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ULT Tours Summer 2022

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dert werden konnten, u.a. Pandemien. Die Reservierung<br />

über Bedarf gilt nicht als höhere Gewalt.<br />

6.6. Sollte nach einer Abreise eine wesentliche<br />

Vertragsleistung nicht erbracht werden können, so<br />

wird der Reiseveranstalter, falls dies irgendwie möglich<br />

ist, eine zumindest gleichwertige Ersatzleistung<br />

anbieten. Im Falle einer höherwertigen Leistung<br />

übernimmt der Reiseveranstalter die Kosten des<br />

Aufpreises; im Falle einer Minderleistung wird der<br />

Preisunterschied zwischen der ursprünglich vorgesehenen<br />

und der erbrachten Leistung erstellt. Im<br />

Falle der Unmöglichkeit für den Reiseveranstalter,<br />

eine Ersatzleistung anzubieten oder falls der Kunde<br />

aus einem triftigen Grund die angebotene Ersatzleistung<br />

nicht annimmt, hat der Reiseveranstalter<br />

die Verpflichtung, dem Kunden auf Verlangen die<br />

für seine Rückkehr notwendigen Beförderungsunterlagen<br />

zu beschaffen.<br />

7) Umbuchung / Änderung<br />

Der Reisende kann vor Reisebeginn innerhalb einer<br />

angemessenen Frist und unter Umständen unter<br />

zusätzlichen Kosten bei dem Reiseveranstalter beantragen,<br />

sich durch einen Dritten ersetzen lassen,<br />

sofern dieser den besonderen Reiseanforderungen<br />

genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche<br />

Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen<br />

und der Veranstalter der Teilnahme<br />

nicht aus diesen Gründen widerspricht. Der Reisende<br />

und der Dritte haften dem Veranstalter als<br />

Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die<br />

durch die Teilnahme des Dritten entstehenden<br />

Mehrkosten.<br />

Die Bearbeitungsgebühr für Umbuchungen / Änderungen<br />

beträgt mindestens 50 € pro Person.<br />

8) Haftung des Reiseveranstalters<br />

8.1. Die Haftung des Reiseveranstalters tritt nicht<br />

ein, falls es ihm gelingt zu beweisen, dass die Nichtausführung<br />

oder mangelhafte Ausführung der von<br />

ihm verlangten Leistungen auf Handlungen des<br />

Kunden, auf unvorhersehbare und unabwendbare<br />

Handlungen eines Dritten, oder auf höhere Gewalt<br />

zurückzuführen ist.<br />

8.2. Sollte dem Kunden durch das Nichterfüllen<br />

einer der vertraglich festgelegten Leistungen durch<br />

den Reiseveranstalter ein nicht zögerlicher Schaden<br />

entstehen, kann dessen Schadensersatzanspruch<br />

auf keinen Fall den Reisepreis überschreiten. Diese<br />

Bestimmung gilt nicht bei arglistiger Täuschung<br />

oder schwerem Verschulden, welches mit arglistiger<br />

Täuschung gleichzusetzen ist.<br />

9) Kündigung bei schwerer Störung<br />

durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten<br />

Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos<br />

kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung<br />

erheblich weiter stört, sodass seine weitere Teilnahme<br />

für den Veranstalter und/oder die übrigen<br />

Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt<br />

auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich<br />

begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht<br />

in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich<br />

nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus<br />

einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en)<br />

ergeben. Schadensersatzansprüche im<br />

Übrigen bleiben unberührt.<br />

10) Ihre Reiseversicherung<br />

Gegen das Beförderungsrisiko im Reisebus sind<br />

Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen<br />

versichert.<br />

