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MOUZENIDIS_Griechenland_So16

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ALLGEMEINE REISE- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER <strong>MOUZENIDIS</strong> TRAVEL GMBH (NACHFOLGEND MT GENANNT)<br />

11.8 Ansprüche aus unerlaubter Handlung - soweit es sich<br />

nicht um einen Personenschaden handelt - muss der<br />

Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich<br />

vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei<br />

MT geltend machen, es sei denn der Reisende war an<br />

der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert.<br />

11.9 Bei Personenschäden sind Ansprüche aus unerlaubter<br />

Handlung bei MT innerhalb von einem Monat nach<br />

dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst<br />

schriftlich geltend zu machen, soweit Kenntnis vom<br />

Schädiger oder dem schädigenden Ereignis innerhalb<br />

der vertraglichen Reisezeit besteht oder eine Kenntnis<br />

hätte bestehen müssen. Dies gilt keinesfalls sofern<br />

ein Schaden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen<br />

grob verschuldet wurde oder Sie an der Einhaltung<br />

der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.<br />

11.10 Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in<br />

einem Jahr, beginnend mit dem Tag an dem die Reise<br />

nach dem Reisevertrag enden sollte. Ansprüche aus<br />

unerlaubter Handlung, soweit keine Verletzung des<br />

Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt, verjähren<br />

in einem Jahr, beginnend ab dem Tag an dem<br />

die Reise nach dem Vertrag enden sollte, soweit die<br />

Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte. Im Übrigen gelten<br />

die gesetzlichen Bestimmungen. Schweben Verhandlungen<br />

über die vom Reisenden erhobenen Ansprüche<br />

bleibt die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder<br />

MT die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern.<br />

Die Verjährung tritt frühestens 3 (drei) Monate nach<br />

dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche<br />

aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung<br />

oder Tötung verjähren in 3 (drei) Jahren.<br />

12. Ausschluss von Ansprüchen<br />

12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung<br />

der Reise nach den §§ 651c bis f BGB müssen vom Reisenden<br />

innerhalb eines Monats nach der vertraglich<br />

vorgesehenen Beendigung der Reise (§ 651 d Absatz<br />

1 BGB) gegenüber MT unter der nachfolgend angegebenen<br />

Anschrift geltend gemacht werden:<br />

Mouzenidis Travel GmbH<br />

Widenmayerstraße 46 a<br />

80538 München<br />

12.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen<br />

Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist<br />

auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich<br />

anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend,<br />

so tritt an die Stelle eines solchen Tages der<br />

nächste Werktag.<br />

12.3 Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche<br />

nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an<br />

der Einhaltung der Frist verhindert war.<br />

13. Pass-, Visa-, Zoll- und<br />

Gesundheitsbestimmungen<br />

13.1 Der Reisende hat sich eigenständig über die Pass-,<br />

Visa- und Gesundheitsvorschriften seines Reiselandes<br />

zu informieren, denn er allein ist für die Einhaltung<br />

dieser Bestimmungen eigenständig verantwortlich.<br />

Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften<br />

erwachsen gehen zu Lasten des Reisenden,<br />

es sei denn MT hat den Reisenden nicht oder falsch<br />

informiert. Diese Informationen gelten für die Bürger<br />

der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz<br />

eines von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten<br />

Passes bzw. Personalausweises sind. Sofern der<br />

Reisende Ausländer oder Inhaber eines Fremdpasses<br />

ist muss er ggfls. andere Bestimmungen beachten, die<br />

er in seinem Interesse vor der Buchung der gewünschten<br />

Reise bei seiner zuständigen Auslandsvertretung<br />

erfragen sollte.<br />

13.2 MT haftet keinesfalls für die nicht rechtzeitige Erteilung<br />

und den Zugang notwendiger Visa/Aufenthaltstitel<br />

durch die jeweilige diplomatische Vertretung des<br />

Reisenden, da die Einholung der dem Aufenthaltszweck<br />

und -zeitraum entsprechender Visa/Aufenthaltstitel<br />

zum alleinigen Aufgabenbereich des Reisenden zählt.<br />

13.3 Jeder Reisende ist ferner verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen<br />

des Reiselandes als auch die seines<br />

Heimatlandes zu beachten. Der Reisende ist verpflichtet<br />

sich selbst hinsichtlich dieser Zollbestimmungen<br />

kundig zu machen. Der Reisende wird informatorisch<br />

darauf hingewiesen, dass Ausfuhrverbote unter anderem<br />

für unter Artenschutz stehende Tiere, tierische<br />

und pflanzliche Produkte sowie für Antiquitäten und<br />

Kunstgemälde bestehen, ohne dass diese Aufzählung<br />

abschließend sein kann.<br />

Auch wenn diese und andere antike Kunstgegenstände<br />

offen im Reiseland an den Reisenden veräußert<br />

werden, ist die Ausfuhr sowie die Einfuhr dieser Gegenstände<br />

