Wegleitung bei einem Todesfall - Reformierte Kirche Seuzach
Wegleitung bei einem Todesfall - Reformierte Kirche Seuzach
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• Sterbeverfügung<br />
In einer Sterbeverfügung können Sie Ihren Willen für den Fall, dass Sie eines Tages<br />
nicht mehr handlungsfähig sein sollten, festhalten. Es ist von Vorteil, die Sterbeverfügung<br />
vorgängig mit den nächsten Angehörigen zu besprechen und diese über deren<br />
Aufbewahrungsort zu informieren, damit sie im Ernstfall nicht überrascht oder überfordert<br />
sind.<br />
Folgende Bereiche können Sie in einer Sterbeverfügung regeln:<br />
• Verzicht auf lebensverlängernde Massnahmen <strong>bei</strong> irreversibler Bewusstlosigkeit,<br />
Krankheit oder schwerer Gehirnschädigung<br />
• Sterbeort und Sterbebegleitung<br />
• Organspenden und Autopsie<br />
• Zu benachrichtigende Personen<br />
• Bestattungswünsche (siehe folgende Seite)<br />
• Text der Todesanzeige<br />
• Verträge, Verpflichtungen, Versicherungen<br />
• Hinweise auf Testament und/oder andere wichtige Dokumente<br />
• Finanzielle Angelegenheiten<br />
Sie können eine solche Sterbeverfügung nach eigenem Gutdünken zusammenstellen.<br />
Ein ausführlicher Vordruck kann gegen Gebühr <strong>bei</strong> der Stiftung für Konsumentenschutz,<br />
Postfach, 3000 Bern 23, <strong>bei</strong> der Caritas Schweiz, Löwenstrasse 3, Postfach,<br />
6002 Luzern oder <strong>bei</strong> den Pfarrämtern (siehe Adressen) bezogen werden.<br />
BESTATTUNGSAMT<br />
Den <strong>Todesfall</strong> melden Sie persönlich innerhalb von zwei Tagen dem Bestattungsamt<br />
<strong>Seuzach</strong>.<br />
Ausserhalb der Öffnungszeiten gibt die Spitex Auskunft über die zuständige Person.<br />
Nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:<br />
• Ärztliche Todesbescheinigung (sofern in <strong>Seuzach</strong> verstorben)<br />
• Schriftenempfangsschein und/oder Identitätskarte der verstorbenen Person;<br />
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausländerausweis, Pass, Geburtsschein,<br />
evtl. Eheschein (das zuständige Zivilstandsamt benachrichtigt anschliessend das<br />
Konsulat des Heimatstaates)<br />
• Familienbüchlein (sofern vorhanden)<br />
Die kirchliche Trauerfeier ist die übliche Form der Abdankung.<br />
Auf dem Bestattungsamt vereinbaren Sie den Termin für die Bestattung.<br />
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sowohl das Bestattungsamt als auch die<br />
Pfarrer <strong>bei</strong> der Wahl von Terminen nicht auf alle Wünsche eingehen können.<br />
In <strong>Seuzach</strong> finden Bestattungen jeweils von Montag bis Freitag, vormittags<br />
und nachmittags, statt.<br />
Wenn die verstorbene Person nicht am Wohnort bestattet werden soll, benötigen<br />
Sie die Zustimmung der gewünschten Gemeinde. Nach der Vorsprache <strong>bei</strong>m Bestattungsamt<br />
des Wohnortes vereinbaren Sie die Einzelheiten (Datum und Zeit der<br />
Bestattung/Trauerfeier) direkt mit dem Bestattungsamt des Bestattungsortes.<br />
Wenn der Verstorbene aus der <strong>Kirche</strong> ausgetreten ist, drückt er dadurch u.a. seinen<br />
Willen aus, auf eine kirchliche Bestattung zu verzichten.<br />
Grundsätzlich ist der Entscheid des Verstorbenen zu respektieren. Es besteht die<br />
Möglichkeit einer weltlichen Abdankung, <strong>bei</strong> welcher ein nichtkirchlicher Redner am<br />
Grab mitwirkt. Wenn aber die Hinterbliebenen dennoch eine kirchliche Trauerfeier<br />
wünschen, muss nach einer für alle Beteiligten angemessenen Lösung gesucht werden.<br />
Wenn sich solche Probleme ergeben, sprechen Sie zuerst mit dem zuständigen<br />
Pfarrer.<br />
Es ist auch möglich, eine Trauerfeier nur im engsten Familienkreis durchzuführen.<br />
Von dieser Form ist eher abzuraten, da auch Freunde und Bekannte das Bedürfnis<br />
haben, in persönlicher Anwesenheit vom Verstorbenen Abschied zu nehmen.<br />
Auf Wunsch kann auf eine Trauerfeier verzichtet werden.<br />
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