Bei allen <strong>ULT</strong>-Reisen ist keine Reiseversicherung<br />

inklusive.<br />

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung<br />

(die Covid-19 abdeckt).<br />

11) Wichtige Bemerkung<br />

Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, die<br />

vorliegenden allgemeinen Bedingungen abzuändern.<br />

Etwaige Änderungen können nur unter der<br />

Bedingung gegenüber dem Kunden geltend gemacht<br />

werden, dass sie diesem schriftlich vor Vertragsabschluss<br />

mitgeteilt worden sind. Bei Reisen<br />

in Zusammenarbeit mit anderen Reiseveranstaltern<br />

gelten deren Reisebedingungen.<br />

Hinweis Aktivreisen:<br />

Die sportlichen Betätigungen, mit oder ohne Gruppenleiter,<br />

erfolgen auf eigene Gefahr.<br />

Für Schäden, die durch einen Unfall entstehen,<br />

übernimmt der Veranstalter keine Haftung.<br />

12) Reisedokumente und -formalitäten<br />

Für die Einreise in europäische Länder genügt in der<br />

Regel ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.<br />

Für die Reise in außereuropäische Länder wird in<br />

der Regel ein Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer<br />

von mindestens sechs Monaten über das Reiseende<br />

hinaus benötigt. Einige Länder verlangen zusätzlich<br />

ein Visum (siehe Reiseausschreibung).<br />

Der Veranstalter unterrichtet grundsätzlich nur<br />

die Staatsangehörigen des EU-Staates, in dem die<br />

Reise angeboten wird, über die jeweils erforderlichen<br />

Einreisedokumente wie z.B. Pass und Visum<br />

(einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser<br />

Dokumente) und gesundheitspolizeiliche Formalitäten<br />

(Impfungen etc.) durch den dem Reisenden<br />

überlassenen Prospekt oder vor Buchung, bzw. vor<br />

Reisebeginn (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener<br />

Änderungen).<br />

Aufgrund der momentanen Situation und kurzfristigen<br />

Änderungen der Einreisebestimmungen<br />

empfehlen wir allen Kunden, vor der Reise die<br />

neuesten Einreisebestimmungen zu überprüfen,<br />

um sicherzustellen, dass sie reisen können (da sich<br />

die Bestimmungen kurzfristig ändern können). Das<br />

Versäumnis kann dazu führen, dass Kunden nicht<br />

reisen dürfen oder die Einreise im Zielland verweigert<br />

wird.<br />

Der Reiseveranstalter kann nicht für Nichtbeförderung<br />

oder Strafen aufgrund von Covid-Beschränkungen<br />

oder Quarantäneverordnungen verantwortlich<br />

gemacht werden, die von den zuständigen<br />

Behörden in Luxemburg und in den verschiedenen<br />

von der Gesellschaft bedienten Ländern auferlegt<br />

werden.<br />

Daher liegt es in der Verantwortung des Kunden,<br />

dafür zu sorgen, dass er alle notwendigen und aktuellen<br />

Einreiseformalitäten für die Reise erfüllt (z. B.:<br />

Pass, Visum, Covid-19 Tests, Impfungen, QR-Codes<br />

usw.). Es werden vom Reiseveranstalter keine daraus<br />

resultierenden Kosten übernommen.<br />

12.1. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß<br />

Ziff. 12 hat der Reisende selbst die Voraussetzungen<br />

für die Reiseteilnahme zu schaffen, sofern sich der<br />

Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der<br />

Visa oder Bescheinigungen usw. verpflichtet hat.<br />

12.2. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher<br />

Voraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetreten<br />

werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich,<br />

wenn dies allein auf sein schuldhaftes<br />

Verhalten zurückzuführen ist (z.B. kein gültiges<br />

Visum oder fehlende Impfung).<br />

Insofern gelten Ziff. 6.2. und 6.3. (Rücktritt)<br />

entsprechend.<br />

13) Verpflichtung des Kunden<br />

