Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen ...
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-4- L/2<br />
§ 7<br />
Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Satzung</strong> tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.<br />
Hinweis<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften <strong>der</strong><br />
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) o<strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong><br />
Gemeindeordnung beim Zustandekommen <strong>die</strong>ser <strong>Satzung</strong> wird nach § 4 Abs. 4<br />
GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit <strong>der</strong><br />
Bekanntmachung <strong>die</strong>ser <strong>Satzung</strong> gegen<strong>über</strong> <strong>der</strong> Stadt geltend gemacht worden ist;<br />
<strong>der</strong> Sachverhalt, <strong>der</strong> <strong>die</strong> Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,<br />
wenn <strong>die</strong> Vorschriften <strong>über</strong> <strong>die</strong> Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzung <strong>die</strong> Genehmigung o<strong>der</strong> <strong>die</strong><br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> verletzt worden.<br />
Lauda-Königshofen, den 16. Dezember 1996<br />
Für den Gemein<strong>der</strong>at<br />
Bürgermeister