RECHT UND POLITIK § AUS DEN VERBÄNDEN VDMA EU-Verpackungsverordnung: Viele Chancen, jedoch auch Hindernisse Mit dem Regelungsvorschlag für die EU-Verpackungsverordnung will die EU-Kommission mit verschiedenen Maßnahmen die Umweltauswirkungen von Verpackungen entlang ihres gesamten Lebenszyklus entsprechend verringern. Der VDMA begrüßt die Ziele der im vergangenen November seitens der EU-Kommission vorgestellten neuen EU-Verpackungsverordnung. „Der Wechsel von einer Richtlinie zu einer Verordnung trägt maßgeblich zu einer Harmonisierung verpackungsrechtlicher Anforderungen in der EU bei. Die neue EU-Verpackungsverordnung kann somit den aktuell bestehenden „Flickenteppich“ an spezifischen verpackungsrechtlichen Regelungen in den EU-Mitgliedstaaten ablösen“, so begründet Dr. Sarah Brückner, Abteilungsleiterin Umwelt und Nachhaltigkeit und Geschäftsführerin Abfall- und Recyclingtechnik, das grundsätzlich positive Votum des Maschinen- und Anlagenbaus. Handlungsbedarf sieht der VDMA allerdings vor allem bei zu unkonkreten Anforderungen des Vorschlags. „Diese führen zwangsläufig zu Planungsunsicherheiten bei betroffenen Marktakteuren“, so Sarah Brückner. Ferner bedürfen die vorgeschlagenen Verbote bestimmter Verpackungsformate zunächst einer eingehenden Bewertung mit Fokus auf Funktion sowie Lebenszyklus-Betrachtung und Ökoeffizienz. Pauschale Verbote bewertet der VDMA äußerst kritisch. Die Festlegung von Mindestrezyklatanteilen in Kunststoffverpackungen hingegen sieht der Maschinen- und Anlagenbau als notwendigen Schritt hin zu einer Kreislaufführung von Kunststoffen. Die Ausgestaltung der Quoten sollte jedoch schrittweise erfolgen. Dem verpflichtenden Einsatz von Rezyklaten bei kontaktsensitiven Verpackungen steht der VDMA aus technischer Sicht kritisch gegenüber, da zugelassene Recyclingtechnologien bisher fehlen. Darüber hinaus stellen aus Sicht des VDMA Transportverpackungen in der Industriegüterindustrie einen Sonderfall im B2B-Sektor dar. Dementsprechend sollten Ausnahmetatbestände hinsichtlich der geforderten Wiederverwendbarkeit gelten. Die komplette Position des VDMA zur neuen EU-Verpackungsverordnung ist verfügbar auf: www.vdma.org/viewer/-/v2article/render/72028392 BDSV, VDM, bvse EU-Abfallverbringungsverordnung: Fundamentale Bedrohung für die Recycling-Wirtschaft Die Recyclingverbände BDSV, VDM und bvse appellieren an die EU-Mitgliedstaaten, den wirtschaftlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Abfallverbringungsverordnung entschieden entgegenzutreten. Trotz einiger positiver Anpassungen des Vorschlags bleiben die weitreichenden Gesetzgebungen eine fundamentale Bedrohung für die deutsche und europäische Recyclingwirtschaft sowie die gesetzten Ziele der europäischen Kreislaufwirtschaft. Die Recyclingverbände befürchten, dass die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften Anreize für die Gewinnung von Primärrohstoffen schaffen und weitere regulatorische Belastungen für die Recycler mit sich bringen werden. Die europäischen Recycler befürchten insbesondere, dass der Verlust des Zugangs zu den internationalen Märkten zu einem Rückgang der Nachfrage führen und die wirtschaftliche Rentabilität des Recyclings von zum Beispiel Metallen und Altpapier stark beeinträchtigen könnte. Die Recyclingverbände befürchten auch, dass bei einer solchen Vorgehensweise generell weniger Material gesammelt, sortiert und aufbereitet wird und somit die Sammel- und Recyclingmengen erheblich zurückgehen werden, was zu Arbeitsplatzverlusten und zur Schließung von Recyclinganlagen, insbesondere bei KMU, führt. Um diesen Bedrohungen entgegenzuwirken, fordern die Recyclingverbände die Verantwortlichen in den EU-Mitgliedstaaten auf, die ungeeigneten Vorschläge nicht mitzutragen, damit die Wertschöpfung und die damit verbundenen Arbeitsplätze in Europa erhalten bleiben. Darüber hinaus fordern sie ein Audit-Register, das auf bewährten Geschäftspraktiken basiert und Markttransparenz sowie den Zugang zu Audits für KMU sicherstellt. Die „Notifizierungsverfahren“ stellen nach wie vor ein unverhältnismäßiges Hindernis für recycelte Materialien dar. Obwohl Europa über einige der innovativsten und fortschrittlichsten Recyclinganlagen der Welt verfügt, sind hochspezialisierte Anlagen für bestimmte Materialien, insbesondere Kunststoffe, nicht in allen 27 Mitgliedstaaten vorhanden. Abschließend appellieren die europäischen Recycler an die EU-Mitgliedstaaten, für Rechts- und Verwaltungssicherheit für die Verwerter zu sorgen und die Verbringung von Materialien für das Recycling zu erleichtern, um die innereuropäische Kreislaufwirtschaft zu fördern. Wenn Unternehmen, die Rohstoffe zur Wiederaufbereitung sammeln, sortieren, lagern und grenzübergreifend verbringen, sollten sie im Sinne der Rohstoffsicherung mehr „Freizügigkeit“ genießen. www.bdsv.org 110 recycling aktiv 2/2023
