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MOUZENIDIS_Griechenland_So16

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ALLGEMEINE REISE- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER <strong>MOUZENIDIS</strong> TRAVEL GMBH (NACHFOLGEND MT GENANNT)<br />

Buchung die Bedingungen und Preise für Kinder ab 2<br />

Jahren. Kosten die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel<br />

entstehen sind direkt vor Ort zu bezahlen.<br />

3.3 Wenn der Reisende die Reise verlängern will muss<br />

er sich rechtzeitig an die örtliche MT-Reiseleitung<br />

wenden die für seinen Urlaubsort zuständig ist. Eine<br />

Verlängerung wird allerdings nur dann möglich sein,<br />

wenn entsprechende Kapazitäten (Flug und Hotel) vorhanden<br />

sind. Der Preis für die Verlängerung berechnet<br />

sich - sofern nicht anders ausgeschrieben - nach<br />

dem Saisonpreis des gewünschten Verlängerungszeitraums,<br />

sowie der Mehrpreis für den Rückflug.<br />

Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch freien<br />

Platzkapazitäten. Falls durch die Verlängerung eine<br />

Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens<br />

notwendig wird besteht für den Reisenden kein Anspruch<br />

auf Ersatzbeförderung.<br />

3.4 „Nur-Hotel-Buchungen“ für Reisende mit ständigem<br />

Wohnsitz außerhalb der EU werden von MT ausschließlich<br />

nur nach gesonderter Absprache angenommen.<br />

4. Leistungs- und Preisänderungen<br />

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen<br />

des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss<br />

notwendig werden und die von MT nicht wider Treu<br />

und Glauben herbeigeführt werden sind nur gestattet,<br />

soweit die Änderungen und Abweichungen nicht<br />

erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten<br />

Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche<br />

des Reisenden bleiben davon unberührt,<br />

soweit die geänderten Leistungen mit nicht<br />

unerheblichen Mängeln behaftet sind. MT wird den<br />

Reisenden von Leistungsänderungen oder -abweichungen<br />

unverzüglich in Kenntnis setzen.<br />

4.2 Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen<br />

Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, unentgeltlich<br />

vom Vertrag zurück zu treten oder die Teilnahme<br />

an einer mindestens gleichwertigen Reiseleistung zu<br />

verlangen, wenn MT in der Lage ist eine solche Reiseleistung<br />

ohne Mehrpreis für den Reisenden aus<br />

dem MT-Leistungsangebot anzubieten. Diese Rechte<br />

sollte der Reisende unverzüglich nach der Erklärung<br />

über die Änderung einer wesentlichen Reiseleistung<br />

geltend machen oder den Rücktritt vom Reisevertrag<br />

erklären.<br />

4.3 Wenn ein Flug oder eine Fahrt von oder zu einem anderen<br />

als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt<br />

werden muss, übernimmt MT die Kosten der<br />

Ersatzbeförderung – mindestens bis zur Höhe einer<br />

Bahnfahrt 2. Klasse – zum ursprünglich bestätigten<br />

Flughafen oder Zielort.<br />

4.4 MT behält sich vor den im Reisevertrag vereinbarten<br />

Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten<br />

oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-<br />

oder Flughafengebühren wie folgt zu ändern:<br />

Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages<br />

bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die<br />

Treibstoffkosten, so kann MT den Reisepreis nach<br />

Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:<br />

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann<br />

MT vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen;<br />

b) in anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen<br />

pro Beförderungsmittel geforderten,<br />

zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der<br />

Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.<br />

Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den<br />

Einzelplatz kann MT vom Reisenden zusätzlich verlangen.<br />

Eine Erhöhung ist allerdings nur dann zulässig,<br />

wenn zwischen dem Abschluss des Reisevertrages<br />

und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 (vier)<br />

Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände<br />

vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten<br />

und bei Vertragsschluss für MT auch nicht vorhersehbar<br />

waren.<br />

