Aufrufe
vor 4 Jahren

ocean7 3/2020

  • Text
  • Corona
  • Wingaker
  • Unesco
  • Kolkrabe
  • Sextant
  • Rovinj
  • Brioni
  • Cres
  • Vrbnik
  • Krk
  • Marex
  • Kroatien
  • Kvarner
  • Dalmatien
  • Hvar
  • Starigrad
  • Segeln
  • Brijuni
  • Nautitech
  • Punat
Bei Gott: Wein, Kultur und Meer auf der kroatischen Insel Krk erfahren, z. B. ab der Marina Punat. Krk und Cres natürlich: Wo sich Kolkrabe und Gänsegeier gute Nacht sagen. Istrien, Nationalpark Brijuni: Segelnd zu den wohl österreichischsten Inseln Kroatiens. Dani u Vali: Feste feiern im UNESCO-geadelten Stari Grad auf der Insel Hvar. Nautitech 46 open: Die große Schwester des erfolgreichen 40er-Kats gibt’s auch als Fly-Version. Marex 360 CC. Norwegischer Cruiser mit viel Cabrio-Feeling. Wing of Change: Lothar Weber über das Leichtwindsegeln mit dem Wingaker.

M V S Ö MOTORBOOTSPORT

M V S Ö MOTORBOOTSPORT UND SEEFAHRTS VERBAND ÖSTERREICH News Mai/Juni 2020 Was bringt die neue Jachtverordnung? Heuer wird die Jachtverordnung („JachtVO“) in Kraft treten. Sie regelt das Prüfungswesen für die österreichischen Bootsführerscheine neu. Text und Fotos HARALD MELWISCH Zwei maßgebliche Gründe haben zu den nötigen Änderungen geführt: a) Schon seit Jahren ist offensichtlich, dass die „JachtPrO“ von 2015 nicht zielführend für die österreichische Freizeitschifffahrt ist. Die sinkende Zahl von österreichischen „International Certificates“ deutet auf eine steigende Zahl von Österreichern, die einen anderen Befähigungsausweis erwerben. b) Die bisherigen Bestimmungen waren in der „Jachtführung-Prüfungsordnung“, der „Jachtzulassungsverordnung“ und in Teilen der „Seeschifffahrts-Verordnung“ sehr unübersichtlich verteilt. Die neue „JachtVO“ fasst die Bestimmungen betreffend Jachten und Prüfungen für die Freizeitschifffahrt in einer Verordnung zusammen. Die Bestimmungen bezüglich Prüfungen werden aber nicht nur zusammengefasst, sondern auch „repariert“. Folgendes ändert sich: • Ab heuer wird die Praxisprüfung zu den Bootsführerscheinen für die Kategorie „M“ (Motor) nicht nur auf einem Motorboot möglich sein, sondern auch auf motorisierten Segelbooten. „M“ wird nämlich nicht mehr als „Motorjacht“ interpretiert, sondern als „Motorantrieb“ und der ist auf diesen Segelbooten vorhanden. „S“ wird analog nicht mehr als „Segeljacht“, sondern als „Segelantrieb“ interpretiert. • Erfahrungsnachweise in Form von „Seemeilen“ können für die Kategorie „M“ ebenfalls auf beiden Bootstypen erbracht werden. Eine Mindestanzahl von „Bordtagen“ muss dabei nicht mehr nachgewiesen werden. • Das Beibringen von Logbüchern zu den Seemeilennachweisen ist nur mehr für die für FB3 und FB4 erforderlichen eigenen Skippermeilen nötig. • Der maximale zeitliche Abstand zwischen Theoriep- und Praxisprüfung wird von zwei Jahre auf drei Jahre verlängert. • Teile der Theorieprüfung für „Fahrtbereich 2“ werden auf „Fahrtbereich 3“ verschoben. GUTE NACHRICHTEN All diese Punkte kommen den österreichischen Freizeitskippern entgegen und könnten sie ermutigen, doch wieder einen österreichischen „International Certificate“ zu erwerben. Insbesondere ist der erste und zweite Punkt wichtig, nämlich dass eine Praxisprüfung auf einem motorisierten Segelboot auch zum Boots- führerschein der Kategorie „M“ führen kann. Die „JachtVO“ von 2015 hat nämlich, obwohl das vorher nicht so war, gefordert, dass eine Praxisprüfung auf einem Segelboot nur zur Führerscheinkategorie „S“ führen kann. Das „S“ wird in der „JachtVO“ von 2015 mit „Segeljacht“ interpretiert, „M“ mit „Motorjacht“. Wer einen Bootsführerschein mit der Kategorie „M & S“ haben wollte, der musste demgemäß eine zusätzliche, ebenso umfangreiche Praxisprüfung auf einem Motorboot machen. Das hat viele Freizeitskipper dazu verleitet, nur die Prüfung für die Befähigung „S“ zu machen. Das zeigt die Statistik: 2014 wurden 715 österreichische International Certificates mit der Befähigung „M & S“ aus gestellt und nur 28 mit nur „S“. 2018 hatten 320 ICs ein „M & S“ und 371 nur ein „S“. Die Sichtweise der JachtVO von 2015, das „M“ mit „Motorjacht“ und das „S“ mit „Segeljacht“ zu interpretieren ist, deckt sich leider nicht mit der Sichtweise der Mehrzahl der europäischen Staaten am Meer. Die meisten Meeresstaaten verlangen eine Befähigung „M“ für Boote mit Motorantrieb über einer bestimmten Motorstärke, eine Extra-Befähigung „S“ ist bei einigen eventuell für Segel- DI HARALD MELWISCH Präsident des „King Yachting Club“, Prüfungsreferent des MSVÖ – Motorbootsport und Seefahrts Verband Österreich und langjähriger Experte auf dem Gebiet der Berufs- und Freizeitschifffahrt. kolumne@ocean7.at „Segel- oder Motoryacht? Nicht auf den Bootstyp, sondern auf die Art des Antriebs kommt es an!“ 54 3/2020

