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voss.doc<br />

DER FLIEGERÄRZTLICHE AUSSCHUSS FÜR LUFTFAHRTPERSONAL<br />

DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR VERKEHR<br />

(FA DES BMVBW)<br />

Vorsitzender: Dr.med. J.Wurster, LBA<br />

HAT IM FALL:<br />

V, geb. 1946 FA (Aktenzeichen)<br />

UNTER MITWIRKUNG VON:<br />

Herrn Dr. med. R. Schwartz in Hamburg<br />

FOLGENDE ENTSCHEIDUNG GETROFFEN:<br />

Herr V. ist fliegertauglich Klasse I.<br />

Auflagen:<br />

1. Fachophthalmologische Kontrolluntersuchungen inklusive Tonometrie, Spaltlampenuntersuchung,<br />

Funduskopie und regelmäßiger Refraktions- und<br />

Visusbestimmung zusätzlich zu jeder fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung<br />

alle 12 Monate.<br />

2. Vorlage sämtlicher fliegerärztlicher- sowie fachophthalmologischer Kontrollbefunde<br />

beim Fachbereich Flugmedizin des Luftfahrt-Bundesamtes.<br />

3. Optimal korregierende Sehhilfe ist zu tragen und ebensolche Ersatzsehhilfe<br />

mitzuführen.<br />

AM<br />

xx.xx.2002


BEGRÜNDUNG:<br />

Herr V. ist Inhaber einer ATPL seit 1966. Die Gesamtflugerfahrung wird mit 18.700 Stunden<br />

nachgewiesen. Richtlinienkonform wurde Herr V. am xx.xx. 2002 durch die fliegerärztliche<br />

Untersuchungsstelle der XY-Gesellschaft, Dr. Z. in A für fliegeruntauglich Klasse I bis III befunden.<br />

Über die Lizenzabteilung im Luftfahrt-Bundesamt stellte Herr V. am xx.xx.2002 einen Überprüfungsantrag<br />

dieses Untauglichkeitsurteils durch den Fliegerärztlichen Ausschuss.<br />

Diagnosen:<br />

• Katarakta senilis bds. mit Zustand nach Katerakt-Op. rechts (xx/220 ), links yy/2001), ICD-10<br />

H_25.9;<br />

• Hyperopie links;<br />

• Presbyopie<br />

Schon im Juni des Jahres 2001 unterzog sich Herr V. bei Katarakta sensilis beidseits einer Katarakt-<br />

Op. am rechten Auge. Zum damaligen Zeitpunkt hat sich der Fliegerärztliche Ausschuss mit seiner<br />

Problematik befasst und im Monat xxi des Jahres 2001 eine Empfehlung für eine flugmedizinische<br />

Sondergenehmigung unter Auflagen erlassen. Im Monat yy des Jahres 2001 hat sich Herr V. nunmehr<br />

auch einer Katarakt-Op. am kontralateralen Auge unterzogen.<br />

In der gutachterlichen Untersuchung im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf im Monatxx des<br />

Jahres 2002 konnte nunmehr beidseits eine reizfreie Pseudophakie dokumentiert werden. Beide<br />

implantierte Linsen stellten sich stabil und in korrekter Lage dar. Der Visus betrug rechtsseitig ohne<br />

Korrektur 1,2, linksseitig 0,8 wobei eine hyperope Korrektur von einer Dioptrie den maximal<br />

erreichbaren Visus auf 1,2 verbessern konnte. Zusätzlich zu diesem Refraktionsfehler linksseitig weist<br />

Herr V. eine Presbyopie beidseits mit einer Korrekturnotwendigkeit rechts von +2,5, links von +3,5<br />

Dioptrien auf. Der sonstige fachophthalmologische Befund stellte sich regelrecht dar, auch die<br />

Bestimmung des Augeninnerdruckes erbrachte bei der gutachterlichen Untersuchung normale Werte.<br />

In der postoperativen Phase im Juni des Jahres 2001 konnte an dem damals operierten rechten Auge<br />

eine intraokuläre Hypertension festgestellt werden.<br />

In der Synopsis aller Befunde erscheint es vertretbar, Herrn V. die Fliegertauglichkeit I unter Auflagen<br />

erneut zuzuerkennen, jedoch sollte in den fachopthalmologischen Kontrolluntersuchungen, insbesondere<br />

auf eine sich möglicherweise entwickelnde Nachstarbildung, geachtet werden.<br />

voss.doc<br />

Fliegerärztlicher Ausschuss des BMV<br />

i.V. Dr.med. A.Kirklies

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