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Kleingartenverein „Herrenhorst 1988“ - KGV-Herrenhorst1988e.V.

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4. Natur-, Umwelt und Pflanzenschutz<br />

4.1 Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege sind bei der Nutzung und Bewirtschaftung des<br />

Kleingartens zu berücksichtigen.<br />

4.2 Bei der Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen sind nur<br />

nützlings- und bienenschonende Mittel zu verwenden.<br />

4.3 Chemische Mittel sind nur im äußersten Notfall einzusetzen. Bei der<br />

Anwendung von Giftmitteln sind im Interesse der Förderung und zum<br />

Schutze der Bienen-haltung die notwendigen Schutzmaßnahmen,<br />

Anwendungsvorschriften des Herstellers und Umweltbestimmungen<br />

genauestens einzuhalten.<br />

Die Anwendung von Herbiziden (Unkrautbekämpfungsmitteln) sowie<br />

sonstigen Pflanzenschutzmitteln im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes,<br />

die nach der Gefahrenordnung als sehr giftig oder giftig eingestuft sind<br />

oder eine Wasserschutz-gebietsauflage haben, ist verboten.<br />

Ausnahmen sind an Auflagen des Pflanzenschutzdienstes des Kreises<br />

Märkisch-Oderland gebunden.<br />

Pflanzenschutzmittel, die nicht in den Bereich sehr giftig fallen, sind<br />

nur entsprechend der Anwendungshinweise der Hersteller und nach<br />

Beratung mit dem Pflanzenschutzbeauftragten des Haupt- und<br />

Nebenpächters einzusetzen.<br />

4.4 Die, von den zuständigen Behörden empfohlenen Maßnahmen zur<br />

Schädlingsbekämpfung und zur Erlangung eines gesunden Erntegutes<br />

sind genauestens zu befolgen.<br />

4.5 Aufforderungen des Verpächters, kranke und absterbende Bestände<br />

sowie Unkräuter zu entfernen, sind unverzüglich auszuführen.<br />

4.6 Der Gebrauch von chemischen Unkrautvernichtungsmitteln sowie das<br />

Abbrennen von Wegränder und anderen Flächen in Kleingartenanlagen<br />

und Kleingärten ist verboten.<br />

4.7 Es ist ausreichende Vorsorge zu treffen, dass das Grundwasser durch<br />

Abwässer und andere Stoffe nicht verunreinigt werden kann.<br />

4.8 Die Pächter schaffen in den Kleingärten Nistgelegenheiten sowie<br />

Futter- und Tränkeplätze für Vögel.<br />

4.9 Während der Brutzeit der Vögel hat der Schnitt von Hecken und<br />

Sträuchern zu unterbleiben.<br />

5. Wege- und Gemeinschaftsanlagen<br />

5.1 Haupt-, Neben-, Zuwege und Einfahrten sind von allen Hindernissen<br />

freizuhalten.<br />

5.2 Die Haupt- und Nebenwege der Kleingartenanlage sind von den<br />

Pächtern der jeweils angrenzenden Kleingärten in gutem Zustand zu<br />

versetzen und zu halten.<br />

Das Gelände und die Wegränder, die unmittelbar an die Umzäunung der<br />

Kleingartenanlage grenzen, sind durch die Pächter der anliegenden<br />

Kleingärten zu pflegen und sauber zu halten.

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