20.02.2013 Aufrufe

Internes Rechnungswesen

Internes Rechnungswesen

Internes Rechnungswesen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Internes</strong> <strong>Rechnungswesen</strong><br />

Allgemeines zum <strong>Rechnungswesen</strong><br />

- Aufgabe: wirtschaftliche Vorgänge innerhalb des Unternehmens zahlenmäßig erfassen<br />

(Einkauf, Produktion, Verkauf, Steuern, Lohn-u. Gehaltsabrechnung usw.)<br />

- RW kann nur quantifizierbare Prozesse abbilden (zahlenmäßig erfassbar) und diese mengen- und/oder<br />

wertmäßig Darstellung<br />

- Qualitative Aspekte werden nicht erfasst (z. B. Kundentreue usw.)<br />

Hauptaufgaben:<br />

- Dokumentations- und Kontrollaufgabe<br />

Erfassung/ Überwachung aller Mengen- und wertmäßigen Geld- und Leistungsströme<br />

z. B. Liquiditätsrechung, Gewinn- und Verlustrechnung, Vermögen und Schulden, Kalkulation…<br />

- Dispositionsaufgabe<br />

Unterlagen für unternehmerische Entscheidungen bereitstellen<br />

z. B. Unterlagen für: Preis- und Produktpolitik, Werbung, Fertigungsverfahren, Investitionsentscheidungen…<br />

- Wirtschaftlichkeitskontrolle<br />

Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Prozesse festzustellen durch Erfassung und Zeitvergleich von Bestands- und<br />

Erfolgsgrößen<br />

z. B. Berechnung von Erfolgskennzeichen wie Rentabilität, Lagerkennzahlen, Kapitalumschlag, Entwicklung der<br />

Produktivität<br />

- Rechenschaftslegung und Bereitstellung von Informationen<br />

Rechenschaftslegung (Lieferung) von Informationen über Vermögen-, Finanz-, und Ertragslage aufgrund<br />

gesetzlicher Vorschriften. An Gesellschafter, Gläubiger, Belegschaft, Finanzbehörden, Öffentlichkeit.<br />

z. B. Veröffentlichung des Jahresabschlusses, Angaben über Auftragslage, Bekanntgabe von<br />

Investitionsentscheidungen<br />

Aufteilung des <strong>Rechnungswesen</strong>s<br />

- nach Informationsempfänger<br />

Externes <strong>Rechnungswesen</strong><br />

- Umfasst: Finanzbuchführung und Jahresabschlussrechnung<br />

- Rechenschaftslegung ihres Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens an externe<br />

Informationsempfänger. Diese sind Gesetzlich festgelegt: HGB, AktG, GmbHG, EStG usw.<br />

<strong>Internes</strong> <strong>Rechnungswesen</strong><br />

- Umfasst: Kosten- und Leistungsrechnung, Betriebsstatistik und Planungsrechnung<br />

- keine gesetzlichen Vorschriften<br />

- interne Informationsempfänger (z. B. Geschäftsführer, Mitarbeiter…)<br />

- Darstellung des Betriebsablaufes in vergangenheits- und zukunftsbezogener Form<br />

- Kontrolle und Steuerung des Produktionsprozesses<br />

- internes <strong>Rechnungswesen</strong> richtet sich nach Erfordernissen der Informationsempfänger<br />

S. 1


Zusammenhang zwischen Buchführung und Kosten- und Leistungsrechnung<br />

Buchführung (Finanzbuchführung, Geschäftsbuchführung)<br />

- Grundlage für alle Teilbereiche des RW<br />

- unterliegt gesetzlichen Vorschriften (HGB, Steuergesetz)<br />

- Erfassung aller Geschäftsvorfälle<br />

- liefert Zahlenmaterial für gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss (Einblick in Lage des Unternehmens<br />

für Interessierte) deshalb ist die Buchführung auch nach außen gerichtet (z. B. Steuerbehörden, Banken,<br />

Kapitalgeber, Gerichte, Arbeitnehmer usw.)<br />

- Verwendet im Erfolgsbereich die Begriffe Aufwand und Ertrag<br />

Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) (Betriebsbuchführung)<br />

- keine gesetzlichen Vorschriften<br />

- Grundlage der Buchführung (Zahlenmaterials)� Neuverrechnung unter betriebswirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten<br />

- Ausgehend vom Hauptzweck des Unternehmens werden betriebliche Leistungen (Erstellung von Gütern) und<br />

die dafür angefallenen Kosten ermittelt<br />

- Grundlage für Kalkulation und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit einzelner Erzeugnisarten<br />

- KLR liefert Geschäftsführern Orientierungshilfe um Entscheidungen zu treffen<br />

- ohne diese Informations- und Kontrollinstrument (KLR) ist ein Unternehmen dem Konkurrenzdruck nicht<br />

gewachsen<br />

- ohne dieses Steuerungsinstrument (KLR) kann kein Unternehmen ihre Unternehmensziele durchsetzen<br />

(Unternehmensziele: umweltverträglichen Leistungserstellung und Leistungsverteilung mit<br />

Gewinnerwirtschaftung)<br />

- Verwendet die Begriffe Kosten (betrieblicher Aufwand) und Leistungen (betrieblicher Ertrag)<br />

Aufgaben der KLR<br />

Hauptzweck: Bereitstellung von Informationen für zielgerichtet Steuerung und Kontrolle der Betriebsprozesse<br />

Nebenzweck: liefert Grundlage für Lösung von Bewertungsproblemen in der Buchführung<br />

Ermittlung der Betriebsergebnisse<br />

- Leistungsfähigkeit eines Unternehmens beurteilen und vergleichen<br />

Erfolgsermittlung innerhalb der Buchführung ist dazu nichtausreichend<br />

Benötigt Ergebnis welches nur betriebliche und vergleichbare Ergebnisfaktoren einbezieht<br />

- Ermittlung von Betriebsergebnissen der Gesamten Geschäftsperiode aber auch Zwischenergebnisse<br />

- differenzierte Ergebnisermittlung: Beteiligung der einzelnen Erzeugnisse bzw. Erzeugnisgruppen am<br />

Gesamtergebnis (wichtige Grundlage für Entscheidungen)<br />

Bereitstellung der Unterlagen für die Kalkulation<br />

- harter Konkurrenzkampf erfordert genaue und unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />

durchgeführte Kosten- und Preisermittlung<br />

- darauf kann Unternehmer seine Entscheidung fällen (z. B. Auftrag Annahme oder Ablehnung)<br />

Bewertung der Vorräte beim Jahresabschluss<br />

- Inventur erfasst Menge der Vorräte<br />

- zweiter Schritt: Bewertung der Vorräte unter gesetzlicher Vorschrift<br />

- hierfür ist eine differenzierte Kostenrechnung für das Kalkulationsverfahren unentbehrlich<br />

- Zusammenhang zwischen beiden Rechnungsbereichen<br />

Kontrolle der Wirtschaftlichkeit eines Betriebs<br />

- Erhöhung der Wirtschaftlichkeit � Marktposition sichern<br />

- um bestehen zu bleiben ständige Kontrolle notwendig<br />

- Preise im Allgemeinen vorgegebene Marktdaten � Schwerpunkt auf Kontrolle der Kosten �<br />

Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und Maßnahmen zur Kostensenkung ergreifen<br />

S. 2


Grundbegriffe der KLR<br />

Buchführung: Aufwand und Ertrag<br />

- Gesamte Erträge des U – Gesamte Aufwendungen des U = Unternehmensergebnis<br />

- dabei unwichtig ob die Ursache für die Aufwendungen und Erträge in der Verfolgung des eigentlichen<br />

Betriebszweckes zu sehen ist oder in Herstellung und Verkauf von Erzeugnissen die nicht mittelbar mit dem<br />

eigentlichen Betriebszweckes im Zusammenhang stehen<br />

(Eigentlicher Betriebszweck = Umsatz durch Produktion und Verkauf von Waren nicht Umsatz durch z. B.<br />

Zinsen)<br />

Erträge<br />

in Geld bewertete Wertzugänge beim Eigenkapital<br />

Aufwendungen<br />

in Geld gemessene Wertminderungen des Eigenkapitals<br />

KLR: Kosten und Leistungen<br />

- nur Aufwendungen und Erträge erfasst die ursprünglich im Zusammenhang mit dem eigentlichen<br />

Betriebszweck stehen<br />

- betrieblichen Aufwendungen = Kosten<br />

- betrieblichen Erträge = Leistungen<br />

- Leistung – Kosten = Betriebsergebnis<br />

Kosten<br />

- betriebliche und regelmäßig anfallende Güter- und Leistungsverzehr zur Erstellung betrieblicher Leistungen<br />

- gemessen in Geld (Löhne, Geschäftsmiete, Aufwendungen für Rohstoffe, Bürobedarf usw.)<br />

- Kosten welche gleichzeitig einen Aufwand darstellen nennt man Grundkosten<br />

- Grundkosten = betriebliche Aufwendungen = Zweckaufwendungen<br />

- Wesensmerkmale:<br />

Kosten können sich in Verbrauch von Güter oder erbrachten Dienstleistungen niederschlagen<br />

Kosten sind in Gelegenheit bewertet<br />

unmittelbarer Bezug zu Leistungen (leistungsbedingt)<br />

Leistungen<br />

- betriebliche und regelmäßige anfallende Wertzugänge<br />

- Leistung eines Industriebetriebs:<br />

Umsatzerlöse aus dem Verkauf von eigenen Erzeugnissen und Handelswaren,<br />

Bestandsmehrungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen,<br />

aktivierte Eigenleistung (Leistungen (Güter) die nicht dem Absatzmarkt bestimmt sind, sondern im eigenen<br />

Betrieb zur eigenen Verwendung hergestellt und aktiviert werden z. B. Maschinen, Werkzeug…)<br />

S. 3


Inhaltliche Abgrenzung zwischen den Begriffen Aufwendungen und Kosten (sachliche Abgrenzung)<br />

Neutrale Aufwendungen und Grundkosten<br />

- Aufwendungen könne betrieblich sein oder mit eigentlichen Betriebszweck nichts zu tun haben<br />

- inhaltliche Deckung zwischen betriebliche Aufwendungen (Zweckaufwendungen) und Kosten der KLR<br />

- Sicht der KLR � betriebliche Aufwendungen = Grundkosten,<br />

nicht betriebliche Aufwendungen = neutrale Aufwendungen<br />

Merke:<br />

- Aufwendungen, die in keinem Zusammenhang mit dem Einkauf, der Produktion, der Lagerung und dem<br />

Absatz der Waren und Erzeugnisse stehen, die aperiodisch oder aber unregelmäßig in außergewöhnlicher<br />

Höhe anfallen, nennt man neutrale Aufwendungen.<br />

- Die neutralen Aufwendungen werden in der KLR entweder gar nicht oder nicht in der in der Buchführung<br />

ausgewiesener Höhe berücksichtigt.<br />

- Neutrale Aufwendungen stellen keine Kosten dar<br />

Neutrale Aufwendungen:<br />

- Betriebsfremde Aufwendungen<br />

nichts mit eigentlichem Betriebszweck zu tun<br />

z. B. Verlust aus Wertpapierverkäufen, Abschreibungen auf Finanzanlagen, Zinsaufwendungen<br />

- Periodenfremde Aufwendungen<br />

betriebliche Aufwendungen aber deren Verursachung in vorangegangener Geschäftsperiode liegt<br />

z. B. Steuernachzahlung, Nachzahlung von Gehältern, Garantieverpflichtungen für Geschäfte auf<br />

vorangegangener Geschäftsperiode<br />

- Außerordentliche Aufwendungen<br />

Aufwendungen welche ungewöhnlich hoch oder äußerst selten sind<br />

z. B. Verlust aus Enteignung, Verlust aus Katastrophenfällen welche nicht Versicherung decken<br />

- Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung des Vermögens<br />

z. B. Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Sachanlagenvermögens (Verkauf von Anlagegütern<br />

unter dem Buchwert)<br />

Kalkulatorische Kosten<br />

Neben Aufwendungen die keine Kosten darstellen (neutrale Aufwendungen) gibt es Kosten die keine Aufwendungen<br />

sind (kalkulatorischen Kosten)<br />

- KLR ganz andere Zwecksetzung als Buchführung<br />

- Aufwendungen die in der KLR mit einem anderen Betrag als in der Buchführung angesetzt werden<br />

bezeichnet man als Anderskosten (aufwandsungleiche Kosten)<br />

- Zusatzkosten (aufwandslose Kosten) sind Kosten, für die es keine Aufwendungen innerhalb der<br />

Buchführung gibt<br />

- Anderskosten und Zusatzkosten bildet zusammen die kalkulatorischen Kosten<br />

- Zweck der kalkulatorischen Kosten:<br />

Genauigkeit der Kostenrechnung (und darauf aufbauende Kalkulation) zu erhöhen<br />

innerbetrieblichen und zwischenbetrieblichen Vergleichbarkeit der KLR zwischen Unternehmen zu<br />

verbessern<br />

S. 4


Anderskosten – Bsp. der kalkulatorischen Abschreibung<br />

- für KLR muss tatsächliche Wertminderung angesetzt werden (wegen der Genauigkeit)<br />

- Abschreibungshöhe in der Buchführung sind handelsrechtliche Vorschriften vorgegeben<br />

- d. h. Wertminderung kann zu hoch oder zu niedrig sein<br />

- Unterscheidung zwischen:<br />

bilanzieller Abschreibung � Buchführung<br />

kalkulatorischer Abschreibung � KLR<br />

Zusatzkosten – Bsp. des kalkulatorischen Unternehmerlohns<br />

- Geschäftsführerlohn schlägt sich in Personalgesellschaften nicht als Aufwand in der Buchführung nieder<br />

sondern richtet sich nach dem Gewinn<br />

- Gesichtspunkten der exakten Kostenerfassung und Vergleichbarkeit der Kostenstruktur unerlässlich als<br />

unternehmerische Tätigkeit in Geld zu bemessen und als Kosten zu erfassen<br />

- Höhe des UL nach Leistungseinsatz bestimmt werden und an Lohnniveau ausrichten<br />

- kalkulatorischer Unternehmerlohn = Zusatzkosten = kein Aufwand gegenüber<br />

Der kalkulatorische Unternehmerlohn erfasst bei Einzelunternehmer und Personalgesellschaften die Kosten für die<br />

Arbeitsleistung der mitarbeitenden Inhaber.<br />

Inhaltliche Abgrenzung zwischen den Begriffen Erträgen und Leistungen<br />

- Erträge der Buchführung können betrieblich sein oder mit eigentlichem Betriebszweck nichts zu tun haben<br />

- betriebliche Erträge = Umsatzerlöse � stellen Erträge da welche sich bei Erfüllung des Betriebszweckes<br />

ergeben haben (Zweckerträge), decken sich daher mit den Leistungen der KLR<br />

- Leistungen eines Industriebetriebes: Bestandsmehrungen bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie die<br />

aktivierten Eigenleistungen<br />

- nicht betriebliche Erträge, aperiodisch, unregelmäßig, außergewöhnlicher Höhe anfallen � neutrale Erträge<br />

� werden gar nicht oder nicht in der in der Buchführung ausgewiesenen Höhe berücksichtigt<br />

neutrale Erträge<br />

- Betriebsfremde Erträge<br />

nichts mit Betriebszweck zu tun<br />

z. B. Erträge aus Wertpapieren, Zins- und Diskonterträge, Kursgewinne bei Auslandsgeschäften<br />

- Periodenfremde Erträge<br />

betriebliche Erträge, Verursachung aber in vorangegangenen Geschäftsperiode<br />

z. B. Steuerrückzahlung, Eingang einer bereits abgeschriebenen Forderung<br />

- Außerordentliche Erträge<br />

Erträge welche ungewöhnlich hoch oder äußerst selten<br />

z. B. Erträge aus Gläubigerverzicht, Steuererlass, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen<br />

- Erträge im Zusammenhang einer Umstrukturierung des Vermögens<br />

Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen (Verkauf von Anlagegütern über dem Buchwert)<br />

Merke:<br />

- Die betrieblichen Erträge stellen zugleich auch Leistungen dar. Man nennt die betrieblichen Erträge auch<br />

Grundleistung.<br />

- Neutrale Erträge stellen keine Leistung dar<br />

Zusatzleistungen:<br />

- sind Leistungen, für die zwar Kosten entstanden sind, für die es aber keinen Ertrag in der Buchführung gibt<br />

- z. B. Verkaufsprodukte werden verschenkt<br />

S. 5


Zusammenhang zwischen Unternehmensergebnis Betriebsergebnis und neutralem Ergebnis<br />

In der Erfolgsrechnung der Buchführung ist die Differenz aus Erträgen und Aufwendungen das<br />

Unternehmensergebnis.<br />

Ausgehend von den Erfolgskomponenten der Buchführung wird in der Kosten- und Leistungsrechnung das<br />

Betriebsergebnis ermittelt.<br />

Stellt man den neutralen Erträgen die neutralen Aufwendungen gegenüber, so erhält man das neutrale Ergebnis.<br />

MERKE<br />

Erträge – Aufwendungen = Unternehmensergebnis<br />

neutrale Erträge – neutrale Aufwendungen = neutrales Ergebnis<br />

Leistungen – Kosten = Betriebsergebnis<br />

Unternehmensergebnis – neutrales Ergebnis = Betriebsergebnis<br />

Erfolgsaufspaltung in ein neutrales Ergebnis und ein Betriebsergebnis:<br />

- um betriebliche Zahlenwerte besser vergleichen zu könne<br />

- um eine genauere Kalkulation durchführen zu können<br />

Ergebnistabelle<br />

Abgrenzung der Aufwendungen der Buchführung<br />

- in betriebliche Aufwendungen<br />

- neutrale Aufwendungen<br />

- andersartige oder zusätzliche Verrechnung von Kosten<br />

erfolgt in einer Ergebnistabelle (Abgrenzungstabelle)<br />

Für Abgrenzungsrechnung übliches Verfahren das Zweikreissystem<br />

- Buchführung � Rechnungskreis I<br />

- KLR � Rechnungskreis II<br />

Unternehmensbezogene Korrekturen (1. Stufe der Abgrenzung)<br />

Die Zahlenwerte der Buchführung (GuV-Konto) werden in den Rechnungskreis I übernommen.<br />