Der Kunde verpflichtet sich, die Reise nur im Besitz<br />

von gültigen Ausweis- und Grenzüberschreitungspapieren<br />

anzutreten. Sollte dies nicht der Fall sein,<br />

werden alle dem Reiseveranstalter hierdurch anfallenden<br />

Kosten dem Kunden verrechnet. Insofern<br />

gelten Ziff. 6.2. und 6.3. (Rücktritt) entsprechend.<br />

14) Mobilitätseinschränkungen<br />

Unsere Reisen sind in der Regel nicht für Gäste mit<br />

Mobilitätseinschränkungen geeignet. Bitte geben<br />

Sie uns im gegebenen Fall vor der Buchung die Art<br />

Ihrer Mobilitätseinschränkung an und klären Sie mit<br />

uns, ob wir Ihre individuellen Bedürfnisse erfüllen<br />

können.<br />

15) Finanzielle Absicherung und<br />

Haftpflichtversicherung des<br />

Reiseveranstalters<br />

Gemäß Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juni 1994<br />

sind die Leistungen des Reiseveranstalters finanziell<br />

abgesichert. Dem Kunden wird ein Garantieschein,<br />

welcher u.a. den Umfang der geleisteten<br />

Absicherung sowie alle Angaben, welche dem<br />

Kunden ermöglichen, sich jederzeit hinsichtlich<br />

einer etwaigen Repatriierung mit dem Garanten in<br />

Verbindung zu setzen, ausgehändigt. Die berufliche<br />

Haftpflicht des Reiseveranstalters ist gedeckt durch<br />

die Versicherungsgesellschaft.<br />

16) Mängel und Beschwerden<br />

Mängel und Beschwerden müssen unverzüglich<br />

dem Reiseleiter/Reisebegleiter vor Ort oder dem<br />

Reiseveranstalter gemeldet werden, um diesem die<br />

Möglichkeit zu geben, Abhilfe zu schaffen. Der Reiseveranstalter<br />

kann die Abhilfe verweigern, wenn<br />

diese unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Bei<br />

schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige entfallen<br />

sämtliche Ansprüche. Beschwerden bezüglich<br />

einer etwaigen Nichtausführung oder mangelhafter<br />

Ausführung des Vertrages müssen zusätzlich<br />

schriftlich innerhalb eines Zeitraums von 15 Tagen<br />

ab Datum der geplanten Rückkehr eingereicht werden<br />

(es gilt das Datum des Poststempels).<br />

17) Gerichtsstand<br />

Die Gerichte Luxemburgs sind ausschließlich zuständig<br />

für alle sich aus dem Reisevertrag ergebenden<br />

Streitigkeiten.<br />

18) Informationen zum Datenschutz<br />

Die personenbezogenen Daten, die der Reiseveranstalter<br />

vom Kunden erhält, werden ausschließlich<br />

zur Erstellung von Angeboten und Buchungen verwendet.<br />

Die Daten werden im Rahmen der europäischen<br />

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO<br />

/ RGPD / GDPR / EU 2016/679) sicher und geschützt<br />

behandelt. Um eine Reise zu buchen oder ein Angebot<br />

zu erstellen ist es notwendig, einige Daten<br />

in externen Reservierungsplattformen einzugeben<br />

oder sie an Leistungsträger wie Hotel, Fluggesellschaften<br />

oder ähnliche weiterzuleiten.<br />

19) Allgemeines<br />

• Alle in dieser Broschüre enthaltenen Angaben entsprechen<br />

dem Stand der örtlichen Bedingungen<br />

und der Wechselkurse bei Drucklegung im März<br />

<strong>2022</strong>.<br />

• Alle mündlichen Vereinbarungen und Einigungen<br />

verpflichten die Parteien erst nach schriftlicher<br />

Bestätigung.<br />

• Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />

beeinträchtigt die Wirksamkeit der übrigen<br />

Bestimmungen nicht.<br />

• Druck- und Satzfehler vorbehalten.<br />

• Programmänderungen vorbehalten.<br />

• Flugzeitenänderungen vorbehalten.<br />

• Hoteländerungen vorbehalten.<br />

• Der Zubringerdienst ist nur in Luxemburg und im<br />

Grenzgebiet gültig (max. 30 km).<br />

www.ult.lu<br />

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