KONZEPTION
Konzeption Stand Mai 2011 - Haus Berghof
Konzeption Stand Mai 2011 - Haus Berghof
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Konzeption Haus Berghof/Adaptionshaus am Erlenbach 9<br />
4.3 Umgang mit Rückfällen<br />
In unserer Einrichtung geben wir dem Abstinenzgebot einen zentralen Stellenwert. Durch unsere<br />
Betreuung, die Tagesstruktur und regelmäßige, unangekündigte Alkoholkontrollen wird die Beibehaltung<br />
der bereits erreichten Abstinenz unterstützt.<br />
Jedoch gehen wir davon aus, dass Rückfälle mit dem Krankheitsbild verbunden sind. Wir sehen<br />
diese als individuelle Auseinandersetzung mit der Krankheit. So führen Rückfälle in unserer Einrichtung<br />
nicht automatisch zum Ausschluss aus der Hausgemeinschaft. Wir behalten uns aber in<br />
jedem Fall die individuelle Prüfung einer weiteren Zusammenarbeit vor. Der Rückfall soll die Ausnahme<br />
darstellen; wir bestehen auf eine Rückkehr zur Abstinenz, wenn nötig auch durch eine stationäre,<br />
klinische Entgiftung.<br />
Als Rückfall werten wir:<br />
- Alkoholkonsum jeglicher Art und Menge<br />
- Genuss von alkoholreduzierten Getränken (z.B. „alkoholfreies“ Bier etc.)<br />
- Die Einnahme von nicht verordneten Medikamenten<br />
Der Gebrauch vieler alkoholhaltiger Kosmetika, Lebens- und Putzmittel können Rückfälle begünstigen.<br />
Wir empfehlen deshalb beim Kauf und der Verwendung dieser Artikel darauf zu achten, dass<br />
sie alkoholfrei sind. Alkoholhaltige Lebensmittel und Lebensmittel mit geschmacklichen Assoziationen<br />
(z.B. Amaretto-Aroma etc.) sind in unserem Hause verboten und werden von den Mitarbeitern<br />
eingezogen und entsorgt.<br />
In der Rückfallpräventionsgruppe (S.T.A.R.) sowie in Einzel- und Gruppengesprächen sollen<br />
mögliche Ursachen gefunden und besprochen werden. Der Bewohner soll herausfinden, welches<br />
Problem und/oder welche Situation den Rückfall verursachten. Anschließend werden Lösungsstrategien<br />
erarbeitet, welche auf die Ursachen des Rückfalls gerichtet sind. Gleichzeitig soll dem Bewohner<br />
verdeutlicht werden, dass eine eigene, aktive Auseinandersetzung mit seinem Rückfall<br />
auch eine Auseinandersetzung mit seiner Krankheit und deren Entstehung bedeutet. Dieser bewusste<br />
Umgang mit dem Rückfall soll dem Bewohner die Möglichkeit geben, seine individuelle<br />
Problematik wahrzunehmen und zu bearbeiten.<br />
Nach einem Alkoholrückfall oder einem vergleichbaren Vorfall kommt der Bewohner in die zeitlich<br />
befristete Schutz- und Auszeit. Diese Zeit bietet dem Bewohner, der nicht in der Lage ist, seine<br />
Eigenverantwortung adäquat wahrzunehmen, die effektivste Unterstützung, um das gezeigte Verhalten<br />
(Rückfall o.ä.) mit Unterstützung seiner Bezugsperson zu bearbeiten. Ziel ist es, neue und<br />
tragfähigere Lösungsstrategien zu entwickeln. Dabei kann es zum Schutz des Bewohners zu Einschränkungen<br />
der bisher geltenden Ausgangsregelung und Geldverwaltung kommen.