MOUZENIDIS_Griechenland_So16
Create successful ePaper yourself
Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.
ALLGEMEINE REISE- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER <strong>MOUZENIDIS</strong> TRAVEL GMBH (NACHFOLGEND MT GENANNT)<br />
11.8 Ansprüche aus unerlaubter Handlung - soweit es sich<br />
nicht um einen Personenschaden handelt - muss der<br />
Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich<br />
vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei<br />
MT geltend machen, es sei denn der Reisende war an<br />
der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert.<br />
11.9 Bei Personenschäden sind Ansprüche aus unerlaubter<br />
Handlung bei MT innerhalb von einem Monat nach<br />
dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst<br />
schriftlich geltend zu machen, soweit Kenntnis vom<br />
Schädiger oder dem schädigenden Ereignis innerhalb<br />
der vertraglichen Reisezeit besteht oder eine Kenntnis<br />
hätte bestehen müssen. Dies gilt keinesfalls sofern<br />
ein Schaden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen<br />
grob verschuldet wurde oder Sie an der Einhaltung<br />
der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.<br />
11.10 Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in<br />
einem Jahr, beginnend mit dem Tag an dem die Reise<br />
nach dem Reisevertrag enden sollte. Ansprüche aus<br />
unerlaubter Handlung, soweit keine Verletzung des<br />
Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt, verjähren<br />
in einem Jahr, beginnend ab dem Tag an dem<br />
die Reise nach dem Vertrag enden sollte, soweit die<br />
Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte. Im Übrigen gelten<br />
die gesetzlichen Bestimmungen. Schweben Verhandlungen<br />
über die vom Reisenden erhobenen Ansprüche<br />
bleibt die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder<br />
MT die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern.<br />
Die Verjährung tritt frühestens 3 (drei) Monate nach<br />
dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche<br />
aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung<br />
oder Tötung verjähren in 3 (drei) Jahren.<br />
12. Ausschluss von Ansprüchen<br />
12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung<br />
der Reise nach den §§ 651c bis f BGB müssen vom Reisenden<br />
innerhalb eines Monats nach der vertraglich<br />
vorgesehenen Beendigung der Reise (§ 651 d Absatz<br />
1 BGB) gegenüber MT unter der nachfolgend angegebenen<br />
Anschrift geltend gemacht werden:<br />
Mouzenidis Travel GmbH<br />
Widenmayerstraße 46 a<br />
80538 München<br />
12.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen<br />
Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist<br />
auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich<br />
anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend,<br />
so tritt an die Stelle eines solchen Tages der<br />
nächste Werktag.<br />
12.3 Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche<br />
nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an<br />
der Einhaltung der Frist verhindert war.<br />
13. Pass-, Visa-, Zoll- und<br />
Gesundheitsbestimmungen<br />
13.1 Der Reisende hat sich eigenständig über die Pass-,<br />
Visa- und Gesundheitsvorschriften seines Reiselandes<br />
zu informieren, denn er allein ist für die Einhaltung<br />
dieser Bestimmungen eigenständig verantwortlich.<br />
Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften<br />
erwachsen gehen zu Lasten des Reisenden,<br />
es sei denn MT hat den Reisenden nicht oder falsch<br />
informiert. Diese Informationen gelten für die Bürger<br />
der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz<br />
eines von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten<br />
Passes bzw. Personalausweises sind. Sofern der<br />
Reisende Ausländer oder Inhaber eines Fremdpasses<br />
ist muss er ggfls. andere Bestimmungen beachten, die<br />
er in seinem Interesse vor der Buchung der gewünschten<br />
Reise bei seiner zuständigen Auslandsvertretung<br />
erfragen sollte.<br />
13.2 MT haftet keinesfalls für die nicht rechtzeitige Erteilung<br />
und den Zugang notwendiger Visa/Aufenthaltstitel<br />
durch die jeweilige diplomatische Vertretung des<br />
Reisenden, da die Einholung der dem Aufenthaltszweck<br />
und -zeitraum entsprechender Visa/Aufenthaltstitel<br />
zum alleinigen Aufgabenbereich des Reisenden zählt.<br />
13.3 Jeder Reisende ist ferner verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen<br />
des Reiselandes als auch die seines<br />
Heimatlandes zu beachten. Der Reisende ist verpflichtet<br />
sich selbst hinsichtlich dieser Zollbestimmungen<br />
kundig zu machen. Der Reisende wird informatorisch<br />
darauf hingewiesen, dass Ausfuhrverbote unter anderem<br />
für unter Artenschutz stehende Tiere, tierische<br />
und pflanzliche Produkte sowie für Antiquitäten und<br />
Kunstgemälde bestehen, ohne dass diese Aufzählung<br />
abschließend sein kann.<br />
Auch wenn diese und andere antike Kunstgegenstände<br />
offen im Reiseland an den Reisenden veräußert<br />
werden, ist die Ausfuhr sowie die Einfuhr dieser Gegenstände<br />