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises<br />

wird MT den Reisenden unverzüglich informieren.<br />

Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind<br />

nicht mehr möglich. Bei Preiserhöhungen von mehr<br />

als 5% des Reisepreises ist der Reisende berechtigt,<br />

kostenfrei und ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück<br />

zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens<br />

gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn MT in<br />

der Lage sind eine solche Reise ohne Mehrpreis für<br />

den Reisenden aus dem MT-Angebot anzubieten. Der<br />

Reisende muss seine vorgenannten Rechte unverzüglich<br />

nach Erklärung der Preiserhöhung gegenüber MT<br />

ausüben.<br />

5. Rücktritt durch den Reisenden, Rücktrittskosten<br />

5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn durch<br />

Erklärung gegenüber MT von der Reise zurücktreten.<br />

Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung<br />

des Reisenden bei MT. Dem Reisenden<br />

wird in seinem eigenen Interesse empfohlen den<br />

Rücktritt schriftlich unter Angabe der Vorgangs- /<br />

Buchungsnummer gegenüber MT zu erklären.<br />

Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die<br />

gebuchte Reise gar nicht erst an, kann MT an Stelle des<br />

vereinbarten Reisepreises Ersatz für die getroffenen<br />

Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangen,<br />

sofern MT den Rücktritt nicht selbst zu vertreten hat<br />

oder wenn es sich um einen Rücktritt auf Grundlage<br />

der IV. Ziffer 2. oder um einen Fall höherer Gewalt im<br />

Sinne von IX., Ziffer 3. handelt. Rücktrittsgebühren<br />

sind auch dann zu zahlen, wenn der Reisende sich<br />

nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt<br />

gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen<br />

oder Abreiseort einfindet. Bei der Berechnung des Ersatzes<br />

sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und<br />

die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung<br />

zu Gunsten des Reisenden zu berücksichtigen. Es<br />

bleibt dem Reisenden unbenommen jeweils den Nachweis<br />

zu führen, dass MT im Zusammenhang mit dem<br />

Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder<br />

wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die<br />

von MT in den jeweiligen, einschlägigen Pauschalen<br />

und nachfolgend ausgewiesenen Kosten. Allerdings<br />

ist MT seinerseits auch berechtigt den Nachweis zu<br />

führen, dass MT tatsächlich höhere Kosten als die<br />

mit dem Rücktrittspauschalbetrag geltend gemachten<br />

Rücktrittgebühren entstanden sind.<br />

5.2 Die pauschalisierten Rücktrittsgebühren betragen in<br />

der Regel:<br />

Für Pauschalreisen (mit Charterflügen), Nur-<br />

Hotel Buchungen sowie Gruppenbuchungen,<br />

a) bis 40. Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises<br />

b) ab 37. - 30. Tag vor Abreise: 30% des Reisepreises<br />

c) ab 29. - 22. Tag vor Abreise: 35% des Reisepreises<br />

d) ab 21. - 15. Tag vor Abreise: 45% des Reisepreises<br />

e) ab 14. - 07. Tag vor Abreise: 65% des Reisepreises<br />

f) ab 06. - 03. Tag vor Abreise: 70% des Reisepreises<br />

g) ab 02. - 01. Tag vor Abreise: 80% des Reisepreises<br />

h) am Reisetag oder bei Nichterscheinen:<br />

90% des Reisepreises<br />

Für alle Flugpauschalreisen mit Linienflügen,<br />

z.B. Aegean, Lufthansa und anderen Airlines<br />

sind besondere Rücktrittsgebühren fällig:<br />

a) vor Ticketausstellung 35% des Reisepreises<br />

b) ab dem 37. Tag vor Reisebeginn 45% des Reisepreises<br />

c) ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises<br />

d) ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises<br />

e) ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises<br />

f) ab dem 06. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises<br />

g) ab dem 02. Tag vor Reisebeginn 95 % des Reisepreises<br />

h) ab 01 Tag vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen<br />

100% des Reisepreises<br />

Für Nur-Flüge mit Charterfluggesellschaften<br />

a) bis zum 40. Tag vor Reisebeginn 30% des Flugpreises<br />

b) ab dem 39. Tag vor Reisebeginn 50% des Flugpreises<br />

c) ab dem 24. Tag vor Reisebeginn 60% des Flugpreises<br />

d) ab dem 17. Tag vor Reisebeginn 70% des Flugpreises<br />

e) ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 90% des Flugpreises<br />

