Orgeln in Oberpleis - Königswinter-Oberpleis
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Orgelbauvertrag<br />
Auf Antrag<br />
Die Hälfte der tarifmäßigen Stempel mit sechs M Mark 50 Pfg (Pfennig) <strong>in</strong> Margen kassiert.<br />
Königsw<strong>in</strong>ter, den neunundzwanzigsten Mai 1800 vier und achtzig<br />
Kgl . (Königliches) Steuer<br />
Amt<br />
Stempel Unterschrift Königsw<strong>in</strong>ter den 27. Dezember 1883<br />
„Zwischen dem Kirchenvorstande, vertreten durch die Mitglieder<br />
Beck, Bell<strong>in</strong>ghaussen, Schurff, Schonauer, Schmitt<br />
und dem Orgelbauer J. Klais zu Bonn wird folgendes vertrachlich und fÄr beide Theile<br />
verb<strong>in</strong>dlich festgelegt:<br />
1. Herr Klais verpflichtet sich, die Orgelmontage nach der von ihm vorgelegten und<br />
entworfenen Disposition bis Pf<strong>in</strong>gsten 1884 fertigzustellen.<br />
2. Der Preis ist auf 3900 Taler, geschrieben dreitausend Neunhundert, festgesetzt; Die<br />
Zahlung geschieht <strong>in</strong> der Weise dass nach erfolgter Revision und Abnahme<br />
des Werkes die HÉlfte des Preises sofort ausgezahlt wird, die zweite HÉlfte <strong>in</strong>nerhalb<br />
fÄnf Jahren mit fÄnfprozentiger Verz<strong>in</strong>sung; stellen sich wÉhrend dieser fÄnf Jahre<br />
MÉngel an dem Werke e<strong>in</strong>, wird die Weiterzahlung so lange e<strong>in</strong>gestellt, bis diese<br />
MÉngel behoben s<strong>in</strong>d.<br />
3. Den Abbau der alten Orgel Äbernimmt Meister Klais<br />
kostenfrei.<br />
4. Meister Klais haftet fÄr die GÄte se<strong>in</strong>er Arbeit Garantie <strong>in</strong> der Weise, dass er <strong>in</strong><br />
den ersten fÄnf Jahren nach Aufstellen des Werkes allen demselben vorkommenden<br />
eventuellen MÉngel (durchgestrichener Text) kostenfrei (nicht leserlich) und<br />
ebenfalls das Stimmen ohne VergÄtung besorgt, dasselbe guten wÉhrend dieser Zeit<br />
nÑtigen Reparaturen.<br />
5. Der Kirchenvorstand verpflichtet sich Meister Klais gegenÄber die Orgel von<br />
dessen WerkstÉtte abzuholen und wÉhrend des Stimmens und Intonierens e<strong>in</strong>en<br />
Calkanten zu stellen.<br />
Vorgelesen: genehmigt: Unterzeichnet:<br />
Der Kirchenvorstand Joh. Klais Orgelbauer<br />
Bell<strong>in</strong>ghausen<br />
Schurff<br />
H. Schmitt<br />
Th. Schonauer<br />
A. Reck<br />
17/1. 1884 genehmigt der Geme<strong>in</strong>devertretung<br />
Js. NeuhÑfer, V<br />
Johann Kle<strong>in</strong><br />
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