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GALABAU PRAXIS 04-2011

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24 pflege von

24 pflege von Grünflächen“ und der Fll-Fachbericht Jungbaumpflege. Auch nach Abschluss der Jugendphase ist der Baum regelmäßig zu überwachen, um auf eingetretene Schäden, die seine Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten, rechtzeitig reagieren zu können. Unser Baumpfleger, der sich entsprechend weitergebildet hat, orientiert sich dabei an der Fll-Baumkontroll-Richtlinie („Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen, 2010“). Bei einer dieser Kontrollen muss er feststellen, dass kürzlich Baumaßnahmen im unmittelbaren Baumumfeld stattgefunden haben, die in Unkenntnis der Vorgaben der DIN 18920 (Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen) zu massiven Eingriffen im Wurzelbereich des Baumes geführt hat. Ein hinzugezogener Sachverständiger für Baumstatik stellt zwar fest, dass der Baum noch standsicher ist, dennoch werden Sanierungsmaßnahmen an Wurzel und Krone (gemäß ZTV Baumpflege 2006) erforderlich, denn infolge von Wurzelabgrabungen sind zwischenzeitlich Kronenteile abgängig. Unser Baumpfleger wird dazu den Baum besteigen müssen. Vorschriften Die für gefährliche Baumarbeiten wie diese nachzuweisende Fachkunde (Arbeitssicherheit Baum I – Motorsägen-Schein 40stündig; Arbeitssicherheit Baum II – Hubarbeitsbühnen-Schein 40stündig; ggf. Seilklettertechnik Stufe A und B jeweils 40stündig) haben unser Baumpfleger und der ihn stets unterstützende Mitarbeiter (siehe Anlage 1 zu VSG 4.2) durch den Besuch qualifizierender Lehrgänge erworben. Beide wurden als Ersthelfer ausgebildet, haben die Arbeitsmedizinische Untersuchung H9 absolviert, verwenden bau-mustergeprüfte und vorschriftsmäßig gewartete PSA (Persönliche Schutzausrüstung) und führen regelmäßig Rettungsübungen durch (siehe VSG 4.2 u.w.). Darüber hinaus erfüllt unser Baumpfleger auch die Vorgaben der „Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)“, so dass er seine Baustelle, die er teils im Straßenraum errichten muss, selbst überwachen kann. Resümee Während der Verstoß gegen berufsgenossenschaftliche Vorschriften als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, ist das Nichtbefolgen von Richtlinien und Regelwerken nicht strafbewehrt. Allerdings können nicht oder falsch ausgeführte Maßnahmen erhebliche finanzielle Einbußen mit sich bringen, wenn sich daraus teure Nachbesserungen oder Schadensersatzforderungen ergeben. Aber auch so zahlt sich die Investition in Qualifizierung (fast) immer durch baumschonendere, sichere und effektivere Arbeitsweise aus. Insbesondere wer für öffentliche Auftraggeber tätig werden will, sollte wissen, dass diese nach VOB (VOB/A §6 Absatz 3) gehalten sind, bei der Auswahl von Dienstleistern die Fachkunde noch vor der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bewerbers zu berücksichtigen. Autor: P. Besel, Nürnberger Schule WEITERE INFORMATIONEN: ► www.nuernbergerschule.de

25 Noch sind Plätze frei! Wer den Urlaub noch nicht geplant hat, hat jetzt noch die Möglichkeit an der Studienreise der Junggärtner vom 26. Juni bis 03. Juli teilzunehmen. Die 8-tägige Reise führt durchs Baltikum mit den Städten Riga und Tallinn bis hoch in den Norden nach St. Petersburg. Das abwechslungsreiche Programm mit kulturellen und gärtnerischen Attraktionen bietet für jeden Reiselustigen etwas: ob ein Besuch der Altstadt Rigas, die Besichtigung des gärtnerischen Großunternehmens Hansaplant oder eine Wanderung durch das Moor Viru Raba. Krönender Abschluss ist die Zarenstadt St. Petersburg, die einige Sehenswürdigkeiten bereithält. Eine Anmeldung ist bis zum 30. April 2011 möglich. Preis: ab 1.079 Euro WEITERE INFORMATIONEN: ► www.junggaertner.de Alleebäume Formgehölze Gebietsheimische Gehölze Solitärgehölze Sträucher Hecken-Pflanzen Container-Pflanzen Karl Schlegel KG, Baumschulen Göffinger Straße 40 88499 Riedlingen Tel. +49 (0)7371 / 9318-0 Fax +49 (0)7371 / 9318-10 info@karl-schlegel.de www.karl-schlegel.de

