Aufrufe
vor 6 Jahren

Taxi Times Berlin - April 2017

  • Text
  • Berlin
  • Berliner
  • April
  • Fahrer
  • Taxigewerbe
  • Unternehmen
  • Taxis
  • Taxifahrer
  • Mietwagen
  • Stadt

BERLINER TAXIBUND E.V.

BERLINER TAXIBUND E.V. DER KANDIDAT FÜR DAS TAXIGEWERBE Ich freue mich über die sehr positive Resonanz auf meine Kandidatur zu den IHK-Wahlen 2017. Warum ist es wichtig, meine Kandidatur zu unterstützen? Ich trete bei diesen Wahlen als unabhängiger und objektiver Kandidat an. Objektiv, unabhängig und parteilos das Taxigewerbe in jedem Bereich zu vertreten – das ist dem Berliner Taxibund seit seiner Gründung ausgezeichnet gelungen. Wir arbeiten permanent an effizienten Konzepten zur Verbesserung des allgemeinen Taxigewerbes. Eine Verbesserung der Qualität ist nur dann gewährleistet, wenn diese auch mit den von der IHK ausgearbeiteten Maßnahmen durchgeführt wird. BERLINER TAXIBUND BTB E. V. Urbanstraße 171a 10961 Berlin Telefon: +49 (0)163 / 364 62 99 Telefon: +49 (0)163 / 838 34 52 Telefax: +49 (0)30 / 62 90 80 31 E-Mail: btb@berlinertaxibund.de Presserechtlich verantwortlich für diese Seite: Ali Fekri Redaktion: Fikret Arik (fa) Semiprofessionelle, einfache und kleine, sich immer wiederholende schulische Methoden einiger Stellen und Personen erachte ich als nicht zielführend. Ich bin für eine Einführung eines einheitlichen Schulungs- bzw. Ausbildungssystems mit einer Prüfungsabnahme durch die IHK anstelle der – jetzt noch schlechter gewordenen – vorhandenen Abnahmemethoden der Prüfungen. Unser Verband, der Berliner Taxibund e. V. (BTB), arbeitet derzeit an einem neuen, revolutionären Taxikonzept zum Vorteil des Taxigewerbes. Wird das Taxikonzept fertiggestellt und in Berlin eingeführt, so werden es die anderen Länder und Städte in Deutschland mit übernehmen, da sind wir uns sicher. Es ist ein sehr umfangreiches und ausgiebiges Konzept von A bis Z zum Vorteil aller in diesem Gewerbe tätigen Unternehmer/ innen, Taxifahrer/innen und Anwärter/ innen, Behörden, Ämter, Funkzentralen, Verbände und anderer Beteiligter. Durch die Umsetzung unserer Ideen wird für alle Beteiligten vieles erleichtert, und unnötige Arbeiten und Lasten werden wegfallen. Für Unternehmer/innen und gleichzeitig auch für die Beschäftigten wirkt dieses Konzept umsatzsteigernd. Zugleich wird vieles an Arbeit für andere, „passiv“ Beteiligte (Behörden/Ämter, Funkzentralen, Verbände) erleichtert. Wahrscheinlich werden sich einige gegen unser „Taxikonzept“ sträuben, denn für diejenigen Unternehmer/innen und Taxifahrer/innen, die versuchen werden, sich immer noch in der „Schwarzarbeiter-Zone“ zu bewegen, wird es keinen Platz mehr für ihre Machenschaften geben. Ich bin seit 20 Jahren im Taxigewerbe sowohl als Taxifahrer als auch Taxiunternehmer tätig und in alle Episoden des Gewerbes bestens involviert, so dass ich mich für euch in jeder Situation und Lage voll einsetzen kann und werde. Es geht in die Endphase der Wahlen zur IHK Berlin 2017. Ich bin mir bewusst über die enorme Arbeit, die mich erwartet, und die ich mit äußerster Sorgfalt und mit Enthusiasmus meistern werde. Ich weiß, dass ich euch mit bestem Wissen und Gewissen auf höchster Ebene vertreten werde, darum solltet ihr mir im Mai 2017 eure Stimme anvertrauen. Ich bedanke mich herzlichst für euer Vertrauen und würde mich sehr freuen, euch dann bei der IHK vertreten zu können. fa FOTOS: BTB; IHK FOTO: Semitron; Axel Rühle / Taxi Times 24 APRIL / 2017 TAXI