Abgrenzung erfolgt in Rechnungskreis II, Zahlen werden nach betrieblich oder neutral sortiert.<br />

- Kosten und Leistungen werden in der KLR in Rechnungskreis II übertragen<br />

- neutrale Aufwendungen und Erträge werden innerhalb des Rechnungskreises II in die<br />

unternehmensbezogenen Abgrenzung übernommen<br />

dadurch Trennung von betrieblichen Erfolgen und Erfolg aus unternehmensbezogener Abgrenzung<br />

Unternehmensergebnis – Ergebnis aus unternehmensbezogener Abgrenzung = Betriebsergebnis<br />

S. 6


Bsp.:<br />

Das Industrieunternehmen Ruzhdis Gaylordfucker KG weist beim Jahresabschluss auf dem GuV-Konto folgende<br />

Werte aus:<br />

Soll GuV Haben<br />

6000 Aufw. f. Rohstoffe 480 000 5000 Umsatzerl. f. eig. Erzeugnissen 750 000<br />

6200 Löhne 135 000 5490 Perioden f. Erträge 43 800<br />

6700 Miete, Pachten 5610 5710 Zinserträge 17 950<br />

6800 Büromaterial 48 950<br />

6850 Reisekosten 9460<br />

6960 VLL 2850<br />

6990 Periodenfremde Aufwend. 5750<br />

7600 Außerord. Aufwendungen 20 000<br />

Unternehmensergebnis 104 130<br />

811 750 811 750<br />

Ermitteln Sie mithilfe einer Ergebnistabelle das Unternehmensergebnis, das Ergebnis aus unternehmensbezogener<br />

Abgrenzung und das Betriebsergebnis!<br />

Rechnungskreis I Rechnungskreis II<br />

Erfolgsbereich Abgrenzungsbereich KLR<br />

Buchführung<br />

unternehmensbezogene Kostenrechnerische<br />

Konten der Kl. 5, 6 u. 7<br />

Abgrenzung<br />

Korrekturen<br />

Kto.-Nr. Kontenbez. Aufw. Erträge Aufw. Erträge Aufw. Erträge. Kosten Leistungen<br />

5000 U. f. e. E. 750000 750000<br />

5490 P. f. E. 43800 43800<br />

5710 Zinser. 17950 17950<br />

6000 Aufw. f. R. 480000 480000<br />

6200 Löhne 135000 135000<br />

6700 M., P. 5610 5610<br />

6800 BM 48950 48950<br />

6850 RK 9460 9460<br />

6960 VLL 2850 2850<br />

6990 Pf. Aufw. 5750 5750<br />

7600 Auß. Aufw 20000 20000<br />

Summen: 707620 811750 28600 61750 679020 750000<br />

Salden (Ergebnisse): 104130 33150 70980<br />

811750 811750 61750 61750 750000 750000<br />

Unternehmenserge Ergebnis aus<br />

Ergebnis aus<br />

Betriebsergebnis:<br />

bnis:<br />

unternehmensbezogener kostenrechnerischen<br />

104 130 EUR<br />

Abgrenzung:<br />

33150 EUR<br />

Korrekturen:<br />

70980 EUR<br />

Erklärung:<br />

- Alle Aufwendungen und Erträge der Buchführung, die auf den eigentlichen Betriebszweck bezogen sind<br />

(Zweckaufwendungen und Zweckerträge), werden im Rechnungskreis II als Kosten und Leistungen in die Kosten-<br />

und Leistungsrechnung übernommen. Als Saldo ergibt sich das Betriebsergebnis.<br />

- Die neutralen Aufwendungen und Erträge der Buchführung werden im Rechnungskreis II in die<br />

unternehmensbezogene Abgrenzung übernommen und dadurch von der Kosten und Leistungsrechnung<br />

ferngehalten (abgegrenzt), weil sie das Betreibergebnis verfälschen würden. Auf das Beispiel bezogen, betrifft<br />

das<br />

- auf der Ertragsseite: die periodenfremde Erträge sowie die Zinserträge<br />

- auf der Aufwandsseite: die Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen, da dies nicht die Hauptziele<br />

des Unternehmens betreffen. Als Saldo ergibt sich das Ergebnis aus unternehmensbezogener Abgrenzung<br />

- Die Ergebnisse aus dem Rechnungskreis II müssen mit dem Ergebnis aus dem Rechnungskreis I übereinstimmten.<br />

S. 7


Kostenrechnerische Korrektur (2. Stufe der Abgrenzung)<br />

Beispiel enthält nur kostenrechnerische Korrektur!<br />

- verrechnung von Anders- und Zusatzkosten<br />

Unternehmensergebnis – Ergebnis aus kosten- und rechnerischen Korrektur = Betriebsergebnis<br />

Bsp.:<br />

Das Industrieunternehmen Ruzhdis Gaylordfucker KG weist beim Jahresabschluss auf dem GuV-Konto folgende<br />

Werte aus:<br />

Soll GuV Haben<br />

6000 Aufw. f. Rohstoffe 230400 5000 Umsatzerl. f. eig. Erzeugnissen 547 820<br />

6150 Vertriebsprovisionen 20320<br />

6160 Fremdinstandhaltung 6940<br />

6200 Löhne 85000<br />

6520 Abschreib. Sachanalgen 17320<br />

6700 Miete, Pachten 12500<br />

6800 Büromaterial 46810<br />

6850 Reisekosten 9480<br />

Unternehmensergebnis 119050<br />

547820 547820<br />

Erstellen Sie eine Ergebnistabelle unter Berücksichtigung folgender kostenrechnerischer Korrekturen:<br />

- Statt der bilanziellen Abschreibung in Höhe von 17320 EUR Sollen kalkulatorische Abschreibungen in Höhe<br />

von 18730 EUR in Ansatz gebracht werden.<br />

- Für die Abgeltung der Arbeitskraft des Komplementärs wird mit einem kalkulatorischen Unternehmerlohn in<br />

Höhe von 50000 EUR gerechnet.<br />

Ermitteln sie das Unternehmensergebnis, das Ergebnis auf kostenrechnerischen Korrekturen sowie das<br />

Betriebsergebnis!<br />

Rechnungskreis I Rechnungskreis II<br />

Erfolgsbereich Abgrenzungsbereich KLR<br />

Buchführung<br />

unternehmensbezogene Kostenrechnerische<br />

Konten der Kl. 5, 6 u. 7<br />

Abgrenzung<br />

Korrekturen<br />

Kto.-Nr. Kontenbez. Aufw. Erträge Aufw. Erträge Aufw. Erträge. Kosten Leistungen<br />

5000 U. f. e. E. 547820 547820<br />

6000 Aufw. f. R 230400 230400<br />

6150 VP 20320 20320<br />

6160 FI 6940 6940<br />

6200 Löhne 85000 85000<br />

6520 Abs. S. 17320 17320 18730 18730<br />

6700 M., P. 12500 12500<br />

6800 BM 46810 46810<br />

6850 RK 9480 9480<br />

Kalk. U-Lo. 50000 50000<br />

Summen: 428770 547850 17320 68730 480180 547820<br />

Salden (Ergebnisse): 119050 51410 67640<br />

547820 547820 68730 68730 547820 547820<br />

Unternehmenserge Ergebnis aus<br />

Ergebnis aus<br />

Betriebsergebnis:<br />

bnis:<br />

unternehmensbezogener kostenrechnerischen<br />

119050 EUR<br />

Abgrenzung:<br />

Korrekturen:<br />

51410 EUR<br />

67640 EUR<br />

S. 8


Erklärung:<br />

Anderskosten:<br />

- Sollen Abschreibungen anders verrechnet werden als in der Buchführung, wird der Betrag als Aufwand in die<br />

kostenrechnerischen Korrektur übernommen.<br />

- Der kalkulatorische Abschreibung Betrag wird als Ertrag in der kostenrechnerischen Korrektur erfasst.<br />

- Der Ertrag wird durch den Verkauf der Erzeugnisse erwirtschaftet.<br />

Zusatzkosten:<br />

- gibt es keine Aufwandsposten in der Buchführung � daher kein Aufwand in der kostenrechnerischen<br />

Korrektur<br />

- Allerdings kommt der Unternehmerlohn, sofern er kostendeckend in die Preise der Erzeugnisse einkalkuliert<br />

und anschließend erwirtschaftet wird, als Ertrag in das Unternehmen zurück.<br />

- Daher erscheint der als Kosten in der KLR erfasste Unternehmerlohn sowohl in den Kosten als auch als Ertrag<br />

in der kostenrechnerischen Korrektur<br />

Ergebnis auf kostenrechnerischen Korrekturen<br />

- erfasste Erträge höher als Aufwandsseite erfassten Aufwendungen der Buchführung stellt das Ergebnis aus<br />

kostenrechnerischen Korrekturen eine Gewinn dar (hier 51410 EUR)<br />

MERKE:<br />

Bei den kalkulatorischen Kosten (Anderskoten und Zusatzkosten) ist der Betrag, der als Kostenwert verrechnet<br />

werden soll, immer sowohl in der Kostenspalte der KLR als auch in der Ertragsspalte der kostenrechnerischen<br />

Korrekturen zu erfassen.<br />

Bei den Anderskosten ist zusätzlich der als Aufwand erfasste Wert der Buchführung auch unverändert als Aufwand<br />

bei den kostenrechnerischen Korrekturen zu übernehmen.<br />

Zusammenfassende Darstellung einer Ergebnistabelle mit unternehmensbezogenen und kostenrechnerischen<br />

Korrekturen auf Seite 36.<br />

Zusammenhang zwischen Beschäftigungsänderungen und Kostenentwicklung<br />

Normalbeschäftigung<br />

- Beschäftigung unter normalen Verhältnissen und gegebener Ausstattung<br />

- Sie beträgt 100%<br />

- Voraussetzung: Arbeitskräfte eingelernt; Leistung auf Dauer ohne gesundheitliche Schäden erbringen könne<br />

Beschäftigungsgrad<br />

- prozentuale Verhältnis zwischen tatsächlicher und Normalbeschäftigung aus<br />

- Beschäftigungsgrad = (tatsächliche Beschäftigung *100) / Normalbeschäftigung (oder 3-Satz)<br />

Kapazität<br />

- Steht mit Beschäftigung im engen Zusammenhang<br />

- Leistungsvermögen eines Unternehmens<br />

- Die Beschäftigung ist die Inanspruchnahme der Kapazität<br />

- Maximalkapazität (Kapazitätsgrenze) � technisch bedingte oberste Leistungsgrenze<br />

- Minimalkapazität � aus technisch oder wirtschaftlichen Gründen, wenn der Betrieb funktionieren soll<br />

(z. B. Mindestgeschwindigkeit eines Fließbands)<br />

- Kapazitätsgrenze erhöhen:<br />

Langfristig: neue Maschinen, neue Arbeiter<br />

Kurzfristig: Fremdvergabe, Überstunden, Leiharbeit<br />

S. 9


Kostenverläufe bei fixen Kosten<br />

Fixe Kosten sind Kosten die bei Änderung des Beschäftigungsgrades ihre Höhe nicht ändern.<br />

Absolute fixe Kosten<br />

Gesamtbetrachtung<br />

- Keine Änderung von ihrer Ausbringungsmenge 0 bis zur Kapazitätsgrenze (z. B. Miete, Abschreibungen…)<br />

6000<br />

5000<br />

4000<br />

3000<br />

2000<br />

100 200 300 400 500<br />

Stückbetrachtung<br />

- Fixkosten auf einzelnes Stück bezogen<br />

- Leistungseinheiten steigt (steigender Beschäftigungsgrad) � Fixkosten pro Stück sinken<br />

(konstante Block an Fixkosten verteilt sich auf größere Menge)<br />

� Gesetz der Massenproduktion/ Fixkosten Degression<br />

(desto mehr produziert wird desto geringer wird der Preis für ein Stück)<br />

- sinkender Beschäftigungsgrad � Fixkosten pro Stück steigen<br />

Relativ fixe Kosten (sprungfixe Kosten)<br />

EUR<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

Menge<br />

100 200 300 400 500<br />

- bleiben innerhalb bestimmter Ausbringungsmenge konstant<br />

- bei Produktionssteigerung � erreichen sie einen Punkt bei welchen sie mit den vorhanden Arbeitskräften,<br />

Maschinen nicht mehr gesteigert werden können<br />

- Maschinen müssen gekauft werden, zusätzliche Arbeitskräfte eigestellt, Fabrikhallen anmieten<br />

- Dadurch sprunghafte Erhöhung der Fixkosten � zusätzlichen Kosten sind die sprungfixen Kosten<br />

(intervallfixe K.)<br />

Menge<br />

Gesamtbetrachtung Stückbetrachtung<br />

EUR<br />

6000<br />

5000<br />

4000<br />

3000<br />

2000<br />

Kapazitätsgrenze<br />

100 200 300 400 500<br />

6000<br />

5000<br />

4000<br />

3000<br />

2000<br />

Kapazitätsgrenze<br />

100 200 300 400 500<br />

Menge<br />

S. 10


S. 11<br />

MERKE:<br />

- In der Gesamtbetrachtung bleiben bestimmte Kosten (die sogenannten Fixkosten) bis zur Kapazitätsgrenze<br />

trotz Änderung der Beschäftigung absolut gleich<br />

- Wird die Kapazitätsgrenze überschritten, springen die bisherigen Fixkosten auf ein neues Niveau<br />

- Die auf eine Leistungseinheit umgerechneten fixen Kosten verringern sich bei steigender Beschäftigung und<br />

erhöhen sich bei rückläufiger Beschäftigung<br />

Leerkosten<br />

- geringe Beschäftigung � teilweise genutzten Kapazität � fixe Kosten gliedern sich in Nutzkosten und<br />

Leerkosten<br />

- Nutzkosten: Teil der Fixkosten, der bei gegebener Kapazitätsausnutzung beansprucht wird � Fixkosten der<br />

genutzten Kapazität<br />

- Leerkosten: Fixkosten der nicht genutzten Kapazität<br />

Bsp.:<br />

In einem Unternehmen betragen die Fixkosten einer Maschine 45000 EUR. Die Kapazität der Maschine ist zu 75%<br />

ausgelastet.<br />

Nutzkosten: 45000*75/100 = 33750 EUR<br />

Leerkosten: 45000-33750 = 11250 EUR<br />

Leerkosten verdeutlichen welcher Anteil der Fixkosten noch nicht genutzt wird, hier stehen noch 11250 EUR zur<br />

Beschäftigungserhöhung zur Verfügung.<br />

Kostenverläufe bei variablen Kosten<br />

- Variable Kosten sind Kosten, die sich in ihrer absoluten Höhe bei Änderung des Beschäftigungsgrades<br />

verändern<br />

Man unterscheidet nach Art der Kostenänderung:<br />

Proportionale Kosten<br />

Gesamtbetrachtung<br />

- proportionale Kosten verändern sich im gleichen Verhältnis wie die Ausbringungsmenge<br />

Stückbetrachtung<br />

- Summe der proportionalen Kosten einer Periode auf die Leistungseinheit bezogen<br />

� Anteil einer Leistungseinheit bleibt bei Beschäftigungserhöhung gleich<br />

- Proportionale Kosten je Leistungseinheit = Summe der proportionalen Kosten / Summe der Leistungseinheit<br />

Gesamtbetrachtung Stückbetrachtung<br />

EUR<br />

6000<br />

5000<br />

4000<br />

3000<br />

2000<br />

100 200 300 400 500<br />

Menge<br />

EUR<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

100 200 300 400 500<br />

Menge


Überproportionale (progressive) Kosten<br />

- Diese Kosten steigen stärker an als die Beschäftigung � häufig bei Überbeschäftigung<br />

- Bsp. Überstundenlöhne, erhöhter Energieverbrauch, Reparaturkosten<br />

- Überstundenlöhne sind höher aber Ausbringungsmenge wird nicht größer sein<br />

Gesamtbetrachtung Stückbetrachtung<br />

EUR<br />

6000<br />

5000<br />

4000<br />

3000<br />

2000<br />

100 200 300 400 500<br />

Menge<br />

EUR<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

100 200 300 400 500<br />

Überproportional verlaufende variable Kosten steigen sowohl in der Gesamtbetrachtung als auch in der<br />

Stückbetrachtung stärker als die Beschäftigung.<br />

Unterproportionale (degressive) Kosten<br />

- Diese Kosten steigen geringer als die Beschäftigung<br />

- Gründe:<br />

günstigeren Einkaufsmöglichkeiten für Material;<br />

steigendem Beschäftigungsgrad durch effizientere Fertigungsverfahren;<br />

Steigerung der Arbeitsleistung bei gleichbleibendem Zeitlohn;<br />

Senkung des Materialaufwands infolge höhere Rabatte<br />

Gesamtbetrachtung Stückbetrachtung<br />

6000<br />

5000<br />

4000<br />

3000<br />

2000<br />

100 200 300 400 500<br />

Menge<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

100 200 300 400 500<br />

- In der Gesamtbetrachtung verändern sich die unterproportional verlaufenden Kosten in einem schwächeren<br />