 

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24 pflege von Grünflächen“ und der Fll-Fachbericht Jungbaumpflege. Auch nach Abschluss der Jugendphase ist der Baum regelmäßig zu überwachen, um auf eingetretene Schäden, die seine Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten, rechtzeitig reagieren zu können. Unser Baumpfleger, der sich entsprechend weitergebildet hat, orientiert sich dabei an der Fll-Baumkontroll-Richtlinie („Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen, 2010“). Bei einer dieser Kontrollen muss er feststellen, dass kürzlich Baumaßnahmen im unmittelbaren Baumumfeld stattgefunden haben, die in Unkenntnis der Vorgaben der DIN 18920 (Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen) zu massiven Eingriffen im Wurzelbereich des Baumes geführt hat. Ein hinzugezogener Sachverständiger für Baumstatik stellt zwar fest, dass der Baum noch standsicher ist, dennoch werden Sanierungsmaßnahmen an Wurzel und Krone (gemäß ZTV Baumpflege 2006) erforderlich, denn infolge von Wurzelabgrabungen sind zwischenzeitlich Kronenteile abgängig. Unser Baumpfleger wird dazu den Baum besteigen müssen. Vorschriften Die für gefährliche Baumarbeiten wie diese nachzuweisende Fachkunde (Arbeitssicherheit Baum I – Motorsägen-Schein 40stündig; Arbeitssicherheit Baum II – Hubarbeitsbühnen-Schein 40stündig; ggf. Seilklettertechnik Stufe A und B jeweils 40stündig) haben unser Baumpfleger und der ihn stets unterstützende Mitarbeiter (siehe Anlage 1 zu VSG 4.2) durch den Besuch qualifizierender Lehrgänge erworben. Beide wurden als Ersthelfer ausgebildet, haben die Arbeitsmedizinische Untersuchung H9 absolviert, verwenden bau-mustergeprüfte und vorschriftsmäßig gewartete PSA (Persönliche Schutzausrüstung) und führen regelmäßig Rettungsübungen durch (siehe VSG 4.2 u.w.). Darüber hinaus erfüllt unser Baumpfleger auch die Vorgaben der „Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)“, so dass er seine Baustelle, die er teils im Straßenraum errichten muss, selbst überwachen kann. Resümee Während der Verstoß gegen berufsgenossenschaftliche Vorschriften als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, ist das Nichtbefolgen von Richtlinien und Regelwerken nicht strafbewehrt. Allerdings können nicht oder falsch ausgeführte Maßnahmen erhebliche finanzielle Einbußen mit sich bringen, wenn sich daraus teure Nachbesserungen oder Schadensersatzforderungen ergeben. Aber auch so zahlt sich die Investition in Qualifizierung (fast) immer durch baumschonendere, sichere und effektivere Arbeitsweise aus. Insbesondere wer für öffentliche Auftraggeber tätig werden will, sollte wissen, dass diese nach VOB (VOB/A §6 Absatz 3) gehalten sind, bei der Auswahl von Dienstleistern die Fachkunde noch vor der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bewerbers zu berücksichtigen. Autor: P. Besel, Nürnberger Schule WEITERE INFORMATIONEN: ► www.nuernbergerschule.de

25 Noch sind Plätze frei! Wer den Urlaub noch nicht geplant hat, hat jetzt noch die Möglichkeit an der Studienreise der Junggärtner vom 26. Juni bis 03. Juli teilzunehmen. Die 8-tägige Reise führt durchs Baltikum mit den Städten Riga und Tallinn bis hoch in den Norden nach St. Petersburg. Das abwechslungsreiche Programm mit kulturellen und gärtnerischen Attraktionen bietet für jeden Reiselustigen etwas: ob ein Besuch der Altstadt Rigas, die Besichtigung des gärtnerischen Großunternehmens Hansaplant oder eine Wanderung durch das Moor Viru Raba. Krönender Abschluss ist die Zarenstadt St. Petersburg, die einige Sehenswürdigkeiten bereithält. Eine Anmeldung ist bis zum 30. April 2011 möglich. Preis: ab 1.079 Euro WEITERE INFORMATIONEN: ► www.junggaertner.de Alleebäume Formgehölze Gebietsheimische Gehölze Solitärgehölze Sträucher Hecken-Pflanzen Container-Pflanzen Karl Schlegel KG, Baumschulen Göffinger Straße 40 88499 Riedlingen Tel. +49 (0)7371 / 9318-0 Fax +49 (0)7371 / 9318-10 info@karl-schlegel.de www.karl-schlegel.de

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