Jagdzeiten in Baden-Württemberg als PDF [91.0 KB
Jagdzeiten in Baden-Württemberg als PDF [91.0 KB
Jagdzeiten in Baden-Württemberg als PDF [91.0 KB
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Jagd- und Schonzeiten <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Stand: März 2006<br />
Vorbehaltlich der Bestimmungen des § 22 Abs. 4 BJagdG (Schutz der für die<br />
Aufzucht der Jungtiere notwendigen Elterntiere bis zum Selbstständigwerden der<br />
Jungtiere) darf die Jagd das ganze Jahr ausgeübt werden auf:<br />
Fuchs, Waschbär, Nutria, Marderhund und Wildkan<strong>in</strong>chen sowie beim Schwarzwild<br />
auf Frischl<strong>in</strong>ge und Überläufer.<br />
Alle hier nicht aufgeführten Wildarten genießen ganzjährige Schonzeit.<br />
* Im Rotwildgebiet Odenwald darf die Jagd auf Schm<strong>als</strong>pießer und Schmaltiere<br />
vom 1. Juli bis 31. Januar ausgeübt werden.<br />
Für <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> gilt die Bundesjagdzeitenverordnung unmittelbar.<br />
Diese wurde zum 1. Mai 2002 geändert.