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Orgeln in Oberpleis - Königswinter-Oberpleis

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Orgelbauvertrag<br />

Auf Antrag<br />

Die Hälfte der tarifmäßigen Stempel mit sechs M Mark 50 Pfg (Pfennig) <strong>in</strong> Margen kassiert.<br />

Königsw<strong>in</strong>ter, den neunundzwanzigsten Mai 1800 vier und achtzig<br />

Kgl . (Königliches) Steuer<br />

Amt<br />

Stempel Unterschrift Königsw<strong>in</strong>ter den 27. Dezember 1883<br />

„Zwischen dem Kirchenvorstande, vertreten durch die Mitglieder<br />

Beck, Bell<strong>in</strong>ghaussen, Schurff, Schonauer, Schmitt<br />

und dem Orgelbauer J. Klais zu Bonn wird folgendes vertrachlich und fÄr beide Theile<br />

verb<strong>in</strong>dlich festgelegt:<br />

1. Herr Klais verpflichtet sich, die Orgelmontage nach der von ihm vorgelegten und<br />

entworfenen Disposition bis Pf<strong>in</strong>gsten 1884 fertigzustellen.<br />

2. Der Preis ist auf 3900 Taler, geschrieben dreitausend Neunhundert, festgesetzt; Die<br />

Zahlung geschieht <strong>in</strong> der Weise dass nach erfolgter Revision und Abnahme<br />

des Werkes die HÉlfte des Preises sofort ausgezahlt wird, die zweite HÉlfte <strong>in</strong>nerhalb<br />

fÄnf Jahren mit fÄnfprozentiger Verz<strong>in</strong>sung; stellen sich wÉhrend dieser fÄnf Jahre<br />

MÉngel an dem Werke e<strong>in</strong>, wird die Weiterzahlung so lange e<strong>in</strong>gestellt, bis diese<br />

MÉngel behoben s<strong>in</strong>d.<br />

3. Den Abbau der alten Orgel Äbernimmt Meister Klais<br />

kostenfrei.<br />

4. Meister Klais haftet fÄr die GÄte se<strong>in</strong>er Arbeit Garantie <strong>in</strong> der Weise, dass er <strong>in</strong><br />

den ersten fÄnf Jahren nach Aufstellen des Werkes allen demselben vorkommenden<br />

eventuellen MÉngel (durchgestrichener Text) kostenfrei (nicht leserlich) und<br />

ebenfalls das Stimmen ohne VergÄtung besorgt, dasselbe guten wÉhrend dieser Zeit<br />

nÑtigen Reparaturen.<br />

5. Der Kirchenvorstand verpflichtet sich Meister Klais gegenÄber die Orgel von<br />

dessen WerkstÉtte abzuholen und wÉhrend des Stimmens und Intonierens e<strong>in</strong>en<br />

Calkanten zu stellen.<br />

Vorgelesen: genehmigt: Unterzeichnet:<br />

Der Kirchenvorstand Joh. Klais Orgelbauer<br />

Bell<strong>in</strong>ghausen<br />

Schurff<br />

H. Schmitt<br />

Th. Schonauer<br />

A. Reck<br />

17/1. 1884 genehmigt der Geme<strong>in</strong>devertretung<br />

Js. NeuhÑfer, V<br />

Johann Kle<strong>in</strong><br />

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