8 WIRTSCHAFT Tipp: Achten Sie insbesondere bei Geldkarten darauf, dass diese keine IBAN haben oder dass damit keine Überweisungen möglich sind. Das Finanzamt kippt in diesem Fall die Steuerfreiheit, weil kein Sachbezug vorliegt. 6 Job-Ticket: Pauschalierungsmöglichkeit Spendieren Sie einem Mitarbeiter ein Job-Ticket, damit er mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit pendeln kann, ist diese Zahlung für den Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 15 EStG grundsätzlich steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Sobald die Zahlung für das Job-Ticket aus einer Gehaltsumwandlung stammt, darf der Arbeitgeber nicht mehr steuerfrei leisten. Doch er kann die Steuern pauschal mit 25 % übernehmen. Praxis-Tipp: Diese Neuregelung im Jahressteuergesetz gilt übrigens bereits rückwirkend ab dem 1.1.2019. Weiterer Vorteil bei Pauschalierung der Lohnsteuer für das Job-Ticket: Der Arbeitnehmer darf für die Fahrten in die Arbeit in seiner Einkommensteuererklärung die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen. 7 Mitarbeitern ein Fahrrad schenken Schenkten Sie einem Mitarbeiter noch 2019 ein Fahrrad, musste er dafür Steuern in Höhe des geldwerten Vorteils zahlen. Schenken Sie ihm das Fahrrad erst 2020, können Sie die Steuer für den geldwerten Vorteil pauschal mit 25 % übernehmen. Dann kommt das Präsent beim Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei an. 8 Ist-Versteuerung: Neue Höchstgrenzen gelten Hat Ihr Umsatz im Jahr 2019 bestimmte Grenzen nicht überschritten, können Sie beim Finanzamt einen Antrag stellen, dass die Umsatzsteuer nach der Ist-Versteuerung angemeldet werden darf. Das bedeutet: Die Umsatzsteuer muss erst ans Finanzamt überwiesen werden, wenn der Kunde seine Rechnung beglichen hat. Die Umsatzgrenze lag bisher bei 500.000 Euro, ist jedoch auf 600.000 Euro erhöht worden. Lag der Umsatz 2019 also unter 600.000 Euro, empfiehlt sich ein Antrag auf Ist- Versteuerung. 9 Kleinunternehmergrenze wurde angehoben Waren Sie im Jahr 2019 als Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz erfasst und Ihr Umsatz 2019 lag über 17.500 Euro, wäre es mit der Kleinunternehmerregelung 2020 eigentlich vorbei. Doch der Gesetzgeber hat die Umsatzgrenze auf 22.000 Euro angehoben. Das bedeutet: Lag der Umsatz 2019 nicht über 22.000 Euro und der Umsatz 2020 wird den Betrag von 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten, profitieren Sie auch 2020 noch von der Kleinunternehmerregelung. 10 Höhere Sonderausgaben für Altersvorsorge Zahlen Sie in einen Rürup-Rentenversicherungsvertrag (Basisrente) ein, dürfen Sie 90 % der Beitragszahlungen als Sonderausgaben geltend machen. Doch aufgepasst: Mehr als 25.046 Euro/50.092 Euro (ledig/zusammenveranlagt) sollten nicht einbezahlt werden. Denn der Sonderausgabenabzug ist 2020 auf 22.541 Euro/45.082 Euro begrenzt. 11 Steueranrechnung für energetisches Sanieren Nach jahrelangem Tauziehen wurde Ende Dezember endlich das Klimapaket verabschiedet. Ein besonderes Bonbon ist die Neuregelung in § 35c EStG ab 2020, dergemäß eine Steueranrechnung für energetische Sanierungsmaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigenheimen winkt. Auf Antrag in der Steuererklärung ist eine Steueranrechnung von 40 % der Ausgaben für die Sanierung möglich. Die Steueranrechnung wird auf drei Jahre gestreckt. Sie beginnt im Jahr des Abschlusses der energetischen Sanierungsmaßnahmen mit einer Steueranrechnung von 7 %, maximal 14.000 Euro. Dasselbe gilt im Jahr danach. Im zweiten Jahr nach Abschluss der Sanierung beträgt die Steueranrechnung dann 6 % der Ausgaben, maximal 12.000 Euro. Achtung: Weitere staatliche Vergünstigungen wie zinsgünstige Darlehen für die Sanierung oder staatliche Zuschüsse aus Förderprogrammen bringen die Steueranrechnung zu Fall. Eine Zusammenstellung von GP-Autor Bernhard Köstler – Fachbuchautor und Experte für Steuern, Existenzgründung und Altersvorsorge bernhard.koestler@t-online.de Weitere wissenswerte Steueränderungen Gesundheitsförderung: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern pro Jahr 600 Euro Zuzahlungen zu Kursen zur Gesundheitsförderung spendieren, ohne dass dafür Lohnsteuer anfällt (§ 3 Nr. 34 EStG). Grundfreibetrag: Einkommensteuer wird 2020 erstmals fällig, wenn das zu versteuernde Einkommen über 9408 Euro/18.816 Euro (ledig/zusammenveranlagt) liegt. Reichensteuer: Normalerweise beträgt der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer 42 %. Drei Prozentpunkte mehr werden für Einkommen fällig, die über folgenden Grenzen liegen. 