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Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen ...

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-8- L/2<br />

Stadt Lauda-Königshofen Main-Tauber-Kreis<br />

3. <strong>Satzung</strong> zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Entschädigung</strong> <strong>der</strong> <strong>ehrenamtlich</strong><br />

<strong>tätigen</strong> Angehörigen <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr Lauda-Königshofen<br />

– Feuerwehr-<strong>Entschädigung</strong>ssatzung (FwES) –<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Stadt Lauda-Königshofen hat auf Grund des § 4Gemeindeordnung<br />

Baden-Württemberg und § 15 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg am 29. September 2003<br />

folgende <strong>Satzung</strong> beschlossen:<br />

§ 3 erhält folgende Neufassung:<br />

㤠3<br />

„Die nachfolgend genannten <strong>ehrenamtlich</strong> <strong>tätigen</strong> Angehörigen <strong>der</strong> Freiwilligen<br />

Feuerwehr, <strong>die</strong> <strong>über</strong> das übliche Maß hinaus Feuerwehr<strong>die</strong>nst leisten, erhalten eine<br />

jährliche Aufwandsentschädigung im Sinne des § 15 Abs. 2 Feuerwehrgesetz:<br />

5. Kommandant<br />

A. Feuerwehrkommandanten 1.800,-€<br />

B. Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten 200,-€<br />

6. Abteilungskommandanten<br />

A. Abteilungskommandant <strong>der</strong> Abteilung Lauda 500,-€<br />

B. Stellvertreter des Abteilungskommandanten Lauda 100,-€<br />

C. Abteilungskommandanten <strong>der</strong> übrigen Abteilungen 300,-€<br />

D. Stellvertreter <strong>der</strong> Abteilungskommandanten <strong>der</strong> übrigen Abteilungen 50,-€<br />

Wurden für den Feuerwehrkommandanten bzw. Abteilungskommandanten mehrere Stellvertreter gewählt, so teilen sich <strong>die</strong>se <strong>die</strong><br />

entsprechende Aufwandsentschädigung.<br />

7. Gerätewarte<br />

A. Gerätewart <strong>der</strong> Abteilung Lauda 400,-€<br />

B. Gerätewarte <strong>der</strong> übrigen Abteilungen 100,-€<br />

C. Zusatzentschädigung pro Fahrzeug 25,-€<br />

D. Schlepperjahrespauschale (Abteilungen ohne Fahrzeug) 20,-€<br />

E. Atemschutzgerätewart Abteilung Lauda 150,-€<br />

F. Atemschutzwarte <strong>der</strong> übrigen Abteilungen 50,-€<br />

G. Funkgerätewart 150,-€<br />

H. Klei<strong>der</strong>wart 150,-€<br />

8. Jugendfeuerwehrwarte

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