Maß als die Beschäftigung<br />

- Bei einem unterproportionalen (degressiven) Verlauf der variablen Kosten sinken die Stückkosten bei<br />

steigender Beschäftigung (Degressionseffekt der fixen Kosten)<br />

-<br />

Kostenverläufe bei Mischkosten<br />

- Kosten enthalten fixe und variable Kostenanteile z. b. Telefonkosten, Energiekosten (Grundentgelt +<br />

Verbrauchsentgelt)<br />

Gesamtbetrachtung Stückbetrachtung<br />

EUR<br />

6000<br />

5000<br />

4000<br />

3000<br />

2000<br />

100 200 300 400 500<br />

K<br />

Kv<br />

Kfix<br />

Menge<br />

EUR<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

K<br />

100 200 300 400 500<br />

Kv<br />

Menge<br />

Menge<br />

Menge<br />

S. 12


Kosten- und Erlösfunktionen<br />

K: Gesamtkosten Kfix: fixe Gesamtkosten kfix:fixe Stückkosten<br />

x: Aufbringungsmenge KV: variable Gesamtkosten kV: variablen Stückkosten<br />

K = Kfix + KV<br />

kV = KV / x<br />

K = Kfix + KV * x<br />

EUR<br />

Gesamtbetrachtung Stückbetrachtung<br />

6000<br />

5000<br />

4000<br />

3000<br />

2000<br />

Grenzkosten k‘<br />

100 200 300 400 500<br />

K<br />

Kv<br />

Kfix<br />

Menge<br />

EUR<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

100 200 300 400 500<br />

Def.:<br />

Die mit der Änderung um eine Einheit eines Kostenbestimmungsfaktors (hier Ausbringungsmenge) verbundene<br />

Kostenänderung nennt man Grenzkosten. Grenzkosten kennzeichnen die. Steigerung der Kostenkurve<br />

k‘ =<br />

oder k‘ = Kn – Kn-1<br />

Bei linearem Gesamtkostenverlauf entsprechen die Grenzkosten den variablen Stückkosten, die für die gesamte<br />

Kostenfunktion konstant bleibt.<br />

Lineare Erlösfunktion<br />

E: Gesamtertrag p: Stückpreis e: Stückerlös E‘: Grenzerlös<br />

E = p*x e = E/x = p<br />

- Erlösfunktion wird in Abhängigkeit der Ausbringungsmenge (Beschäftigung) dargestellt<br />

e = E‘ = p<br />

Der Grenzerlös ist bei jeder Absatzmenge gleich groß und ist mit dem Stückpreis identisch.<br />

Kostenauflösung<br />

- Trennung der Mischkosten in fixe und variable Kostenbestandteile<br />

- Bsp. S. 51<br />

Kostenremanenz<br />

Beschäftigungsrückgang � theoretisch Kosten sinken � Praxis Kostenabbau bleibt hinter dem<br />

Beschäftigungsrückgang zurück � Kostenremanenz (remanent = zurückbleiben)<br />

k<br />

kv=k’<br />

kfix<br />

Menge<br />

S. 13


Gründe bei fixen Kosten:<br />

Personal Kosten<br />

- gesetzliche Kündigungsbestimmungen<br />

- Tarifverträge für Arbeitnehmer<br />

- Sozialpläne<br />

- Abfindungszahlungen<br />

- Einhaltung von Abnahmeverpflichtungen im Beschaffungsbereich<br />

Abschreibungen auf Maschinen (stillgelegte Maschinen)<br />

- Verzögerung beim Verkauf von stillgelegten Anlagen und Maschinen<br />

- erhöhte Lagerkosten bei Absatzstockungen<br />

Kosten<br />

Kostenremanenz<br />

Sprungfixenkosten<br />

Ausbringungsmenge<br />

Beschäftigung<br />

Beschäftigung<br />

Folgen der Kostenremanenz:<br />

- die Gesamtkostenkurve mit steigender Beschäftigung einen anderen Kostenverlauf als bei abnehmender<br />

Beschäftigung hat<br />

- die Stückkosten bei rückläufiger Beschäftigung erheblich ansteigen<br />

- die Verlustzone bereits früher (bei höherer Ausbringungsmenge) als bisher beginnt<br />

Durch die Kostenremanenz wird die Unternehmung daran gehindert, dem sinkenden Absatz durch Preissenkungen<br />

entgegenzuwirken. Unter Umständen wird die Unternehmung sogar dazu gezwungen, die Preise zu erhöhen.<br />

Kritische Kostenpunkte beim linearen Gesamtkostenverlauf<br />

- für betriebliche Entscheidungen sind die Ausbringungsmengen von Bedeutung, die sich nach folgenden<br />

Kritischen Kostenpunkten ergeben:<br />

Nutzenschwelle (Break-even-Point)<br />

optimaler Kostenpunkt<br />

Gewinnmaximum<br />

Nutzenschwelle<br />

- Die Nutzenschwelle (BEP) liegt bei der Ausbringungsmenge, bei der die Gesamtkosten bzw. Stückkosten<br />

gleich dem Gesamterlös bzw. Stückerlös sind.<br />

E = K<br />

K<br />

K<br />

M<br />

M<br />

S. 14


S. 15<br />

Optimaler Kostenpunkt (OKP)<br />

- Der optimale Kostenpunkt liegt bei der Ausbringungsmenge, bei der die Stückkosten am niedrigsten sind<br />

(Stückkostenminimum, Betriebsoptimum)<br />

- Da wir einen linearen Gesamtkostenverlauf unterstellen, wirkt sich der Degressionseffekt der fixen Kosten so<br />

aus, dass die Stückkosten bis zur betrieblichen Kapazitätsgrenze ständig sinken. Der optimale Kostenpunkt<br />

liegt folglich an der Kapazitätsgrenze des Betriebs.<br />

Gewinnschwelle<br />

- Das Gewinnmaximum liegt bei der Ausbringungsmenge, bei der der Gesamtgewinn bzw. Stückgewinn am<br />

größten ist. Unterstellt man einen linearen Verlauf der variablen Gesamtkosten und der Gesamterlöse, so<br />

liegt das Gewinnmaximum an der Kapazitätsgrenze des Betriebs.<br />

- Bei linearem Verlauf der variablen Gesamtkosten und bei linearem Verlauf der Gesamterlöse fallen der<br />

optimale Kostenpunkt (Kostenminimum) und das Gewinnmaximum an der Kapazitätsgrenze (Nutzengrenze)<br />

zusammen.


Vollkostenrechnung<br />

Teilbereiche der Vollkostenrechnung<br />

- Kostenartenrechnung – Welche Kosten sind angefallen?<br />

- Kostenstellenrechnung – Wo (an welchen Stellen im Betrieb) sind die Kosten angefallen?<br />

- Kostenträgerrechnung – Wer hat die Kosten zu tragen?<br />

Kostenartenrechnung<br />

Aufgabe alle Kosten einer Abrechnungsperiode nach Arten eindeutig, periodengerecht und vollständig zu erfassen.<br />

Die Erfassung kann nach einer Vielzahl von Gesichtspunkten erfasst werden, hier Beschränkung auf zwei Kriterien.<br />

Gliederung nach Zurechenbarkeit auf Kostenträger<br />

Einzelkosten<br />

- Einzelkosten sind Kostenträger (Erzeugnissen, Produkte…) direkt zuordenbar<br />

z. B. Aufwendungen für Rohstoffe, Fertigungslöhne<br />

Sondereinzelkosten der Fertigung<br />

- Kosten für Sonderfertigungen oder Sonderwünsche<br />

- auftrags- oder serienweise erfassbare Kosten<br />

- z. B. Spezialwerkzeuge, Stücklizenzgebühren<br />

Sondereinzelkosten des Vertriebs<br />

- z. B. Vertreterprovisionen, Spezial Verpackungen, besondere Transportkosten, Zölle<br />

Gemeinkosten<br />

- können dem Kostenträger nicht direkt zugeordnet werden<br />

z. B. Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, Energiekosten, Werbung, Gehälter, Sozialabgaben…<br />

Gliederung nach zeitlicher Erfassung<br />

Istkosten<br />

- tatsächlich angefallenen Kosten einer Rechnungsperiode<br />

(Preisschwankungen bei Rohstoffen, Großreparaturen, erhöhter Energieverbrauch, Überstunden usw.<br />

werden berücksichtig)<br />

- Verwendung: Nachkalkulation<br />

Normalkosten<br />

- beziehen sich auf Gemeinkosten<br />

- aus der Vergangenheit gebildete Durchschnittskosten (Istkosten) die auf die Gemeinkosten einer<br />

laufenden Periode angewandt werden<br />

- Verwendung: Vorkalkulation<br />

S. 16


Kostenstellenrechnung<br />

Die Kostenstellenrechnung soll feststellen, an welchen Stellen im Betrieb die einzelnen Kostenarten entstanden sind.<br />

Aufgaben:<br />

- Kontrolle der Wirtschaftlichkeit einzelner Teilbereiche/Kostenstellen<br />

- Ermittlung von Zuschlagssätzen für eine angemessene Verrechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger<br />

Kostenstelleneinzelkosten Gemeinkosten mit vorliegenden Belegen direkt auf die Kostenstelle<br />

verteilt werden<br />

Kostenstellengemeinkosten Anderen werden indirekt mit Umrechnungsschlüssel auf Kostenstellen<br />

verteilt<br />

Kostenstellen:<br />

- Zum Erfassen, kontrollieren und Verteilung der Gemeinkosten auf Kostenträger benötigt ein Betrieb<br />

Teileinheiten (Abteilungen, Funktionsbereich, Kostenbereiche)<br />

- Eine Kostenstelle ist ein räumlich, organisatorisch und verantwortungsmäßig abgegrenzter Teilbereich eines<br />

Betriebs zur Erfassung der Gemeinkosten am Ort ihrer Entstehung.<br />

Funktionsbereiche eines Industriebetriebs (Kostenbereiche)<br />

Material Lagerung, Beschaffung, Transport, Ausgabe, Versicherung…<br />

Fertigung Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, Energiekosten (wenn nicht als Einzelkosten), Löhne…<br />

Verwaltung Gehälter Geschäftsführung, Sekretariat..<br />

Vertrieb (Absatz) Marketing, Lagerung von FE, Transport, Versand<br />

Bildung von Kostenstellen:<br />

Abhängig von:<br />

- individuellen Betriebsstruktur<br />

- Anforderung an die Genauigkeit der Zurechnung und Weiterverrechnung der GK<br />

- Bedürfnisse nach Effektivität der Kontrolle<br />

- Meist genügt Hauptkostenstelle (vier oberen Funktionsbereich)<br />

� einstufige Kostenstellenrechnung<br />

- Außer den Hauptkostenstellenkönnen noch Hilfskostenstellen (Vorkostenstellen) gebildet werden<br />

Kosten werden nicht über Kostenträger sondern über Hauptkostenstelle verrechnet<br />

� mehrstufige Kostenstellenrechnung<br />

Hilfskostenstellen Hauptkostenstellen<br />

Fahrzeuge<br />

Mitarbeiter<br />

Lagerung<br />

Vertrieb<br />

S. 17


Kostenstellenrechnung mit BAB<br />

Der Betriebsabrechnungsbogen ist eine tabellarische Form der Kostenstellenrechnung und baut auf der<br />

Kostenartenrechnung auf.<br />

Grundstruktur:<br />

Gemeinkosten EUR Verteilungsgrundlage<br />

Problem: Verteilung der GK auf verursachungsrechten Kostenstellen<br />

S. 18<br />

Kostenstellen<br />

Material Fertigung Verwaltung Vertrieb<br />

Direkte Verrechnung (Stelleneinzelkosten)<br />

- GK welche direkten Bezug zu einzelner Kostenstelle haben<br />

z. B. Stromzähler angebracht, Mitarbeiter nur an bestimmter Kostenstelle beschäftigt ist<br />

Indirekte Verrechnung bzw. Umlageverrechnung (Stellengemeinkosten)<br />

- Verteilung mit Hilfe eines Verteilungsschlüssels<br />

- Wahl des Verteilungsschlüssels:<br />

hohes Maß an Abhängigkeit zwischen Verteilungsschlüssel und verrechneten Kosten<br />

z. B. Heizkosten nach Kubikmeter der einzelnen Räum verteilen


Zuschlagssätze für GK (ohne Bestandsveränderungen)<br />

Problem der Wahl der Zuschlagsgrundlage (Bezugsgröße)<br />

- Festlegung der verursachungsgerechten Zuschlagsgrundlagen ist maßgeblich für richtige Verrechnung<br />

- Ausschalung von Preisschwankungen bei Zuschlagsgrundlagen sind Mengen- und Zeitgrößen grundsätzlich<br />

den Wertgrößten vorzuziehen (Realität genau Ermittlung schwierig bzw. unmöglich deshalb greift man im<br />

allgemeinen auf Wertgrößen zurück)<br />

Materialgemeinkosten:<br />

MGK-Zuschlagssatz =<br />

Der MGK-Zuschlagssatz von z. B. 8% besagt, dass immer dann, wenn für 100 EUR Fertigungsmaterial<br />

verbraucht wurde, parallel und gleichzeitig 8 EUR Gemeinkosten im Materialbereich (z. B. Einkauf,<br />

Warenabnahme) anfallen.<br />

Fertigungsgemeinkosten:<br />

FGK-Zuschlagssatz =<br />

Verwaltungsgemeinkosten:<br />

Verbrauch von Fertigungsmaterial<br />

+ MGK<br />

= Materialkosten<br />

Fertigungslöhne<br />

+ FGK<br />

= Fertigungskosten<br />

Herstellkosten der Rechnungsperiode (MK + FK)<br />

VerwGK-Zuschlagssatz =<br />

Vertriebsgemeinkosten<br />

VertrGK-Zuschlagssatz =<br />

Wichtig!<br />

Bei Bestandsveränderungen Bezugsquelle Herstellkosten des Umsatzes nicht HK der Rechnungsperiode!<br />

S. 19


Zuschlagssätze für GK (mit Bestandsveränderungen)<br />

Bisher galt die Annahme: alle produzierten Güter wurden auch Verkauft!<br />

Problematisch da beispielsweise die Vertriebskosten erst anfallen wenn Gut tatsächlich verkauft ist.<br />

- Als Bezugsgrundlage für die Ermittlung des Zuschlagssatzes für die Verwaltungsgemeinkosten wählen wir<br />

die Herstellkosten der Rechnungsperiode<br />

- Als Bezugsgrundlage für die Ermittlung des Zuschlagsatzes für die Vertriebsgemeinkosten wählen wir die<br />

Herstellkosten des Umsatzes (Herstellkosten der verkauften Erzeugnisse)<br />

Bestandsmehrung: Produktion > Verkauf � Lagerbestand steigt<br />

Bestandsminderung: Produktion < Verkauf � Lagerbestand sinkt<br />

Herstellkosten der Rechnungsperiode<br />

- Bestandsmehrungen bei fertigen Erzeugnissen<br />

= Herstellkosten des Umsatzes<br />

Berechnung der Herstellkosten des Umsatzes:<br />

Herstellkosten der Rechnungsperiode<br />

- Bestandsmehrung (- weil, hat nicht zum Umsatz beigetragen)<br />

+ Bestandsminderung (+ weil, hat zum Umsatz beigetragen)<br />

= Herstellkosten des Umsatzes<br />

Mehrstufiger BAB<br />

Herstellkosten der Rechnungsperiode<br />

+ Bestandsminderung bei fertigen Erzeugnissen<br />

= Herstellkosten des Umsatzes<br />

Unfertige Erzeugnisse werden gleich behandelt wie Fertige Erzeugnisse!<br />

- BAB enthält zu den Hauptkostenstellen (Material, Fertigung, Verwaltung, Vertrieb)<br />

die ihre Leistungen an Kostenträger abgeben,<br />

- noch Hilfskostenstellen (Vorkostenstellen)<br />

die ihre Leistungen an andere Kostenstellen abgeben (innerbetriebliche Leistungsverrechnung)<br />

Hilfskostenstellen<br />

- geben Leistung an andere Kostenstellen ab<br />

- Kosten werden vor Berechnung der GK-Zuschlagssätze auf andere Kostenstellen umgelegt<br />

Allgemeine Hilfskostenstellen<br />

- dienen dem Gesamtbetrieb<br />

- ihre Leistungen werden von fast allen Kostenstellen in Anspruch genommen<br />

- Kosten sind entsprechend der Inanspruchnahme auf übrige Kostenstellen zu verteilen<br />

- z. B. Grundstück und Gebäude, Strom, Wasser, soziale Einrichtungen (Kantine…)<br />

Besondere Hilfskostenstellen<br />

- geben ihre Leistung nur bestimmten Hauptkostenstellen weiter<br />

- Kosten werden auf übergeordnete Hauptkostenstellen verteilt<br />

- typisch: Fertigungsstellen besondere Hilfskostenstellen vorzuschalten (Fertigungshilfskostenstelle)<br />

- z. B. Konstruktionsbüro, Arbeitsvorbereitung, Versandabteilung, Lehrwerkstätte, Werkzeugmacherei<br />

S. 20


Umlage der Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen<br />

- erfolgt durch direkte Verrechnung (Belege) oder indirekte Verrechnung (Schlüssel)<br />

- allgemeine Hilfskostenstellen geben in der Regel GK auch an die besonderen Hilfskostenstellen ab<br />

� Erst Umlage der allgemeinen Hilfskosten<br />

� dann Umlage der besonderen Hilfskosten<br />

Aufstellung eines mehrstufigen BABs unter Berücksichtigung von Bestandsveränderungen mit Ermittlung der GK-Zuschlagssätze<br />

