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Kleingartenverein „Herrenhorst 1988“ - KGV-Herrenhorst1988e.V.

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8. Verstöße<br />

Verstöße gegen die Gartenordnung, die nach schriftlicher Aufforderung<br />

und einer angemessenen Frist nicht behoben sind, werden auf Kosten<br />

des Pächters durch den Verpächter beseitigt oder können wegen<br />

vertragswidrigen Verhaltens des Pächters zu einer Kündigung des<br />

Pachtvertrages führen.<br />

9. Hausrecht, Aufsicht und Verwaltung<br />

9.1 Der Vorstand des <strong>Kleingartenverein</strong>s sowie dessen Beauftragte sind<br />

berechtigt, den Kleingarten und die darauf befindlichen Anlagen zwecks<br />

Überprüfung der Einhaltung der Pachtbestimmungen durch den Pächter<br />

im Beisein des Pächters zu besichtigen.<br />

9.2 Bei Havarien oder drohenden Gefahren für andere Personen und Sachen<br />

ist das Betreten der Kleingärten ohne Abstimmung mit dem Pächter<br />

durch obengenannte Personen zulässig.<br />

9.3 Bei Feststellung rechtswidriger Bebauung oder sonstiger rechtswidriger<br />

Nutzung des Kleingartens oder der im Kleingarten befindlichen<br />

gemeinsamen Versorgungsanlagen für Wasser, Abwasser und<br />

Elektroenergie ist der Pächter zur unverzüglichen Wiederherstellung<br />

des ordnungsgemäßen Zustandes auf seine Kosten verpflichtet.<br />

9.4 Der Verpächter ist berechtigt, Familienangehörige und Besuchern des<br />

Pächters, die trotz Abmahnung gegen die Gartenordnung oder die guten<br />

Sitten verstoßen, das Betreten der Kleingartenanlage zu untersagen.<br />

10. Schlussbestimmung<br />

Die Gartenordnung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung<br />

19.03.2005<br />

durch die Mitgliederversammlung des <strong>Kleingartenverein</strong>s <strong>„Herrenhorst</strong><br />

<strong>1988“</strong> e.V. in Kraft und ist damit Bestandteil der bestehenden Kleingartennutzungsverträge<br />

bzw. der erneuerten oder neuen Kleingartenpachtverträge.<br />

Die Gartenordnung vom 03.09.1994 und der Änderung vom 20.04.1996<br />

tritt außer Kraft.

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