Aufrufe
vor 5 Jahren

Taxi Times DACH - Oktober 2018

ÖSTERREICH ÖSTERREICH

ÖSTERREICH ÖSTERREICH PRÜFUNG IN DEUTSCH Seit einiger Zeit tagt in Wien regelmäßig ein Taxigipfel, auf dem Ideen zur Qualitäts verbesserung der eigenen Branche diskutiert werden. Ortskunde allein wird nicht mehr reichen. Wiener Taxilenker sollen künftig auch die deutsche Sprache beherrschen. Softcover, DIN A5, 216 Seiten, 1. Auflage 2016, Bestell-Nr. 24014 24,90 € ohne MwSt. 26,64 € inkl. MwSt. PBefG KONKRET Thomas Grätz Das Personenbeförderungsgesetz erläutert für Taxi- und Mietwagenunternehmer Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) extra für Taxi- und Mietwagenunternehmer! Diese Erläuterung gibt einen praxisnahen Gesamtüberblick über dieses wichtige Gesetz. Neben PBefG mit Erläuterungen beinhaltet das Werk die Texte der Freistellungsverordnung, Berufszugangs-Verordnung, BOKraft, Krankentransport-Richtlinie, zudem Antragsund Genehmigungsmuster und eine Muster- Taxiordnung. Beim zweiten Treffen im September, an dem laut österreichischer Medien rund 15 Vertreter der Branche dabei waren, wurden eine ganze Reihe von Ideen entwickelt, die nun schnellstmöglich umgesetzt werden sollen. Eine davon betrifft die Sprachkenntnisse: Taxilenker sollen künftig einen Kurs nebst Prüfung in deutscher Sprache absolvieren. „Zudem müssen sie auch einen Erste-Hilfe-Kurs erfolgreich abschließen“, sagte Davor Sertic, Spartenobmann Transport und Verkehr bei der Wirtschaftskammer Wien, der österreichischen Nachrichtenagentur APA. Das Sprachniveau müsse höher werden, so die feste Meinung der Runde. Konkret wird bei der Taxi-Prüfung künftig ein zertifizierter Nachweis über die Deutschkenntnisse fällig. Wie die Regelung im Detail ausschauen soll, werde noch diskutiert. Die verpflichtenden Erste-Hilfe-Kurse wären nicht nur für das Gewerbe ein Schritt nach vorn – mit einem Schlag wären dadurch 7.000 Ersthelfer auf ganz Wien verteilt. Fortschritte soll es auch bei der Ortskenntnis geben. Wie bei Lkw- oder Busfahrern kommen verpflichtende Auffrischungskurse, allerdings ist noch unklar, ob dies alle zwei oder alle fünf Jahre stattfinden soll. Auch bargeldloses Zahlen im Taxi wurde debattiert, jedes Fahrzeug muss künftig eine Karten-Funktion haben. Es habe immer wieder Beschwerden von Kunden gegeben, dass das nicht möglich sei. „Dieses Service ist einfach wichtig“, zitiert oe24.at Davor Sertic. Diskutiert wurden auch effizientere Kontrollen und die Möglichkeit zur Abstrafung von schwarzen Schafen in der Branche. Die Wirtschaftskammer will entsprechende Änderungen in das Gelegenheitsverkehrsgesetz aufnehmen, für das ähnlich wie in Deutschland eine Novelle geplant ist. Im Oktober soll der dritte Taxi-Gipfel stattfinden. Bei einem ersten Gipfel hatten sich rund 25 Teilnehmer auf zwei Schwerpunkte festgelegt. Man wolle einerseits einheitliche politisch-rechtliche Rahmenbedingungen, andererseits eine tiefgreifende Qualitätskontrolle. Zumindest im zweiten Punkt konnten beim letzten Gipfel erste Ergebnisse erzielt werden. jh / tm Wissen schafft Vertrauen. Softcover, DIN A5, 402 Seiten, 27. Auflage 2018 Bestell-Nr. 24015 29,90 € ohne MwSt. 31,99 € inkl. MwSt. NEUE AUFLAGE Gerhard Hole BOKraft Kommentar Betrieb von Omnibus-, Obus-, Taxiund Mietwagenunternehmen FOTO: Taxi Times Taxi- und Mietwagenunternehmer müssen die Vorschriften der BOKraft