Exposé Dr. Friedrich-Hecker-Straße
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<strong>Exposé</strong><br />
Baugrundstück <strong>Dr</strong>. <strong>Friedrich</strong>-<strong>Hecker</strong>-<strong>Straße</strong> 28<br />
Rastatt Kernstadt<br />
Ansprechpartner<br />
Kundenbereich Grundstücksverkehr<br />
Herrenstraße 15<br />
76437 Rastatt<br />
Tel. 0 72 22 / 972-3325 oder 972-3300<br />
Fax 0 72 22 / 972-3099<br />
E-Mail: grundstuecksverkehr@rastatt.de
1. Lage<br />
Die Stadt Rastatt bietet in der Kernstadt, im Stadtteil Rheinau-Nord, in der<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Friedrich</strong>-<strong>Hecker</strong>-<strong>Straße</strong> 28 das unbebaute Wohngrundstück Flst Nr. 8061<br />
mit einer Größe von 845 m² gegen Gebot zum Verkauf an.<br />
Das Wohngrundstück wird zusammen mit dem unbebauten Garagengrundstück<br />
Flst. Nr. 8065/1 mit 18 m² und 1/13 Miteigentumsanteil an dem Grundstück<br />
Flst. Nr. 8054, dem Zufahrtsweg zur Garage, verkauft.<br />
Die genannten Grundstücke bzw. der Miteigentumsanteil sind nach der II. und<br />
III. Abteilung des Grundbuchs lastenfrei.<br />
2. Lageplan<br />
1
3. Bebauung<br />
Die Grundstücke Flst. Nr. 8061, 8065/1 und 8054 der Gemarkung Rastatt be-<br />
finden sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans "Rheinau-<br />
Nord", aufgestellt im Jahr 1976 und zuletzt geändert durch die 6. Änderung am<br />
20. Dezember 2003. Für die v.g. Grundstücke sind die Festsetzungen der 1.<br />
Änderung (Rechtskraft am 25. Oktober 1985) und der 5. Änderung (Rechtskraft<br />
am 06. November 1998) des Bebauungsplanes "Rheinau-Nord" maßgeblich.<br />
Das Wohnbaugrundstück Flst. Nr. 8061 hat eine Größe von 845 m² und befin-<br />
det sich in einem reinen Wohngebiet WR. Es kann mit einem eingeschossigen<br />
Gebäude mit Flachdach bebaut werden. Festgesetzt sind eine geschlossene<br />
Bauweise mit einseitigem Grenzabstand und eine Geschossflächenzahl von<br />
0,3.<br />
Das Grundstück Flst. Nr. 8065/1 hat eine Größe von 18 m² und ist zum Bau ei-<br />
ner Garage mit Flachdach bestimmt.<br />
Die weiteren planungsrechtlichen Bestimmungen können der 1. und der 5. Ände-<br />
rung des Bebauungsplans „Rheinau-Nord“, die ebenfalls auf der Homepage der<br />
Stadt Rastatt verfügbar sind, entnommen werden.<br />
Der Kaufpreis für das Wohngrundstück, das Garagengrundstück sowie den Mit-<br />
eigentumsanteil an dem Zufahrtsgrundstück richtet sich nach Gebot.<br />
4. Hinweise<br />
Die Grundstücke werden verkauft, wie sie stehen und liegen. Der Verkauf der<br />
Grundstücke erfolgt unter Ausschluss der Haftung für jegliche Sach- und Rechts-<br />
mängel.
Die im Zusammenhang mit dem Erwerb der o.a. Grundstücke anfallenden<br />
Notariats- und Grundbuchgebühren sowie die entstehende Grunderwerbsteuer<br />
sind vom Käufer zu tragen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser<br />
Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten<br />
handelt, die nicht den Bedingungen nach VOL/VOB unterliegt.<br />
Die Stadt Rastatt behält sich die volle Entscheidungsfreiheit darüber vor, ob, an<br />
wen und zu welchen Bedingungen sie die Grundstücke veräußert. Die Stadt Ras-<br />
tatt ist nicht verpflichtet, dem höchsten Gebot den Zuschlag zu erteilen. Die end-<br />
gültige Vergabe der Grundstücke ist den städtischen Gremien vorbehalten.<br />
5. Ihre Bewerbung<br />
Haben Sie Interesse?<br />
Richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung an:<br />
Stadt Rastatt<br />
Fachbereich Finanzwirtschaft<br />
Kundenbereich Grundstücksverkehr<br />
Herrenstraße 15<br />
76437 Rastatt<br />
Weitere Auskünfte können beim Kundenbereich Grundstücksverkehr,<br />
Herrn Jürgen Kreiser unter der Telefonnummer 07222/972-3325 oder<br />
Herrn Hermann Werni unter der Telefonnummer 07222/972-3300,<br />
per E-Mail (grundstuecksverkehr@rastatt.de) oder im Rathaus Herrenstraße 15<br />
eingeholt werden.<br />
Für planungsrechtliche Auskünfte steht Ihnen der Kundenbereich Stadtplanung,<br />
Frau Sandra Hentze unter der Telefonnummer 07222/972-4100 oder<br />
per E-Mail (stadtplanung@rastatt.de) zur Verfügung.