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Solarförderung BAFA.pdf - RSF SOLAR

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N E W S L E T T E R<br />

Guten Tag,<br />

es gibt Neuigkeiten!!!<br />

Das Bundesumweltministerium hat das Marktanreizprogramm (MAP) für erneuerbare Energien<br />

angepasst. Ab dem 15. August 2012 wird eine Mindestförderung von 1.500,00 € für die<br />

Erstinstallation von Solarwärmeanlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und<br />

Heizungsunterstützung gewährt. Bei unverändert 90,00 €/qm Zuschuss verbessert sich damit die<br />

Förderung für kleine Kombianlagen bis 16 qm zum Teil deutlich.<br />

Förderung alt Förderung neu Differenz<br />

VHS 8 720 € 1.500 € + 780 €<br />

VHS 10 900 € 1.500 € + 600 €<br />

VHS 15 1.350 € 1.500 € + 150 €<br />

FKS 10 900 € 1.500 € + 600 €<br />

FKS 12 1.080 € 1.500 € + 420 €<br />

FKS 14 1.260 € 1.500 € + 240 €<br />

Bei der Bonusförderung gibt es 500,00 € für den Kesseltausch (Voraussetzungen sind: Hydraulischer<br />

Abgleich und der Einsatz von Hocheffizienzpumpen) und auch 500,00 € für die Kombination von<br />

Solarkollektoranlagen mit förderfähigen Biomasseanlagen/Wärmepumpenanlagen. Weiterhin wird der<br />

Effizienzbonus und der Bonus für effiziente Solarkollektorpumpen gewährt.<br />

Für den Einbau von Niedertemperatur-Prozesswärme in Industrie und Gewerbe übernimmt der Bund<br />

bis zu 50 % der Investitionskosten.<br />

Für weitere Details, schauen Sie bitte auf das angehängte Informationspapier des BSW-Solar. Oder<br />

rufen uns unter der 0 33 61 – 50 60 40 an.<br />

Sonnige Grüße<br />

Ihr <strong>RSF</strong> Solar Team<br />

ANSCHRIFT: GESCHÄFTSFÜHRER: KENNZAHLEN: BANKVERBINDUNG: KONTAKT:<br />

<strong>RSF</strong> Solar GmbH & Co. KG Hans W. Rosenberger HRA 2443 FF Kto. # 87 44 120 Tel.: +49(0)3361-506040<br />

Briesener Str. 13-14 Arvid Scheier St. # 063 162 02150 BLZ 120 700 24 Fax: +49(0)3361-506040-9<br />

15517 Fürstenwalde Konrad Fickelscher Ust. # DE 257957532 Dt. Bank Brandenburg PGK kontakt@rsf-solar.com<br />

www.rsf-solar.com


Informationspapier des BSW-Solar, Stand: August 2012<br />

Eckdaten zum Marktanreizprogramm 2012<br />

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (<strong>BAFA</strong>)<br />

