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Taxi Times München - Oktober 2017

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ISARFUNK TAXIZENTRALE

ISARFUNK TAXIZENTRALE NÄCHSTER HALT: ZIELVEREINBARUNG Die Bestrebungen, eine Taxiflotte zur flächendeckenden Bedienung von im Rollstuhl sitzenden Personen aufzubauen, gehen Schritt für Schritt voran. INKLUSION Unter Inklusion versteht man die völlige Einbeziehung gehandicapter Personen in die Gesellschaft. Taxis, in denen Fahrgäste im Rollstuhl sitzend befördert werden können, werden deshalb als Inklusionstaxis bezeichnet. Zu einer gelungen Inklusion gehören neben einer ausreichenden Anzahl geeigneter Taxis auch eine verlässliche Vermittlungslogistik und ein einfaches, automatisiertes Fahrtenabrechnungsverfahren. Kollegen, die sich am Projekt Inklusionstaxi für München beteiligen wollen, können unter horstwiegand@gmx.de Kontakt aufnehmen. Die Taxizentrale IsarFunk, der Taxiverband München (TVM), der Behindertenbeirat der Stadt München und der Sozialverband VDK haben in enger Abstimmung miteinander eine Zielvereinbarung an den Münchner Oberbürgermeister (OB) und die Stadträte formuliert. Es sollen Wege gefunden werden, wie eine ausreichende Zahl barrierefreier Taxis in München etabliert werden kann, so dass eine spontane Bestellung dieser Taxis innerhalb von 15 Minuten möglich ist. Der OB und die Stadträte dürften den Vorschlägen offen gegenüberstehen, würde man dadurch nationale Vereinbarungen leichter einhalten können. So hat beispielsweise der Gesetzgeber im Jahr 2002 eine Zielvereinbarung im § 5 des Behindertengleichstellungsgesetzes aufgenommen. Sie soll durch die Abschaffung von Barrieren helfen, die Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben auch in privatwirtschaftlich geführten Bereichen zu ermöglichen. Die (Ziel-)Vereinbarung stellt keine gerichtlich durchsetzbare Verordnung dar und setzt bewusst auf die Marktmechanismen, da mit einem Zugewinn durch die Einbeziehung des neuen Kundenkreises gerechnet werden kann. BARRIEREFREIHEIT IM ÖPNV BIS 2022 Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes aus dem Jahr 2013 wurde die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis zum Jahr 2022 festgesetzt. Dies betrifft die liniengebundenen Verkehre, die größtenteils öffentlich Taxi ist Teil des ÖPNV und sollte somit auch seinen Teil zum Behindertengleichstellungsgesetz beitragen. finanziert werden. Der öffentliche Taxiverkehr ist dort nur einbezogen, wenn er diese Linien ergänzt, ersetzt oder verdichtet. Als originärer Gelegenheitsverkehr wird er dadurch nicht gesetzlich verpflichtet, barrierefreie Taxis vorzuhalten, und erhält keine öffentlichen Mittel. Das Taxigewerbe jedoch ist motiviert, Menschen mit Behinderung gleichermaßen zu befördern, und möchte eine wirtschaftlich vertretbare Regelung treffen, um die Mehrkosten für die barrierefreie Gestaltung der Taxifahrzeuge nachhaltig zu refinanzieren. Wir werden über die nächsten Schritte und die weiteren Gespräche mit der Politik über Taxi Times informieren. Horst Wiegand, Inklusionsbeauftragter der Taxizentrale IsarFunk FOTO: Taxi Times 18 OKTOBER / 2017 TAXI

FLUGHAFEN INFORMATION Der neue Taxi-Großspeicher befindet sich an der Wartungsallee von Westen kommend südlich des Zubringers. UMZUG NACH PLAN Die Umbauarbeiten am Münchner Flughafen betreffen auch das Taxigewerbe. Nachdem der Umzug vom Agip reibungslos geklappt hat, ist nächstes Jahr der T1-Speicher dran. GRAFIK: Flughafen München Für einige Taxikolleginnen und Kollegen ging Anfang April eine Ära zu Ende: Nach knapp einem Vierteljahrhundert verschwand der Taxispeicher an der Agip-Tankstelle, Flughafenfahrern kurz als „der Agip“ bekannt. Dabei klappte der Umzug reibungslos und pünktlich, so dass der Interims-Stand auf der Baustelleneinrichtungsfläche Ost neben dem General Aviation Terminal nach Plan bezogen werden konnte. Voraussichtlich im Frühjahr 2018 ist der Taxispeicher am Terminal 1 dran. Das Terminal 1 am Flughafen München soll um einen zusätzlichen Flugsteig erweitert werden und einen zentralen Gebäudekomplex erhalten. Für die weggefallene Taxi-Reserve wird rechtzeitig neben dem „neuen Agip“ am GAT bis zur Eröffnung des neuen Taxispeichers ein Ersatzspeicher bereitgestellt. Dieser neue Taxigroßspeicher für 350 Fahrzeuge ist an der Wartungsallee gegenüber der Lufthansa-Technik vorgesehen und wird über genügend Aufenthaltsräume und Gastronomie sowie über Freizeitmöglichkeiten wie Schach oder Tischtennis verfügen, um den Kolleginnen und Kollegen die Wartzeiten so angenehm wie möglich zu gestalten. STROM-AUFLADUNG FÜR E-TAXIS IM GROSSSPEICHER Derzeit wird geprüft, inwieweit man das Thema Elektromobilität in die Neubaupläne integrieren kann. In der Diskussion sind dabei Schnellladesäulen und eine Bypass-Spur für Taxis. Zwar verfügt der Flughafen München mit acht Schnellladesäulen über den derzeit größten Schnellladestandort für Elektrofahrzeuge in Deutschland, dieser ist aber nicht frei zugänglich. Innerhalb des Münchner Airports gibt es zwar 36 weitere, „langsamere“ Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, die für jedermann zugänglich sind, diese sind aber für Taxis in der Warteschlange ungeeignet, da sie sich erst nach dem Aufladen wieder einreihen können. Ungeachtet der noch ausstehenden Konzeption der Elektromobilität am Flughafen ist jedoch alles im Plan. Die Flughafen München GmbH, FMG, wird zusammen mit der Taxizentrale IsarFunk, die das Taximanagement am MUC betreibt, alles unternehmen, um die leider unvermeidbaren Umzüge so reibungslos wie möglich zu gestalten. „Da das beim Umzug des ehemaligen Agip-Speichers störungsfrei funktioniert hat, sehen wir keine Schwierigkeiten bei den anstehenden Umzügen“, sagt Tom Lorenz, Koordinator im Team Mietwagen- und Verkehrsunternehmen der Flughafen München GmbH. „Sowohl, was die Verlagerung der T1-Reserve betrifft, als auch den endgültigen Bezug des Großspeichers an der Wartungsallee.“ khm ER -TAX GmbH Taxameterdienst & Taxi-Ausrüstung Frankfurter Ring 97 · 80807 München Telefon 089 30748047 Ihr Ansprechpartner: Günther Kurrer (GF) kontakt@er-tax.de • Spiegeltaxameter • Taxi-Dachzeichen • Cey-System • Sprechfunkgeräte • Datenfunk-Systeme • Taxi-Notalarmanlagen • Quittungsdrucker • Lichtschranken-/Sitzüberwachung • Konformitätsbewertung ER-TAX – für Ihren Erfolg TAXI OKTOBER / 2017 19

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