– S. 84 -<br />

Schritte zur Erstellung eines mehrstufigen BAB<br />

1 Verteilung der angefallenen Gemeinkosten auf die Haupt- und Hilfskostenstellen<br />

2 Umlegung der Kostensummen der allgemeinen Hilfskostenstellen auf die übrigen<br />

Kostenstellen<br />

3 Umlegung der Kostensumme der besonderen Hilfskostenstellen auf die jeweils<br />

übergeordneten Hauptkostenstellen<br />

4 Ermittlung der Gesamtsumme der Gemeinkosten für jede Hauptkostenstelle<br />

5 Ermittlung der Zuschlagssätze je Hauptkostenstelle<br />

S. 21


Kostenträgerrechnung<br />

- Die Kostenträgerrechnung verteilt alle Kosten verursachungsgerecht auf die Leistungseinheiten.<br />

- Leistungseinheiten für welche Kosten angefallen sind � Kostenträger (haben Kosten zu tragen)<br />

z. B. Produkt oder Produktgruppe<br />

- Hauptaufgabe: feststellen wie viel Kosten auf die einzelnen Kostenträger entfallen<br />

Kostenträgerzeitrechnung Zurechnungen der Kosten auf die einzelnen Kostenträger beziehen sich auf<br />

die Abrechnungsperiode.<br />

Ermittlung des Betriebsergebnisses sowie auf die Kostenträger bezogenen<br />

Teilergebnisse<br />

Kostenträgerstückrechnung Kosten auf einzelnen Auftrag (ein einzelnes Stück) berechnet<br />

� KALKULATION<br />

Funktionen:<br />

- Gegenüberstellung der Umsatzerlöse und der angefallenen Kosten<br />

� Ertragskraft des Unternehmens insgesamt und jeden einzelnen Kostenträger festgestellt werden<br />

(Kostenträgerzeitrechnung)<br />

- Angebotspreis für ein Produkt ermittelt werden (Kostenträgerstückrechnung)<br />

- Vergleich der Marktpreise mit eigener Kostensituation � Auftrag Annahme / Ablehnung<br />

- Bewertung der Bestände an UE und FE<br />

- Vergleichsrechnung � Eigenleistung oder Fremdleistung günstiger?<br />

Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation)<br />

ermittelt die Kosten für ein einzelnes Produkt bzw. eine Produktgruppe<br />

Kalkulationsmethode von Fertigungsprogramm abhängig<br />

(Massenfertigung, Sortenfertigung, Serienfertigung oder Einzelfertigung)<br />

Massenfertigung<br />

einheitliches Produkt in großen Mengen<br />

Sortenfertigung<br />

Es werden mehrere Sorten eines Produkts hergestellt<br />

z. B. Autoindustrie<br />

Serienfertigung<br />

Es werden unterschiedliche Produkte in verschiedenen<br />

Produktionsabläufen hergestellt, die unterschiedlichen Kosten<br />

verursachen.<br />

z. B. Autos, Werkzeugmaschinen<br />

Einzelfertigung<br />

Es werden jeweils nur aufgrund von Einzelaufträgen einzelne<br />

Produkte hergestellt<br />

z. B. Gebäude, Schiffbau<br />

S. 22<br />

Divisionskalkulation<br />

Stückkosten = Gesamtkosten/Gesamtmenge<br />

Äquivalenzziffernkalkulation<br />

Da die gleichen Rohstoffe verwendet werden, ergeben sich<br />

Kostenunterschiede z. B. nur durch unterschiedliche<br />

Durchlaufzeiten. Dadurch entstehen feststehende<br />

Kostenrelationen, mit deren Hilfe Äquivalenzziffern gebildet<br />

werden, mit denen man die einzelnen Sorten in gleichartige<br />

Recheneinheiten umwandeln kann. Danach kann dann<br />

wiederum die Divisionskalkulation angewandt werden.<br />

Zuschlagskalkulation<br />

Die Einzelkosten werden den Kostenträgern direkt<br />

zugerechnet, die GK werden den Kostenträgern indirekt über<br />

die in den Kostenstellen ermittelten Zuschlagssätzen<br />

zugeordnet.<br />

Zuschlagskalkulation<br />

Den einzelnen Produkten werden alle angefallenen Kosten<br />

zugerechnet. Daher ergeben sich im Allgemeinen keine<br />

Zurechnungsprobleme.


Zuschlagskalkulation<br />

- unterschiedliche Produkte werden hergestellt<br />

- individuelle Kostenermittlung für jede Produktart erforderlich<br />

- Voraussetzung: kostenträgerbezogene Erfassung der Einzelkosten<br />

kostenstellenbezogene Erfassung der Gemeinkosten<br />

Einzelkosten werden auf der Grundlage der Kostenartenrechnung direkt auf die Kostenträger verrechnet.<br />

Gemeinkosten werden direkt oder indirekt den Kostenstellen zugeschlagen und mithilfe der dort ermittelten<br />

Zuschlagssätze auf die Kostenträger verrechnet.<br />

Kostenarten<br />

Einzelkosten<br />

(einschließlich<br />

Sondereinzelkosten)<br />

Gemeinkosten<br />

direkt<br />

indirekt<br />

direkt<br />

Kostenstellen<br />

Stelleneinzelkosten<br />

Stellengemeinkosten<br />

Indirekt<br />

(Zuschlagssätze)<br />

Kostenträger<br />

Einzelkosten<br />

(einschließlich<br />

Sondereinzelkosten)<br />

Gemeinkosten<br />

Zuschlagskalkulation als Angebotskalkulation<br />

Je nach Bedarf wird die Angebotskalkulation als Vorwärts-, Rückwärts- oder Differenzkalkulation verwendet.<br />

Vorwärtskalkulation<br />

- Angebot im Vorfeld zu erstellen wird ein Preis benötigt<br />

- Rechnung mit voraussichtlichen Kosten (Normalkosten)<br />

- ein Kalkulation von erwarteten Veränderungen / Risikozuschlag für nicht vorhersehbare Veränderungen<br />

Normalkosten sind die aus den Istkosten vergangener Periode abgeleiteten durchschnittlichen Kosten.<br />

Einzelkosten Verbrauch von Fertigungsmaterial � Ermittlung durch Stücklisten<br />

Preise ergeben sich aus Preisen der Vergangenheit bzw. derzeitigen<br />

Angebotspreisen (Preisänderungen berücksichtigen)<br />

Lohnkosten � ergeben sich aus Fertigungszeiten der Vergangenheit oder aus<br />

Zeitvorgaben (Lohnänderungen berücksichtigen)<br />

Gemeinkosten Zuschlagssätze aus BAB / Arbeiten mit Normalzuschlagssätzen<br />

S. 23


Materialeinzelkosten<br />

+ Materialgemeinkosten<br />

= Materialkosten<br />

Fertigungslöhne<br />

+ Fertigungsgemeinkosten<br />

+ Sondereinzelkosten der Fertigung<br />

= Fertigungskosten<br />

= Herstellkosten<br />

+ Verwaltungsgemeinkosten<br />

+ Vertriebsgemeinkosten<br />

+ Sondereinzelkosten des Vertriebs<br />

= Selbstkosten<br />

+ Gewinnzuschlag<br />

= Barverkaufspreis<br />

+ Vertreterprovision<br />

+ Kundenskonto<br />

= Zielverkaufspreis<br />

+ Kundenrabatt<br />

= Listenverkaufspries<br />

Kalkulationsschema:<br />

Gewinnaufschlag:<br />

- Zuschlagssätze für Fertigungsgemeinkosten haben Eigenkapitalverzinsung, Unternehmerlohn, spezielles<br />

Risiko des Unternehmens einkalkuliert<br />

- deshalb muss der Gewinn das allgemeine Unternehmensrisiko abdecken<br />

Kundenskonto und Vertreterprovision:<br />

- Nachlässe auf dein Preis sollen nicht auf Gewinn gehen daher vorherige ein Kalkulation<br />

- Kunde berechnet Skonto von ZVP (Sicht des Kunden 100%)<br />

d. h. Barverkaufspreis aus Sicht des Anbieters entspricht verminderten Grundwert (100 % - %-Skonto)<br />

- Skonto muss deshalb auf BVK aufgeschlagen werden<br />

- Vertreterprovision und Kundenrabatt entsprechen dem gleichen Prinzip<br />

Rückwärtskalkulation<br />

- LVP liegt aufgrund der gegebenen Mark- bzw. Konkurrenzsituation vor<br />

- Errechnung der höchstens zu zahlenden Materialeinzelkosten<br />

Differenzkalkulation<br />

- LVP durch Marktlage gegeben<br />

- Kostengrößen durch Produktion gegeben<br />

- Ziel: Überprüfung ob erwirtschafteter Gewinn ausreichend ist<br />

Unternehmersicht<br />

Kundensicht<br />

S. 24


Zuschlagskalkulation als Nachkalkulation<br />

In der Vorkalkulation wurde mit den Normalkosten gerechnet.<br />

Nach Fertigstellung des Auftrages können nun die tatsächlichen Kosten (Istkosten) ermittelt werden.<br />

Um die aufgetretenen Abweichungen zu ermitteln werden Nach- und Vorkalkulation gegenübergestellt.<br />

Zweck:<br />

- genaue Erfassung der tatsächliche entstandenen Kosten<br />

- Kontrolle der Kosten<br />

- evtl. Korrektur der Grundlage für die Vorkalkulation<br />

- Kostenunterdeckung Normalkosten < Istkosten � kalk. Selbstkosten < angefallene SK<br />

- Kostenüberdeckung Normalkosten > Istkosten � kalk. Selbstkosten > angefallene SK<br />

Gründe: Preisabweichungen, Beschäftigungsabweichungen, Verbrauchsabweichungen..<br />

Kostenträgerzeitrechnung<br />

Die Kostenträgerzeitrechnung stellt im Gegensatz zur Kostenträgerstückrechnung nicht auf die Kosten je<br />

Leistungseinheit, sondern auf die gesamten Kosten pro Rechnungsperiode ab.<br />

� Ermittlung der gesamten Einzelkosten und Gemeinkosten einer Rechnungsperiode<br />

� Gegenüberstellung mit Leistungen der Rechnungsperiode<br />

� Gesamten Umsatzerlöse der Rp. – Selbstkosten des Umsatzes der Rp. = Betriebsergebnis<br />

Grundlage der Kalkulation:<br />

- während Rechnungsperiode � Normalkosten<br />

- nach Rechnungsperiode � Istkosten<br />

Ermittlung von Normalzuschlagssätzen<br />

- Durchschnittswerte der Istkostenzuschlagssätze vergangener Geschäftsperioden<br />

- unter Berücksichtigung der Preiserwartungen auf der Beschaffungsseite und erwarteten Beschäftigung<br />

- Durschnittssätze Vorteil: Stetigkeit und Verfügbarkeit<br />

� genaue Vorkalkulation<br />

Normalzuschlagssatz = SUMME(Ist-GK) / Anzahl(Ist-GK)<br />

S. 25


Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen<br />

Nach Abschluss der Geschäftsperiode werden die Normalkosten die Istkosten gegenübergestellt.<br />

Kostenabweichung = Normalkosten – Istkosten<br />

Gründe:<br />

- Preisabweichungen<br />

- Beschäftigungsabweichungen<br />

- Verbrauchsabweichungen<br />

MERKE<br />

- Bei der Istkostenrechnung werden die GK mit den tatsächlich in der Rechnungsperiode angefallenen Kosten<br />

erfasst<br />

- Bei der Normalkostenrechnung werden die GK mithilfe von Normalzuschlagssätzen erfasst. Diese werden z.<br />

B. aus den durchschnittlichen Istzuschlagssätzen vergangener Rechnungsperioden unter Berücksichtigung<br />

der sich abzeichnenden Preisentwicklung berechnet<br />

- Kostenüberdeckung: Normalgemeinkosten > Istgemeinkosten<br />

- Kostenunterdeckung: Normalgemeinkosten < Istgemeinkosten<br />

Rechnerischer Ablauf der Kostenträgerzeitrechnung mit Normalkosten � S. 104 ff<br />

Rechnerischer Ablauf zur Erfassung der Kostenüberdeckung und Kostenunterdeckung im BAB<br />

Die KU und KÜ kann durch Erweiterung von zwei Rechenvorgängen auch im BAB erfolgen.<br />

1. Berechnung der Normalkosten aufgrund der gegebenen Normalzuschlagssätze und Gegenüberstellung von<br />

Istkosten und Normalkosten<br />

2. Berechnung der Kostenabweichungen (Über- bzw. Unterdeckung)<br />

Bsp.: S. 111 ff<br />

Zusammenfassung zur Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung<br />

BUCH Seite 114<br />

S. 26


Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)<br />

Eine Kostenrechnung, die zunächst nur einen Teil der Kosten (variable Kosten) in die Kostenberechnung einbezieht,<br />

nennt man Teilkostenrechnung. Die bekannteste Teilkostenrechnung ist die Deckungsbeitragsrechnung.<br />

Die Teilkostenrechnung geht von einer Aufgliederung der Kosten in fixe und variable Kosten aus.<br />

Kritik an der Vollkostenrechnung:<br />

Wird die Kostenrechnung als Grundlage für die Kalkulation, Preispolitik oder Produktpolitik verwendet, ist leicht<br />

nachweisbar, dass die Vollkostenrechnung zu falschen Ergebnissen und Schlussfolgerungen führt und sich daher<br />

nicht als Steuerungsinstrument eines Unternehmens eignet.<br />

(Kritikpunkte vgl. S. 115 ff)<br />

Aufbau<br />

Grundschema der Deckungsbeitragsrechnung<br />

Nettoverkaufserlöse – variable Kosten = Deckungsbeitrag<br />

Nettoverkaufserlöse: Erlöse nach Abzug der UST und etwaiger Erlösschmälerungen<br />

Deckungsbeitrag: Überschuss der Nettoverkaufserlöse über die variablen Kosten<br />

Der Deckungsbeitrag gibt an, welchen Beitrag ein Kostenträger zur Deckung der fixen<br />

Kosten leistet<br />

Betriebsergebnis (einstufige Deckungsbeitragsrechnung) = Summe der Kf – Summe der DBe<br />

Deckungsbeitragsrechnung als Stückrechnung<br />

Aus Wettbewerbsgründen ist ein Hersteller gezwungen, den LVP für ein Trimmgerät auf 816,32 EUR festzulegen. Den<br />

Sportartikelhändler werden 25% Rabatt und 2% Skonto eingeräumt. Die variablen Kosten betragen 400 EUR.<br />

Berechnen sie den DB je Stück, stellen sie diesen graphisch dar.<br />

LVP 816,32<br />

- 25% R 204,08<br />

ZVP 612,24<br />

- 2% S 12,24<br />

NVE 600,00<br />

- Kv 400,00<br />

DB 200,00<br />

EUR<br />

600<br />

400<br />

kv: variable Stückkosten<br />

x<br />

S. 27<br />

e: Nettoverkaufserlöse / Stück<br />

db: Deckungsbeitrag je Stück<br />

Der DB besagt, das je Trimmgerät 200 EUR zur Deckung der Fixkosten zur Verfügung stehen.<br />

OB DB ausreicht bleibt offen.<br />

Sicher ist, dass jeder Preis der über den variablen kosten liegt, zur Deckung der fixen Kosten beiträgt.<br />

Stückdeckungsbeitrag Entscheidungshilfe für Annahme oder Ablehnung von Aufträgen.<br />

Jeder DB trägt zur Verbesserung des BE bei.<br />

Stückgewinn erzielt kann hier nicht bestimmt werden.


