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voss.doc<br />
DER FLIEGERÄRZTLICHE AUSSCHUSS FÜR LUFTFAHRTPERSONAL<br />
DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR VERKEHR<br />
(FA DES BMVBW)<br />
Vorsitzender: Dr.med. J.Wurster, LBA<br />
HAT IM FALL:<br />
V, geb. 1946 FA (Aktenzeichen)<br />
UNTER MITWIRKUNG VON:<br />
Herrn Dr. med. R. Schwartz in Hamburg<br />
FOLGENDE ENTSCHEIDUNG GETROFFEN:<br />
Herr V. ist fliegertauglich Klasse I.<br />
Auflagen:<br />
1. Fachophthalmologische Kontrolluntersuchungen inklusive Tonometrie, Spaltlampenuntersuchung,<br />
Funduskopie und regelmäßiger Refraktions- und<br />
Visusbestimmung zusätzlich zu jeder fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung<br />
alle 12 Monate.<br />
2. Vorlage sämtlicher fliegerärztlicher- sowie fachophthalmologischer Kontrollbefunde<br />
beim Fachbereich Flugmedizin des Luftfahrt-Bundesamtes.<br />
3. Optimal korregierende Sehhilfe ist zu tragen und ebensolche Ersatzsehhilfe<br />
mitzuführen.<br />
AM<br />
xx.xx.2002
BEGRÜNDUNG:<br />
Herr V. ist Inhaber einer ATPL seit 1966. Die Gesamtflugerfahrung wird mit 18.700 Stunden<br />
nachgewiesen. Richtlinienkonform wurde Herr V. am xx.xx. 2002 durch die fliegerärztliche<br />
Untersuchungsstelle der XY-Gesellschaft, Dr. Z. in A für fliegeruntauglich Klasse I bis III befunden.<br />
Über die Lizenzabteilung im Luftfahrt-Bundesamt stellte Herr V. am xx.xx.2002 einen Überprüfungsantrag<br />
dieses Untauglichkeitsurteils durch den Fliegerärztlichen Ausschuss.<br />
Diagnosen:<br />
• Katarakta senilis bds. mit Zustand nach Katerakt-Op. rechts (xx/220 ), links yy/2001), ICD-10<br />
H_25.9;<br />
• Hyperopie links;<br />
• Presbyopie<br />
Schon im Juni des Jahres 2001 unterzog sich Herr V. bei Katarakta sensilis beidseits einer Katarakt-<br />
Op. am rechten Auge. Zum damaligen Zeitpunkt hat sich der Fliegerärztliche Ausschuss mit seiner<br />
Problematik befasst und im Monat xxi des Jahres 2001 eine Empfehlung für eine flugmedizinische<br />
Sondergenehmigung unter Auflagen erlassen. Im Monat yy des Jahres 2001 hat sich Herr V. nunmehr<br />
auch einer Katarakt-Op. am kontralateralen Auge unterzogen.<br />
In der gutachterlichen Untersuchung im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf im Monatxx des<br />
Jahres 2002 konnte nunmehr beidseits eine reizfreie Pseudophakie dokumentiert werden. Beide<br />
implantierte Linsen stellten sich stabil und in korrekter Lage dar. Der Visus betrug rechtsseitig ohne<br />
Korrektur 1,2, linksseitig 0,8 wobei eine hyperope Korrektur von einer Dioptrie den maximal<br />
erreichbaren Visus auf 1,2 verbessern konnte. Zusätzlich zu diesem Refraktionsfehler linksseitig weist<br />
Herr V. eine Presbyopie beidseits mit einer Korrekturnotwendigkeit rechts von +2,5, links von +3,5<br />
Dioptrien auf. Der sonstige fachophthalmologische Befund stellte sich regelrecht dar, auch die<br />
Bestimmung des Augeninnerdruckes erbrachte bei der gutachterlichen Untersuchung normale Werte.<br />
In der postoperativen Phase im Juni des Jahres 2001 konnte an dem damals operierten rechten Auge<br />
eine intraokuläre Hypertension festgestellt werden.<br />
In der Synopsis aller Befunde erscheint es vertretbar, Herrn V. die Fliegertauglichkeit I unter Auflagen<br />
erneut zuzuerkennen, jedoch sollte in den fachopthalmologischen Kontrolluntersuchungen, insbesondere<br />
auf eine sich möglicherweise entwickelnde Nachstarbildung, geachtet werden.<br />
voss.doc<br />
Fliegerärztlicher Ausschuss des BMV<br />
i.V. Dr.med. A.Kirklies