f) ab dem 03. Tag vor Beginn bzw.<br />

Nichtantritt der Reise: 100% des Flugpreises<br />

Für „Nur-Flüge“ mit Linienfluggesellschaften<br />

a) Am Buchungstag bis 18:00 Uhr kostenlos (Tagesoption)<br />

b) An allen anderen Tagen 100% des Flugpreises (dies<br />

gilt auch für den Fall, dass der Tag der Buchung und<br />

der Tag des Abflugs zusammenfallen.<br />

Die Inanspruchnahme einzelner Abschnitte des Fluges<br />

durch den Reisenden ist bei Beförderung mit Linienflügen<br />

ausgeschlossen. Nimmt der Reisende beispielsweise<br />

den Hinflug nicht wahr, verfällt nach den<br />

Regelungen der Fluggesellschaften automatisch auch<br />

der Rückflug. Sofern der Flugtarif abweichenden Regelungen<br />

unterliegt (z.B. Sondertarif), werden eventuell<br />

abweichende Stornobedingungen bei der Buchung des<br />

Fluges angezeigt. Stornierungs- und Umbuchungsgebühren<br />

für Flüge können je nach Fluggesellschaft und<br />

Tarifbedingungen stark voneinander abweichen.<br />

6. Ersetzung des Reisenden, Umbuchung<br />

6.1 Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch eine<br />

andere Person ersetzen lassen; hierzu ist eine Namensänderung<br />

vorzunehmen. Die für die Umbuchung<br />

entstehenden Mehrkosten haben der ursprüngliche<br />

Reisende sowie der ihn ersetzende Dritte als Gesamtschuldner<br />

zu tragen. Sofern die Ersatzperson den besonderen<br />

Reiseerfordernissen allerdings nicht genügt,<br />

kann MT dem Wechsel der Personen widersprechen.<br />

Widerspricht MT dem Wechsel nicht, so tritt diese<br />

dritte Person statt des ursprünglich Reisenden in die<br />

Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag ein.<br />

6.2 Werden auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung<br />

der Reise innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches<br />

der Reiseausschreibung Änderungen hinsichtlich des<br />

Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantrittes,<br />

der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen<br />

(Umbuchungen), kann MT bei Einhaltung<br />

der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt<br />

pro Kunde erheben.<br />

a) bei Pauschalreisen und Flugreisen mit Ausnahme der<br />

unter 5. Ziffer 2. aufgeführten Linienflüge bis zur 30.<br />

Tag vor Reiseantritt;<br />

b) bei Linienflügen - soweit möglich und verfügbar - bis<br />

zum Tag der Ticketausstellung. Danach sind Änderungen<br />

nur nach einem Rücktritt vom gesamten Reisevertrag<br />

bei gleichzeitiger Neubuchung möglich;<br />

Gruppenreisen mit Linienflügen unterliegen separaten<br />

Umbuchungsbedingungen, die der Reisende im<br />

Bedarfsfall bitte bei MT erfragt;<br />

c) bei Gruppenreisen, soweit sie nicht unter b) fallen, bis<br />

zum 30. Tag vor Reiseantritt. Umbuchungen über den<br />

zeitlichen Geltungsbereich der Ausschreibung hinaus<br />

sind allerdings nicht möglich.<br />

6.3 Das jeweilige Umbuchungsentgelt für Sachverhalte<br />

gemäß voranstehenden Ziffern 1. und 2. vereinbaren<br />

die Parteien pauschal mit Euro 50,00 pro Reisendem<br />

und Umbuchungsleistungen. Dem Reisenden ist der<br />

jederzeitige Nachweis gestattet, dass keine oder<br />

wesentlich geringere Kosten als die vorstehende<br />

Umbuchungspauschale entstanden sind.<br />

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