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wd | Sommer 2020

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BUSINESS Die Pandemie

BUSINESS Die Pandemie erfordert Überblick und das Lesen von Kleingedrucktem Im Gespräch mit AMBA-Versicherungsmakler Daniel Moser Selten hat etwas flächendeckend auch die Versicherungsbranche so stark tangiert, wie das neue Coronavirus. Die Auswirkungen sind spürbar, Informationslagen ändern sich quasi stündlich und die ersten Versicherer fragen ganz bewusst nach speziellen Infektionen. Wir sprachen mit dem Allgäuer Versicherungsmakler Daniel Moser von AMBA Versicherungen über die aktuellsten Entwicklungen am Markt. Herr Moser, Sie sind seit Beginn der Corona- Pandemie mit Sicherheit gerade im Bereich Unternehmensversicherungen stark gefordert. Auf welche Versicherungen kommt es jetzt an? Daniel Moser: "Gerade als unabhängiger Versicherungsmakler ist es aktuell im Sinne meiner Kunden wichtig, den Überblick zu behalten und hier und da auch etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Die Pandemie erfordert Überblick und das Lesen von Kleingedrucktem. Es kommt wie selten zuvor auf individuell gut zusammengestellte Versicherungspakete und vor allem auch auf Versicherungsbedingungen an. Zentral sind Betriebsschließungsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung." Was ist hier wichtig zwischen Betriebsschließung und -unterbrechung zu unterscheiden? Daniel Moser: "Die Betriebsunterbrechung ist immer an den Eintritt eines Sachschadens gebunden. Wenn also beispielsweise aufgrund eines Feuers oder Wasserschadens der Betrieb unterbrochen werden muss, greift auch die Betriebsunterbrechungsversicherung. Im Falle der Corona-Pandemie ist dies aber nicht der Fall. Mit der Betriebsschließungsversicherung haben Sie dagegen die Möglichkeit, Ihren Betrieb vor den finanziellen Folgen zu schützen, wenn eine behördliche Schließung nach dem Infektionsschutzgesetz – beispielsweise wie jetzt im Zuge von Corona - notwendig wird." Im Moment des Shutdowns stellte die Betriebsschließungsversicherung also eine der wichtigsten Absicherungen für einige betroffene Unternehmen dar? Daniel Moser: "Auf alle Fälle. Allerdings bedeutet Betriebsschließungsversicherung nicht gleich Betriebsschließungsversicherung. Dadurch, dass im Falle von Corona die Betriebsschließung von Bund bzw. Land angeordnet wurde, ergeben sich natürlich ganz spezielle Fragen. Ich habe mich bereits von Anfang an mit dieser Thematik beschäftigt und eine Vielzahl von Quellen genutzt, um Informationen zusammenzutragen. Wichtig zu wissen ist, dass spezielle Vorkommnisse, wie beispielsweise der Ausbruch der Corona-Pandemie, nicht automatisch in einer Betriebsschließungsversicherung abgedeckt sind. Hier hängt es sehr stark von den Bedingungen der Versicherer ab. Selbst die Gesellschaften haben mehrere, unterschiedliche Tarifbedingungen, unter welchen sie die Versicherungsnehmer dann führen." Wobei man dann grundsätzlich auch unterscheiden müsste. Epidemie – Pandemie? Daniel Moser: "Ja. Eine klassische Epidemie wäre die jährliche Grippewelle. Wenn eine Infektionskrankheit in einem Land zur Massenerkrankung wird, ist von einer Epidemie die Rede. Eine weltweite Epidemie – wie jetzt die Erkrankungen mit dem neu- 124

