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BIO-Junglamm Broschüre

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WAS MACHT

WAS MACHT BIO AUS? Bei der Schafhaltung ist der Bio-Anteil in Niederösterreich (lt. Definition lokaler Markt) mit knapp 20% besonders hoch. Denn die Anforderungen, die sich aus den Bio-Richtlinien für die Haltung dieser Tiere ergeben, lassen sich sehr gut mit den Gegebenheiten in den klein strukturierten heimischen Familienbetrieben verbinden, in denen schon immer sehr naturnah gewirtschaftet wurde. Die Tiere müssen zudem grundsätzlich aus eigener Zucht oder von anderen anerkannten Bio-Betrieben stammen. Haltung. Neben den allgemeinen Bestimmungen für alle Tierarten in der EU-Bio-Verordnung und im Tierschutzrecht gibt es folgende weitere Bestimmungen für die Bio-Schafhaltung: Die Tiere dürfen grundsätzlich nicht in Anbindung und müssen in Gruppen gehalten werden. Sogenannte Einzelbuchten dürfen nur bei Zuchtwiddern und während der Ablammung bzw. als Krankenbucht verwendet werden. Die Mindeststallfläche für Schafe beträgt im Bio-Bereich 1,5 m 2 , für die Auslauffläche sind mindestens 2,5 m 2 pro Tier vorzusehen. Diese Mindestflächen werden für Mutterschafe mit jedem Lamm noch größer. Der Stallboden muss rutschsicher gestaltet und die Hälfte der Mindeststallfläche muss planbefestigt sein, darf also nicht in Form eines Spaltenbodens ausgeführt sein. Für alle Tiere müssen ausreichend Liege- und Ruheflächen mit trockener Einstreu zur Verfügung stehen. Diese Einstreu muss aus natürlichen Materialen wie Stroh, unbehandelten Sägespänen oder Ähnlichem bestehen. Transparente Fensterflächen müssen im Ausmaß von mind. 3 % der Stallbodenfläche vorhanden sein und eine Lichtstärke von 40 Lux über mind. 8 Stunden pro Tag gewährleisten. 10

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