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Taxi Times - April 2018

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EXKLUSIVE STAMM- KUND

EXKLUSIVE STAMM- KUND SCHAFT GARANTIERT Endlich. Die von zahlreichen Taxiunternehmern so sehr gewünschte Entwicklung eines eichrechtskonformen Taxipaketes ist vollzogen. Seit März gibt es das Intax-Tesla-Taxi. Premiere feierte das vom Oldenburger Umrüst-Spezialisten Intax entwickelte Tesla-Taxi Ende Februar beim Münchner E-Taxitag. Mit großem Erfolg: Noch vor Ort haben einige Unternehmer einen Tesla bestellt. Das zeigt, dass eine Branche auf ein Modell gewartet hat, das in den Augen vieler Unternehmer die einzige Alternative für einen Umstieg auf Elektromobilität darstellt. Grund ist zum einen die hohe Reichweite (400 Kilometer waren während der Testfahrt kein Pro blem), aber auch die schnelle Zwischenladung an den von Tesla über das ganze Bundesgebiet aufgestellten Schnellladestationen. In 20 Minuten ist der Akku wieder auf 80 Prozent, was für die nächsten (wahrscheinlich vorbestellten) Fahrten locker reicht. AUCH GEBRAUCHTE UMRÜSTBAR Eine Woche lang stellte uns Intax das Tesla- Taxi zur Verfügung. Der Umrüster, der für nahezu alle Importeure Taxipakete entwickelt hat, übernimmt für die Amerikaner die komplette Kundenbetreuung. Intax ist für die Taxikunden direkter Ansprechpartner und organisiert die Auslieferung. Weitere Besonderheit: Auch gebrauchte Modelle S werden umgerüstet. Dadurch konnte beispielsweise ein Brandenburger Taxiunternehmer seinen Tesla endlich eichen lassen, den er sich bereits 2016 zugelegt hatte, der aber aufgrund der bis dahin fehlenden Herstellerfreigabe keine Konformitätsfreigabe erhalten hatte. Diese Freigabe wird nun bundesweit garantiert, wenn der Taxiunternehmer beim Tesla-Kauf und der Umrüstung (2 790 Euro, Nettopreis ohne Geräte) den Weg über Intax geht. Für uns Grund genug, uns die spezifischen Taxi-Umbauten anzusehen. Unterhalb des großen 17-Zoll-Alleskönner- Displays war der Hale Microtax MCT-06 platziert. Er ist eine von drei Taxameter- Optionen. Nachteil: Hinten sitzende Fahrgäste haben keinen freien Blick auf den Fahrpreis. Für den Taxameter verlangt Intax 449 Euro, die Konsole kostet 99 Euro. Der Hale Cey zum Auslesen der Daten ist in der Mittelkonsole unterhalb der Armlehne positioniert. Inklusive Montage ist er für 99 Euro zu haben. Das Motorola-Funkgerät ist tief unter dem Taxameter in der Mittelkonsole verbaut, liegt aber trotzdem immer noch gut in Griffnähe. Preislich beginnt die günstigste Version bei 549 Euro. Eine Antenne muss extra geordert werden. Die Funk-Kommunikation erfolgt über eine Freisprecheinrichtung mit abgesetztem Mikrofon. Sie kostet 99 Euro, entfällt allerdings bei Bestellung eines Funkgeräts. Die Klebeantenne ist für 159 Euro erhältlich. Der Antennenfuß wird von Intax an die hinterste Seitenscheibe geklebt. Links neben dem Taxameter befindet sich der Schalter für die Dachzeichenbeleuchtung (59 Euro) und die Taste für die Sprachbedienung des Funkgeräts. Nur beim Model S mit der Zusatzoption „Schiebedach“ muss das Dachzeichen (159 Euro) auf einem Thule-Dachträger (100 Euro) montiert werden. Als Fazit unserer Testfahrten empfiehlt die Taxi Times-Redaktion, auf das Schiebedach und den damit notwendigen Thule-Dachträger zu verzichten. Stammgäste mit längeren Autobahnstrecken könnten sonst aufgrund der viel zu lauten Windgeräusche von weiteren Fahrten im Tesla Abstand nehmen. Damit wäre das Intax-Tesla-Taxi seiner größten Stärke beraubt: Das Fahrzeug lebt Die Kombination Schiebedach und Dachträger ist nicht zu empfehlen. Aufgrund der im Fahrzeugboden eingelassenen Batterie müssen größere Fahrgäste im Fond die Beine stark anwinkeln. von seiner Aura des Neuen und ist – solange der Reiz des Besonderen noch anhält – ein Garant für exklusive Stammkundschaft. Zweifellos ist der Tesla auch mehr Computer als Auto. Das zeigt sich beispielsweise am höhenverstellbaren Fahrwerk, mit dem man den Einstieg für gebrechlichere Fahrgäste erleichtern kann. Oder auch an der weit entwickelten Funktion des Autonomen Fahrens, allein die ist ein Highlight für jeden – egal ob Fahrer oder Fahrgast. jh, sg Zahlreiche Fotos speziell zu den Taxi-Umbauten des Tesla können Sie unter www.taxi-times. taxi unter Stichwortsuche „Tesla“ ansehen. FOTOS: Taxi Times 24 APRIL / MAI 2018 TAXI

