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GALABAU PRAXIS 07-8-2012

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34 Vorkehrungen zur

34 Vorkehrungen zur Absturzsicherung sind nicht nur beim Einbau, sondern auch bei nachfolgenden Pflege- und Wartungsarbeiten an technischen Einrichtungen oder Begrünung auf Flachdächern eine gesetzlich geregelte Pflicht. Permanente, kollektive Schutzmaßnahmen haben stets Vorrang, so sagt es der Gesetzgeber im Arbeitsschutzgesetz §4 und in diversen Vorschriften und Verordnungen. Jede Abweichung von dieser Forderung muss entsprechend begründet und dokumentiert werden. Auswahl sicherheitstechnischer Einrichtungen Eine aktuelle Veröffentlichung des unabhängigen Gremiums „D-A-CH-S Absturzsicherung“ (eine internationale Expertengruppe mit Vertretern aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Südtirol) konkretisiert die vielfältigen Angaben in Gesetzen und Vorschriften zum Thema Absturzsicherheit auf Flachdächern. Die übersichtliche Matrix unterstützt die Auswahl geeigneter Absturzsicherungsmaßnahmen in Abhängigkeit von Begehungsfrequenz, Berufsgattung und Qualifikation der auf dem Flachdach arbeitenden Personen. Die Nutzungskategorien sind untergliedert in 4 Begehungsfrequenzen: A – sehr gering (Intervall über 5 Jahre) B – gering (Intervall 2 – 5 Jahre) C – mittel (Intervall weniger als 2 Jahre) D – hoch (mehrmals jährlich) Selbst bei der Berufsgattung von ausgebildeten Fachkräften am Dach (z. B. Dachdecker, Spengler, Zimmerleute, Stahlbauer) ist eine kollektive Schutzeinrichtung vorzusehen, d. h. Geländer oder Brüstung, sobald die Nutzungsfrequenz mehrmals jährlich überschreitet.

35 Lebensraum Flachdach Nutzraum Flachdach Verantwortung und Haftung Die Zuständigkeit und Verantwortung für Sicherheitseinrichtungen kommt nicht nur den planenden und ausführenden Firmen zu. Vor allem Bauherren und Betreiber stehen in puncto Sicherheit eindeutig in der Haftung. Im Schadensfall werden Versäumnisse entlang jeder Instanz in der Verantwortlichkeitskette überprüft, d. h. Auftragnehmer, Eigentümer, Bauherr, Planer, Sicherheitskoordinator, Betreiber. Vergleich Anschaffungsund Folgekosten Gesetzliche Forderungen werden oft nicht ausreichend oder praxisgerecht für die Anwender umgesetzt. Meist findet nur eine sehr einseitige und kurzfristige Betrachtung der Anschaffungskosten statt. Die hohen Folgekosten einer individuellen Absturzsicherung wie z. B. PSAgA sind allerdings nicht zu vernachlässigen. Faktoren wie Unterweisungen mit Rettungsübungen, Alleinarbeitsverbot (Personalmehraufwand), Prüfgebühren und zyklische Neuanschaffung der PSA-Ausstattung lassen die Vergleichsrechnung schnell kippen. Die mit Abstand komfortabelste und auf Dauer günstigste Lösung ist die Installation eines Sicherheitsgeländers. Die Investition in diese kollektive permanente Schutzmaßnahme amortisiert sich meist schon durch die Einsparungen aufgrund des Wegfalls von temporären Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle Flachdach, spätestens aber im ersten Betriebsbzw. Wartungszyklus. Systemlösungen ohne Eingriff in Fremdgewerke Ob Neubau oder Sanierung, durch selbsttragende Konstruktionen lassen sich jegliche Durchdringung und daraus folgende Schadstellen an der sensiblen Dachhaut vermeiden. Auflast gehaltenen Systemen für die Sicherung von Gefahrenquellen oder Führung von Rettungswegen übers Flachdach sind so konzipiert, dass keine direkte Verbindung mit dem Untergrund notwendig ist. Daher sind sämtliche Haftungsrisiken und Gewährleistungsansprüche etwa aufgrund von Leckagen der Dachabdichtung von vornherein ausgeschlossen. Aufwendige und teure Abdichtungsarbeiten entfallen bei der Montage