www.bafa.de<br />

Basisförderung<br />

(vorwiegend für Anlagen auf Ein-<br />

und Zweifamilienhäusern im<br />

Gebäudebestand)<br />

a) Ab dem 1.1.2012 beträgt der<br />

Fördersatz 90 €/qm. Dies gilt für<br />

Erstinstallation von<br />

Solarwärmeanlagen zur<br />

kombinierten Warmwasserbereitung<br />

und Heizungsunterstützung bis 40<br />

qm Kollektorfläche im Wohnbestand<br />

und Kälte- oder<br />

Prozesswärmeerzeugung<br />

⇒ 90 €/qm<br />

Die Förderung beträgt mindestens<br />

1.500 €<br />

b) EFH/ZFH mit mehr als 40 qm<br />

Bruttokollektorfläche im<br />

Gebäudebestand<br />

⇒ 90 €/qm für die ersten 40 qm,<br />

darüber hinaus 45 €/qm<br />

c) Erweiterung bestehender Anlagen<br />

um bis zu 40 qm<br />

Bruttokollektorfläche<br />

⇒ 45 €/qm<br />

Voraussetzungen<br />

Kombianlagen müssen eine<br />

Mindestkollektorfläche von 9 qm<br />

(Flachkollektoren) bzw. 7 qm<br />

(Vakuumröhrenkollektoren)<br />

aufweisen. Darüber hinaus müssen<br />

Kombianlagen mindestens die<br />

folgenden Pufferspeichervolumina<br />

pro qm aufweisen:<br />

⇒ 40 Liter (bei Flachkollektoren)<br />

⇒ 50 Liter (bei Vakuumröhrenk.)<br />

⇒ 100 Liter (bei „Solarhäusern“)<br />

Nicht gefördert werden in der<br />

Basisförderung Solarwärmeanlagen<br />

zur ausschließlichen<br />

Warmwassererwärmung und<br />

Anlagen im Neubau.<br />

Antragstellung<br />

Die Antragstellung erfolgt bis zu 6<br />

Monate nach der Herstellung der<br />

Betriebsbereitschaft der Anlage<br />

beim <strong>BAFA</strong>.<br />

Für gewerbliche Antragsteller<br />

erfolgt die Antragstellung vor der<br />

Auftragserteilung beim <strong>BAFA</strong>.<br />

Bonusförderung<br />

(als Ergänzung zur Basisförderung)<br />

Kesseltauschbonus und<br />

Wärmenetzbonus<br />

Der B. wird gezahlt, wenn neben der<br />

Errichtung einer Solarwärmeanlage<br />

zur Heizungsunterstützung auch der<br />

bestehende Heizkessel (Gas, Öl)<br />

durch einen Brennwertkessel ersetzt<br />

wird oder wenn die<br />

Solarwärmeanlage an ein<br />

Wärmenetzangeschlossen wird.<br />

Der Bonus nach a) b) beträgt einmalig<br />

⇒ 500 € (Keine weitere Befristung)<br />

Für diesen Bonus ist Voraussetzung,<br />

dass ein hydraulischer Abgleich der<br />

Anlage durchgeführt wurde. Zudem<br />

müssen bei einem Kesseltausch die<br />

Umwälzpumpen im<br />

Heizwasserkreislauf die<br />

Effizienzklasse A oder den<br />

Energieeffizienzindex EEI gemäß<br />

Ökodesignrichtlinie von 0,27<br />

einhalten.<br />

reg. Kombinationsbonus<br />

Zusätzlich zu der Basisförderung für<br />

eine Solarkollektoranlage kann ein B.<br />

gewährt werden, sofern gleichzeitig<br />

eine förderfähige Biomasseanlage/<br />

Wärmepumpenanlage errichtet wird.<br />

Für Anlagen nach a) und b)<br />

⇒ 500 € (Keine weitere Befristung)<br />

Effizienzbonus<br />

Für heizungsunterstützende Solarwärmeanlagen<br />

(a und b) kann der<br />

Effizienzbonus auf Wohngebäuden<br />

gewährt werden, wenn neben dem<br />

Einsatz Erneuerbarer E. auch hohe<br />

Anforderungen an den Wärmeschutz<br />

nach EnEV 2009 eingehalten werden.<br />

Als effizient gilt die Einhaltung des<br />

KfW-Effizienzhauses 55 (EnEV 2009).<br />

⇒ Das 0,5-fache der gewährten<br />

Basisförderung als zusätzlicher B.<br />

Bonus für effiziente<br />

Solarkollektorpumpen<br />