RECHT UND POLITIK Stefan Voigt: „Die massiv gestiegenen Löhne erschweren zusammen mit großen Steigerungen im Bereich der Energie- und Treibstoffkosten eine wirtschaftliche Sortierung in Deutschland.“ Foto: bvse bvse Alttextilmarkt im Umbruch Auch im Jahr 2022 stand die Alttextilbranche vor neuen Marktsituationen und Herausforderungen. In Zukunft werden insbesondere neue EU-Vorgaben auf die Dynamik des Alttextilmarktes Einfluss nehmen, ist der Vorstand des bvse-Fachverband Textilrecycling überzeugt. Im Jahr 2022 zeigte sich die Alttextilbranche sowohl von den Folgen der COVID-19-Pandemie als auch von den Auswirkungen des immer noch andauernden Ukraine-Russland-Krieges betroffen. Die Sammelmengen von Alttextilien fielen wieder leicht ein. Gleichzeitig setzte sich der Rückgang an qualitativ hochwertigen Alttextilien in der Sammlung weiter fort. Und ein weiterer neuer Trend zeichnete sich ab: Infolge anderer Materialzusammensetzungen wurden die einzelnen Teile in der Sammelware im Durchschnitt leichter. „Damit stehen den Sortierern zwar mehr Stücke im Original zur Verfügung, dies führt aber aufgrund von mangelnden Qualitäten nicht zwangsweise zu einer besseren Wiederverwendungsquote“, stellt der Vorsitzende des bvse-Fachverbands Textilrecycling, Stefan Voigt, klar. Preiskampf um verfügbare Sammelmengen „Aufgrund der in 2022 wieder freien Kapazitäten in den Sortierwerken führt die geringere verfügbare Menge an Sammelware zu einem Preiskampf. In der Folge konnten Sammelunternehmen Umsatzeinbußen aus 2020 teilweise wieder ausgleichen“, beschreibt der stellvertretende Fachverbandsvorsitzende Stephan Kowoll die Situation der Alttextilsammler. Unternehmen, die Sortieranlagen betrieben, sahen sich hingegen trotz der an sich guten Verkaufserlöse durch drastisch erhöhte Kosten im Bereich des Wareneinkaufs und der Sortierkosten belastet. „Die massiv gestiegenen Löhne sorgen zusammen mit großen Steigerungen im Bereich der Energie- und Treibstoffkosten für eine Situation, die eine wirtschaftliche Sortierung in Deutschland immer mehr erschwert“, verdeutlicht der Fachverbandsvorsitzende Voigt die Lage der Sortierbetriebe. Exportmärkte: Stop-and-go mit hohen Frachtraten In Afrika stieg die Nachfrage nach tragbaren Textilien in 2022 weiter an. Zeitgleich wurden infolge des Kriegs in der Ukraine EU-weit Exportverbote nach Russland – auch für Alttextilien – verhängt. „Der für die Branche existenziell wichtige Export der sortierten Alttextilprodukte in die Auslandsmärkte wurde durch die mittlerweile fast verdoppelten Frachtraten in die Destinationen Afrika und Südamerika stark belastet“, macht Vorsitzender Voigt auf weitere Kostensteigerungen für die Branche aufmerksam. Erarbeitung und Einführung eines nationalen EPR-Systems im Fokus Der Alttextilmarkt ist im Umbruch, darin ist sich die Fachverbandsspitze einigt. Politische und legislative Neuerungen auf EU- und Bundesebene werden die Dynamik des Alttextilmarkts sowohl in der EU als auch in Deutschland verändern. Im besonderen Fokus steht für den Fachverband dabei die mögliche Ausgestaltung eines nationalen Systems der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), die auf den zukünftigen Alttextilmarkt entscheidenden Einfluss nehmen wird. „Durch die verpflichtende Getrenntsammlung ab 2025 wird es erwartungsgemäß zu einem weiteren Abfall der Rohwarenqualitäten bei steigenden Mengen kommen. Im Hinblick darauf ist die Einbeziehung der deutschen Sammler und Sortierer bezüglich einer Querfinanzierung der zu erbringenden abfalltechnischen Leistungen unabdingbar. Das in Deutschland bewährte und funktionierende Sammelsystem im Zusammenspiel mit den kommunalen, gewerblichen und gemeinnützigen Sammlern muss weiterhin aufrechterhalten und gestärkt werden“, betonten die Fachverbandschefs Stefan Voigt und Stephan Kowoll übereinstimmend. www.bvse.de recycling aktiv 2/2023 111
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