 

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34 Vorkehrungen zur Absturzsicherung sind nicht nur beim Einbau, sondern auch bei nachfolgenden Pflege- und Wartungsarbeiten an technischen Einrichtungen oder Begrünung auf Flachdächern eine gesetzlich geregelte Pflicht. Permanente, kollektive Schutzmaßnahmen haben stets Vorrang, so sagt es der Gesetzgeber im Arbeitsschutzgesetz §4 und in diversen Vorschriften und Verordnungen. Jede Abweichung von dieser Forderung muss entsprechend begründet und dokumentiert werden. Auswahl sicherheitstechnischer Einrichtungen Eine aktuelle Veröffentlichung des unabhängigen Gremiums „D-A-CH-S Absturzsicherung“ (eine internationale Expertengruppe mit Vertretern aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Südtirol) konkretisiert die vielfältigen Angaben in Gesetzen und Vorschriften zum Thema Absturzsicherheit auf Flachdächern. Die übersichtliche Matrix unterstützt die Auswahl geeigneter Absturzsicherungsmaßnahmen in Abhängigkeit von Begehungsfrequenz, Berufsgattung und Qualifikation der auf dem Flachdach arbeitenden Personen. Die Nutzungskategorien sind untergliedert in 4 Begehungsfrequenzen: A – sehr gering (Intervall über 5 Jahre) B – gering (Intervall 2 – 5 Jahre) C – mittel (Intervall weniger als 2 Jahre) D – hoch (mehrmals jährlich) Selbst bei der Berufsgattung von ausgebildeten Fachkräften am Dach (z. B. Dachdecker, Spengler, Zimmerleute, Stahlbauer) ist eine kollektive Schutzeinrichtung vorzusehen, d. h. Geländer oder Brüstung, sobald die Nutzungsfrequenz mehrmals jährlich überschreitet.

35 Lebensraum Flachdach Nutzraum Flachdach Verantwortung und Haftung Die Zuständigkeit und Verantwortung für Sicherheitseinrichtungen kommt nicht nur den planenden und ausführenden Firmen zu. Vor allem Bauherren und Betreiber stehen in puncto Sicherheit eindeutig in der Haftung. Im Schadensfall werden Versäumnisse entlang jeder Instanz in der Verantwortlichkeitskette überprüft, d. h. Auftragnehmer, Eigentümer, Bauherr, Planer, Sicherheitskoordinator, Betreiber. Vergleich Anschaffungsund Folgekosten Gesetzliche Forderungen werden oft nicht ausreichend oder praxisgerecht für die Anwender umgesetzt. Meist findet nur eine sehr einseitige und kurzfristige Betrachtung der Anschaffungskosten statt. Die hohen Folgekosten einer individuellen Absturzsicherung wie z. B. PSAgA sind allerdings nicht zu vernachlässigen. Faktoren wie Unterweisungen mit Rettungsübungen, Alleinarbeitsverbot (Personalmehraufwand), Prüfgebühren und zyklische Neuanschaffung der PSA-Ausstattung lassen die Vergleichsrechnung schnell kippen. Die mit Abstand komfortabelste und auf Dauer günstigste Lösung ist die Installation eines Sicherheitsgeländers. Die Investition in diese kollektive permanente Schutzmaßnahme amortisiert sich meist schon durch die Einsparungen aufgrund des Wegfalls von temporären Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle Flachdach, spätestens aber im ersten Betriebsbzw. Wartungszyklus. Systemlösungen ohne Eingriff in Fremdgewerke Ob Neubau oder Sanierung, durch selbsttragende Konstruktionen lassen sich jegliche Durchdringung und daraus folgende Schadstellen an der sensiblen Dachhaut vermeiden. Auflast gehaltenen Systemen für die Sicherung von Gefahrenquellen oder Führung von Rettungswegen übers Flachdach sind so konzipiert, dass keine direkte Verbindung mit dem Untergrund notwendig ist. Daher sind sämtliche Haftungsrisiken und Gewährleistungsansprüche etwa aufgrund von Leckagen der Dachabdichtung von vornherein ausgeschlossen. Aufwendige und teure Abdichtungsarbeiten entfallen bei der Montage

