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Taxi Times München Februar 2017

Ausgabe 01-2017

Das neue Jahr wirft

Das neue Jahr wirft seine Schatten voraus: Fiskaltaxameter, Elektromobilität und Inklusionstaxis werden unter den bestimmenden Themen sein. EIN FONDS FÜR PROZESSKOSTEN Bei der TVM-Jahreshauptversammlung wurde lange über die Anforderungen an den Fiskaltaxameter sowie den Umgang mit den konkurrierenden Anbietern diskutiert. Bei den Mitgliederversammlungen müssen in der Regel lange Tagesordnungen und Formalien eingehalten werden. So natürlich auch beim TVM. Dennoch wurde die Versammlung durch die Diskussionsfreude der Mitglieder zu einer spannenden und lebendigen Veranstaltung. Zu Beginn der Veranstaltung stand mit dem Tätigkeitsbericht des Vorstands eine Zusammenfassung der Arbeit im Jahr 2016. Begonnen wurde dabei mit den Schulungstätigkeiten des Verbandes, die ja den wesentlichen finanziellen Rahmen darstellen. So konnten die Anmeldezahlen zu den Unternehmerschulungen auf hohem Niveau stabil gehalten werden. Der Schulungsumfang musste wegen der hohen Nachfrage um regelmäßige Wochenendkurse erweitert werden. Die Anmeldezahlen bei den Taxischulungen konnten ebenfalls weitgehend stabil gehalten werden, wobei seit Jahren zu beobachten ist, dass die Zahl der Prüfungsteilnehmer rückläufig ist. DAUERTHEMA FISKALTAXAMETER Danach ging es sehr schnell in die Diskussion um den Fiskaltaxameter. Grundsätzlich kann zu dem Thema – selbst nach heutigem Wissensstand – nur gesagt werden, dass uns die bayerischen Finanzbehörden absolut im Dunkeln sitzen lassen. Der Versuch des TVM, zum Jahresende noch eine Informationsveranstaltung mit Vertretern aus dem Finanzamt zu organisieren, konnte trotz intensiver Bemühungen nicht realisiert werden. Letztlich hat die Oberfinanzdirektion München Mitarbeitern ihrer Behörde die Teilnahme an dieser Infoveranstaltung nicht genehmigt. So konnte von allen Teilnehmern das jeweils eigene Wissen nur gesammelt werden und die unterschiedlichen Informationen untereinander ausgetauscht werden. Was bleibt, ist, dass keiner genau sagen kann, wie denn die bayerischen Finanzbehörden die Bestimmungen zur digitalen Aufbewahrungspflicht auslegen werden. In diesem Zusammenhang wurde auch ein bisher nicht sehr beachtetes Thema aufgegriffen und diskutiert, das die Versteuerung von Trinkgeldern an angestellte Fahrer im bargeldlosen Zahlungsverkehr betrifft. Der TVM wird sich in den nächsten Monaten hier entsprechend über den rechtlichen und steuerlichen Sachstand schlaumachen und die Vereinsmitglieder entsprechend informieren. Das nächste Thema, das lange und ausführlich diskutiert wurde, betrifft die Konkurrenz, beispielsweise durch Uber und Clever Shuttle oder die ganze Reihe anderer Anbieter von mehr oder weniger legalen Chauffeurdiensten. Der TVM sammelt alle Informationen und Beobachtungen dieser Vermittlungen. Neuesten Beobachtungen zufolge helfen bei diesen illegalen Methoden auch Taxiunternehmen aus dem Landkreis München mit. Entsprechende Meldungen werden an die jeweils zuständigen Genehmigungsbehörden weitergegeben. Im Ergebnis wurde beschlossen, dass der TVM einen Fonds gründen wird, der die eventuell entstehenden Prozesskosten gegen diese Fahrdienste auffangen soll. Die Mitglieder des TVM unterstützen dieses Vorgehen einstimmig. KRANKENFAHRTEN UND ELEKTROMOBILITÄT Neben diesen beiden Themen, die fast den gesamten Zeitraum der Veranstaltung beanspruchten, wurde vom Vorstand im Tätigkeitsbericht unter anderem noch da rüber informiert, dass der TVM nun auch Mitglied in der Taxikommission ist. Des Weiteren konnte vom Verband eine Rahmenvereinbarung mit dem DMRZ abgeschlossen werden, die es den Mitgliedern kostengünstig ermöglicht, Krankenfahrten auf dem inzwischen vorgeschriebenen digitalen Wege selbst abzurechnen. Die Unternehmen müssen also keine eigene digitale FOTO: Q.pictures / pixelio 18 FEBRUAR / 2017 TAXI