Deckungsbeitragsrechnung als Periodenrechnung<br />

Die KLAR eines Industriebetriebes liefert uns für den Monat Juni für die Erzeugnisse A und B folgende Zahlen:<br />

Produktions- und Absatzmenge<br />

Nettoverkaufserlöse je Stück<br />

Variable Kosten je Stück<br />

Fix Kosten des Unternehmes für den<br />

Monat Juni<br />

Erzeugnis A Erzeugnis B<br />

300 Stk.<br />

500 EUR<br />

160 EUR<br />

400 Stk.<br />

750 EUR<br />

505 EUR<br />

150 000 EUR<br />

DB je Erzeugnis und Gesamt?<br />

BE für Juni?<br />

Stückdeckungsbeitragssatz für A und Deckungsbeitragssatz für Erzeugnis Gruppe A?<br />

Deckungsbeiträge:<br />

Nettoverkaufserlöse<br />

-Kv<br />

DB<br />

-Kfix<br />

Betriebsgewinn<br />

Erzeugnis A Erzeugnis B Gesamtbeträge<br />

150000<br />

300000<br />

450000<br />

48000<br />

202000<br />

250000<br />

102000 980000 200000<br />

150000<br />

50000<br />

Deckungsbeitragssatz:<br />

Der Deckungsbeitragssatz gibt an, welcher Teil der Nettoverkaufserlöse in Prozent zur Deckung der fixen Kosten<br />

bereitsteht.<br />

db-Satz =<br />

DB-Satz =<br />

db-Satz = 340*100/500 = 68% DB-Satz=102000 * 100 / 15000 = 68%<br />

Gewinnermittelung bei der DBR<br />

Nettoverkaufserlöse (Gesamterlöse)<br />

-variable Kosten<br />

= DB (Gesamtdeckungsbeitrag)<br />

-fixe Kosten<br />

=Betriebsergebnis<br />

S. 28


Anwendung der Deckungsbeitragsrechnung als Entscheidungshilfe<br />

bei der Preis-, Absatz- und Produktionspolitik<br />

1-Preisuntergrenze<br />

Die kurzfriste (absolute) Preisuntergrenze liegt bei dem Preis, bei dem der Stückerlös die variablen Kosten je Einheit<br />

abdeckt. Der Deckungsbeitrag ist in diesem Fall gleich null.<br />

e = kv<br />

Die langfriste Preisuntergrenze liegt bei dem Preis, bei dem der Stückerlös die entstandenen Selbstkosten je Einheit<br />

abdeckt.<br />

Pro Kontra<br />

- Langfristige Preisuntergrenze mit zunehmender<br />

Ausbringungsmenge absinkt (Fixkosten<br />

Degression)<br />

kurzfristige Preisuntergrenze von jeweiliger<br />

Ausbringungsmenge unabhängig<br />

- Preissenkung einzelner Erzeugnisse<br />

� Auf Produkte aufmerksam machen<br />

� Niedrige Preise Kunden kaufen auch andere<br />

Produkte<br />

� Umsatz- und Gewinnsteigerung<br />

- Absatzpolitik flexibler<br />

2-Annahme eines Zusatzauftrages<br />

Zusatzaufträge � Aufträge unterhalb der derzeitigen Verkaufspreise<br />

- Unternehmen akzeptiert ein zu niedriges<br />

Preisniveau<br />

- Gefahr nur auf positiven DB zu achten<br />

� ohne zu wissen ob Kfix gedeckt sind oder<br />

Gewinn erzielt wird<br />

Bei nicht ausgelasteten Kapazitäten kann das BE verbessert und Arbeitsplätze erhalten werden<br />

� Wenn Nettoverkaufserlöse höher als Kv des Auftrages<br />

� Kfix können vernachlässigt werden<br />

� DB somit Kriterium für Annahme oder Ablehnung<br />

� DB > 0 � Annahme<br />

� DB < 0 � Ablehnung<br />

Bsp.: folgende Produktions- und Absatzsituation:<br />

E I E II<br />

Nettoverkaufserlöse<br />

198 EUR<br />

270 EUR<br />

Kv<br />

112 EUR<br />

120 EUR<br />

Kfix 150000 EUR<br />

Absatzmenge 700 Stk. 950 Stk.<br />

Kapazität 900 Stk. 1200 Stk.<br />

E II � 210 Stk. Für 180 EUR zu verkaufen! Annahme Ablehung?<br />

E I E II Zusatzauftrag<br />

Nettoverkaufserlöse<br />

138600<br />

256500<br />

37800<br />

-Kv<br />

78400<br />

114000<br />

25200<br />

DB<br />

60200 142500 12600<br />

-Kfix<br />

150000<br />

Betriebsgewinn ohne Zusatzauftrag<br />

52700<br />

+ DB Zusatzauftrag<br />

12600<br />

Betriebsgewinn mit Zusatzauftrag<br />

Annahme lohnt sich BE wird verbessert!<br />

65300<br />

S. 29


3-Eigenfertigung oder Fremdbezug (Make or Buy)<br />

Entscheidungskriterien: Höhe der Kosten und Grad der Beschäftigung!<br />

Freie Kapazität � Eigenfertigung (Bsp. 1)<br />

Ausgelastet Kapazität � Fremdbezug (Bsp. 2)<br />

Bsp. 1 Freie Kapazität<br />

Kapazitäten vorhanden, Maschine selbst herstellen oder kaufen?<br />

Fremdbezug: BEP 226,10 EUR je Stk., Frachtkosten pauschale 1,5% des BEP<br />

Endfertigung: Verbrauch von Fertigungsmaterial 140 EUR, variable MGK 8%, Fertigungslöhne 45 EUR,<br />

variable FGK 62%<br />

Fremdbezug Endfertigung<br />

BEP 226,10<br />

+ 1,5% Frachk. 3,39<br />

Einstandspreis 229,49<br />

MEK 140<br />

+8% v. MGK 11,20<br />

FL 45<br />

+62% v. FGK 27,90<br />

Variable HK 224,10<br />

Einstandspreis je Getriebe bei Fremdbezug – variable HK je Getriebe bei Endfertigung<br />

Kostenvorteil bei Endfertigung: 5,39 EURO<br />

Bsp. 2 Ausgelastete Kapazität<br />

Die Möbelfabrik Bruno OHG stellt einen Kleiderschrank unter folgenden Bedingungen her:<br />

MEK 420 EUR, v. MGK 7%, FL je Std. 43 EUR, v. FGK 90%, Sek. D. F. 129 EUR, Produktionszeit je Schrank 30 Min.<br />

Nettoverkaufserlös 613 EUR.<br />

Die Geschäftsleitung plant, anstelle des Kleiderschrankes einen bisher fremdbezogenen Schreibtisch selbst<br />

herzstellen und die Produktion und den Verkauf des Kleiderschrankes aufzugeben.<br />

Kosten Schreibtisch:<br />

MEK 360 EUR, v. MGK 7%, FL je Std. 42 EUR, v. FGK 90 %, Sek. D. F. 129 EUR, Produktionszeit je Schreibtisch 35 Min.<br />

Nettoverkaufspreis von 616,80 EUR.<br />

Einstandspreis des Zulieferers für den Schreibtisch beträgt 594,80 EUR.<br />

HINWEIS<br />

Herstellung des Schreibtisches verdrängt Kleiderschrank.<br />

Annahme Eigenfertiung des Kleiderschranks hat DB verursacht<br />

� Kosten für Schreibtisch:<br />

Kv der Eigenfertigung + DB des verdrängen Produktes (entgangener Nutzen durch Verzicht auf<br />

Alternativanlagen. Opportunitätskosten)<br />

Verdrängung des bisherigen Produkts nur sinnvoll wenn relevanten kosten der Eigenfertigung für den Schreibtisch<br />

(Kv + Opportunitätskosten) unter den Fremdbezugskosten liegen.<br />

S. 30


Kleiderschrank Schreibtisch<br />

MEK 420 360<br />

+v. MGK 29,40 25,20<br />

+FL 21 24,50<br />

+v. FGK 18,90 22,05<br />

+Sek. D. F. 64,50 75,25<br />

v. HK je Stück 553,80 507,00<br />

DB<br />

Erzeugn<br />

is<br />

Kleiders<br />

chrank<br />

Schreib<br />

tisch<br />

Nettove<br />

rkaufser<br />

löse<br />

Kv<br />

Eigenf.<br />

Kv<br />

Fremdb.<br />

Absoluter<br />

DB<br />

Eigenf.<br />

Absoluter<br />

DB<br />

Fremdb.<br />

Differenzdeckungsbeitrag <br />

Engpasssektor<br />

613 553,80 - 59,20 - 59,20 30 1,97<br />

616,80 507,00 594,80 109,80 22 87,80 35 2,51<br />

Relativer<br />

Differenzdeckungsbeitrag<br />

Die Eigenfertigung des Schreibtisches ist sinnvoll, da die relevanten Kosten der Eigenfertigung (507,00 + 59,20 =<br />

566,20) niedriger sind als die Kosten für den Fremdbezug (594,80)<br />

DA der relative Differenzdeckungsbeitrag bei der Eigenfertigung von Schreibtischen wesentlich höher liegt als bei der<br />

Eigenfertigung von Kleiderschränken, ist es ökonomisch sinnvoll, die vorhandenen Kapazitäten für die Produktion<br />

von Schreibtischen zu verwenden.<br />

MERKE:<br />

Bei ausgelasteten Kapazitäten ist die Eigenfertigung dem Fremdbezug vorzuziehen, wenn alle relevanten Kosten der<br />

Eigenfertigung (Kv der Eigenfertigung + DB des verdrängten Produkts) unter dem Fremdbezugskosten liegen.<br />

4-Optimierung des Produktionsprogramms<br />

Ohne Engpass<br />

Problem: Welches Produkt soll im Falle eines Engpasses eigestellt werden?<br />

Entscheidung sollte generell zu Gunsten des Produktes mit dem höchsten DB fallen.<br />

Unterscheidung zwischen relativen und absoluten DB<br />

Produktentscheidung nach absolutem Deckungsbeitrag<br />

Annahme: nicht voll ausgelastete Kapazität<br />

Welche Produkte vorrangig Produzieren? – Rangfolge der Produkte<br />

Freien Kapazitäten � das Produkt mit dem höchsten DB je Stück<br />

Produktionsabfolge orientiert sich deshalb am absoluten DB<br />

Bsp.:<br />

Motorentyp DB<br />

A 8000<br />

B 9000<br />

C 1000<br />

Rangfolge:<br />

I B 9000<br />

II A 8000<br />

II C 1000<br />

S. 31


Mit Engpass<br />

Kapazitäten Auslastung in Teilbereich des Betriebes � Engpass<br />

Engpass in der Produktion/ Beschaffung<br />

- Produktionsmenge kann nicht so gesteigert werden, wie es von der Absatzseite möglich wäre<br />

- DB auf eine Einheit der Engpasskapazität umgerechnet werden � neue Rangfolge<br />

� Wie lange wird die Engpassabteilung von den einzelnen Produkten während des Produktionsprozesses in<br />

Anspruch genommen?<br />

� Welcher DB wird je beanspruchte Zeiteinheit von den einzelnen Produkten erzielt (relativer DB)?<br />

Engpass in der Produktion<br />

Bsp. S. 137 ff<br />

Relativer Deckungsbeitrag = 60 Min / Prüfzeit * db<br />

Engpass in der Beschaffung<br />

Bsp. S. 139 ff<br />

S. 32


Prozesskostenrechnung (PKR)<br />

Warum PKR?<br />

Vollkosten- und Teilkostenrechnung erfasst direkte Fertigungsbereiche (Teilefertigung, Montage…).<br />

Erfassung von Einzelkosten stehen im Mittelpunkt, diesen werden Gemeinkosten zugeordnet.<br />

Gemeinkostenproblematik I<br />

Einzelkosten = 100%, Gemeinkosten = x% � Zuschlagsatz x = GK/EK * 100<br />

� Proportionalisierung der GK<br />

Kritik: entspricht nicht der tatsächlichen Kostenverursachung – falsche Kalkulation n<br />

= Verletzung des Kostenverursachungsprinzips<br />

Bsp.:<br />

1 Stück Fertigungsmaterial 1000 EUR, Materialgemeinkostenzuschlagssatz = 20%<br />

Beschaffung 1 Stück: Materialkosten 1200EUR<br />

Beschaffung 100 Stück: Materialkosten 120000EUR<br />

� Unrealistisch: Beschaffung von 100 stk. kann nicht das 100-fache von der einmaligen Beschaffung kosten<br />

Gemeinkostenproblematik II<br />

Veränderte Kostenstrukturen (GK werden im Verhältnis zum EK immer höher)<br />

Struktur der Fertigungskosten Struktur der Materialkosten<br />

Steigende FKG-Zuschlagssätze, weil:<br />

Mechanisierung + Automatisierung<br />

Folgen:<br />

- Lohneinzelkosten (FEK) sinken<br />

- FKG (Abschreibungen, Energiekosten, Zinsen…)<br />

steigen<br />

� Ungenaue Kalkulation<br />

Problem: Verursachungsgerechte Zurechnung der Gemeinkosten<br />

Steigend MGK-Zuschlagssätze, weil:<br />

- Rohstoffkosten (MEK) sinken immer mehr<br />

(nicht Preise, sondern Anteil)<br />

- MGK steigen durch höhere Personalkosten<br />

� Ungenaue Kalkulation<br />

Generalziel der PKR � Mängel der Zuschlagskalkulation hinsichtlich Gemeinkosten beheben<br />

- Anstelle von Einzelkosten werden „Prozesse“ als Zuschlagsgrundlage herangezogen<br />

- Prozesse bilden Entstehung der GK in einzelnen Unternehmensbereichen besser ab<br />

Prozess � Abfolge wiederholender Tätigkeiten zur Erstellung einer Leistung<br />

(Materialprozesse, Dienstleistungsprozesse, Informationsprozesse)<br />

� Schwerpunkt auf Erfassung von GK (indirekten Leistungsbereiche)<br />

GK = aktivitätsbezogen (nicht stellenbezogen)<br />

Bezugsgrößen in den Kostenstellen = Anzahl der bearbeiteten Vorgänge (nicht EK)<br />

Frage beantworten: Für welche Tätigkeiten sind Kosten angefallen?<br />

Aufbau<br />

� Verwendung der traditionellen Kostenarten-, Kostenstellen und Kostenträgerrechnung<br />

Kostenartenrechnung<br />

- Kosten erfassen<br />

- Nach Zurechenbarkeit auf Kostenträger Einzel- und Gemeinkosten untergliedert<br />

Kostenstellenrechnung<br />

- GK auf Kostenstellen verteilt<br />

- Bezugsgrößen (Kostentreiber) gesucht<br />

S. 33


Bezugsgrößen der PKR:<br />

- Tätigkeit (Aktivität)<br />

die in den einzelnen Kostenstellen anfallen<br />

zunächst Identifikation in einzelne Kostenstellen und anfallende Kosten erfasst<br />

z. B. Kostenstelle: „Material“ � Tätigkeit: „eingehende Werkstoffe auf Menge und Qualität prüfen“<br />

- Teilprozesse<br />

zusammengehörende Tätigkeiten einer Kostenstelle werden miteinander verbunden � Teilprozesskosten<br />

z. B. Kostenstelle „Material“ � Teilprozess: „Werkstoffe abnehmen“<br />

- Hauptprozesse<br />

zusammengehörende Teilprozesse kostenstellenübergreifend miteinander verbunden werden<br />

� Hauptprozesskosten<br />

z. B. Zusammengehörende Teilprozesse zu Hauptprozesse „Beschaffung von Fertigungsmaterial“<br />

Prozesskostensatz:<br />

(Stehen GK eines Teil- bzw. Hauptprozesse fest)<br />

Bsp.: Prozesskostensatz des Teilprozesses „Angebot bearbeiten“<br />

Prozesskostensatz =<br />

Kostenträgerrechnung<br />

Kalkulation (Kostenträgerstückrechnung)<br />

� Herstellung einer Leistungseinheit erforderlichen Hauptprozesse mit dem jeweiligen Prozesskostensatz<br />

multipliziert<br />

� Prozesskosten (GK) auf Leistungseinheit verrechnet<br />

Kostenträgerzeitrechung<br />

� Ermittlung aller Einzel- und Prozesskosten (GK) einer Rechnungsperiode<br />

� Leistungen der Rechnungsperiode gegenübergestellt<br />

� Betriebsergebnis ermittelt<br />

MERKE<br />

PKR = Vollkostenrechnung<br />

Tätigkeiten (Prozesse) = Bezugsgrundlage für verursachungsgerechte Verrechnung der GK auf indirekte<br />

Leistungsbereiche (indirekte Kostenstellen)<br />

S. 34


Kostenartenrechung<br />

Einzelkosten Gemeinkosten<br />

Kostenstellenrechnung<br />

(verursachungsgerechte Verteilung)<br />

Kostenstelle A Kostenstelle B Kostenstelle C<br />

Gemeinkosten Gemeinkosten Gemeinkosten<br />

Kostenstelle A Kostenstelle B Kostenstelle C<br />

Teilprozess<br />

A1 A2 A3<br />

Teilprozesskosten<br />

(Teilprozesskostensatz)<br />

Prozessverdichtung<br />

Teilprozess<br />

B1 B2 B3<br />

Teilprozesskosten<br />

(Teilprozesskostensatz)<br />

Hauptprozess I Hauptprozess II<br />

Prozesskosten<br />

Prozesskostensatz<br />

Kalkulation (Kostenträgerstückrechnung)<br />

Prozesskosten<br />

Prozesskostensatz<br />

Einelkosten und Prozesskosten<br />

Kostenträgerzeitrechnung (BE)<br />

Prozessanalyse<br />

(Ermittlung d. Tätigkeit)<br />

Teilprozess<br />

C1 C2 C3<br />

Teilprozesskosten<br />

(Teilprozesskostensatz)<br />

S. 35


Prozesskostenrechnung<br />

1-Prozessanalyse in den Kostenstellen<br />

Geschäftsprozesse:<br />

- zusammenhängenden, abgeschlossenen Folge von Tätigkeiten<br />

- zur Erfüllung einer betrieblichen Aufgabe notwendig<br />

- nur für wiederholende betriebliche Aufgaben<br />

Tätigkeiten (Aktivitäten):<br />

- in der Kostenstelle ausgeübten Tätigkeiten verursachen GK<br />

- Grundlage: Analyse und Gliederung d. Tätigkeiten in einzelne Kostenstellen (Prozessanalyse)<br />

- Sind Vorgänge welche zu einem Arbeitsergebnis führen<br />

- Abgrenzbar, homogen, wiederholbar (repetitiv), messbarer Zeitbedarf<br />

- z. B. Anfrage schreiben, Angebots Vergleich…<br />

2-Bildung von Teilprozessen<br />

- Tätigkeiten in KS normalerweise heterogen<br />

- Zusammenhängende Tätigkeiten welche zu gemeinsamen Arbeitsergebnis führen und gemeinsame<br />

Bezugsgrundlage (Kostentreiber) verwendeten<br />

� Teilprozess<br />

- Tätigkeiten verursachen GK in der PKR<br />

- Tätigkeiten stellen die kleinsten Arbeitseinheiten dar.<br />

- Addition der Kosten, der zusammengefassten Tätigkeiten eines Teilprozess = Teilprozesskosten<br />

3-Festlegung von Kostentreibern (cost driver)<br />

- Kostentreiber = prozessbezogene Maßgrößen (Bezugsgrundlagen) die für jeden Teilprozess bestimmt<br />

werden<br />

- Inhaltich Mengengrößen/ Zeitgrößen:<br />

Zahl d. Produktionsänderungen, Teilenummer, Versandaufträge…<br />

Dauer von Einlagerungen oder einer Instandhaltung…<br />

Aufgaben d. Kostentreiber:<br />

- Maßstäbe für die Kostenverursachung<br />

Voraussetzung: Abhängigkeit zwischen Höhe d. Kosten und Zu- bzw. Abnahme (Idealfall: proportional)<br />

- Maßstab für die Kostenzurechnung auf Kostenträger<br />

Anzahl der Einheiten des Kostentreibers die für ein Kalkulationsprojekt anfallen<br />