ANTRIEB Großes Interesse an „Elektromobilität vor Ort“ während einer Fachtagung im historischen Konferenzzentrum in Leipzig. EINSCHNEIDEND JA, ABER AUCH VERHÄLTNISMÄSSIG Das Leipziger Urteil zu möglichen Dieselfahrverboten müsste den Freunden der Elektromobilität eigentlich gefallen. Bei einer Fachkonferenz wurde diese Freude allerdings gedämpft. FOTO: EMo Was kommt schneller: Dieselfahrverbote oder der Durchbruch der Elektromobilität? Sauberere Luft ist international vereinbart. Um den Weg dahin wird überall gerungen, so auch bei der Leipziger Fachkonferenz zum Thema „Elektromobilität vor Ort“. Das höchstrichterliche Dieselfahrverbotsurteil wurde dort unmittelbar nach seiner Verkündung topaktuell behandelt. Immerhin ist Elektromobilität die Form von Mobilität, die das Fahren mit Diesel und anderen Verbrennern möglichst bald ersetzen soll – zur Reinhaltung der Luft. Dementsprechend große Erwartungen wurden von vielen Konferenzteilnehmern in das Leipziger Urteil gesetzt – und von Rechtsanwalt Christian A. Mayer gleich wieder gedämpft. Er skizzierte unmittelbar nach der Urteilsverkündung die neue Rechtslage. GRUNDLAGE: BUNDESIMMISSIONSSCHUTZGESETZ Rechtliche Grundlage der ganzen Angelegenheit ist das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Es verpflichtet Behörden, bei Überschreitung festgelegter Schadstoffgrenzwerte einen Luftreinhalteplan aufzustellen, mit geeigneten Maßnahmen, um die Zeiträume dieser Überschreitungen möglichst kurz zu halten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gegen viele Städte Prozesse angestrengt. Sie sollten gezwungen werden, Luftreinhaltepläne mit geeigneten Maßnahmen zu erstellen. Eine dieser Maßnahmen sollten zeitlich und räumlich begrenzte Fahrverbote für als besonders umweltschädlich erkannte Fahrzeuge, sprich Dieselfahrverbote, sein. Die beklagten Kommunen wollten sich darauf berufen, zu solchen weitreichenden Maßnahmen nicht berechtigt zu sein. Am weitesten gediehen waren diese Prozesse in Düsseldorf und Stuttgart. Dort waren die Behörden bereits dazu verurteilt worden, solche Maßnahmen zu verfügen. Das wollten die Städte nicht akzeptieren. Zur Verkürzung des Gangs durch die Instanzen wurde die sogenannte Sprungrevision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Dort wurde am 27. Februar 2018 das inzwischen allseits bekannte Urteil gesprochen: Städte können Fahrverbote für Dieselautos zur Luftreinhaltung verhängen. Die zuständigen Behörden müssen aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen und diese wahren. Beispiele: Fahrverbote für Euro-5-Diesel in Stuttgart erst ab dem 1. September 2019; Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker; aber keine finanzielle Ausgleichspflicht („Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen“). Zonen-, wie streckenbezogene Verkehrsverbote für Diesel-Kfz, die an Emissionsverhalten anknüpfen, gehen bundesweit nur per Plakettenregelung. Das Europarecht zur schnellstmöglichen Einhaltung der NO2- Grenzwerte greift durch, wenn die Wirksamkeit dies erfordert. Deutsches Recht gilt dann nicht. ERSCHWERTER VOLLZUG Die StVO ermöglicht die Beschilderung sowohl zonaler als auch streckenbezogener Verkehrsverbote für Diesel-Kfz. Der Vollzug dieser Verbote ist zwar gegenüber der „Plakettenregelung“ deutlich erschwert. Dies führt aber nicht zur Rechtswidrigkeit der Regelung. Fazit: Einschneidende Maßnahmen sind zulässig, müssen aber „verhältnismäßig“ sein. Das lässt breiten Raum für Interpretation. Falls sich der Bund nicht doch noch zur blauen Plakette durchringt, müssen Landes- und Kommunalbehörden tätig werden und einen Weg finden zwischen „wirksam“ und „verhältnismäßig“. Da könnte jede einzelne Maßnahme wieder vor Gericht landen. Bis das alles durchgestanden ist, könnte sich doch die Elektromobilität schneller durchgesetzt haben als NO2-wirksame Fahrverbote. wh TAXI APRIL / MAI 2018 25

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