MOUZENIDIS_Griechenland_So16
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ALLGEMEINE REISE- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER <strong>MOUZENIDIS</strong> TRAVEL GMBH (NACHFOLGEND MT GENANNT)<br />
Buchung die Bedingungen und Preise für Kinder ab 2<br />
Jahren. Kosten die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel<br />
entstehen sind direkt vor Ort zu bezahlen.<br />
3.3 Wenn der Reisende die Reise verlängern will muss<br />
er sich rechtzeitig an die örtliche MT-Reiseleitung<br />
wenden die für seinen Urlaubsort zuständig ist. Eine<br />
Verlängerung wird allerdings nur dann möglich sein,<br />
wenn entsprechende Kapazitäten (Flug und Hotel) vorhanden<br />
sind. Der Preis für die Verlängerung berechnet<br />
sich - sofern nicht anders ausgeschrieben - nach<br />
dem Saisonpreis des gewünschten Verlängerungszeitraums,<br />
sowie der Mehrpreis für den Rückflug.<br />
Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch freien<br />
Platzkapazitäten. Falls durch die Verlängerung eine<br />
Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens<br />
notwendig wird besteht für den Reisenden kein Anspruch<br />
auf Ersatzbeförderung.<br />
3.4 „Nur-Hotel-Buchungen“ für Reisende mit ständigem<br />
Wohnsitz außerhalb der EU werden von MT ausschließlich<br />
nur nach gesonderter Absprache angenommen.<br />
4. Leistungs- und Preisänderungen<br />
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen<br />
des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss<br />
notwendig werden und die von MT nicht wider Treu<br />
und Glauben herbeigeführt werden sind nur gestattet,<br />
soweit die Änderungen und Abweichungen nicht<br />
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten<br />
Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche<br />
des Reisenden bleiben davon unberührt,<br />
soweit die geänderten Leistungen mit nicht<br />
unerheblichen Mängeln behaftet sind. MT wird den<br />
Reisenden von Leistungsänderungen oder -abweichungen<br />
unverzüglich in Kenntnis setzen.<br />
4.2 Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen<br />
Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, unentgeltlich<br />
vom Vertrag zurück zu treten oder die Teilnahme<br />
an einer mindestens gleichwertigen Reiseleistung zu<br />
verlangen, wenn MT in der Lage ist eine solche Reiseleistung<br />
ohne Mehrpreis für den Reisenden aus<br />
dem MT-Leistungsangebot anzubieten. Diese Rechte<br />
sollte der Reisende unverzüglich nach der Erklärung<br />
über die Änderung einer wesentlichen Reiseleistung<br />
geltend machen oder den Rücktritt vom Reisevertrag<br />
erklären.<br />
4.3 Wenn ein Flug oder eine Fahrt von oder zu einem anderen<br />
als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt<br />
werden muss, übernimmt MT die Kosten der<br />
Ersatzbeförderung – mindestens bis zur Höhe einer<br />
Bahnfahrt 2. Klasse – zum ursprünglich bestätigten<br />
Flughafen oder Zielort.<br />
4.4 MT behält sich vor den im Reisevertrag vereinbarten<br />
Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten<br />
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-<br />
oder Flughafengebühren wie folgt zu ändern:<br />
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages<br />
bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die<br />
Treibstoffkosten, so kann MT den Reisepreis nach<br />
Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:<br />
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann<br />
MT vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen;<br />
b) in anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen<br />
pro Beförderungsmittel geforderten,<br />
zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der<br />
Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.<br />
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den<br />
Einzelplatz kann MT vom Reisenden zusätzlich verlangen.<br />
Eine Erhöhung ist allerdings nur dann zulässig,<br />
