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Wegleitung bei einem Todesfall - Reformierte Kirche Seuzach

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• Sterbeverfügung<br />

In einer Sterbeverfügung können Sie Ihren Willen für den Fall, dass Sie eines Tages<br />

nicht mehr handlungsfähig sein sollten, festhalten. Es ist von Vorteil, die Sterbeverfügung<br />

vorgängig mit den nächsten Angehörigen zu besprechen und diese über deren<br />

Aufbewahrungsort zu informieren, damit sie im Ernstfall nicht überrascht oder überfordert<br />

sind.<br />

Folgende Bereiche können Sie in einer Sterbeverfügung regeln:<br />

• Verzicht auf lebensverlängernde Massnahmen <strong>bei</strong> irreversibler Bewusstlosigkeit,<br />

Krankheit oder schwerer Gehirnschädigung<br />

• Sterbeort und Sterbebegleitung<br />

• Organspenden und Autopsie<br />

• Zu benachrichtigende Personen<br />

• Bestattungswünsche (siehe folgende Seite)<br />

• Text der Todesanzeige<br />

• Verträge, Verpflichtungen, Versicherungen<br />

• Hinweise auf Testament und/oder andere wichtige Dokumente<br />

• Finanzielle Angelegenheiten<br />

Sie können eine solche Sterbeverfügung nach eigenem Gutdünken zusammenstellen.<br />

Ein ausführlicher Vordruck kann gegen Gebühr <strong>bei</strong> der Stiftung für Konsumentenschutz,<br />

Postfach, 3000 Bern 23, <strong>bei</strong> der Caritas Schweiz, Löwenstrasse 3, Postfach,<br />

6002 Luzern oder <strong>bei</strong> den Pfarrämtern (siehe Adressen) bezogen werden.<br />

BESTATTUNGSAMT<br />

Den <strong>Todesfall</strong> melden Sie persönlich innerhalb von zwei Tagen dem Bestattungsamt<br />

<strong>Seuzach</strong>.<br />

Ausserhalb der Öffnungszeiten gibt die Spitex Auskunft über die zuständige Person.<br />

Nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:<br />

• Ärztliche Todesbescheinigung (sofern in <strong>Seuzach</strong> verstorben)<br />

• Schriftenempfangsschein und/oder Identitätskarte der verstorbenen Person;<br />

Bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausländerausweis, Pass, Geburtsschein,<br />

evtl. Eheschein (das zuständige Zivilstandsamt benachrichtigt anschliessend das<br />

Konsulat des Heimatstaates)<br />

• Familienbüchlein (sofern vorhanden)<br />

Die kirchliche Trauerfeier ist die übliche Form der Abdankung.<br />

Auf dem Bestattungsamt vereinbaren Sie den Termin für die Bestattung.<br />

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sowohl das Bestattungsamt als auch die<br />

Pfarrer <strong>bei</strong> der Wahl von Terminen nicht auf alle Wünsche eingehen können.<br />

In <strong>Seuzach</strong> finden Bestattungen jeweils von Montag bis Freitag, vormittags<br />

und nachmittags, statt.<br />

Wenn die verstorbene Person nicht am Wohnort bestattet werden soll, benötigen<br />

Sie die Zustimmung der gewünschten Gemeinde. Nach der Vorsprache <strong>bei</strong>m Bestattungsamt<br />

des Wohnortes vereinbaren Sie die Einzelheiten (Datum und Zeit der<br />

Bestattung/Trauerfeier) direkt mit dem Bestattungsamt des Bestattungsortes.<br />

Wenn der Verstorbene aus der <strong>Kirche</strong> ausgetreten ist, drückt er dadurch u.a. seinen<br />

Willen aus, auf eine kirchliche Bestattung zu verzichten.<br />

Grundsätzlich ist der Entscheid des Verstorbenen zu respektieren. Es besteht die<br />

Möglichkeit einer weltlichen Abdankung, <strong>bei</strong> welcher ein nichtkirchlicher Redner am<br />

Grab mitwirkt. Wenn aber die Hinterbliebenen dennoch eine kirchliche Trauerfeier<br />

wünschen, muss nach einer für alle Beteiligten angemessenen Lösung gesucht werden.<br />

Wenn sich solche Probleme ergeben, sprechen Sie zuerst mit dem zuständigen<br />

Pfarrer.<br />

Es ist auch möglich, eine Trauerfeier nur im engsten Familienkreis durchzuführen.<br />

Von dieser Form ist eher abzuraten, da auch Freunde und Bekannte das Bedürfnis<br />

haben, in persönlicher Anwesenheit vom Verstorbenen Abschied zu nehmen.<br />

Auf Wunsch kann auf eine Trauerfeier verzichtet werden.<br />

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