270.501 Euro/530.653 Euro (ledig/zusammenveranlagt). Lohnsteuerklassenwechsel: Bisher war bei Ehegatten nur ein einziger Steuerklassenwechsel während des Jahres erlaubt. 2020 können Ehegatten die Steuerklasse wechseln, so oft sie wollen. Unterstützungsleistungen: Wer sein Kind, für das es kein kurz & knapp Kindergeld mehr gibt, finanziell unterstützt, kann dafür bis zu 9408 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Nur wenn das Kind monatlich eigene Einkünfte von mehr als 624 Euro bezieht, mindert sich der abziehbare Höchstbetrag. Kein Abzug ist möglich, wenn das Kind Vermögen von mehr als 15.500 Euro hat. Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitnehmer, die Arbeitslohn in eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung, einem Pensionsfonds oder einer Pensionskasse umwandeln, können 2020 pro Jahr bis zu 6624 Euro steuerfrei einbezahlen. Sozialversicherungsfrei sind die Beitragszahlungen bis zu einem Betrag von 3312 Euro. Unentgeltliche Mahlzeiten: Gewährt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter eine Mahlzeit, muss für ein Frühstück ein Sachbezugswert von 1,80 Euro versteuert werden. Für ein Mittagessen oder ein Abendessen beträgt der Sachbezugswert 3,40 Euro. GESTEINS Perspektiven 2 | 2020
WIRTSCHAFT 9 FEHLSTELLE Planungsbeschleunigung im Infrastrukturbereich Der Bundestag hat Ende Januar beschlossen, Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Verkehrsinfrastrukturprojekten zu beschleunigen. Dazu erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB): „Langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren gehören im Infrastrukturbereich immer noch zu den größten Hemmnissen, um effizient, schnell und günstig zu bauen. Daher ist es mehr als richtig, dass der Bundestag hier Abhilfe schafft und die Verfahren für Ersatzneubauten bei Straße und Schiene verschlankt. Auch das Maßnahmenvorbereitungsgesetz ist ein wichtiger Schritt, um den dringend erforderlichen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu erleichtern.“ Kritisch merkt Pakleppa jedoch an, dass die sogenannte „materielle Präklusionsregelung“ im Gesetzespaket nicht berücksichtigt wurde. „Die materielle Präklusion ist einer der zentralen Bausteine für die Planungsbeschleunigung. Nur so kann es zu einer echten Verbesserung der Planungsund Genehmigungsverfahren kommen.“ Die materielle Präklusionsregelung sah vor, dass nach Ablauf einer angemessenen Frist Projektbeteiligte keine weiteren Einwände mehr geltend machen konnten. Damit wäre gewährleistet gewesen, dass Projektgegner nicht mit einer Verzögerungstaktik die Umsetzung des Vorhabens künstlich in die Länge ziehen und in verschiedenen Gerichtsinstanzen immer neue Einwände vorbringen. Entsprechend appelliert Pakleppa an den Bundesverkehrsminister, die materielle Präklusion in Form eines weiteren Gesetzes auf den Weg zu bringen. Ein frühzeitiger Interessensausgleich bei Infrastrukturvorhaben schafft mithin nicht nur mehr Akzeptanz, sondern gleichzeitig auch Rechtssicherheit für alle Beteiligten, indem das Risiko unerwarteter Klagen begrenzt wird. www.zdb.de Foto: gsz Wir bieten alle Maschinen zur Aufbereitung schwierigster Materialien: • MAG-STANGENROST zur Grobabscheidung (statisch & dynamisch) • MAG-AUFGABEDOSIERBUNKER für schwerfliessende Materialien • MAG-STANGENSCHEIDER zur Überkornausscheidung bei zähesten Materialien • MAG-TURBOWASHER ® zur Auflösung schwierigster Materialien mit bisher unerreichter Auflöseleistung Müller & Co Aufbereitungstechnik AG CH-5608 Stetten/Schweiz +41 56 496 14 21 info@muellerstetten.ch www.turbowasher.com Wir haben Erfahrung mit den vielfältigsten Aufgabestellungen: • Bodenwäsche • Altschotteraufbereitung • Vorsiebmaterial in Steinbrüchen • Ton belastetes Kies • Gewinnung von hochwertigen Tonerden • ... Testen Sie uns mit einer unverbindlichen Probewaschung! 2 | 2020 GESTEINS Perspektiven
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