
solange nicht alle Gebühren entrichtet sind.<br />
Der Teilnehmer darf sein Material lediglich bei Vorlage<br />
einer Aufbaugenehmigung auf das Messegelände bringen.<br />
Der Aufbau, die Bewirtschaftung und der Abbau der<br />
Stände erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung<br />
der Teilnehmer.<br />
Das verwendete Material muss flammensicher sein und<br />
den geltenden Sicherheitsnormen entsprechen.<br />
Die Gebäude und Plätze dürfen nicht beschädigt werden;<br />
es ist verboten, an den Elementen der Hallen und<br />
Plätze jeglichen Gegenstand, jegliche Einrichtung,<br />
Installation oder Ausrüstung aufzuhängen, zu befestigen<br />
oder zu verbinden und Löcher oder Nägel in den<br />
Wänden oder Böden anzubringen. Jeglicher Verstoß gegen<br />
diese Regeln zieht eine Wiederinstandsetzung auf<br />
Kosten des Teilnehmers nach sich.<br />
Jede zusätzliche Ebene wird zur Hälfte der<br />
Standplatzkosten in Rechnung gestellt.<br />
Die Sicherheitsvorkehrungen sowie die gemeinsamen<br />
Anlagen und Bereiche müssen frei zugänglich bleiben.<br />
Die Einrichtung jeglicher Anlagen, die den freien<br />
Zugang behindern können, ist somit verboten.<br />
5.04 Einrichtungs-, Abbau- und Ausräumfrist<br />
Die Direktion legt die äußersten Daten für die Einrichtung,<br />
den Abbau und das Ausräumen fest.<br />
Die Anbringung von Produkten, für die ein Teil des<br />
Standplatzes anderer Teilnehmer benötigt wird, muss vor<br />
dem in jedem Sonderfall von der Direktion angegebenen<br />
Datum beendet sein.<br />
Die Direktion hat das Recht, über die Stände zu verfügen,<br />
mit deren Aufbau 48 Stunden vor der Eröffnung noch<br />
nicht begonnen wurde; die Gebühren aller Art gehen dennoch<br />
zu Lasten des Teilnehmers.<br />
Der Teilnehmer muss ab Beginn des Abbaus am Stand<br />
anwesend sein, bis sein Stand vollständig abgebaut ist.<br />
Die Direktion kann sich jeglicher Entfernung widersetzen,<br />
solange nicht alle Gebühren bezahlt sind. Das<br />
Ausräumen der Stände, die Entfernung von Produkten<br />
und Waren müssen innerhalb der von der Direktion festgelegten<br />
Frist und zu den von ihr bestimmten Uhrzeiten<br />
vom Teilnehmer vorgenommen werden.<br />
Nach diesen Fristen kann die Direktion die Gegenstände<br />
46