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2015-4 REISE und PREISE

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RECHT Der Reiserechts-

RECHT Der Reiserechts- Experte rät Die Rechtssprechung ist undurchsichtig und knifflig. Rechtsanwalt Moritz Walprecht nimmt Stellung zu ausgewählten Leserfragen. »Strafzettel in Australien nicht bezahlt« Vor drei Jahren habe ich in Australien wegen zu schnellen Fahrens einen Strafzettel bekommen. Diesen und auch die sich ständig und schnell erhöhenden Verwaltungsgebühren habe ich nicht bezahlt. Wann ist diese »Ordnungswidrigkeit« verjährt bzw. wird nicht mehr verfolgt? SO IST DIE RECHTSLAGE Die Verjährungsfristen für Straßenverkehrsdelikte unterscheiden sich in Australien von Bundesland zu Bundesland, reichen von fünf bis zu zehn Jahren. Eine eindeutige Antwort auf Ihre Frage ist daher leider nicht möglich. Sollten Sie in den nächsten Jahren wieder nach Australien reisen wollen, müssen Sie damit rechnen, bei der Einreise auf Probleme zu stoßen. Die australischen Behörden haben insbesondere die Möglichkeit, aufgrund des nicht bezahlten Bußgeldes gegen Sie einen Haftbefehl zu erwirken und diesen bei Ihrer Einreise zu vollstrecken. »Sind ungünstige Flug - zeiten zu akzeptieren?« Wir wohnen in München. Von dort gab es am Wunschabflugtag keine Flüge nach Mallorca, wo unsere Kreuzfahrt starten soll, daher buchten wir ab Stuttgart mit Rail & Fly. Nun hat aber der Reiseveranstalter so extrem ungünstige Flug - zeiten gebucht, dass die An- und Rückreise jeweils einen zusätzlichen Tag bedingt hätte. Da meine Frau am Tag nach der Rückreise wieder arbeiten muss, kamen die für uns gebuchten Flüge nicht in Frage. Der Reiseveranstalter weigerte sich, die Flüge auf andere Flugzeiten kostenfrei umzubuchen. Letztendlich haben wir selbst andere Flüge gebucht. Muss man derartige Flugzuteilungen hinnehmen? SO IST DIE RECHTSLAGE Sofern bei der Buchung der Pauschalreise keine konkreten Flugzeiten genannt und lediglich der An- und Abreisetag bestimmt wurden, können Sie leider nichts machen. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil letztes Jahr entschieden, dass ein Offenlassen der Flugzeiten bei der Reisebuchung zulässig ist, sofern der An- und Abreisetag fest vereinbart sind. Die Auswahl der konkreten Flüge Rechtsanwalt Moritz Walprecht ist auf Reiserecht spezialisiert. obliegt dann dem Reiseveranstalter. Dieser kann auch einen Flug wählen, der in den frühen Morgenstunden startet und eine Anreise zum Flughafen am Vorabend notwendig macht. Daher empfiehlt es sich, direkt bei der Reisebuchung feste Flugzeiten zu vereinbaren. Denn dann können diese im Nachhinein vom Reiseveranstalter nicht einseitig ohne Zustimmung des Reisenden geändert werden. In einem solchen Fall würde ein Anspruch auf eine Reisepreisminderung und ggfs. auch Schadensersatz bestehen. »Türkeibuchung kostenlos stornieren?« Wir haben eine Türkei-Reise gebucht. Aufgrund der politischen Situation (Kriegführung der Türkei) möchten wir diese Reise bei unserem Reiseveranstalter umbuchen, haben aber die Auskunft bekommen, dass dies nicht möglich sei. Es käme nur eine Stornierung mit 70 % Kosten in Frage. Gibt es eine Rechtsgrundlage für eine gebührenpflichtige Umbuchung ohne Stornierung? SO IST DIE RECHTSLAGE Eine kostenfreie Stornierung muss vom Reiseveranstalter nur dann gewährt werden, wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn die Reise aufgrund eines äußeren Ereignisses erheblich gefährdet oder beeinträchtigt werden würde. In der Praxis ist das nicht immer einfach zu beurteilen. Daher wird überwiegend argu - mentiert, dass zumindest immer dann ein Fall höherer Gewalt vorliegt, wenn für das Zielland eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Derzeit rät das Auswärtige Amt lediglich von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak ab. Eine Reisewarnung für das übrige Staatsgebiet der Tür- Haben Sie Fragen zum Thema Reiserecht? Teilen Sie uns unter der E-Mail-Adresse Recht@REISE-PREISE.de Ihre Fragen mit. Rechtsanwalt Moritz Walprecht erläutert in jeder Ausgabe die Rechtslage zu ausge wählten Fragen. Antworten per E-Mail und individuelle Beratung sind leider nicht möglich. kei besteht nicht. Insbesondere die touristischen Gebiete am Mittelmeer gelten derzeit als sicher. Die politische Situation innerhalb der Türkei führt derzeit also nicht zu einem Anspruch auf eine kostenfreie Umbuchung oder Stornierung von Pauschalreisen. Grundsätzlich besteht auch keine Rechtsgrundlage, nach der Reiseveranstalter ver - pflichtet sind, gebührenpflichtige Umbu chun - gen zu ermöglichen. Lediglich die Möglichkeit der kostenpflichtigen Stornierung sowie der Benennung einer Ersatzperson, welche für den ursprünglich Buchenden die Reise antritt, müssen zwingend eingeräumt werden. Aktuelle Urteile Lärm durch Animations - programm Reisende ärgern sich oft über lautes Animationsprogramm und spätabendliche Open-Air- Veranstaltungen auf dem Hotelgelände. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun entschieden, dass hoteleigene Unterhaltungsprogramme und der durch sie verursachte Lärm hinzunehmen sind, wenn im Prospekt auf entsprechendes Animationsprogramm und Veranstaltungen hingewiesen wird und diese Veranstaltungen nicht über Mitternacht hinausgehen. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.2.2015, Az. I- 21 U 149/14 Zwischenlandung wegen Schlägerei Ein Flug musste wegen einer Schlägerei unter alkoholisierten Passagieren zwischenlanden und verspätete sich dadurch um mehr als drei Stunden. Umstritten ist, ob die Airline in diesem Fall eine Ausgleichszahlung leisten muss. Ein Richter wies die Klage von Fluggästen auf Zahlung ab, denn Alkoholkonsum an Bord sei üblich und meist völlig unproblematisch. Ein anderer Richter desselben Gerichts verurteilte die Fluggesellschaft zur Zahlung: Wenn an Bord Alkohol ausgeschenkt werde, sei mit Ausrastern von Passagieren zu rechnen,. AG Düsseldorf, Az. 20 C 12957/14 und Az. 235 C 12954/14 Defekte Liege rechtfertigt keine Klage Ein Hotelgast hatte sich die Fingerkuppe abgetrennt, als die Kopfstütze seiner Liege plötzlich nach hinten weggeklappt war. Kein Grund für eine Reisepreisminderung, befand der Richter. Eine Liege sei nicht als ein gefährlicher Einrichtungsgegenstand anzusehen und einem Reiseveranstalter nicht zuzumuten, sämtliche Gegenstände in einem Hotel regelmäßig zu überprüfen. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2014, Az. I- 21 U 67/14 Fotos: Panthermedia/Roger Boog, Privat NICHT VERPASSEN! REISE & PREISE 1-2016 erscheint am 5. Januar 2016 114 REISE & PREISE 4-2015

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