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Mobilfunk und elektromagnetische Felder

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LEBEN IN EINER WELT DER STRAHLEN - CHANCEN UND RISIKEN MOBILER TELEFONE<br />

Mit dieser Diskussion sind ebenfalls die Frage nach, ich nenne das mal „Schutzräume“,<br />

insbesondere für Risikogruppen verb<strong>und</strong>en.<br />

Im April diesen Jahres habe ich eine Studie des Staatlichen Umweltamtes Kiel<br />

vorgestellt. Darin war zusammen mit Ihnen, Prof. Wuschek, die Einhaltung der<br />

zulässigen Grenzwerte von <strong>Mobilfunk</strong>anlagen in Schleswig-Holstein untersucht worden.<br />

Die Ergebnisse waren sehr erfreulich:<br />

Ohne Ihnen vorweg greifen zu wollen: Auch in den am stärksten untersuchten<br />

Wohnungen blieb die Gesamtimmission unter 10 Prozent des gesetzlichen<br />

Grenzwertes.<br />

Natürlich bin ich in Folge immer wieder darauf angesprochen worden, ob denn die<br />

Grenzwerte gering genug angesetzt wären.<br />

Ins Feld wird in diesem Zusammenhang wird auf das Beispiel aus Salzburg verwiesen.<br />

Während Deutschland, was die Höhe der Grenzwerte anbelangt, im Mittelfeld liegt, hat<br />

Salzburg sehr scharfe Grenzwerte. Ein Zehntausendstel unserer Werte sind dort<br />

angesetzt. Wenn man nach der Begründung fragt, so wird schnell darauf verwiesen,<br />

dass man sich an dem technisch Machbaren orientiert habe.<br />

Aber: diese Argumentation ist meines Wissens zumindest strittig, <strong>und</strong> die Frage der<br />

Verhältnismäßigkeit bleibt davon unbeantwortet – wollen wir tatsächlich soviel mehr<br />

Masten <strong>und</strong> Antennen?<br />

Inzwischen wird die Diskussion auch auf der Ebene der Umweltministerkonferenz<br />

geführt. Es wird derzeit damit gerechnet, dass das B<strong>und</strong>esumweltministerium für die<br />

Einführung von Vorsorgewerten plädieren wird.<br />

Diese Vorsorgewerte würden die bestehenden Grenzwerte nicht aufheben, hätten aber<br />

in bestimmten Bereichen, Schulen, Krankenhäusern, Wohnräumen z.B. Gültigkeit. Die<br />

Werte in der B<strong>und</strong>esrepublik sind in der B<strong>und</strong>esrepublik in der seit 1996 geltenden sog.<br />

26. B<strong>und</strong>esimmissionsschutzverordnung, der Verordnung über <strong>elektromagnetische</strong><br />

<strong>Felder</strong>, geregelt.<br />

Aber nicht nur die Umweltminister sind mit dem Thema befasst, auch die<br />

Strahlenschutzkommission der B<strong>und</strong>esregierung hat sich gerade erst im September<br />

geäußert. Es besteht kein Änderungsbedarf, so hat die Kommission nach Auswertung<br />

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