Bestimmung der Kostentreiber:<br />

PKR geht von Abhängigkeit der Kosten von messbaren Leistungseinheiten aus.<br />

Was ist mit kostenverursachenden Leistungen die nicht mit Maßgrößen erfasst werden, z. B. Leitungsfunktionen?<br />

Unterscheidung:<br />

Leistungsmengeninduzierte (Imi) Prozesse � bestehen Beeinflussungsgrößen in Form von Maßgrößen<br />

Leistungsmengenneutrale (Imn) Prozesse � keine Maßgrößen zur Erfassung ihrer Kosten<br />

S. 36


Imi-Prozesse<br />

- Entwicklung eines Prozesses von Leistungsvolumen abhängig<br />

� Bezugsgrößen (Kostentreiber) zur Quantifizierung der Prozesse gefunden werden<br />

� Kostentreiber treten an Stelle der in der Zuschlagskalkulation verwendeten Bezugsgrößen<br />

(z. B. Materialkosten, Fertigungskosten)<br />

� Kostentreiber so zu wählen, dass direkter Zusammenhang zwischen Kosten und Prozessmenge besteht<br />

� Kostenänderungen sollen möglichst proportional zu den Leistungsänderungen verlaufen<br />

Bsp.: Kostenstelle: 2050 „Kreditoren bearbeiten“<br />

Teilprozesse Kostentreiber (Bezugsgrößen)<br />

Vorkontierung der Lieferantenrechnungen Anzahl der Rechnungen<br />

Buchung der Lieferantenrechnung Anzahl der angesprochenen Kosten<br />

Manuelle Zahlung auslösen Anzahl der manuellen Zahlungen<br />

… …<br />

Imn-Prozesse<br />

- Entwicklung eines Prozesse von Leistungsvolumen unabhängig<br />

� Dispositive, innovative und kreative Prozesse welche unregelmäßig anfallen (nicht repetitiv)<br />

Bsp.: Abteilungen leiten, Besprechungen durchführen, Personal Fortbildung…<br />

Bestimmung der Prozessmenge (Kostentreibermenge)<br />

- Nach Kostentreiber Bestimmung muss nun die Prozessmenge für alle Imi-Prozesse festgelegt werden<br />

Prozessmenge = Häufigkeit mit der ein Prozess in einer Periode durchgeführt wird<br />

Vorkalkulation � Anzahl der geplanten Teilprozesse (Planprozessmenge) festgelegt<br />

Nachkalkulation � tatsächlich angefallene Teilprozesse gezählt (Istprozessmenge)<br />

Bsp.: Kostenstelle 4210 „Einkauf Rohstoffe“ sind nachfolgende Teilprozessmenge ermittelt:<br />

Teilprozess Kostentreiber je 5000<br />

Erzeugniseinheiten<br />

Anzahl der…<br />

Teilprozessmengen<br />

Angebot einholen Anfrage 1680<br />

Angebot bearbeiten Angebote 1500<br />

Bestellungen aufgeben Bestellungen 1200<br />

Vertragsabschluss Einzelverträge 150<br />

Reklamationen Reklamationen 600<br />

Lieferantenpflege Lieferanten 300<br />

Besprechungen - -<br />

Einkauf leiten - -<br />

S. 37


Planung der Prozesskosten<br />

- Auf Basis der Prozessmengen Ermittlung der GK bei Imi-Prozessen<br />

Teilprozesskosten in zwei Verfahren ermittelt:<br />

- Analytischen Planungsverfahren<br />

Kosten durch technische und betriebswirtschaftliche Untersuchungen erfasst<br />

Wichtige Kostenarten: direkt pro Teilprozess erfasst (z. B. Personalkosten)<br />

Übrigen Kostenarten: pauschal erfasst, Verteilungsschlüssel auf Teilprozesse umgelegt (z. B. Heinzkosten)<br />

- Retrograden Planungsverfahren<br />

Teilprozesskosten über Vorgabe eines Kostenbudgets für einzelne Kostenstellen ermittelt<br />

(Kostenstellenbudget)<br />

Kostenstellenbudget � Beträge eigestellt die zur Deckung der Kosten der Planungsperiode vorgesehen sind<br />

Aufteilung: eingeplanten Mitarbeiter und Jahresarbeitszeit (Mannjahr, Mitarbeiterjahr)<br />

Mannjahre =<br />

Bsp.:<br />

(Fortsetzung)<br />

Berechnung der Prozesskosten für einen Imi-Teilprozess<br />

Teilprozess: Angebot einholen Anzahl d. Mitarbeiter d.<br />

Kostenstelle:<br />

10<br />

Teilprozessmenge: 1680 Angebote Budget der Kostenstellen für Imi-<br />

Prozesse:<br />

960 000 EUR<br />

Vorgabezeit je Prozess: 1,67 Stu Arbeitszeit / Mitarbeiter: 1600 Stu/Jahr<br />

Teilprozess Kostentreiber Prozessmenge Vorgabezeit/Std. Mannjahre Imi-Prozesskosten<br />

Angebot<br />

Zahl der<br />

1680 1,67 1,75 168 000 EUR<br />

einholen Anfragen<br />

Angebot<br />

bearbeiten<br />

Angebote 1500 4,53 4,25 408 000 EUr<br />

… … … … … …<br />

Kostenstellenbudget je Mitarbeiter =<br />

Mannjahre für den Teilprozess =<br />

Imi-Prozesskosten =<br />

S. 38


4-Ermittelung der Prozesskostensätze (Teilprozesskostensätze) innerhalb einer Kostenstelle<br />

Prozesskostensatz drückt die Kosten je Prozess auf.<br />

Zeit Kosten je Durchführung eines (Teil- bzw. Haupt-) Prozesses.<br />

Ermittlung des Imi-Teilprozesskostensatzes<br />

Imi-Teilprozesskosten (die in einer Periode für den Teilprozess anfallenden Kosten) geteilt durch<br />

Teilprozessmenge (Anzahl der Kostentreiberausprägungen in einer Periode)<br />

Teilprozesskostensatz für Imi-Prozesse =<br />

Der Imi-Teilprozesskostensatz gibt an, wie viel EUR die einmalige Abwicklung des betreffenden Imi-Teilprozesses<br />

kostet.<br />

Ermittlung des Imn-Umlagesatzes<br />

- Keine Bezugsgrößen vorhanden<br />

- Verrechnung mit Zuschlagssätzen auf Kostenträger<br />

- Kosten der Imn-Prozesse proportional zum Verhältnis der Kosten der Imi-Prozesse umgelegt<br />

Umlagesatz für Imn-Prozesse =<br />

Ermittlung des Prozesskostensatzes eines Teilprozesses<br />

Prozesskostensatz eines Teilprozesses = Imi Teilprozesskostensatz + Imn Umlagesatz<br />

Der Prozesskostensatz eines Teilprozesses gibt an, wie viel EUR die einmalige Abwicklung eines Teilprozesses kosten.<br />

Bsp.: Kostenstelle 4210 „Einkauf Rohstoffe“<br />

Teilprozess Kostentreiber je Teilprozess- Teilprozesskosten Teil- Umlage- Gesamter<br />

5000<br />

Erzeugniseinheit<br />

mengen Imi Imn Prozess-<br />

Kostensa<br />

satz<br />

EUR<br />

Prozess-<br />

Kostensatz<br />

en Anzahl der…<br />

tz<br />

EUR<br />

EUR<br />

Angebot einholen Anfrage 1680 168000 100 25 125<br />

Angebot bearbeiten Angebote 1500 408000 272 68 340<br />

Bestellungen aufgeben Bestellungen 1200 264000 220 55 275<br />

Vertragsabschluss Einzelverträge 150 24000 160 40 200<br />

Reklamationen Reklamationen 600 60000 100 25 120<br />

Lieferantenpflege Lieferanten 300 36000 120 30 150<br />

Besprechungen - - 45000 - - -<br />

Einkauf leiten - - 195000 - - -<br />

Gesamt 960000 240000<br />

Berechnung des Teilprozesskostensatzes<br />

„Angebot einholen“<br />

Umlagesatz des Teilprozesses<br />

„4210 Einkauf Rohstoffe“<br />

Gesamter Prozesskostensatz für den<br />

Teilprozess<br />

„Angebot einholen“<br />

Teilprozesskostensatz =<br />

Umlagesatz =<br />

Prozesskostensatz = 100 EUR + 25 EUR = 125 EUR<br />

S. 39


5-Zusammenführung von Teilprozessen zu Hauptprozessen<br />

Hauptprozesse sind abteilungsübergreifende Vorgänge (z. B. die Abwiclkung eines Fertigungsauftrages) die das<br />

Gesamtkostenvolumen beeinflussen oder treiben.<br />

Hauptprozesse setzen sich in der Regel aus einer Vielzahl von Teilprozessen aus verschiedenen Kostenstellen<br />

zusammen.<br />

Bsp.: Hauptprozess 20: „Beschaffung Fertigungsmaterial“<br />

Teilprozess Kostenstelle<br />

Angebot einholen<br />

2112 Einkauf „Fertigungsmaterial“<br />

Angebot bearbeiten<br />

Bestellungen aufgeben<br />

Vertragsabschluss<br />

Reklamationen<br />

Lieferantenpflege<br />

Besprechungen<br />

Einkauf leiten<br />

Materiallieferung entgegennehmen<br />

2214 Materialannahme<br />

Materialprüfen<br />

Material an Materiallager weiterleiten<br />

Fertigungsmaterial 2232 Lager<br />

� Teilprozesses je Hauptprozess mit dem Teilprozesskostensatz multipliziert<br />

� Summe aus Teilprozesskosten ergibt Prozesskosten des Hauptprozesses<br />

Prozesskostensatz eines Hauptprozesses =<br />

Der Prozesskostensatz eines Hauptprozesses gibt an, wie viel EUR die einmalige Abwicklung eines Hauptprozesses<br />

kostest.<br />

Prozesskostenträgerstückrechnung (Prozessorientierte Kalkulation)<br />

Aufbau<br />

- Einzelkosten direkt dem Kostenträger zugerechnet. (Grundschema der Zuschlagskalkulation)<br />

- Kostenstellen erfassen Prozesskosten (GK) (mit Hauptprozesskotensätze)<br />

- Verrechnung der Prozesskosten hängt von der Anzahl der Prozessdurchführungen ab und nicht von dem<br />

Wert oder dem Zeitbedarf der verbrauchten Ressourcen.<br />

Bsp. S. 160 ff<br />

S. 40


Strategische Informationsvorteile der Prozesskostenrechnung<br />

Strategische Informationsvorteile gegenüber der Vollkosten- und Teilkostenrechnung.<br />

Durch drei Effekte, die sich in Hinblick auf Gestaltung des Produktionsprogramms nutzen lassen.<br />

Allokationseffekt<br />

Zuschlagskalkulation alle GK pauschal mit Zuschlagssätzen verrechnet<br />

Prozessorientierten Kalk. Zuweisung (Allokation) der GK durch indirekte Leistungsbereichen<br />

Unter Allokationseffekt versteht man den Ausweis unterschiedlicher Kosten für ein Produkt als Folge der<br />

Verwendung unterschiedlicher Bezugsgrundlagen für die Verrechnung der GK.<br />

(Allokationseffekt = Kostenunterschied pro Produkt)<br />

Bsp. : S. 163<br />

Allokationseffekt verdeutlicht unterschiedliche Kostenzuweisung zwischen prozessorientierter Kalkulation und<br />

traditioneller Zuschlagskalkulation.<br />

Allokationseffekt positiv � prozessorientierte Kalkulation ordnet einem Produkt mehr GK als Zuschlagskalk. zu<br />

Allokationseffekt negativ � prozessorientierte Kalkulation ordnet einem Produkt weniger GK als Zuschlagskalk. zu<br />

- Differenzierte Angebotskalkulation<br />

- Kostenoptimales Produktionsprogramm zu erstellen<br />

Degressionseffekt<br />

Bei Stückzahl unabhängigen Prozessen verringern sich die Prozesskosten pro Stück (Selbstkosten) mit steigender<br />

Stückzahl und umgekehrt.<br />

Bsp. : S. 164 ff<br />

Kalkulationsspielräume durch Zusammenfassung von Aufträgen � Kostenoptimale Produktionsprogramme<br />

Komplexitätseffekt<br />

Komplexe Produkte � höhere GK, kleine Stückzahl, ebenso viele Teilprozesse wie Standarttypen<br />

Zuschlagskalkulation:<br />

Nivellierung der Kosten<br />

- Produkte mit niedriger Komplexität zu teuer,<br />

- Produkte mit hoher Komplexität zu billig angeboten werden<br />

� Kostennivellierung bei komplexen Produkten durch traditionelle Zuschlagskalkulation kann zu<br />

Fehleinschätzungen bei Gestaltung des Produktionsprogramms führen<br />

Prozessorientierte Kalkulation:<br />

- GK nach Inanspruchnahme betrieblicher Leistungen verrechnet<br />

- Produkte mit hoher Komplexität teuer angeboten<br />

- Produkte mit niedriger Komplexität günstiger angeboten<br />

� Komplexen Produkten werden die verursachten Kosten zugeordnet<br />

PKR - Pro PKR - Kontra<br />

- Unwirtschaftliche Abläufe erkennen<br />

- Rationalisierungsmöglichkeiten<br />

- Kostenstellenübergreifende prozessbezogene Kostenkontrolle<br />

- Genauere Kostenverteilung<br />

- Strategische Informationsvorteile<br />

- Kalkulationsspielräume für Preispolitik<br />

- Kostenoptimale Produktionsprogramme<br />

- Zusammenstellung optimaler Auftragsgrößen<br />

- Problem der Proportionalitätsannahme<br />

- Prozessverantwortliche erkennen<br />

S. 41


Rechtsform der Unternehmen<br />

Die Kaufmannseigenschaft<br />

...ist geregelt im HGB (Handelsgesetzbuch). Es enthält das Sonderrecht der Kaufleute<br />

wird erworben kraft<br />

Betrieb eines Handelsgewerbes<br />

(§ 1 I HGB)<br />

Eintrag im HR Rechtsform<br />

Istkaufmann Kannkaufmann Formkaufmann<br />

Gewerbebetrieb u. kaufmännisch<br />

eingerichtet<br />

Gewerbebetrieb u.<br />

nicht<br />

kaufmännisch<br />

eingerichtet<br />

Voraussetzungen<br />

Landwirte,<br />

Forstwirte<br />

Kapitalgesellschaften<br />

(AG, GmbH, Genossenschaften)<br />

HR-Eintrag<br />

Pflicht Freiwillig Pflicht<br />

Wirkung des HR-Eintrags<br />

deklaratorisch = rechtserklärend konstitutiv = rechtserzeugend konstitutiv = rechtserzeugend<br />

Nichtkaufläute:<br />

- Gewerbetreibende ohne kaufmännisch eingerichteten Gewerbebetrieb<br />

- Kleinbetreibe (z. B. Einzelunternehmer, GbR, Freiberufler)<br />

Definition Gewerbebetrieb<br />

Gewinnerzielung / planmäßige Wiederholung einer Tätigkeit<br />

Kaufmännische Einrichtung erkennbar an<br />

- Mitarbeiterzahl<br />

- Umsatz<br />

- Betriebskapital<br />

- doppelte Buchführung<br />

- Zahl der Betriebsstätten<br />

S. 42


S. 43<br />

Das Handelsregister<br />

...ist ein öffentliches Verzeichnis aller Kaufleute und wird beim Amtsgericht geführt. Für Anmeldung zur Eintragung<br />

öffentliche Beglaubigung erforderlich.<br />

Inhalt der Eintragung:<br />

- Rechtsform<br />

- Geschäftsinhaber, Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand<br />

- Firma<br />

- Ort des Geschäftsbetriebes<br />

- Niederlassung<br />

Wirkung des Eintrags<br />

deklaratorisch:<br />

rechtserklärend, rechtsbezeugend � Ein Unternehmen besteht vor dem HR-Eintrag<br />

konstitutiv:<br />

rechtserzeugend � Ein Unternehmen besteht ab dem HR-Eintrag<br />

Gliederung<br />

Abteilung A (HRA) � Einzelunternehmer, OHG, KG Abteilung B (HRB) � AG, GmbH<br />

Bekanntmachung erfolgt in der z. B. örtlichen<br />

Tageszeitung<br />

Aufgaben:<br />

Öffentlichkeitscharakter<br />

Jedermann kann Einsicht nehmen<br />

- Offenlegung der Rechtsverhältnisse<br />

- Unterrichtung der Öffentlichkeit<br />

- Offenlegen rechtlich bedeutsamer Sachverhalte<br />

- Öffentlichen Glauben:<br />

zum Schutz der Verbrauchers � Vermutung der Richtigkeit der Handelsregistereintragungen (Vertrauensschutz)<br />

Firma<br />

Name unter welchem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt (§ 17 HGB)<br />

Die Firma/ Firmengrundsätze dienen dem Schutz des Unternehmens seiner Mitbewerber und der Kunden<br />

Firmengrundsätze:<br />

Firmenwahrheit:<br />

Den Tatsachen entsprechend, also keine irreführenden Angaben<br />

� z. B. Autohaus Weber & Seitz verkauft Ponnys<br />

Firmenbeständigkeit:<br />

Die bisherige Firma kann bei Inhaberwechsel fortgeführt werden wenn der bisherige Inhaber einverstanden ist.<br />

� Dann gilt: Der neue Inhaber haftet für alle bestehenden Verbindlichkeiten.