wenn zwischen dem Abschluss des Reisevertrages<br />
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 (vier)<br />
Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände<br />
vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten<br />
und bei Vertragsschluss für MT auch nicht vorhersehbar<br />
waren.<br />
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises<br />
wird MT den Reisenden unverzüglich informieren.<br />
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind<br />
nicht mehr möglich. Bei Preiserhöhungen von mehr<br />
als 5% des Reisepreises ist der Reisende berechtigt,<br />
kostenfrei und ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück<br />
zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens<br />
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn MT in<br />
der Lage sind eine solche Reise ohne Mehrpreis für<br />
den Reisenden aus dem MT-Angebot anzubieten. Der<br />
Reisende muss seine vorgenannten Rechte unverzüglich<br />
nach Erklärung der Preiserhöhung gegenüber MT<br />
ausüben.<br />
5. Rücktritt durch den Reisenden, Rücktrittskosten<br />
5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn durch<br />
Erklärung gegenüber MT von der Reise zurücktreten.<br />
Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung<br />
des Reisenden bei MT. Dem Reisenden<br />
wird in seinem eigenen Interesse empfohlen den<br />
Rücktritt schriftlich unter Angabe der Vorgangs- /<br />
Buchungsnummer gegenüber MT zu erklären.<br />
Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die<br />
gebuchte Reise gar nicht erst an, kann MT an Stelle des<br />
vereinbarten Reisepreises Ersatz für die getroffenen<br />
Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangen,<br />
sofern MT den Rücktritt nicht selbst zu vertreten hat<br />
oder wenn es sich um einen Rücktritt auf Grundlage<br />
der IV. Ziffer 2. oder um einen Fall höherer Gewalt im<br />
Sinne von IX., Ziffer 3. handelt. Rücktrittsgebühren<br />
sind auch dann zu zahlen, wenn der Reisende sich<br />
nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt<br />
gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen<br />
oder Abreiseort einfindet. Bei der Berechnung des Ersatzes<br />
sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und<br />
die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung<br />
zu Gunsten des Reisenden zu berücksichtigen. Es<br />
bleibt dem Reisenden unbenommen jeweils den Nachweis<br />
zu führen, dass MT im Zusammenhang mit dem<br />
Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder<br />
wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die<br />
von MT in den jeweiligen, einschlägigen Pauschalen<br />
und nachfolgend ausgewiesenen Kosten. Allerdings<br />
ist MT seinerseits auch berechtigt den Nachweis zu<br />
führen, dass MT tatsächlich höhere Kosten als die<br />
mit dem Rücktrittspauschalbetrag geltend gemachten<br />
Rücktrittgebühren entstanden sind.<br />
5.2 Die pauschalisierten Rücktrittsgebühren betragen in<br />
der Regel:<br />
Für Pauschalreisen (mit Charterflügen), Nur-<br />
Hotel Buchungen sowie Gruppenbuchungen,<br />
a) bis 40. Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises<br />
b) ab 37. - 30. Tag vor Abreise: 30% des Reisepreises<br />
c) ab 29. - 22. Tag vor Abreise: 35% des Reisepreises<br />
d) ab 21. - 15. Tag vor Abreise: 45% des Reisepreises<br />
e) ab 14. - 07. Tag vor Abreise: 65% des Reisepreises<br />
f) ab 06. - 03. Tag vor Abreise: 70% des Reisepreises<br />
g) ab 02. - 01. Tag vor Abreise: 80% des Reisepreises<br />
h) am Reisetag oder bei Nichterscheinen:<br />
90% des Reisepreises<br />
Für alle Flugpauschalreisen mit Linienflügen,<br />
z.B. Aegean, Lufthansa und anderen Airlines<br />
sind besondere Rücktrittsgebühren fällig:<br />
a) vor Ticketausstellung 35% des Reisepreises<br />
b) ab dem 37. Tag vor Reisebeginn 45% des Reisepreises<br />
c) ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises<br />
d) ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises<br />
e) ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises<br />
f) ab dem 06. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises<br />
g) ab dem 02. Tag vor Reisebeginn 95 % des Reisepreises<br />
h) ab 01 Tag vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen<br />
100% des Reisepreises<br />
Für Nur-Flüge mit Charterfluggesellschaften<br />
a) bis zum 40. Tag vor Reisebeginn 30% des Flugpreises<br />
b) ab dem 39. Tag vor Reisebeginn 50% des Flugpreises<br />
c) ab dem 24. Tag vor Reisebeginn 60% des Flugpreises<br />
d) ab dem 17. Tag vor Reisebeginn 70% des Flugpreises<br />
e) ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 90% des Flugpreises<br />
f) ab dem 03. Tag vor Beginn bzw.<br />
Nichtantritt der Reise: 100% des Flugpreises<br />
Für „Nur-Flüge“ mit Linienfluggesellschaften<br />
a) Am Buchungstag bis 18:00 Uhr kostenlos (Tagesoption)<br />
b) An allen anderen Tagen 100% des Flugpreises (dies<br />
gilt auch für den Fall, dass der Tag der Buchung und<br />
der Tag des Abflugs zusammenfallen.<br />
Die Inanspruchnahme einzelner Abschnitte des Fluges<br />
durch den Reisenden ist bei Beförderung mit Linienflügen<br />
ausgeschlossen. Nimmt der Reisende beispielsweise<br />
den Hinflug nicht wahr, verfällt nach den<br />
Regelungen der Fluggesellschaften automatisch auch<br />
der Rückflug. Sofern der Flugtarif abweichenden Regelungen<br />
unterliegt (z.B. Sondertarif), werden eventuell<br />
abweichende Stornobedingungen bei der Buchung des<br />
Fluges angezeigt. Stornierungs- und Umbuchungsgebühren<br />
für Flüge können je nach Fluggesellschaft und<br />
Tarifbedingungen stark voneinander abweichen.<br />
6. Ersetzung des Reisenden, Umbuchung<br />
6.1 Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch eine<br />
andere Person ersetzen lassen; hierzu ist eine Namensänderung<br />
vorzunehmen. Die für die Umbuchung<br />
entstehenden Mehrkosten haben der ursprüngliche<br />
Reisende sowie der ihn ersetzende Dritte als Gesamtschuldner<br />
zu tragen. Sofern die Ersatzperson den besonderen<br />
Reiseerfordernissen allerdings nicht genügt,<br />
kann MT dem Wechsel der Personen widersprechen.<br />
Widerspricht MT dem Wechsel nicht, so tritt diese<br />
dritte Person statt des ursprünglich Reisenden in die<br />
Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag ein.<br />
6.2 Werden auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung<br />
der Reise innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches<br />
der Reiseausschreibung Änderungen hinsichtlich des<br />
Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantrittes,<br />
der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen<br />
(Umbuchungen), kann MT bei Einhaltung<br />
der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt<br />
pro Kunde erheben.<br />
a) bei Pauschalreisen und Flugreisen mit Ausnahme der<br />
unter 5. Ziffer 2. aufgeführten Linienflüge bis zur 30.<br />
Tag vor Reiseantritt;<br />
b) bei Linienflügen - soweit möglich und verfügbar - bis<br />
zum Tag der Ticketausstellung. Danach sind Änderungen<br />
nur nach einem Rücktritt vom gesamten Reisevertrag<br />
bei gleichzeitiger Neubuchung möglich;<br />
Gruppenreisen mit Linienflügen unterliegen separaten<br />
Umbuchungsbedingungen, die der Reisende im<br />
Bedarfsfall bitte bei MT erfragt;<br />
c) bei Gruppenreisen, soweit sie nicht unter b) fallen, bis<br />
zum 30. Tag vor Reiseantritt. Umbuchungen über den<br />
zeitlichen Geltungsbereich der Ausschreibung hinaus<br />
sind allerdings nicht möglich.<br />
6.3 Das jeweilige Umbuchungsentgelt für Sachverhalte<br />
gemäß voranstehenden Ziffern 1. und 2. vereinbaren<br />
die Parteien pauschal mit Euro 50,00 pro Reisendem<br />
und Umbuchungsleistungen. Dem Reisenden ist der<br />
jederzeitige Nachweis gestattet, dass keine oder<br />
wesentlich geringere Kosten als die vorstehende<br />
Umbuchungspauschale entstanden sind.<br />
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