artigen Coronavirus – wird zur Pandemie erklärt. Epidemien werden wie auch bisher in den Versicherungsbestimmungen mit eingeschlossen sein. Die aktuelle Pandemie zeigt sich ja sehr dynamisch und ausufernd, das werden die Versicherungsgesellschaften versuchen durch Ausschluss künftig zu verhindern. Für die Zukunft wird es darauf hinauslaufen, dass die Versicherungen höchstwahrscheinlich Pandemien ausschließen werden." Welchen Tipp haben Sie für aktuelle Versicherungsnehmer? Daniel Moser: "Wenn noch keine Leistung der Versicherungsgesellschaft erfolgt ist – sprich: Sie haben einen Schaden gemeldet, dieser wurde aber noch nicht bezahlt bzw. ist noch nicht geprüft – rate ich, die Angelegenheit von einem unabhängigen Anwalt prüfen zu lassen. Ich habe hierfür aus meinem Expertennetzwerk Spezialanwälte, welche die Versicherungbedingungen meiner Kunden einer kostenfreien Erstüberprüfung unterziehen. Eine Betriebsschließung sollte zudem auch der bestehenden Betriebsinhaltsversicherung gemeldet werden, da sich hieraus eine Gefahrenerhöhung ergibt." Welchen Tipp haben Sie für interessierte Gastronomen / Hoteliers? Daniel Moser: "Es gab bisher ein paar Gesellschaften (meines Wissens drei ), die den Betriebsschließungsschaden aufgrund Corona bezahlt haben. Allerdings werden dort die Bedingungen gerade komplett überarbeitet und es kommt nach aktuellem Stand nur noch eine Gesellschaft in Frage, die den aktuell eingetretenen oder ähnliche, künftige Fälle vernünftig versichert. Als Fachmann weiß ich, auf welche Bedingungen konkret geachtet werden muss. Es sollten konkret die Paragraphen 6 und 7 des Infektionsschutzgesetz aufgeführt sein und keine Aufzählung von Krankheiten erfolgen, welche der Versicherung ja dann wieder eine Hintertür offen lassen. Im gewerblichen Bereich ist der Preis der Versicherung dann auch sekundär, entscheidend sind die Leistungen. Übrigens sind Gastronomen, die aktuell bereits einem Vergleich mit ihrem Versicherer zugestimmt haben, leider künftig außen vor. Für interne und externe Fälle, welche auf Corona zurückzuführen sind, gilt das gleiche. Ich biete all meinen Kunden und auch Interessenten an, diese Sachen zu prüfen. Es geht dabei ja nicht nur um die Betriebsschließung, auch die Beriebshaftpflicht, Betriebsinhaltsversicherung oder Gebäudeversicherungen gehören in diesem Zuge geprüft. Ebenso sollte über einen Rechtsschutz mit Vertragsrechtsschutz nachgedacht werden, um im Schadensfall eine Möglichkeit zu haben, vor Gericht zu gehen." Kommen wir mit der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu einer weiteren, wichtigen Police für Unternehmer. Was ist hier zu beachten? Daniel Moser: "Zunächst ist die BU für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen eine bedeutende Absicherung. Der erste BU-Versicherer fragt bereits vor Abschluss im Fragebogen nach Corona-Infektionen. Das ist an sich nichts Verwerfliches, allerdings müsste natürlich anstatt nach dem Allgemeinbegriff der Coronaviren-Familie eher nach SARS-CoV2 – also dem neuen Coronavirus, der uns alle in Aufruhr versetzt hat – gefragt werden. Das führt dazu dem Versicherer zu unterstellen, dass durch die Abfrage eine Ablehnung des Versicherungsverhältnisses zu erzielen versucht wird." Wir sind Experten für Nachlassbearbeitung! Testen Sie unseren kompetenten Laborservice! Wir bieten Ihnen aufklärende Informationsgespräche in diskreter Atmosphäre an, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt sind. Vereinbaren Sie einen individuellen Termin. Telefonische Vorabinformation über unsere Serviceleistungen, wir beraten Sie gerne. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ihr Fachbetrieb für Edelmetalle und Dental-Legierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterte Labortechnik zur detaillierten Bestimmung von Edelmetall-Legierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EMPFEHLUNG IST UNSERE BESTE WERBUNG! Ladengeschäft Kronenstraße SPECHT EDELMETALLE IHR VERTRAUENSVOLLER PARTNER Beratungsbüro Klostersteige nach Terminvereinbarung Kronenstraße 33 87435 Kempten Telefon: 0831 – 94114 www.specht-edelmetalle.de BITTE BEACHTEN SIE UNSERE NEUEN ÖFFNUNGSZEITEN: Mo, Di u. Fr: 10-12.30 Uhr und 14-17.30 Uhr Mittwoch- und Donnerstagnachmittag: geschlossen