befolgen. Der Kommentar dazu liefert Antworten auf alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr entstehen. Für die aktuelle Auflage wurde die neuere Rechtsprechungt eingearbeitet und kommentiert. GRAFIK: Raufeld Medien TEURER GESETZESBRUCH Nahezu wöchentlich verhängt das Wiener Exekutionsgericht drastische Geldstrafen gegen den Uber-Konzern. Und trotzdem werden über die App weiterhin Fahrten vermittelt. Uber verhöhnt den Rechtsstaat. Es hat allmählich eine beängstigende Routine: Uber setzt rechtswidrig seine App ein und wird dafür vom Wiener Exekutionsgericht zu Geldstrafen verurteilt. 20.000 Euro, 120.000 Euro, 80.000 Euro und zuletzt 100.000 Euro. Fast wöchentlich gibt das Exekutivgericht den Strafanträgen der Wiener Taxizentrale 40100 statt und verdonnert den Fahrdienstvermittler zu hohen Bußgeldzahlungen. Noch muss das Unternehmen nicht bezahlen, da man immer sofort Widerspruch eingelegt hat. Einer dieser Widersprüche nimmt nahezu absurde Züge an. So argumentiert Uber beispielsweise, dass eine Taxizentrale gar keine Testfahrten mit Uber durchführen dürfe, um dem Unternehmen ein illegales Verhalten nachzuweisen. Mit einer einstweiligen Verfügung wollte man das verhindern, notfalls durch alle Instanzen. Nun war aber bereits nach der zweiten In stanz Schluss. Der Antrag wurde bereits im Juli abgelehnt und im September final bestätigt. Die Rechtslage sei so eindeutig, so das Gericht, dass eine weitere Berufung nicht zugelassen werde. UBER MISSACHTET DAS VERBOT Die Wiener Taxizentrale 40100 darf somit weitere Beweisfahrten durchführen, die dann jeweils an das Exekutivgericht weitergereicht werden und zu den besagten Geldbußen führen. Hintergrund der Strafen ist der Erlass einer einstweiligen Verfügung am 25. April 2018, wonach Uber die App nicht mehr einsetzen darf. Das Unternehmen hatte daraufhin drei Tage lang nicht vermittelt und anschließend den Betrieb wieder aufgenommen. Seitdem sammelt der von der Wiener Taxizentrale beauftragte Rechtsanwalt Dieter Heine Dutzende Verstöße von Uber-Fahrern und Uber-Unternehmern, die sich nicht an die Auflagen der einstweiligen Verfügung vom 25. April 2018 halten, dokumentiert diese und leitet sie an das Gericht weiter. „Insgesamt neun Strafanträgen hat das für die Causa zuständige Bezirksgericht Innere Stadt schon stattgegeben“, berichtet Taxi 40100. UBER DARF SEINE APP NICHT ZUR VERFÜGUNG STELLEN Was wie eine Dauerschleife klingt, hat im Fall der letzten ausgesprochenen Strafe doch eine aussagekräftige Neuerung: „Das Exekutionsgericht hat den Strafbeschluss zum achten Antrag allein aufgrund der Tatsache erlassen, dass Uber seine App und die Homepage zur Verfügung stellt. Die Uber-App, wie sie derzeit in Wien funktioniert, verstößt gegen die einstweilige Verfügung und ist illegal“, betont Rechtsanwalt Heine. Mit der erneuten Bestrafung muss Uber nun schon insgesamt 320.000 Euro bezahlen. Christian Holzhauser, Geschäftsführer bei Taxi 40100, kann darüber nur verwundert den Kopf schütteln: „Wir haben in unserem Land Taxivermittler, die sich an das Recht halten, die Steuern zahlen und die ebenfalls per App gebucht werden können – warum schafft Uber das nicht? Offenbar sind insgesamt 320.000 Euro Strafe für einen internationalen Konzern noch immer kein Grund, rechtskonform zu handeln.“ jh www.heinrich-vogel-shop.de TAXI OKTOBER/ 2018 17

TaxiTimes D-A-CH