TVM Florian Bachmann, geschäftsführender Vorstand des TVM. Signatur beantragen, sondern können über die Rahmenvereinbarung sehr unkompliziert selbst abrechnen. Beim Tagesordnungspunkt „Arbeitsschwerpunkte für 2017“ wurden vonseiten der Mitglieder einige Anregungen und Vorschläge gemacht, die insbesondere natürlich Praxisthemen betreffen. So soll sich der Vorstand des TVM künftig vermehrt um die Gestaltung der Standplätze in München kümmern, hier natürlich ganz besonders auch um die Anfahrtsmöglichkeiten während des Oktoberfestes. Weitere Themen, die 2017 verfolgt werden, sind einmal die Förderung und Hilfestellung bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen, auch in der Kommunikation mit den Behörden. Der TVM verfügt ja durch das Forschungsprojekt der letzten Jahre über einen großen Informationsstand, vielleicht gelingt ja doch bis zum Jahresende hier ein vorzeigbarer Fortschritt. Auch wenn das neue Eichgesetz derzeit ein wesentliches Hindernis darstellt. Weitere Themen werden Hilfestellungen bei dem Aus- und Aufbau der sogenannten Inklusionstaxis sein, die barrierefreien Zugänge auch im Taxibereich sind ein wichtiges Thema und nach unserer Ansicht auch ein großes offenes Geschäftsfeld. Gegen Ende der Veranstaltung fanden noch die Wahlen zum Vorstand statt, die den bisherigen Vorstand in seiner alten Besetzung bestätigten. Florian Bachmann, Gert Wohlgemuth, Mike Bedrich und Bernd Lange-Irschl werden also in neuer Frische im Jahr 2017 die Vorstandsarbeit fortsetzen, bereits jetzt sind schon die ersten Informationsveranstaltungen in Planung. fb KLEINE WORTE – GROSSE WIRKUNG Das KVR ist sehr geschickt beim Finden von Formulierungen, die – je nach Auslegung – den größtmöglichen Spielraum ermöglichen. So war das ja zum Beispiel bei den Stadtplänen. Die Frage drängte sich ja auf, wieso man sperriges und immer schwerer zu beschaffendes Kartenmaterial im Taxi mitführen musste, wenn man auf seinem Navi über viel aktuellere Daten verfügt. In diesem Fall wurde in der Verordnung einfach die Formulierung „in gedruckter Form“ weggelassen und schon waren Navigationsgeräte zulässig. Bei der Neufassung der Taxitarifordnung ist es da nicht anders. Konkret hier: In der TTO ist bei Paragraf 5, Abs. 1 nur das Wort „insbesondere“ hinzugefügt worden. Damit sind nicht mehr nur Krankenkassentarife genehmigungsfähig, sondern es könnten ohne zusätzlichen Eingriff in die Verordnung ein Behindertentarif oder auch das geplante Frauennachttaxi genehmigt werden. Das ist positiv zu bewerten, da Verkehre dieser Art für die Zukunft des Taxigewerbes von großer Bedeutung sein können. In der Taxiordnung ist die Hinweispflicht des Fahrers auf das im Fahrzeug geltende Rauchverbot gefallen, was ebenfalls zeitgemäß ist. Rauchverbote im öffentlichen Raum gibt es in ganz Europa und sie sollten sich auch bei Taxikunden herumgesprochen haben. Etwas nachdenklich stimmt allerdings eine Änderung im Paragraf 5, Absatz 4. Hier wird nun explizit darauf hingewiesen, dass Fahrer nun auch beim Ein- und Ausladen von „tariffreiem Gepäck“ behilflich sein müssen. Schon traurig, was man alles regeln muss … fb Florian Bachmann, geschäftsführender Vorstand des Taxiverbandes München (TVM). Als Ausbilder für angehende Taxifahrer und Taxiunternehmer kennt er die Taxitarifordnung und die Taxiordnung aus dem Effeff. Betriebs- und Verkehrsmedizinisches Untersuchungszentrum des BDF – Überbetrieblicher Dienst Dr. Hingerle GBR Alle Untersuchungen für Erwerb und Verlängerung von Führerscheinen zu besonders freundlichen und fairen Bedingungen und immer ohne Anmeldung. Am Brunnen 17, 85551 Kirchheim, Nähe Messe Riem Tel: 089/9036110 oder 089/9918801-0 oder 089/9033366 FOTO: Florian Bachmann Ärztliche Untersuchung und Augenuntersuchung (ohne Anmeldung): Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Mo und Do von 14:00 bis 18:30 Uhr Betriebsmedizinische Untersuchung / Reaktionstests (ohne Anmeldung): Montag bis Freitag von 8:00 bis 10:00 Uhr, Mo und Do von 14:00 bis 17:00 Uhr hingerle.indd 1 07.02.14 15:02 TAXI FEBRUAR / 2017 19

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