bei teilweise hoher Strafe strikt verboten.<br />

Gleiches gilt für die Mitnahme von archäologischen<br />

Fundstücken, Gesteinsbrocken aus historischen Ausgrabungsstätten<br />

sowie von Fossilien.<br />

14. Informationspflichten über die Identität des<br />

ausführenden Luftfahrtunternehmens<br />

Die EU Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen<br />

über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens<br />

(EU 2111/05) verpflichtet MT, den Reisenden<br />

über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en)<br />

sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise<br />

zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei<br />

der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung<br />

die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so<br />

benennt MT dem Reisenden die Fluggesellschaft(en)<br />

die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw.<br />

werden. Sobald MT weiß, welche Fluggesellschaft<br />

den jeweiligen Hin- und/oder Rückflug durchführt,<br />

wird MT den Reisenden darüber informieren. Wechselt<br />

die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft<br />

genannte Fluggesellschaft wird MT den Reisenden<br />

umgehend über den Wechsel informieren. Die<br />

aktuelle Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in<br />

der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist, kann<br />

über die Internetseiten der Europäischen Kommission<br />

(http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/<br />

air-ban/doc/list_de.pdf) abgerufen werden.<br />

15. Datenschutz<br />

15.1 Alle MT zur Verfügung gestellten personenbezogenen<br />

Daten werden von MT unter Berücksichtigung<br />

der gesetzlichen Anforderungen des BDSG (Bundesdatenschutzgesetzes)<br />

gespeichert und verarbeitet.<br />

Es werden nur solche personenbezogenen Daten<br />

verarbeitet und an Partner weitergegeben, die zur<br />

Vertragserfüllung notwendig sind (Zweckbindung).<br />

Die Mitarbeiter der MT sowie die Mitarbeiter der<br />

Partnerunternehmen - wie beispielsweise der Fluggesellschaften<br />

oder der Hoteliers - sind gemäß § 5<br />

BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet. Soweit<br />

MT sich zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener<br />

Daten externer Dienstleister außerhalb der<br />

EU (sog. Drittländer ohne angemessenes Datenschutz<br />

Niveau) bedient, wird der Schutz der personenbezogenen<br />

Daten durch die Vereinbarung der sogenannten<br />

„EU-Standardvertragsklauseln“ abgesichert.<br />

15.2 Der Reisende hat jederzeit ein Recht auf kostenlose<br />

Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung der<br />

zu seiner Person gespeicherten Daten. Unter Umständen<br />

können einer Löschung vorrangige gesetzliche<br />

Vorschriften entgegenstehen. Eine Nutzung der<br />

personenbezogenen Daten zu Werbezwecken findet<br />

ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen<br />

statt.<br />

Der weiteren Nutzung der persönlichen Daten zu<br />

Werbezwecken und/oder der Weitergabe dieser Daten<br />

zu Werbezwecken kann der Reisende jederzeit<br />

durch Mitteilung an die Mouzenidis Travel GmbH,<br />

Abteilung Datenschutz, Widenmayerstraße 46 a,<br />

DE-80801 München, widersprechen. Nach Erhalt<br />

des Widerspruchs wird MT die weitere Zusendung<br />

von Werbemitteln einschließlich des MT Kataloges<br />

unverzüglich einstellen.<br />

16. Allgemeine Bestimmungen<br />

16.1 Auf die Vertragsbeziehung zwischen dem Reisenden<br />

und MT findet deutsches Recht Anwendung; dies gilt<br />

für das gesamte Rechtsverhältnis.<br />

16.2 Der Reisende ist nicht berechtigt gegen Ansprüche<br />

auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen<br />

die Aufrechnung zu erklären, es sei denn<br />

die Gegenforderung des Reisenden ist unbestritten<br />

oder rechtskräftig festgestellt.<br />

16.3 Alle Angaben in den Prospekten der MT werden vorbehaltlich<br />

gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen<br />

veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte<br />

entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Vor Vertragsschluss<br />

behält sich MT ausdrücklich vor, eine<br />

Änderung der Prospektangaben zu erklären.<br />

16.4 Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren<br />

alle früheren MT-Publikationen über gleichlautende<br />

Reiseziele, Preise und Termine ihre Gültigkeit.<br />

16.5 Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen MT<br />

zur Anfechtung des Reisevertrages.<br />

16.6 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam<br />

sein oder werden so behalten die übrigen Bedingungen<br />

gleichwohl Gültigkeit. Insbesondere die<br />

Wirksamkeit des Reisevertrags als solchem bleibt<br />

unberührt.<br />

16.7 Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr<br />

stehen dem Reisenden diese Allgemeinen Reise- und<br />

Zahlungsbedingungen in der zum Buchungszeitpunkt<br />

gültigen Fassung zum Herunterladen zur Verfügung.<br />

Reiseveranstalter:<br />

Mouzenidis Travel GmbH<br />

Widenmayerstraße 46 a<br />

DE-80801 München<br />

Geschäftsführer: Ali Dogan, Boris Mouzenidis<br />

Stand: November 2015<br />

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