Test 8 / StVO 3* Ordnen Sie den einzelnen Sachverhalten alle zutreffenden Aussagen zu. Sachverhalte 3.1 –A– führt sein Mofa ohne Schutzhelm. 3.2 –B– hat beim Ausparken den Sicherheitsgurt nicht angelegt. 3.3 –C– fährt mit seinem Lkw, 5,6 t zGM, agO bei sich schließender Bahnschranke bis zum Andreaskreuz vor. 3.4 –D– schließt mit seinem Pkw mit Anhänger (Gesamtlänge 6,50 m) zu –C– auf. 3.5 –E– parkt an einer defekten Parkuhr unter Überschreitung der Höchstparkzeit. Aussagen A Mofafahrer unterliegen nicht der Helmpflicht. B Das Verhalten stellt einen Verstoß gegen § 21a StVO dar. C Hier darf nur unter Verwendung einer Parkscheibe geparkt werden. D Die Höchstparkzeit gilt nicht. E Lkw und Züge unterliegen nicht dem Wartegebot unmittelbar hinter der einstreifigen Bake (Zeichen 162). F Kfz über 2,8 t zGM, ausgenommen Pkw, unterliegen einem Wartegebot unmittelbar hinter der einstreifigen Bake (Zeichen 162). Sachverhalt 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 zutreffende Aussage(n) Leseprobe 35
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