Firmenunterscheidbarkeit:<br />

Jede Firma muss sich von den am Ort befindende Firmen unterscheiden. Für Unternehmen mit überörtlicher<br />

Bedeutung z. B. VW gilt ein räumliches erweiternder Firmenschutz<br />

� Ausganslage: Meßmang GmbH<br />

Umgehung: Mesßmang Mögel GmbH, Markus Meßmang GmbH<br />

Firmenöffentlichkeit:<br />

Jede Firma ist im HR einzutragen. Angabe auch auf Geschäftsbriefen. Für Gewerbetreibende mit Ladengeschäft gilt<br />

die Firmenschildvorschrift<br />

Personen Firma:<br />

Name des Unternehmens z. B. Shuni & Richter GmbH<br />

Sach-Firma:<br />

Unternehmnesgegenstand z. B. Spedition & Logistik AG<br />

Fantasie-Firma:<br />

Erdachte Namen z. B. Bullshit Produktions<br />

Gemischte Firma:<br />

Unternehmer Name u. Unternehmesn Gegenstand z. B. Autohaus Weber & Seitz GmbH<br />

Der Zusatz zur Firma (e.k.; OHG; KG; GmbH; AG; EG;) ist von der Unternehmensform abhängig.<br />

Haftung bei Übernahme<br />

Firma wird fortgeführt (§25 HGB)<br />

- Haftet für alle Verbindlichkeiten des<br />

Früheren Unternehmers<br />

- Andere Regelung nur wirksam bei:<br />

Handelsregister Eintrag und<br />

Bekanntmachung bzw. an Dritten mitgeteilt<br />

wird<br />

Überblich über die Rechtsformen<br />

Firma wird nicht fortgeführt<br />

- Haftet Erwerber nur wenn:<br />

Übernahme der Verbindlichkeiten in<br />

handelsübliche Weiße bekannte gemacht<br />

werden (z. B. Rundschreiben)<br />

Einzelunternehmen Gesellschaftsunternehmen<br />

Personengesellschaften Kapitalgesellschaften<br />

- OHG<br />

- KG<br />

- GmbH & Co. KG<br />

- GmbH<br />

- AG<br />

S. 44


Einzelunternehmung<br />

Def.<br />

Unternimmt Geschäfte in eigenem Namen und auf eigene Rechnung mit vollem Risiko. Alleiniger Gesellschafter bzw.<br />

Inhaber des Unternehmens.<br />

Firma:<br />

- Bei Eintragung ins HR � beliebiger Name + Zusatz (e.k.)<br />

- Bei nicht Eintragung ins HR � Vor-, Zuname + evtl. Tätigkeit<br />

Gründung:<br />

- Keine Formvorschrift außer bei Grundstück notarielle Beurkundung<br />

- Gemeindebehörden: Ordnungsamt, Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Industrie- und Handelskammer<br />

- Sozialversicherungsträger<br />

- evtl. Amtsgericht<br />

Geschäftsführung:<br />

- Einzelunternehmer alleine<br />

- Für alle Entscheidungen im Innenverhältnis z. B. Buchführung<br />

Vertretung:<br />

- Abschluss von Rechtsgeschäften z. B. Kaufverträge, Einstellung von Mitarbeitern<br />

- Einzelunternehmer alleine im Außenverhältnis<br />

Eigenkapital:<br />

- Bringt Einzelunternehmer allein auf<br />

- Keine Gesetzliche Vorschirft<br />

Haftung:<br />

- Unbeschränkt (Geschäfts- und Privatvermögen) und unmittelbar (er Haftet)<br />

Gewinn/ Verlust:<br />

- Recht auf gesamten Gewinn/ Trägt gesamten Verlust<br />

Vorteile Nachteile<br />

- keine Aufteilung des Gewinns<br />

- Alleiniges Entscheidungsrecht<br />

- kein gestzl. vorgeschriebenes Startkapital<br />

- Flexibilität, schnelle Entscheidungen, keine<br />

Meinungsverschiedenheiten<br />

- Alleiniges Risiko<br />

- viel Arbeit � Überforderung<br />

- Unbeschränkte Haftung, auch mit<br />

Privateigentum<br />

- Begrenzte Kapitalkraft<br />

S. 45


Offene Handelsgesellschaft (OHG)<br />

Def.<br />

OHG ist eine Gesellschaft (min. 2 Personen), Zweck betreib eines Handelsgewerbes unter gemeinsamer Firma, ohne<br />

eine beschränkte Haftung eines Gesellschafters (§ 105 HGB)<br />

Firma:<br />

- Zusatz OHG<br />

Gründung:<br />

- Gesellschaftsvertrag (§109 HGB)<br />

kein Formvorschrift<br />

- Eintragung ins HR (§106 I HGB)<br />

Entstehung der Gesellschaft (§§ 1, 2 HGB)<br />

- Innenverhältnis<br />

Unternehmen entsteht mit Abschluss des Gesellschaftsvertrag bzw. festgelegten Termin in GV<br />

- Außenverhältnis<br />

Handelsgewerbe: Gesellschafter im Namen der OHG Geschäfte tätigen („deklaratorische HR-Wirkung“)<br />

kein Handelsgewerbe: entsteht mit Eintragung („konstitutive HR-Wirkung“)<br />

Innenverhältnis<br />

Fristgemäße Leistung der Kapitaleinlage (§ 718, 718 BGB)<br />

- Sachwert, Geld, Rechtswert<br />

- Alle Kapitaleinlagen � Gesamthandsvermögen<br />

- Einzelne Gesellschafter könne nicht mehr über ihr Kapitalanteil verfügen<br />

Persönliche Arbeitsleistung<br />

- Gesellschafter zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet (§ 114 I HGB)<br />

Wettbewerbsenthaltung<br />

- Keine Teilnahme an persönlich Haftender gleichartiger Gesellschaft außer mit Einwilligung der andere<br />

Gesellschafter<br />

Folge: (§ 113 HGB)<br />

- Schadensersatz fordern<br />

- Herausgabe der bezogene Vergütung bzw. Abtretung der Ansprüche auf Vergütung verlangen<br />

- Auflösung der OHG fordern<br />

Verlustbeteiligung<br />

- Gesetzliche Regelung: Verlust zu gleichen Teilen (nach „Köpfen“) verteilt (§121 II HGB)<br />

S. 46


Geschäftsführung<br />

Gesellschaftsvertrag niedergeschrieben sonst gesetzliche Regelung (§§ 114 – 116 HGB)<br />

gewöhnlichen Geschäften<br />

- Einzelgeschäftsführungsbefugnis ($ 116 HGB)<br />

- Bei Widerspruch eines andere Gesellschafters muss<br />

Maßnahme unterblieben werden<br />

- Jeder Gesellschafter hat Vetorecht<br />

Gesellschaftsvertrag kann Gesamtgeschäftsführungsbefugnis regeln:<br />

Zustimmung aller Gesellschafter, der Mehrheit oder min. zwei<br />

Kontrollrecht (§ 118 HGB)<br />

S. 47<br />

Außergewöhnlichen Geschäften<br />

- Gesamtgeschäftsführungsbefugnis<br />

- z. B. Grundstückskauf, Aufnahme von Gesellschafter,<br />

Änderung des Unternehmenszweck, Prokurist<br />

(widerruf durch en Gesellschafter)<br />

- zwingendes Recht (keine Aufhebung durch GV)<br />

- Gesellschafter (auch ohne Geschäftsführungsbefugnis) Recht auf persönliche Unterrichtung über<br />

Angelegenheiten der Gesellschaft<br />

- Einsicht in Handelsbücher, Papiere, Jahresabschluss<br />

Gewinnberechtigung<br />

Jeder Gesellschafter hat Anspruch auf Anteil am Jahresgewinn<br />

Gesetzliche Regelung: (§ 121 HGB)<br />

- 4%ige Verzinsung des Kapitalanteils (Gewinn zu niedrig � niedriger Verzinsung)<br />

- Rest nach Köpfen<br />

Privatentnahme (§ 122 HGB)<br />

- Recht während des Geschäftsjahres bis zu 4% seiner Kapitaleinlage zu entnehmen<br />

- Recht besteht auch wenn Gesellschaft Verlust erzielt<br />

- Bei Entnahme über 4% Zustimmung der andere Gesellschafter erforderlich<br />

Anspruch auf Aufwandsersatz (§110 HGB)<br />

- Geschäftsführung betrieblich Auslagen mit Privatmitteln begleicht<br />

Kündigungsrecht der Gesellschafter (§§ 132 ff HGB)<br />

- Kündigungsfrist 6 Monate zum Schluss des Geschäftsjahres<br />

- Gericht kann OHG auflösen oder Gesellschafter ausschließen<br />

Liquidationserlöse bei Auflösung (§ 155 HGB)<br />

- Nach Abzug der Schulden � verbleibende Vermögen nach Kapitalanteil aufgeteilt<br />

- Negativer Kapitalanteil � Ausgleichszahlung leisten


Außenverhältnis<br />

Haftung (§§ 128 – 130 HGB)<br />

- unbeschränkt (Geschäfts- und Privatvermögen)<br />

- unmittelbar (jeder Gesellschafter haftet direkt)<br />

- gesamtschuldnerisch<br />

- Vertraglich eingeschränkte Haftung gelten nur im Innenverhältnis.<br />

- Bei Eintritt eines Gesellschafters haftet dieser auch für die davor bestehenden Verbindlichkeiten<br />

- Bei Umwandlung von Einzelunternehmung in OHG haftet die Gesellschaft für alle Verbindlichkeiten auch wenn<br />

die Firma nicht fortgeführt wird<br />

Haftungsausschluss möglich aber nur bei HR-Eintragung und Bekanntmachung gegenüber Dritten<br />

- Tritt ein Gesellschafter aus haftet er noch 5 Jahre für die Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Austrittes, Frist<br />

beginnt mit Eintragung der Ausscheidung ins HR (§160 I HGB)<br />

- Bei Auflösung der OHG haften die Gesellschafter bis zu 5 Jahre nach Auflösung<br />

Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflicht<br />

- gilt bei OHG auch wenn es keinem persönlich Haftenden Gesellschafter gibt (GmbH & Co. OHG)<br />

Einzelvertretungsrecht (§§ 125, 126 HGB)<br />

- kann nicht beschränkt werden (zum Schutz von Dritten)<br />

- jeder Gesellschafter vertritt die OHG nach außen in gewöhnlichen und außergewöhnlichen Rechtsgeschäften<br />

Gesamtvertretungsrecht (§ 125 II HGB)<br />

- im GV vereinbart<br />

- ein Gesellschafter kann zusammen mit min. einem weiteren Gesellschafter Rechtsgeschäfte abschließen<br />

- gegenüber Dritten nur wirksam bei HR-Eintrag oder Bekanntmachung (z. B. Rundschreiben)<br />

Einzug des Vertretungsrechts<br />

- Gerichtsentscheid möglich<br />

- Ausschluss eines Gesellschafters von Vertretung von allen Gesellschafter im HR anzumelden<br />

Auflösung der OHG<br />

- Bei Austreten eines Gesellschafters eine Auflösung der OHG außer OHG besteht nur aus zwei Gesellschaftern<br />

Gründe:<br />

- Ablauf der Zeit<br />

- Beschluss der Gesellschafter<br />

- Insolvenz verfahren<br />

- gerichtliche Entscheidung<br />

Vorteile: Nachteile:<br />

- unterschiedliche Kenntnisse und Fähigkeiten der<br />

Gesellschafter<br />

- größere Kreditwürdigkeit als bei<br />

Einzelunternehmung<br />

- Verteilung des Risikos<br />

- keine Prüfungs- und Offenlegungspflicht<br />

- Fremdkapital nur in begrenzten Maße (Gegensatz<br />

zur AG)<br />

- keine Kontrollorgane<br />

- Haftung<br />

S. 48


Kommanditgesellschaft (KG)<br />

Def.<br />

- Min. 2 Gesellschafter<br />

- Teilhafter: Kommanditisten � Haftung auf Vermögenseinlage beschränkt<br />

- Vollhafter: Komplementär � Haftung nach OHG-Recht<br />

- Möglichkeit juristische Person als Komplementär einzusetzen (GmbH oder AG & Co. KG)<br />

Firma<br />

- Zusatz KG<br />

Gründung<br />

- Gründungsablauf wie bei OHG<br />

- Ausnahme:<br />

- Höhe der Kommanditeinlage wird ins HR eingetragen (wegen beschränkter Haftung)<br />

- Veröffentlicht wird nur die Anzahl der Kommanditisten nicht die Höhe der Einlage<br />

- Anmeldung von allen Gesellschafter durchzuführen auch Kommanditisten<br />

Innen- und Außenverhältnis (Komplementäre)<br />

- wie Gesellschafter einer OHG (§ 161 II HGB)<br />

Innenverhältnis (Kommanditisten)<br />

Fristgemäße Leistung der festgesetzten Kapitaleinlage<br />

- Pflichteinlage in Geld, Sachwerten und / oder Rechtswerten erfolgen<br />

- Höhe der Pflichteinlage kann von im HR eingetragen Haftsumme abweichen<br />

Kontrollrecht (§ 166 I, II HGB)<br />

- kein ständiges Kontrollrecht<br />

- Abschriften des Jahresabschlusses verlangen<br />

Ergebnisverteilung<br />

Gewinn:<br />

- 4%ige Verzinsung des Kapitalanteils §168 HGB<br />

- Rest in angemessen Verhältnis (was ist angemessen?)<br />

- Gewinnanteile werden Kommanditisten so lange gutgeschrieben bis Pflichteinlage komplett geleistet ist<br />

- ist Kapitalanteil des Kommanditisten durch Verlust gemindert wird Gewinn nicht dem Kommanditisten<br />

ausgezahlt sondern damit die Kapitalanlage wieder aufgefüllt<br />

Verlust<br />

- in angemessen Verhältnis $ 168 II HGB<br />

Privatentnahmen<br />

- Kommanditisten haben kein Recht auf Privatentnahmen.<br />

Widerspruchsrecht (§ 164 HGB)<br />

- Geschäftsführung ausgeschlossen<br />

- bei außergewöhnlichen Geschäften dem Komplementäre widersprechen<br />

Kündigungsrecht (§ 161 II i. V. m. § 132 HGB)<br />

- gesetzliche Regelung: 6 Monate Kündigungsfrist zum Schluss des Geschäftsjahres<br />

S. 49


Wettbewerbsverbot<br />

- für Kommanditisten kein gesetzliches Wettbewerbsverbot<br />

Außenverhältnis (Kommanditisten)<br />

Vertretung<br />

- Kein gesetzliches Vertretungsrecht<br />

- Möglichkeit Kommanditisten Handlungsvollmacht oder Prokura zu erteilen<br />

Haftung (§ 171 HGB)<br />

- Bei geleistet Einlage nur mit ihrer Einlage sonst unmittelbar<br />

- Bei Eintritt in KG haftet der Kommanditist zwischen Eintritt und Eintragung der Einlage wie Komplementär<br />

Auflösung der KG<br />

- OHG Auflösungsgründe<br />

- Tod des Kommanditisten � wird von Erben fortgesetzt (§ 177 HGB)<br />

Vorteile: Nachteile:<br />

- Verteilung des Risikos<br />

- Unterschiedliche Fähigkeiten und Kenntnisse<br />

- Kapitalbeschaffung durch Komplementär<br />

S. 50<br />

- Haftung des Komplementär<br />

- Meinungsverschiedenheiten können Unternehmen<br />

gefährden


Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />

Def.<br />

- juristische Person<br />

Kapital<br />

Stammkapital<br />

- In Satzung festgelegter Gesamtbetrag aller Geschäftsanteile<br />

- Gesamtbetrag der Stammeinlagen mind. 25000 (§ 5 I GmbHG)<br />

Stammeinlage<br />

- Von Einzelnen Gesellschaftern übernommene Teil des Stammkapitals mind. 100€<br />

- muss auf volle Euro lauten<br />

Geschäftsanteil<br />

- Anteil des Gesellschafters am Vermögen<br />

Firma<br />

- Zusatz GmbH<br />

Gründung<br />

- notariell beurkundete Satzung<br />

- Eintragung des Stammkapitals und der Stammeinlagen<br />

Anmeldung ins HR erst wenn: (§§ 7 -11 GmbHG)<br />

- Geschäftsanteil zu einem Vierteil des Nennbetrags eingezahlt ist (& 7 II, S. 1 GmbHG)<br />

- Hälfte des Mindeststammkapitals eingezahlt ist<br />

- konstitutive Wirkung � Haftung vor Eintragung persönlich und solidarisch<br />

Pflichten der GmbH-Gesellschafter<br />

Leistung des Geschäftsanteils<br />

- nicht rechtzeitiger Einzahlungen � Verzugszinsen (§ 20 GmbHG)<br />

Nachschusspflicht<br />

- wenn GmbH Eigenkapitalbedarf hat (z. B. Investitionen)<br />

Risikohaftung<br />

- Haftet nur mit Stammeinlage (§ 13 HGB)<br />

Rechte der GmbH- Gesellschafter<br />

Gewinnanteil<br />

- nach Verhältnis der Geschäftsanteile (§ 29 GmbHG)<br />

Auskunfts- und Einsichtsrecht<br />

- Gesellschafter haben ständiges Auskunftsrecht (§ 51 a GmbHG)<br />

Geschäftsführungs- und Vertretungsrecht sowie Mitverwaltungsrecht<br />

- enge Bindung an GmbH � Mitverwaltungsrecht<br />

S. 51


Organe der GmbH<br />

Gesellschafterversammlung<br />

- oberste Organ der GmbH weil:<br />

Geschäftsführer die GmbH nicht in eigener Verantwortung zu leiten haben<br />

müssen Satzung, GmbHG, Weisung der Gesellschafter befolgen<br />

- Einberufung von Geschäftsführern oder Gesellschaftern mit min. 10% Anteil am Stammkapital<br />

- Rechte/Pflichten:<br />

- Einforderung der Einlagen<br />

- Rückzahlung von Nachschüssen<br />

- Teilung, Zusammenlegung sowie Einziehung von Geschäftsanteilen<br />

- Bestellung, Entlastung u. Abberufung von Geschäftsführern<br />

- Überwachung der Geschäftsführung<br />

- Beschlussfassung: Mehrheitsentscheid (jeder Euro des Geschäftsanteils gewährt eine Stimme § 47 II GmbHG)<br />

