Kleingartenverein „Herrenhorst 1988“ - KGV-Herrenhorst1988e.V.
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4. Natur-, Umwelt und Pflanzenschutz<br />
4.1 Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege sind bei der Nutzung und Bewirtschaftung des<br />
Kleingartens zu berücksichtigen.<br />
4.2 Bei der Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen sind nur<br />
nützlings- und bienenschonende Mittel zu verwenden.<br />
4.3 Chemische Mittel sind nur im äußersten Notfall einzusetzen. Bei der<br />
Anwendung von Giftmitteln sind im Interesse der Förderung und zum<br />
Schutze der Bienen-haltung die notwendigen Schutzmaßnahmen,<br />
Anwendungsvorschriften des Herstellers und Umweltbestimmungen<br />
genauestens einzuhalten.<br />
Die Anwendung von Herbiziden (Unkrautbekämpfungsmitteln) sowie<br />
sonstigen Pflanzenschutzmitteln im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes,<br />
die nach der Gefahrenordnung als sehr giftig oder giftig eingestuft sind<br />
oder eine Wasserschutz-gebietsauflage haben, ist verboten.<br />
Ausnahmen sind an Auflagen des Pflanzenschutzdienstes des Kreises<br />
Märkisch-Oderland gebunden.<br />
Pflanzenschutzmittel, die nicht in den Bereich sehr giftig fallen, sind<br />
nur entsprechend der Anwendungshinweise der Hersteller und nach<br />
Beratung mit dem Pflanzenschutzbeauftragten des Haupt- und<br />
Nebenpächters einzusetzen.<br />
4.4 Die, von den zuständigen Behörden empfohlenen Maßnahmen zur<br />
Schädlingsbekämpfung und zur Erlangung eines gesunden Erntegutes<br />
sind genauestens zu befolgen.<br />
4.5 Aufforderungen des Verpächters, kranke und absterbende Bestände<br />
sowie Unkräuter zu entfernen, sind unverzüglich auszuführen.<br />
4.6 Der Gebrauch von chemischen Unkrautvernichtungsmitteln sowie das<br />
Abbrennen von Wegränder und anderen Flächen in Kleingartenanlagen<br />
und Kleingärten ist verboten.<br />
4.7 Es ist ausreichende Vorsorge zu treffen, dass das Grundwasser durch<br />
Abwässer und andere Stoffe nicht verunreinigt werden kann.<br />
4.8 Die Pächter schaffen in den Kleingärten Nistgelegenheiten sowie<br />
Futter- und Tränkeplätze für Vögel.<br />
4.9 Während der Brutzeit der Vögel hat der Schnitt von Hecken und<br />
Sträuchern zu unterbleiben.<br />
5. Wege- und Gemeinschaftsanlagen<br />
5.1 Haupt-, Neben-, Zuwege und Einfahrten sind von allen Hindernissen<br />
freizuhalten.<br />
5.2 Die Haupt- und Nebenwege der Kleingartenanlage sind von den<br />
Pächtern der jeweils angrenzenden Kleingärten in gutem Zustand zu<br />
versetzen und zu halten.<br />
Das Gelände und die Wegränder, die unmittelbar an die Umzäunung der<br />
Kleingartenanlage grenzen, sind durch die Pächter der anliegenden<br />
Kleingärten zu pflegen und sauber zu halten.