bei teilweise hoher Strafe strikt verboten.<br />
Gleiches gilt für die Mitnahme von archäologischen<br />
Fundstücken, Gesteinsbrocken aus historischen Ausgrabungsstätten<br />
sowie von Fossilien.<br />
14. Informationspflichten über die Identität des<br />
ausführenden Luftfahrtunternehmens<br />
Die EU Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen<br />
über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens<br />
(EU 2111/05) verpflichtet MT, den Reisenden<br />
über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en)<br />
sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise<br />
zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei<br />
der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung<br />
die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so<br />
benennt MT dem Reisenden die Fluggesellschaft(en)<br />
die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw.<br />
werden. Sobald MT weiß, welche Fluggesellschaft<br />
den jeweiligen Hin- und/oder Rückflug durchführt,<br />
wird MT den Reisenden darüber informieren. Wechselt<br />
die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft<br />
genannte Fluggesellschaft wird MT den Reisenden<br />
umgehend über den Wechsel informieren. Die<br />
aktuelle Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in<br />
der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist, kann<br />
über die Internetseiten der Europäischen Kommission<br />
(http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/<br />
air-ban/doc/list_de.pdf) abgerufen werden.<br />
15. Datenschutz<br />
15.1 Alle MT zur Verfügung gestellten personenbezogenen<br />
Daten werden von MT unter Berücksichtigung<br />
der gesetzlichen Anforderungen des BDSG (Bundesdatenschutzgesetzes)<br />
gespeichert und verarbeitet.<br />
Es werden nur solche personenbezogenen Daten<br />
verarbeitet und an Partner weitergegeben, die zur<br />
Vertragserfüllung notwendig sind (Zweckbindung).<br />
Die Mitarbeiter der MT sowie die Mitarbeiter der<br />
Partnerunternehmen - wie beispielsweise der Fluggesellschaften<br />
oder der Hoteliers - sind gemäß § 5<br />
BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet. Soweit<br />
MT sich zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener<br />
Daten externer Dienstleister außerhalb der<br />
EU (sog. Drittländer ohne angemessenes Datenschutz<br />
Niveau) bedient, wird der Schutz der personenbezogenen<br />
Daten durch die Vereinbarung der sogenannten<br />
„EU-Standardvertragsklauseln“ abgesichert.<br />
15.2 Der Reisende hat jederzeit ein Recht auf kostenlose<br />
Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung der<br />
zu seiner Person gespeicherten Daten. Unter Umständen<br />
können einer Löschung vorrangige gesetzliche<br />
Vorschriften entgegenstehen. Eine Nutzung der<br />
personenbezogenen Daten zu Werbezwecken findet<br />
ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen<br />
statt.<br />
Der weiteren Nutzung der persönlichen Daten zu<br />
Werbezwecken und/oder der Weitergabe dieser Daten<br />
zu Werbezwecken kann der Reisende jederzeit<br />
durch Mitteilung an die Mouzenidis Travel GmbH,<br />
Abteilung Datenschutz, Widenmayerstraße 46 a,<br />
DE-80801 München, widersprechen. Nach Erhalt<br />
des Widerspruchs wird MT die weitere Zusendung<br />
von Werbemitteln einschließlich des MT Kataloges<br />
unverzüglich einstellen.<br />
16. Allgemeine Bestimmungen<br />
16.1 Auf die Vertragsbeziehung zwischen dem Reisenden<br />
und MT findet deutsches Recht Anwendung; dies gilt<br />
für das gesamte Rechtsverhältnis.<br />
16.2 Der Reisende ist nicht berechtigt gegen Ansprüche<br />
auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen<br />
die Aufrechnung zu erklären, es sei denn<br />
die Gegenforderung des Reisenden ist unbestritten<br />
oder rechtskräftig festgestellt.<br />
16.3 Alle Angaben in den Prospekten der MT werden vorbehaltlich<br />
gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen<br />
veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte<br />
entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Vor Vertragsschluss<br />
behält sich MT ausdrücklich vor, eine<br />
Änderung der Prospektangaben zu erklären.<br />
16.4 Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren<br />
alle früheren MT-Publikationen über gleichlautende<br />
Reiseziele, Preise und Termine ihre Gültigkeit.<br />
16.5 Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen MT<br />
zur Anfechtung des Reisevertrages.<br />
16.6 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam<br />
sein oder werden so behalten die übrigen Bedingungen<br />
gleichwohl Gültigkeit. Insbesondere die<br />
Wirksamkeit des Reisevertrags als solchem bleibt<br />
unberührt.<br />
16.7 Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr<br />
stehen dem Reisenden diese Allgemeinen Reise- und<br />
Zahlungsbedingungen in der zum Buchungszeitpunkt<br />
gültigen Fassung zum Herunterladen zur Verfügung.<br />
Reiseveranstalter:<br />
Mouzenidis Travel GmbH<br />
Widenmayerstraße 46 a<br />
DE-80801 München<br />
Geschäftsführer: Ali Dogan, Boris Mouzenidis<br />
Stand: November 2015<br />
213