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cav - Prozesstechnik für die Chemieindustrie 04.2018

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cav ACHEMA PERSPEKTIVEN Bild: senoldo@Fotolia.com Das Recht an Daten im Industrie-4.0-Umfeld WERTVOLLES WIRTSCHAFTSGUT Die öffentliche Diskussion, wem wirtschaftlich die zum Teil sehr wertvollen Daten tatsächlich gehören, ist bereits seit einiger Zeit voll entbrannt: Wahlweise als Gold, Öl oder Sonne des 21. Jahrhunderts bezeichnet, greift der Kampf um die vermeintliche Datenvorherrschaft auch in der juristischen Branche Raum. 16 cav 04-2018

Industrie Grund hierfür ist, dass eine klare Antwort aus rechtlicher Perspektive in der Tat schwerfällt. Während die üblichen Kategorien von Eigentum und Besitz bei physischen Gegenständen grundsätzlich problemlos rechtliche Zuordnungen ermöglichen, ist dies bei digitalen Daten nicht trivial: Es ist leicht nachzuvollziehen, dass der Gesetzgeber bei der Schaffung des Bürgerlichen Gesetzbuchs im 19. Jahrhundert noch nicht an digitale Daten denken konnte, sondern sich vielmehr mit z. B. der Vermischung von Bienenschwärmen beschäftigen musste. Von dem Grundsatz ausgehend, dass es ein Eigentum an Daten nach deutschem Recht eben nicht gibt, diskutieren Rechtswissenschaft und Praxis nun, wie die Daten als Wirtschaftsgut zu behandeln sind. Recht an Maschinendaten nicht absolut Vereinfacht ausgedrückt: Daten, die keinen Personenbezug aufweisen (hier als „Maschinendaten“ bezeichnet), unterfallen unterschiedlichen Schutzsystemen. Während Daten mit Personenbezug unter den eigentlichen Datenschutz (Bundesdatenschutzgesetz, europäische Datenschutzgrundverordnung) fallen, können Maschinendaten je nach Kontext, in dem sie entstehen, geschützt sein. Ohne zu sehr ins Detail zu gehen: Hier kommen z. B. gewerbliche Schutzrechte, das Urheberrecht (dort insbesondere das Recht des Datenbankherstellers), Rechte an Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, etc. in Frage. Ein absolutes Recht, also ein Dateneigentum, das gegenüber jedem anderen gilt, gibt es allerdings per se nicht. Dies birgt jedoch auch einen großen Vorteil: Ein absolutes Recht würde im Grundsatz alle anderen Parteien von der Nutzung der Daten ausschließen – und auch die Frage, wem das etwaige Recht sinn - vollerweise gewährt werden sollte, ist im Einzelfall durchaus unterschiedlich zu beantworten. Solch starre Regelungen wären daher, gerade im Hinblick auf die dynamische Entwicklung von Industrie 4.0, eher ein Hemmschuh. Dies führt den Rechtsanwender, also die beteiligten Parteien wie Hersteller und Zulieferer, aber auch Händler und Endkunden zu den berechtigten Fragen: Wem sind die Daten zugeordnet und wie gehe ich nun damit um, dass unter Umständen genau die Daten, die mich interessieren, eigentlich nur einem rudimentären Schutz unterworfen sind? Das Kompetenz- Netzwerk der Industrie 18 Medienmarken für alle wichtigen Branchen der Industrie Information, Inspiration und Vernetzung für Fach- und Führungskräfte in der Industrie Praxiswissen über alle Kanäle: Fachzeitschriften, Websites, Events, Newsletter, Whitepaper, Webinare VDMA empfiehlt vertragliche Lösungen In der Tat: Diese und ähnliche Fragestellungen werden in der letzten Zeit vermehrt an den VDMA als größten europäischen Industrie - verband herangetragen. Hintergrund ist oftmals ein allgemeines Interesse an der bestehenden Rechtslage, aber auch die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle können Grund genug dafür sein, sich rechtlich absichern zu wollen. Der VDMA hat die Thematik frühzeitig erkannt und erarbeitet an verschiedener Stelle praktikable Lösungen. So vertritt der VDMA das Interesse der Maschinenbauer im Rahmen der Plattform Industrie 4.0 unter Führung des Bundesministeriums für Wirtschaft. Auch auf europäischer Ebene ist der VDMA als kompetenter Ansprechpartner für die Europäische Kommission unterwegs: Hier tauscht sich der VDMA regelmäßig mit den Entscheidungsträgern der Kommission über die Entwicklungen in diesem Bereich aus und versorgt diese mit Praxisbeispielen. Die manchmal geforderten oder in Aussicht gestellten Schnellschüsse des Gesetzgebers (wie z. B. die Einführung eines „Dateneigentums“) sind aus VDMA-Sicht abzulehnen, da bei falschem Ansatz u. U. ein wirtschafts- und investitionsfeindliches Klima geschaffen werden könnte. Vielversprechend, praxisnah und pragmatisch erscheint, die aufgeworfenen Fragen auf der vertraglichen Ebene zwischen den Die passenden Medien für Sie und Ihre Branche: konradin.de/industrie media.industrie.de cav 04-2018 17

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