Satzungsänderungen � 3/4 der Abgegebenen Stimme notwendig<br />

Geschäftsführer (§ 35 GmbHG)<br />

- von Gesellschafterversammlung gewählt oder durch Satzung bestimmt<br />

- gesetzlichen Vertreter der GmbH<br />

- mehrere Geschäftsführer � Gesamtvertretungsbefugnis<br />

- Führungslosigkeit (kein Geschäftsführer) � Vertretung durch Gesellschafter oder Aufsichtsrat<br />

- Beschränkung der Geschäftsführung nur im Innenverhältnis wirksam (Dritten gegenüber unwirksam)<br />

Aufsichtsrat<br />

- einschließlich 500 Arbeitnehmer kein Aufsichtsrat (außer Satzung schreibt was anders vor)<br />

- mehr als 500 AN nach § 1, Nr. 3 DrittelbG � Aufsichtsrat gewählt werden („Drittel-Parität“)<br />

- 2000 Arbeitnehmer � Gleichgewichts Mitbestimmung<br />

Aufgaben:<br />

- Überwachung der Geschäftsführung<br />

- Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

wenn das Wohl der Gesellschaft auf dem Spiel steht<br />

- Prüfung des Jahresabschlusses<br />

Auflösung § 66 ff. GmbHG<br />

- Gericht (Insolvenzverfahren � Zahlungsunfähigkeit)<br />

- Beschluss der Gesellschafter<br />

- Ablauf der in der Satzung bestimmten Zeit<br />

Mini-GmbH (UG)<br />

- haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft<br />

- Stammkapital zwischen 1 Euro – 24.999 Euro<br />

- HR-Anmeldung erst wenn bei vollständiger Einzahlung des Stammkapitals (keine Sacheinlagen)<br />

- ¼ des Gewinns muss angespart werden bis zum Mindestkapital von 25000 Euro � Umwandlung in GmbH<br />

- Fima: Zusatz UG<br />

S. 52


GmbH & Co. KG<br />

Def.<br />

- Kommanditgesellschaft<br />

- Komplementär � GmbH<br />

- Kommanditisten � Gesellschafter der GmbH<br />

Fima<br />

- Zusatz GmbH & Co. KG<br />

Geschäftsführung und Vertretung<br />

- Vertretung durch GmbH (Komplementär), besitzt auch Geschäftsführungsbefugnis<br />

- GmbH handeln Geschäftsführer die mit Kommanditisten identisch sind<br />

- Rechtsgrundlagen der KG<br />

Gründe für GmbH & Co. KG<br />

- Haftungsbeschränkung<br />

- leichter Kapitalbeschaffung<br />

- Nachfolgerregelung<br />

GmbH � Vollhafter � Unternehmensfortführung gesichert � GmbH unsterblich<br />

- Geschäftsführung<br />

außenstehende Fachleute können angestellt werden<br />

- Vermeidung eines Aufsichtsrates<br />

Verteilung der AN auf beide Firmen<br />

S. 53


Die Aktiengesellschaft (AG)<br />

Definition:<br />

- Unternehmensform: Kapitalgesellschaft<br />

- juristische Person � durch Aktiengesetz (AktG)<br />

- Ab HR-Eintrag � rechtsfähig [§ 6 HGB; § 41 I AktG]<br />

- AG ist Gläubiger u. Schuldner � nicht Aktionäre<br />

- Eigenkapitaleinbringung der Aktionäre � durch Einlagenbeteiligung (Aktien) am Grundkapital<br />

- AG haftet für Verbindlichkeiten der Gesellschafter [§ 1 AktG]<br />

Vorteile der AG<br />

- Beschaffung hoher Kapitalbeiträge<br />

- Geringes Haftungsrisiko<br />

- Leichter Eigentumswechsel<br />

- Trennung zwischen Kapital (Eigentümer) u. Unternehmensleitung<br />

- Streuung des Risikos<br />

- Geldbeschaffung für Forschung u. Entwicklung, Expansion<br />

Firma:<br />

- „AG“ muss im Namen enthalten sein<br />

Bsp.: „Mitter & Töchter AG“<br />

Gründung:<br />

1. Feststellung der Satzung<br />

Satzung = Grundgesetz der zu gründenden AG<br />

Feststellung der Satzung � durch 1 oder mehrere natürliche o. juristische Personen, die Aktien<br />

übernehmen.<br />

Satzung durch Gründer abgeschlossen werden + notarielle Beurkundung<br />

Inhalt:<br />

Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Höhe Grundkapital, Art der Aktien, Vorstand, Form der<br />

Bekanntmachung<br />

2. Art der Aufbringung des Grundkapitals<br />

Grundkapital eingezahlt durch<br />

Bargründung<br />

(Bargeld o. Buchgeld)<br />

Sachgründung<br />

(Sachen o. Rechte)<br />

Übernahme aller Aktien durch Gründer� AG ist errichtet<br />

Übernahme der Aktien gegen Geldeinzahlung.<br />

Mindestnennbetrag des Grundkapitals: 50000 € *§ 7<br />

AktG]. Mindestnennwert einer Nennbetragsaktie ist 1<br />

€ - Höhere Nennbeträge lauten auf volle Euro. 1<br />

Stückaktie darf 1 € nicht unterschreiten. (siehe auch §§<br />

8 III, 9 AktG)<br />

Sacheinlagen statt Geldeinlagen (Grundstücke/Patente)<br />

oder AG tätigt Sachübernahmen (Übernahmen von<br />

Gebäuden o. Maschinen). Festlegung in Satzung [§ 27<br />

AktG].<br />

S. 54


3. Weitere Verfahren bis zur Eintragung<br />

- Gründer bestellen Aufsichtsrat u. Abschlussprüfer für 1. Geschäftsjahr<br />

- Aufsichtsrat bestellt 1. Vorstand<br />

- Gründer erstellen Bericht über Hergang der Gründung (Gründungsbericht)<br />

� ist durch Vorstand, Aufsichtsrat u. Gründungsprüfer zu prüfen (Gründungsprüfung)<br />

4. Eintragung ins HR<br />

� durch Eintragung ist AG entstanden (konstitutive Wirkung) [§ 41 I AktG]<br />

Anmeldung ins HR durch alle Gründer, Vorstands- u. Aufsichtsratsmitglieder.<br />

+ Nachweis � alle notwendigen Einzahlungen u. Sacheinlagen auf das Grundkapital sind erfolgt.<br />

Nach Prüfung der Anmeldung durch Gericht � Eintragung u. Bekanntmachung<br />

(siehe auch §§ 36 ff. AktG).<br />

Die Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG<br />

Begriff und Wert der Aktien:<br />

Aktie:<br />

Beteiligung am Eigenkapital (Anteilsrecht) u. Mitgliedschaftsrecht an AG.<br />

� Aktionär ist nominell (mit Nennwert) mit best. Anteil am Grundkapital u.<br />

Real am ges. Eigenkapital beteiligt.<br />

(100000 € Grundkapital/ 5 € Nennwert � Ausgabe 20000 Aktien)<br />

Wert der Aktien (Kurs)<br />

- Aktionär ist über Grundkapital am Eigenkapital an AG beteiligt.<br />

- Preis (Kurs) der Aktie hängt von Nachfrage und Angebot der Aktien ab.<br />

- Angebot u. Nachfrage abhängig von Eigenkapital der AG, Konjunkturverlauf, politische Lage<br />

- Aktien werden an der Wertpapierbörse gehandelt.<br />

- Marktpreis bildet sich an Wertpapierbörse.<br />

- Notierung in Euro, bezogen auf die kleinste Stückelung (Stückkurs)<br />

Kurswert = Preis, der gekauften Aktien<br />

(Stückkurs * Anzahl der gekauften Aktien = Kurswert)<br />

Aktienarten:<br />

Arten nach Übertragbarkeit<br />

Inhaberaktien:<br />

- Besitzer kann das in der Urkunde verbriefte Recht geltend machen.<br />

- Eigentümer bleibt unbekannt.<br />

- Einigung u. Übergabe Übertragen<br />

Namensaktien:<br />

- Name, Wohnort, Geburtsdatum usw. des Aktionärs ist enthalten<br />

- Übertragung bei Aktien mit Urkunde � Einigung, Übergabe + Indossament (Unterschrift) des<br />

Weitergegebenen<br />

- Übertragung bei Aktien ohne Urkunde � Löschung und Neueintragung im Aktienregister<br />

- Nicht vollständig eingezahlte Aktien sind immer Namensaktien<br />

S. 55


Vorteil: bei Übernahmeversuch eines anderen Unternehmens � kann darauf reagieren<br />

Vinkulierte Namensaktien:<br />

- Namensaktien � Übertragung durch Zustimmung der AG<br />

Arten nach verbrieften Rechten<br />

Stammaktien<br />

- gewöhnliche Aktien der AG<br />

- Rechte nach Satzung oder Aktiengesetzt<br />

Vorzugsaktien<br />

- haben bestimmte Vorzüge (z. B. Vorzugsdividende - Vorzugsgewinnbeteiligung, Liquidation der Gesellschaft)<br />

- Bei Aufhebung bzw. Beschränkung des Vorzugs � Zustimmung von Vorzugsaktionäre nötig<br />

Arten nach ihrem Ausgabezeitpunkt<br />

Alte Aktien:<br />

- Aktie besteht vor Zeitpunkt der Grundkapitalerhöhung � Bezugsrecht auf junge Aktien<br />

Junge Aktien:<br />

- werden bei der Grundkapitalerhöhung den Aktionären zum Kauf angeboten.<br />

- Die alten Aktionäre können ihr Bezugsrecht verkaufen � auch Dritte können junge Aktien erwerben.<br />

Arten nach der Angabe der Beteiligung<br />

Nennbetragsaktie:<br />

- Müssen auf mind. 1€, höhere Aktienennbeträge auf volle Euro lauten<br />

- Bestimmung des Anteils am Grundkapital nach dem Verhältnis ihres Nennbetrags zum Grundkapital<br />

Stückaktie:<br />

- Nennwertlose Aktien<br />

- Sind am Grundkapital der AG in gleichem Umfang beteiligt<br />

- Bei GK 10 Mio. � 2 Mio. Stückaktien ausgegeben � Beteiligung am GK immer mit einem 2-millionenstel Teil<br />

je Stückaktie<br />

- Anteiliger Betrag der Stückaktie darf 1€ nicht unterschreiten<br />

- Keine geringere Ausgabe. Sie dürfen nicht mit einem geringeren Betrag als den fiktiven Nennwert oder des<br />

GK ausgegeben werden<br />

- Ein höherer Betrag ist zulässig<br />

S. 56


Organe der AG<br />

AG hat Organe, weil � juristische Person<br />

Vorstand: leitendes Organ<br />

Aufsichtsrat: überwachendes Organ<br />

Hauptversammlung: beschließendes Organ<br />

Vorstand:<br />

Wahl u. Anzahl der Vorstandsmitglieder<br />

- Wird von Aufsichtsrat bestellt<br />

- 1 oder mehrere Personen (Mitglieder, Direktoren)<br />

- Ab Grundkapital von 3 Mio. € � mind. 2 Personen wenn nicht anders bestimmt ist<br />

Aufgaben<br />

- Geschäftsführung nach innen u. Vertretung nach außen.<br />

Leitung in eigener Verantwortung<br />

� bei mehreren Mitgliedern besteht Gesamtgeschäftsführungsbefugnis u. Gesamtvertretungsmacht. Bei<br />

Einzelvertretungsmacht � für Wirksamkeit ins HR eintragen<br />

- Regelmäßige Unterrichtung des Aufsichtsrats<br />

- Erstellung des Jahresabschlusses<br />

Bestehend aus � Bilanz, GuV-Rechnung, Anhang; Bei Mittel oder Großen Betrieben + Lagebericht.<br />

- Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 1x Jährlich<br />

Einberufung bei hohen Verlusten, Überschuldungen und Zahlungsunfähigkeiten (außerordentliche<br />

Hauptversammlung)<br />

Wettbewerbsverbot<br />

Mitglieder dürfen ohne Einwilligung des Aufsichtsrates kein:<br />

- Handelsgewerbe betreiben<br />

- Im Namen der Gesellschaft fremde oder eigene Geschäfte machen<br />

- Mitglied von Vorstand, Geschäftsführer oder pers. Haftender Gesellschafter sein von einer anderen<br />

Handelsgesellschaft<br />

� bei Verstoß: Forderung von z. B. Schadensersatz (dürfen aber im Aufsichtsrat sitzen)<br />

Vergütung<br />

Gehalt, Gewinnbeteiligung, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />

jeder Art.<br />

� in Angemessenem Verhältnis zu Aufgaben u. Lage der Gesellschafter.<br />

Öffentlichkeit<br />

Zusammensetzung, Änderung des Vorstands oder der Vertretungsbefugnis muss ins HR eingetragen werden.<br />

S. 57


Aufsichtsrat<br />

Wahl u. Anzahl der Vorstandsmitglieder<br />

- mind 3 Mitglieder � muss durch 3 teilbar sein<br />

- max Mitglieder 21 � ab Gesellschaften von mehr als 10 Mio. €<br />

- Wahl auf 4 Jahre<br />

kleine AG von 500 bis 2000 Arbeitnehmer � Gesetz: DrittelbG 2004<br />

� Hauptversammlung wählt 2/3, Arbeitnehmer wählen 1/3 der Aufsichtsratsmitglieder („Drittel-Parität“)<br />

Große AG mehr als 2000 AN � Gesetz: MitbestG 1976<br />

AR: 12-20 Mitglieder, Hälfte wird von HV gewählt, die restlichen AR-Mitglieder der Arbeitnehmer� Wahl durch<br />

Delegierte der AN oder direkt von Wahlberechtigten AN („gleichgewichtige Mitbestimmung“)<br />

AR-Mitglieder werden von Hauptversammlung + Belegschaft gewählt<br />

Persönliche Voraussetzungen für Aufsichtsratsmitglieder<br />

- Aufsichtsratsmitglied kann Vorstandsmitglied, dauernder Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern, Prokurist<br />

oder Handlungsbevollmächtigter sein<br />

Aufgaben des Aufsichtsrates<br />

- Bestellung, Abberufung, Überwachung des Vorstands<br />

- Prüfung des Jahresabschlusses<br />

- Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung<br />

Vergütung<br />

- Tantieme (Vergütung) � in Satzung festgelegt oder durch HV beschlossen<br />

� kein Gehalt<br />

Öffentlichkeit<br />

- Name, Beruf, Wohnort müssen dem Registergericht gemeldet werden<br />

Veröffentlichung in Gesellschaftsblättern<br />

- Name des Vorsitzenden des AR ist auf den Geschäftsbriefen anzugeben<br />

Hauptversammlung<br />

- beschließendes Organ<br />

- Versammlung der Gesellschafter (Aktionäre)<br />

- In HV Wahrnehmung der Rechte durch Ausübung des Stimmrechts<br />

Aufgaben<br />

- Wahl der AR-Mitglieder der Anteilseigner u. Abberufung der AR-Mitglieder<br />

- Beschließt über Grundfragen der AG<br />

- Entlassung der Vorstands- u. AR-Mitglieder<br />

- Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns<br />

� 1x jährlich HV<br />

S. 58


Verboten - Überkreuzungsverflächtungen<br />

AG 1 AG 2<br />

AR AR<br />

V<br />

V<br />

Muttergesellschaft Tochtergesellschaft<br />

AR AR<br />

Pflichten des Aktionärs<br />

- Leistung der übernommenen Kapitaleinlage<br />

� Bei Geldeinlagen mind. ¼ des geringsten Ausgabebetrags<br />

� Bei Sacheinlagen vollständig zu leisten<br />

V<br />

Herschendes U. Abhängiges U.<br />

- Übernahme der Risikohaftung in Höhe des Aktienwerts<br />

� keine Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />

� AG haftet als juristische person<br />

� einziges Risiko ist evtl. Kursverlust oder Wert der Aktien geht verloren<br />

Rechte des Aktionärs<br />

- Stimmrecht in der HV<br />

� entsprechend der Aktiennennbeträge o. der Anzahl der Stückaktien<br />

- Anrecht auf Gewinnbeteiligung (Dividende)<br />

z. B. Dividende 0,20 Eur je 1-EUR-Aktie, AG schüttet bei einem Grundkapital von 30 Mio. EUR 6 Mio. Gewinn<br />

aus<br />

- Wahl des Aufsichtsrats u. dessen Abberufung<br />

- Bezugsrecht für neue Aktien bei Grundkapitalerhöhung<br />

- Entgegennahme des Jahresabschlusses, des Lageberichts u. des Berichts des Aufsichtsrats u. Beschluss über<br />

die Verwendung des Bilanzgewinns<br />

- Entlastung des Vorstands u. des Aufsichtsrats<br />

- Auskunftsrecht über Angelegenheiten der Gesellschaft<br />

- Anfechtung eines Beschlusses der HV wegen Verletzung eines Gesetzes<br />

- Recht auf Anteil am Liquidationserlös, falls die AG aufgelöst wird (liquidiert)<br />

- Einberufung der Hauptversammlung<br />

Jahresabschluss<br />

- Bilanz u. GuV-Rechnung<br />

- Anhang<br />

- Lagebericht (mittelgroß – große Kapitalgesellschaften) – Pflicht zur Erstellung aber Kein Bestandteil des JA<br />

Auflösung der AG<br />

- Regelung in den AktG<br />

- Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit o. Überschuldung<br />

- Oder durch Beschluss der HV<br />

- Satzung kann weitere Auflösungsgründe bestimmen<br />

V<br />

S. 59

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!