antrieb gefordert. In Italien liegt die PS-Grenze für Führerscheinpflicht beispielsweise bei 40 PS, in Kroatien beginnt sie bei Null. Ob das Boot auch mit Segeln ausgerüstet ist oder nicht, ist dabei egal. Diese andere Sichtweise der JachtVO bewirkte, dass österreichische Charterkunden, welche nur „S“ auf ihrem Bootsführerschein haben, in Italien ein Segelboot mit mehr als 40 PS nicht chartern konnten. Das betrifft aktuell weit mehr als tausend österreichische Freizeitskipper, die dadurch einen nur bedingt verwendbaren Befähigungsausweis haben. WIE KONNTE ES ZU DIESER ABWEICHENDEN SICHTWEISE IN ÖSTERREICH KOMMEN? Als die „JachtPrO“ von 2015 formuliert wurde, hat der Österreichische Segelverband (OeSV) diese Sichtweise gutgeheißen. Der damalige Prüfungsreferent des OeSV hat sogar persönlich an der Formulierung von Teilen der Verordnung mitgewirkt. Der Österreichische Motorboot und Seefahrtsverband (MSVÖ) hat sofort vor dieser Sichtweise gewarnt. Als die Verordnung trotzdem in Kraft trat, habe ich als Prüfungsreferent des MSVÖ im November 2015 einen offenen Brief an den österreichischen Verkehrsminister veröffentlicht, in dem ich den Irrtum direkt ansprach: „Zu dem Thema Trennung von Motor- und Segelbooten muss ich Sie auf einen prinzipiellen Fehler in Ihren Verordnungen hinweisen: Der ,International Certificate‘ wird ausgestellt für ,M‘ = ,motorized craft‘ und ,S‘ = ,sailing craft‘. Ich darf das der Deutlichkeit halber kurz übersetzen: ,M‘ = ,motorisiertes Fahrzeug‘ und ,S‘ = ,segelndes Fahrzeug‘. Es ist also nicht die Rede von Boots ­ typen wie ,Segeljacht‘ oder ,Motorjacht‘ wie das in Ihrer Verordnung der Fall ist, sondern davon, wie ein Fahrzeug angetrieben wird, also der Antriebsart.“ Deutlicher geht es nicht. Trotzdem zunächst keine Reaktion vom Herrn Minister. 2017 zeichneten sich die Auswirkungen der sonderbaren Sichtweise der JachtVO deutlich ab. Die Gesamtanzahl ausgestellter österreichischer ICs sank von 1.749 in 2014 auf 1.139 in 2017. Im März 2017 zog das Verkehrs - ministerium die Notbremse: Die Prüfungsorganisationen wurden gefragt, eine Liste von nötigen Änderungen zur Rettung der verunglückten Verordnung zu erstellen. Der OeSV hatte damals seinen Prüfungsreferenten schon entlassen und einen neuen bestellt. Es bestand also tatsächlich die leise Hoffnung, dass sich dort eine Einsicht durchsetzt. Doch weit gefehlt. Am 11. Juli 2017 schreibt der neue Prüfungsreferent an das Verkehrsministerium: „Zusammenfassend strebt der OeSV eine Beibehaltung der theoretischen und praktischen Prüfung und der Trennung Motorjacht/Segeljacht sowie keine wesentlichen Änderungen bzw. Reduktion der Lernziele an.“ Glücklicherweise gelingt es dem MSVÖ zusammen mit der Mehrheit der Prüfungsorganisationen, eine Liste der nötigen Änderungen zu erstellen und diese dem Verkehrsministerium im November 2017 zu übermitteln. Darin steht unter anderem: „Praxisprüfung Motorantrieb auch auf motorisiertem Segelboot. Anerkennung von Seemeilen auf einer Segelyacht mit Motor- und Segelantrieb für Erfahrung Motorund Segelantrieb.“ Trotzdem soll es bis Oktober 2019 dauern, bis eine reparierte Verordnung in Begutachtung geht. Darin ist in den Erläute r un gen zu lesen: „Wechsel der Differenzierung zwischen ,Motorjacht‘ und ,Segeljacht‘ auf die praxisnähere Differenzierung zwischen ,Jacht mit Motorantrieb‘ und ,Jacht mit Motor- und Segelantrieb‘.“ Schiffstyp: Segelyacht Antriebsart: Segel oder(!) Motor Schiffstyp: Motoryacht Antriebsart: Motor Woran erinnert mich das? An meinen offenen Brief vom November 2015! Die Prüfungsorganisation des MSVÖ hat jedenfalls schon immer – auch in den Jahren 2015 bis 2020 – dafür gesorgt, dass in seinen Theorieprüfungen stets das „Motormodul“ mitgeprüft wird und bei den Praxisprüfungen auf Segelbooten auch die Motormanöver inklusive „Boje über Bord“ mit Motorantrieb geprüft werden. So wurde sichergestellt, dass Freizeitskipper den Befähigungsausweis des MSVÖ durchgehend mit den Befähigungen „M“ oder „M & S“ erwerben konnten. Mit Inkrafttreten der „JachtVO“ werden dann endlich wieder auch die „International Certificates“ mit „M“ oder „M & S“ ausgestellt. Schraube Schraube Ruder Ruder 3/2020 55

Ocean7 Magazin

Blog

© 2017 by Ocean 7, Satz- und Druck-Team GmbH - Impressum und Privacy