Saas-Fee Apartments09_06_20
Corona Massnahmen Vortrag David Anthamatten
Corona Massnahmen Vortrag David Anthamatten
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SAAS-FEE
APARTMENTS
SAAS-FEE, 09. JUNI 2020
Quarantäne
Um ihre Stadt vor Pestepidemien zu schützen, beschloss im Juli
1377 die Regierung der Republik Ragusa, dass sich vor dem Betreten
der Stadt alle ankommenden Reisenden und Kaufleute dreißig,
später dann vierzig (d. h. quaranta) Tage lang isoliert in eigens dafür
errichteten Lazaretten aufhalten müssen, darunter in Lazareti bei
Dubrovnik. Von dieser Regelung leitete sich der Begriff Quarantäne
in der heutigen Bedeutung ab.
Eine andere Quelle spricht davon, dass Beamte aus Venedig 1374
die Quarantäne einführten. Besatzung und Waren wurden zunächst
auf der Insel Lazzaretta Nuovo isoliert und durften erst nach
dreißig, später nach vierzig Tagen an Land.
Unterschied zwischen
Isolation
und
Quarantäne
Eine positiv getestete Person muss
in Isolation, je nach Verordnung
des Kantons oder Bundes kann
dies bis zu 14 Tagen dauern.
Eine Person muss in Quarantäne,
falls sie Kontakt mit einer positiv
getesten Person hatten Je nach
Verordnung des Kantons oder
Bundes kann dies bis zu 14 Tagen
dauern.
Der Gast ist erkrankt und kann die Anreise nicht antreten.
Bei einer Erkrankung des Gastes (egal ob Coronavirus oder andere Krankheit) werden
die vertraglich vereinbarten Stornobedingungen angewandt.
Der Gast bleibt somit gemäss Stornobedingungen zahlungspflichtig. Allenfalls hat der
Gast eine Reiseversicherung abgeschlossen, welche die Kosten übernimmt.
Ein Gast ist in meinem Betrieb erkrankt
Sollten sich unter Ihren Gästen Personen mit einer akuten Erkrankung befinden, rufen Sie umgehend
die 2019-nCoV-Hotline des Bundesamts für Gesundheit (+41 58 463 00 00, täglich von 8 bis 18 Uhr) an.
Die kranke Person sollte enge Kontakte mit anderen Personen unbedingt vermeiden. Das heisst, sie
sollte sich bis zum Eintreffen des Arztes / der Ärztin wenn möglich in Isolation begeben. (Schlafzimmer)
Ein Gast möchte nicht anreisen oder frühzeitig abreisen, weil er bspw. Angst
vor einer Ansteckung hat.
Es gelten die normalen Stornobedingungen.
!!!!!WICHTIG!!!!!
- Der Gast soll GESUND anreisen! (A UND O)
- Verboten bei Check-In: Umarmungen, Händeschütteln, etc.
- Wichtig dass sich der Gast auch während dem Aufenthalt/Ferien an die Vorgaben des BAG hält.
- Aufbewahren der Kundendaten.
- Den Gast darauf hinweisen, falls dass er bis 14 Tagen nach dem Urlaub Symptome aufweist, bitte den
Vermieter kontaktieren.
FALLS EIN GAST AN COVID19 ERKRANKT, UMGEHEND DIE CORONA-
HOTLINE ANRUFEN!
=> DAS WEITERE VORGEHEN KANN VON FALL ZU FALL VARIIEREN
Informationen können Sie einholen bei….
Aktuelle Touristische Infos: https://www.stnet.ch/de/coronavirus/
Webseite Kanton Wallis: https://www.vs.ch/de/web/coronavirus
Wertvolle Infos: https://www.hotelleriesuisse.ch/de/dossiers/coronavirus
Musterschutzkonzepte:https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/neues_coronavirus/schutzkonzepte.html
https://www.stnet.ch/de/clean-and-safe-label-formular/
https://www.saas-fee.ch/intranet/
Tourist Office SAAS-FEE
https://bag-coronavirus.ch/downloads/
https://ideealfallshop.biz/praevention
Danke für Eure
Aufmerksamkeit!