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34 Vorkehrungen zur

34 Vorkehrungen zur Absturzsicherung sind nicht nur beim Einbau, sondern auch bei nachfolgenden Pflege- und Wartungsarbeiten an technischen Einrichtungen oder Begrünung auf Flachdächern eine gesetzlich geregelte Pflicht. Permanente, kollektive Schutzmaßnahmen haben stets Vorrang, so sagt es der Gesetzgeber im Arbeitsschutzgesetz §4 und in diversen Vorschriften und Verordnungen. Jede Abweichung von dieser Forderung muss entsprechend begründet und dokumentiert werden. Auswahl sicherheitstechnischer Einrichtungen Eine aktuelle Veröffentlichung des unabhängigen Gremiums „D-A-CH-S Absturzsicherung“ (eine internationale Expertengruppe mit Vertretern aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Südtirol) konkretisiert die vielfältigen Angaben in Gesetzen und Vorschriften zum Thema Absturzsicherheit auf Flachdächern. Die übersichtliche Matrix unterstützt die Auswahl geeigneter Absturzsicherungsmaßnahmen in Abhängigkeit von Begehungsfrequenz, Berufsgattung und Qualifikation der auf dem Flachdach arbeitenden Personen. Die Nutzungskategorien sind untergliedert in 4 Begehungsfrequenzen: A – sehr gering (Intervall über 5 Jahre) B – gering (Intervall 2 – 5 Jahre) C – mittel (Intervall weniger als 2 Jahre) D – hoch (mehrmals jährlich) Selbst bei der Berufsgattung von ausgebildeten Fachkräften am Dach (z. B. Dachdecker, Spengler, Zimmerleute, Stahlbauer) ist eine kollektive Schutzeinrichtung vorzusehen, d. h. Geländer oder Brüstung, sobald die Nutzungsfrequenz mehrmals jährlich überschreitet.

35 Lebensraum Flachdach Nutzraum Flachdach Verantwortung und Haftung Die Zuständigkeit und Verantwortung für Sicherheitseinrichtungen kommt nicht nur den planenden und ausführenden Firmen zu. Vor allem Bauherren und Betreiber stehen in puncto Sicherheit eindeutig in der Haftung. Im Schadensfall werden Versäumnisse entlang jeder Instanz in der Verantwortlichkeitskette überprüft, d. h. Auftragnehmer, Eigentümer, Bauherr, Planer, Sicherheitskoordinator, Betreiber. Vergleich Anschaffungsund Folgekosten Gesetzliche Forderungen werden oft nicht ausreichend oder praxisgerecht für die Anwender umgesetzt. Meist findet nur eine sehr einseitige und kurzfristige Betrachtung der Anschaffungskosten statt. Die hohen Folgekosten einer individuellen Absturzsicherung wie z. B. PSAgA sind allerdings nicht zu vernachlässigen. Faktoren wie Unterweisungen mit Rettungsübungen, Alleinarbeitsverbot (Personalmehraufwand), Prüfgebühren und zyklische Neuanschaffung der PSA-Ausstattung lassen die Vergleichsrechnung schnell kippen. Die mit Abstand komfortabelste und auf Dauer günstigste Lösung ist die Installation eines Sicherheitsgeländers. Die Investition in diese kollektive permanente Schutzmaßnahme amortisiert sich meist schon durch die Einsparungen aufgrund des Wegfalls von temporären Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle Flachdach, spätestens aber im ersten Betriebsbzw. Wartungszyklus. Systemlösungen ohne Eingriff in Fremdgewerke Ob Neubau oder Sanierung, durch selbsttragende Konstruktionen lassen sich jegliche Durchdringung und daraus folgende Schadstellen an der sensiblen Dachhaut vermeiden. Auflast gehaltenen Systemen für die Sicherung von Gefahrenquellen oder Führung von Rettungswegen übers Flachdach sind so konzipiert, dass keine direkte Verbindung mit dem Untergrund notwendig ist. Daher sind sämtliche Haftungsrisiken und Gewährleistungsansprüche etwa aufgrund von Leckagen der Dachabdichtung von vornherein ausgeschlossen. Aufwendige und teure Abdichtungsarbeiten entfallen bei der Montage

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