TAXIVERBAND BERLIN, BRANDENBURG E. V. DIE UNBESTECHLICHE TAXIUHR Unter welchen Bedingungen eine Taxiuhr als Fiskaltaxameter bezeichnet werden darf, ist bis heute nicht juristisch exakt definiert. Der Begriff Fiskal (fiscalis = die Staatskasse betreffend) sagt uns, dass in erster Linie die Finanzbehörden das Sagen haben. Sie fordern eine digitale Erfassung von Taxameterdaten nach den Vorgaben der Abgabenordnung und der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektro nischer Form sowie zum Datenzugriff). Zen trale Herausforderung ist die geforderte Vollständigkeit und Unveränderbarkeit der Daten. DIE RECHTSGRUNDLAGE Noch schwieriger als die Umsetzung ist die Prüfung der Daten auf Plausibilität. Finanzund Genehmigungsbehörden stehen vor der Aufgabe, festzustellen, ob steuerliche Vorgaben zur digitalen Datenspeicherung eingehalten worden sind. Gemäß § 28 BOKraft und der europäischen Messgeräterichtlinie RL 2014/32/EU müssen Unternehmer in Ihren Taxen einen Fahrpreisanzeiger bzw. Taxameter verwenden. Wenn dieser über die in der Messgeräterichtlinie beschriebene sichere Schnittstelle verfügt, müssen die erzeugten steuerlichen Daten vollständig und unveränderbar gesichert und aufbewahrt werden. Insbesondere müssen alle steuerlich relevanten Einzeldaten aufgezeichnet werden (Einzelaufzeichnungspflicht). Eine Verdichtung dieser Daten oder ausschließliche Speicherung der Rechnungsendsummen ist unzulässig. Ein ausschließliches Vorhalten aufbewahrungspflichtiger Unterlagen in ausgedruckter Form ist nicht ausreichend. Ist die komplette Speicherung aller steuerlich relevanten Daten im Taxameter nicht möglich, müssen diese Daten unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem externen Datenträger gespeichert werden. Ein Archivsystem muss die gleichen Auswertungen wie jene im laufenden System ermöglichen. Ergänzend hierzu ist im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zu den GoBD vom 14.11.2014 geregelt, dass auch Taxameter als Datenverarbeitungssysteme anzusehen sind, die den steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten unterliegen. Was ist mit dem am 16.12.2016 in Kraft getretenen Gesetz zum „Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“? Gegenwärtig unterliegen Taxameter diesem Gesetz nicht, da sie keine elektronischen Registrierkassen im Sinne des Gesetzes sind. Derzeit wird vom BMF eine technische Durchführungsverordnung erarbeitet, die die Behandlung von Taxametern für die Zukunft eindeutig regeln wird. df Detlev Freutel, Vorsitzender des Taxiverbandes Berlin, Brandenburg e. V. (TVB) WIE ERKENNT MAN EINE SICHERE FISKALTAXAMETERLÖSUNG? Eine sichere Fiskaltaxameterlösung bzw. ein manipulationsfreies Aufzeichnungssystem zeichnet sich dadurch aus, dass die vollständige Datensicherheit und Datenintegrität vom Moment der Erzeugung der Daten im Taxameter bis zur prüfenden Behörde sichergestellt ist. Die Fiskaltaxamerlösungen der Anbieter werden von den entsprechenden Behörden geprüft. Der Unternehmer sollte sich also zu diesem Thema von dem Verband seines Vertrauens beraten lassen. In Berlin hat es ganz gut funktioniert. Per 14.03.2017 wurden hier insgesamt 6.202 Insika-Karten von der Bundesdruckerei an die Antragsteller versandt. Dass alle die richtige Entscheidung getroffen haben und bis zur nächsten Prüfung ruhig schlafen können, wünscht Detlev Freutel. TAXIVERBAND BERLIN BRANDENBURG E. V. FOTOS: BTB; IHK FOTO: Semitron; Axel Rühle / Taxi Times Frankslinstraße 18 10587 Berlin Tel. Sekr.: +49 (0)30 / 24 33 54 08 Tel. Kasse: +49 (0)30 / 86 09 07 70 E-Mail: taxiverband@t-online.de www.taxiverband-berlin.de Presserechtlich verantwortlich für diese Seite: Detlev Freutel Redaktion: Detlev Freutel (df) TAXI APRIL / 2017 25

TaxiTimes Berlin