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NK 09_2016

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30 RECHT OLG HAMM:

30 RECHT OLG HAMM: MLM-VERTRIEBSPARTNER IST KEIN HANDELSVERTRETER Dass sich Vertriebspartner und das vermittelt dem Unternehmen in die- Partnerunternehmen bis zum bitte- sem Sinne keine Geschäfte und ren Ende durch alle Instanzen strei- schließt auch keine Geschäfte in des­ ten, ist eher selten. Daher gibt es sen Namen ab. Er vermittelt dem Un- auch nur relativ wenige obergericht- ternehmen, wenn er Strukturaufbau liche oder höchstrichterliche Ent- betreibt, weitere Vertriebspartner als scheidungen, die sich mit den be- Vertragspartner, die dann Geschäfte sonderen Rechtsfragen befassen, mit dem Unternehmen tätigen. Das die Strukturbetriebe aufwerfen. Von ist nicht dasselbe, aber ähnlich. Da- einem Urteil des Oberlandesge- her hat der Kläger gemeint, auf sein richts Hamm vom 21.04.2016 zum Vertragsverhältnis könne Han­ Aktenzeichen I-18 U 34/15 berichtet dels vertreterrecht analog ange- Rechtsanwalt Dr. Buchmüller von wandt werden. BRANDI Rechtsanwälte Gütersloh, Das Landgericht Münster ist dem der als Parteivertreter beteiligt war, in erster Instanz noch gefolgt. jetzt wie folgt: Das Oberlandesgericht Hamm hat es in der Berufungsinstanz Kläger in diesem Verfahren war ein Vertriebspartner, der viele anders gesehen. Auf ein Vertriebsvertragsverhältnis kön- Jahre für sein Unternehmen über- ne Handelsvertreterrecht nur aus erfolgreich tätig gewesen war. dann analog angewandt wer- Er war mit einer aufgebauten Be- den, wenn der Vertriebsmittler triebsstruktur mit weit über 1.000 handelsvertretertypische Rech­ Part nern zur Führungskraft aufge- te und Pflichten übernommen hat stiegen und verdiente Provisionen und in erheblichem in deutlich sechsstelliger Höhe jähr­ Um fang Auf- lich. Nachdem das Unternehmen den gaben Vertriebspartnervertrag mit dem Kläger gekündigt hatte, stritten die Parteien des Rechtsstreits vor Gericht darum, ob auf ihr Vertragsverhältnis turum- Handelsvertreterrecht anwendbar sätze auch ist. Wenn es das ist, ist das für von steigenden den Vertriebspartner in aller Re­ Eigenumsätzen ab- gel günstig. Das vor allem we­ hängig war. Letztlich hat gen des Ausgleichsanspruchs es das aber verneint. Es hat nicht nach § 89 b HGB, der dem verkannt, dass durch die im Struk- Handelsvertreter bei Vertrags- vertreterrecht zunächst ein- turvertrieb üblichen Provisionssys- beendigung für die von ihm mal nicht entgegensteht, dass teme ein erheblicher Anreiz und geleistete Aufbauarbeit, für eine Führungskraft als Kopf auch ein erheblicher Druck auf den die von ihm für das Unterneh- einer Vertriebsstruktur in erster Vertriebspartner ausgeübt wird, sich men geworbenen Kunden zu- Linie verwaltende Aufgaben ständig um steigende Umsätze sei- steht. wahr zunehmen hat und sich nicht ner Struktur zu bemühen. Dieser fak- Nach § 84 HGB ist Handelsver- mehr so sehr selbst mit dem Wa- tische Anreiz und Druck könne aber treter, wer als selbstständiger Ge- renabsatz befasst. Für die Anwend- einer rechtlichen Verpflichtung zur werbetreibender ständig damit be- barkeit von Handelsvertreterrecht Absatzförderung, wie sie handels- traut ist, für einen anderen Unterneh- sprach nach Auffassung des OLG, vertretertypisch ist, letztlich nicht mer Geschäfte zu vermitteln oder in dass der Vertriebspartner wie ein gleichgesetzt werden. dessen Namen abzuschließen. Der erfüllt, Han delsvertreter einem Wettbe- Wenn das OLG Hamm sich letztlich Vertriebspartner im Strukturvertrieb wie sie auch werbs- und Abwerbeverbot unter- auch nur zu dem ihm ganz konkret von einem Han- lag. Auch waren ihm durch den Ver- vorgelegten Vertriebspartnervertrag delsvertreter wahrgenom- triebspartnervertrag Auflagen ge- äußern konnte und geäußert hat, ist men werden. Hierfür sei eine der macht, wie er seine Vertriebstätig- seine Entscheidung doch von allge- Stellung eines Handelsvertreters ver­ keit auszuüben hatte. Ähnlich wie meinerer, weitreichenderer Bedeu- gleichbare Eingliederung in die Ab- bei einem Handelsvertreter regelte tung. Denn entscheidend für das OLG satzorganisation des Unternehmens der Vertriebspartnervertrag auch war ein Aspekt des Vertriebspartner- erforderlich, die in der Regel nur an- wech selseitige Unterrichtungs pflich­ vertrages, der sich wohl bei fast allen genommen werden könne, wenn ten über geschäftliche Vorgänge. Das Strukturvertrieben so findet. Der Ver­ VITA sich der Vertriebsmittler für den Vertrieb der Erzeugnisse des Unterneh- genügte aber letztlich nicht. Entscheidend war für das OLG, dass der triebspartner muss nicht bestimmte Mengen an Waren vertreiben und mens wie ein Handelsvertreter ein- Vertriebspartnervertrag dem Kläger er muss auch keine weiteren Ver- Dr. Hans-Jürgen Buchmüller zusetzen hat, ihn also eine handelsvertretertypische Absatzförderungspflicht trifft und er auch sonst Bin- keine Verpflichtung auferlegte, sich, wie es bei einem Handelsvertreter typisch ist, um den Absatz der Pro- triebspartner anwerben. Er darf und kann und wird dies tun, wenn er erfolgreich sein will. Die Anwendung Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Buchmüller ist Partner der überörtli- dungen und Verpflichtungen unter- dukte des Unternehmens bestmög- von Handelsvertreterrecht rechtfer- chen Sozietät BRANDI Rechts anwälte an deren Standort Gütersloh. liegt, wie sie für einen Handelsver- lich zu bemühen. Das OLG hat er- tigt das dann aber noch nicht. Ein Schwerpunkt der dortigen anwaltlichen Tätigkeit ist das na tio na le treter typisch sind. wogen, ob eine solche Verpflichtung Möglicherweise wird sich mit dieser und internationale Warenvertriebsrecht. Mit diesen rechtlichen Vorgaben hat nicht darin erkannt werden könnte, Sache auch noch der Bundesgerichts- Dr. Buchmüller bearbeitet dabei Fragen des Direkt- bzw. Strukturver­ das Oberlandesgericht Hamm den dass das Vergütungssystem für im- hof in Karlsruhe befassen. Zwar hat triebs und ist zudem spezialisiert im Bereich des Wettbewerbsrechts. im konkreten Fall zur Beurteilung ste­ mer höhere Umsätze der Struktur das OLG die Revision gegen sein Ur­ www.brandi.net henden Vertriebspartnervertrag ge­ immer höhere Provisionen gewähr- teil nicht zugelassen. Es wurde aber prüft. Es hat darauf hingewiesen, dass te und die Berechtigung zum Be- Nichtzulassungsbeschwerde beim es der Anwendbarkeit von Handels- zug von Provisionen auf die Struk- Bundesgerichtshof eingelegt. 09.2016

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