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Grundlagen der Kriminaltechnik II - Leseprobe

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Die kriminaltechnischen Untersuchungsmethoden wurden in den letzten Jahren zunehmend verfeinert. Der Sachbeweis hat damit sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im Strafprozess in erheblichem Maße an Bedeutung gewonnen. Beweisführung und Urteilsfindung vor Gericht stützen sich mehr und mehr auf den Sachbeweis. In den Lehr- und Studienbriefen Band 16 und 17 stellen die Autoren, ausgehend von einem versuchten Sexualdelikt als Leitsachverhalt, umfassend und praxisnah den derzeit aktuellen Stand der kriminaltechnischen Möglichkeiten dar. Die wesentlichen Spurenkomplexe werden allgemein verständlich anhand dieses Sachverhaltes erläutert und durch umfangreiches farbiges Bildmaterial veranschaulicht. Der vorliegende Band „Grundlagen der Kriminaltechnik II“ widmet sich u.a. DNA-Spuren, Schussspuren, Haarspuren, digitalen Spuren und Brandspuren sowie chemischen Fangmitteln. Zudem findet sich hier eine ausformulierte Lösungsskizze zu den Fragestellungen der kriminalistischen Fallanalyse des Leitsachverhaltes und zu ausgewählten Ermittlungsmaßnahmen. Der Band „Grundlagen der Kriminaltechnik I“ handelt die kriminaltechnischen Begriffe, die Grundlagen der Spurensuche und der Spurensicherung ab. Dargestellt wird auch der derzeitige Stand der Fototechnik zur Dokumentation des Tatbefundes. Ausführlich werden in diesem Band die wesentlichen Formspuren erläutert, so u.a. Fingerspuren, Werkzeugspuren und Schuhabdruckspuren.

4.3 Sonstige Formspuren

4.3 Sonstige Formspuren Einzelspuren Neben den in Band I bereits erläuterten Schuh- und Reifenspuren bieten sich generell alle Arten von Formspuren für kriminaltechnische Untersuchungen an. Die Voraussetzungen unterscheiden sich in keiner Weise von den bekannten Ausführungen in Kapitel 4.2.1 und 4.2.2. Entscheidend für eine Identifizierung sind die Abbildung und Herausarbeitung von Individualmerkmalen, entweder fertigungsbedingt oder durch Gebrauch verursacht. Kriminalistisch bedeutsam sind diesbezüglich beispielsweise Handschuhspuren, Abdrücke von Stoff (z.B. Jeans), Faltenwurf von Kleidungsstücken oder Passstücke, bei denen der Nachweis erbracht werden soll, dass zwei oder mehrere Teile ursprünglich zusammengehörten. Allgemeine Beweiskraft Handschuhspuren Abb. 2: Handschuhspur Leseprobe Handschuhspuren am Tatort geben grundsätzlich Hinweise über die Anzahl der Täter (à Situationsspur) und ermöglichen eine Gruppenbestimmung hinsichtlich der Handschuhart. Abbildung 2 zeigt einen Haushaltsgummihandschuh und eine typische Spur dieser Handschuhart. Leder-, Einweghandschuhe oder genoppte Handschuhe verursachen ebenfalls spezifische Spurenbilder. Liegen potenzieller Täterhandschuh und gesicherte Tatortspur für eine vergleichende Untersuchung vor, kann der Handschuh im Idealfall als Spurenverursacher identifiziert werden. Welche Person ihn zur Tatzeit getragen hat, steht damit natürlich noch nicht fest. Allerdings sind Handschuhe regelmäßig auch 10