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Gefahrgut sicher transportieren - GBG 17.2 - LSV

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00 16<br />

Frau /Herr:<br />

Unterweisungsnachweis<br />

für alle Personen des Unternehmens, die an <strong>Gefahrgut</strong>transporten<br />

unter freigestellten Bedingungen im Rahmen der:<br />

„1000-Punkte-Regel“ nach Kap. 1.1.3.6 ADR beteiligt sind.<br />

erwarb am: . . 201 Dauer:<br />

Kenntnisse über:<br />

Einschlägige Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln für den<br />

Umgang mit Gefahrstoffen bzw. <strong>Gefahrgut</strong> (z.B. R-/S-Sätze),<br />

<strong>Gefahrgut</strong>klassen nach ADR (z.B. Klasse 3 = entzündbare<br />

Flüssigkeiten),<br />

Art, Beschaffenheit und Kennzeichnung zugelassener Behälter,<br />

Bezettelung (z.B. Gefahrzettel Nr. 3 „Flammsymbol” + UN-Nummer),<br />

Kennzeichen umweltgefährdender Stoffe (Fisch und Baum),<br />

2-kg-Feuerlöscher zur Bekämpfung von Entstehungsbränden,<br />

Ladungs<strong>sicher</strong>ung,<br />

Abwehr äußerer Gefahren (z.B. Diebstahl oder Missbrauch durch<br />

Dritte),<br />

Verantwortung für ihren/seinen Arbeits- und Tätigkeitsbereich,<br />

Verzicht auf das ADR-Beförderungspapier nach GGAV Nr. 18 S<br />

(S=Straße) in Deutschland,<br />

Mengenbegrenzungen und Höchstmengen,<br />

Kontrolle der Fahrzeuge auf Sicherheit und Vollständigkeit der<br />

Ausrüstung,<br />

Erste-Hilfe-Maßnahmen, Körperschutzmittel nach Herstellerangaben<br />

im Sicherheitsdatenblatt.<br />

Unternehmer/<strong>Gefahrgut</strong>beauftragter Beteiligte Person (z.B. Fahrer, Vorarbeiter)

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