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Taxi Times Berlin - April 2016

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FISKALTAXAMETER

FISKALTAXAMETER FISKALTAXAMETER DAS INSIKA-VERFAHREN – VOR ACHT JAHREN ENTWICKELT Von 2008 bis 2012 wurde auf der Grundlage eines Konzepts der deutschen Finanzbehörden von der Physikalisch-Technischen Bundes anstalt in einem Gemeinschafts projekt mit der Industrie ein technologie offenes Lösungs konzept entwickelt und erprobt: die INtegrierte SIcherheits lösung für messwertverarbeitende KAssen systeme, kurz: INSIKA. Erforderlich ist ein geeigneter Taxameter, eine Einheit zur digitalen Signatur mit Schnitt stelle für den Datenexport inkl. INSIKA-Smartcard. Der Server sollte bei einem Datendienst leister zur Verfügung stehen, der die Anforderungen nach § 14 Abs. 1 und 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) gewährleisten kann. DAS INSIKA- VERFAHREN – VON SCHÄUBLE NICHT GEWOLLT Während sich die Bundes länder im Laufe der Technik-Debatte mehrheitlich für die gesetzliche Einführung des INSIKA-Verfahrens aussprechen, äußern Parteien auf Bundes ebene und das von Finanz minister Wolfgang Schäuble geführte Bundesfinanzministerium (BMF) zunehmend Bedenken. Das bisher im Zusammenhang mit der Einführung des Fiskaltaxameters diskutierte Verfahren INSIKA, so das BMF, könne die Manipulation von elektronischen Buchführungs- und Kassen daten DAS INSIKA-VERFAHREN – SEIT JAHREN IM EINSATZ DAS »BER« DES WOLFGANG SCHÄUBLE Wann kommt welcher Fiskaltaxameter? Eine Bestandsaufnahme von Stephan Berndt INSIKA wird bereits großflächig in Hamburger Taxen verwendet. Im Einsatz sind über 2 000 Taxameter mit angeschlossener INSIKA-Einheit. Das System funktioniert störungs frei. Mehrere Hersteller haben INSIKA bereits in ihre Registrierkassen integriert. Seit Jahren laufen Praxistests mit verschiedenen Kassen modellen – ebenfalls ohne Probleme. Da INSIKA Wettbewerb zulässt und Innovationen nicht behindert, kann es nicht zu Monopolstrukturen und entsprechend hohen Preisen kommen. Das betrifft Hersteller von Taxametern und Software-Anbieter gleichermaßen. Moderne Taxameter können mit relativ geringem Aufwand auf INSIKA aufgerüstet werden, sodass bestehende Investitionen geschützt werden. zwar erschweren und einfacher erkennbar machen, nicht aber verhindern. INSIKA sei kein Schutz gegen das „Nicht erfassen von Geschäfts vorfällen“. Zusätzlich befürchtet das Ministerium monopolistische Strukturen, da der Hersteller eine Tochter der Bundes druckerei sei. Des Weiteren bestehen hinsichtlich des Verschickens der Daten an externe Dienst leister Datenschutzbedenken des BMF, da die Verschlüsselung von INSIKA bereits geknackt worden sei. FOTO: Hale, Montage: Raufeld Medien DIE FOLGEN FINANZMINISTERIUM LEGT ENTWURF FÜR EIN NEUES GESETZ VOR Das jahrelange Gerangel zwischen Bund und Ländern wurde jetzt im März 2016 mit einem Referenten entwurf für ein „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grund auf zeichnungen“ beendet, ein paar Monate vor Ablauf der zehnjährigen Übergangs frist! „Ehrgeiziges“ Ziel: Ab 2019 soll kein protokollierter Kassen eintrag mehr nachträglich gelöscht oder verändert werden können. Betriebs prüfer dürfen dann unangemeldet die Unternehmen aufsuchen. Bisher müssen sich die Beamten im Betrieb vorher anmelden. Flughafen oder Blumenhalle? Fälschungs sichere Daten oder schwarze Kassen? Kurz vor Ablauf der zehnjährigen Übergangs frist gibt es noch immer keine klare Festlegung, welche Technik zur fälschungs sicheren Aufzeichnung unserer Fahr ein nahmen letzt lich von den Finanz behörden akzeptiert werden wird. In gewohnter Manier macht sich die Politik lächerlich, indem sie verfügbare technische Lösungen ablehnt, das Rad noch einmal neu erfinden will und Prozesse damit verzögert. Unternehmer sind völlig verunsichert: Wer bereits auf die neue Technik aufgerüstet hat, fürchtet, seine Investitionen möglicherweise in den Sand gesetzt zu haben. Wer jetzt umrüsten wollte, lässt es vorerst besser sein. Es ist ein Elend, wie lange das alles dauert. Es ist das BER des Wolfgang Schäuble. Bleibt zu hoffen, dass den ehrlichen Betrieben bis 2019 nicht die Luft ausgeht. DIE CHANCEN EINES FISKALTAXAMETERS Trotz der aktuellen Unsicherheit: Sehen Sie den Einsatz eines Fiskaltaxameters für sich und Ihren Betrieb als einen Vorteil an, da er den Bürokratie aufwand bei Betriebsprüfungen und in Genehmigungs verfahren erheblich erleichtern wird. Die bisherige Prüfungs praxis in der Betriebsprüfung führt bei Kassenprüfungen zu erheblicher Rechts unsicherheit. Teilweise exorbitante Hinzu schätzungen sind die Folge. Sie stehen grund sätzlich alle unter Generalverdacht. Sie sollen nicht fürchten müssen, noch zehn Jahre später für einen Zeitraum von z. B. zehn Jahren eine Hinzuschätzung versteuern zu müssen. Wenn Sie dieses existenzielle Risiko betrachten, relativiert sich die einmalige Investition beträchtlich. NOCH EIN PAAR HAUSAUF- GABEN FÜR DIE POLITIK Nach derzeitiger Fassung der Eich ordnung dürfen Taxameter-Altgeräte, die zum 31. Oktober 2016 bereits in Verkehr gebracht und in Betrieb gesetzt worden sind, unbegrenzt weiter eingesetzt werden. Dem muss mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes, spätestens zum 1. Januar 2019, ein Ende gesetzt werden. Auch das Mietwagen gewerbe muss zur Nutzung eines INSIKA-Systems verpflichtet werden. Die Notwendigkeit, die mit Wegstrecken zähler auszurüstenden Mietwagenunternehmen vergleichbar zu behandeln, muss in das neue Gesetz mit einfließen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Taxi unter nehmen in den Mietwagenbereich wechseln, um sich der Kontrolle zu entziehen. Wenn das BMF einen wirkungsvollen Schutz gegen das „Nicht erfassen von Geschäftsvorfällen“ haben möchte, muss vorgeschrieben werden, das Fiskal taxameter mit Sitz kontakten zu koppeln, die registrieren, wenn ein Kunde auf dem Sitz Platz nimmt, und den Taxameter automatisch starten. FAZIT Der manipulations sichere Taxameter wird kommen. Zwei Jahre später, aber er kommt. Mit großer Wahr scheinlichkeit wird INSIKA eines der dann anerkannten Verfahren sein. Mit letzter Sicherheit kann das aber jetzt noch nicht gesagt werden. Daher kann ich auch keinem raten, jetzt in diese Technik zu investieren. Es gilt noch etwas abzuwarten. 26 APRIL / 2016 TAXI TAXI APRIL / 2016 27

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