Anlagen nach a) und b) erhalten<br />

pauschal 50 € pro Pumpe. Effizient<br />

sind Pumpen in permanent erregter<br />

EC-Motor- Bauweise oder Pumpen die<br />

ausschließlich mit netzunabhängigen<br />

PV-Modulen betrieben werden.<br />

Antragstellung<br />

Erfolgt bis zu 6 Monate nach der<br />

Herstellung der Betriebsbereitschaft<br />

der Anlage. Für gewerbliche Antragsteller<br />

erfolgt die Antragstellung vor<br />

der Auftragserteilung beim <strong>BAFA</strong>.<br />

Innovationsförderung<br />

a) Anlagen auf Nichtwohngebäuden<br />

und Mehrfamilienhäusern im<br />

Gebäudebestand<br />

Die Erstinstallation von großen<br />

Solarwärmeanlagen von 20 bis 100<br />

qm Bruttokollektorfläche zur<br />

Warmwasserbereitung und/oder<br />

Heizungsunterstützung und solaren<br />

Klimatisierung (Ausnahme: auch im<br />

Neubau).<br />

⇒ Die Förderung beträgt 180 €/qm<br />

(Ausnahme: Anlagen zur<br />

ausschließlichen<br />

Warmwasserbereitung erhalten die<br />

Fördersätze der Basisförderung, also<br />

90 €. Bei Anlagen zwischen 40 und<br />

100 qm muss auf dem Antrag<br />

bestätigt werden, dass keine parallele<br />

Förderung bei der KfW beantragt<br />

wurde)<br />

Voraussetzungen<br />

Zusätzlich zu den Voraussetzungen<br />

zur Basisförderung wird die<br />

Förderung nur auf Wohngebäuden<br />

mit drei und mehr Wohneinheiten,<br />

sowie bei Nichtwohngebäuden mit<br />

mehr als 500 qm Nutzfläche gewährt.<br />

Darüber hinaus ist auch eine<br />

Auslegung per Systemsimulation<br />

sowie die Erfüllung von<br />

Mindestkollektorwärmeerträgen zu<br />

erfüllen. Ferner ist eine technische<br />

Systembeschreibung einzureichen.<br />

b) Prozesswärme<br />

Die Erstinstallation von<br />

Solarkollektoranlagen zur<br />

überwiegenden solaren<br />

Prozesswärmebereitstellung von 20<br />

bis 1000 qm Größe. Es sind bis zu 50<br />

% der Nettoinvestitionskosten als<br />

Investitionszuschuss förderbar.<br />

Voraussetzungen<br />

Förderanforderung bei Anlagen von<br />

mehr als 100 qm<br />

Bruttokollektorfläche ist die<br />

Installation von Messeinrichtungen<br />

zur fortlaufenden Erfassung und<br />

Kontrolle des Nutzwärmeertrages<br />

und zur Fehlerkennung.<br />

Antragstellung<br />

Die Antragstellung erfolgt vor der<br />

Auftragserteilung beim <strong>BAFA</strong>. Keine<br />

Kumulierung mit KfW Mitteln möglich.<br />

KfW Förderbank<br />

www.kfw.de<br />

KfW-Programm<br />

„Erneuerbare Energien“<br />

(für große Solarwärmeanlagen)<br />

Erstinstallation von großen<br />

Solarkollektoranlagen über 40 qm<br />

Bruttokollektorfläche zur<br />

Warmwasserbereitung und/oder<br />

Heizungsunterstützung,<br />

Prozesswärmeerzeugung oder<br />

solaren Klimatisierung.<br />

Die Förderung wird im Rahmen<br />

eines zinsgünstigen Darlehens mit<br />

bis zu 30-prozentigem<br />

Tilgungszuschuss gewährt.<br />

Wird die in der Solarkollektoranlage<br />

erzeugte Wärme zum<br />

überwiegenden Teil in ein<br />

Wärmenetz mit wenigsten vier<br />

Abnehmern eingespeist, so beträgt<br />

der Tilgungszuschuss bis zu 40 %<br />

der förderfähigen<br />

Nettoinvestitionskosten.<br />

Wird die in der Solarkollektoranlage<br />

erzeugte Wärme zum<br />

überwiegenden Teil für<br />

Prozesswärme oder für solare<br />

Kältebereitstellung verwendet, so<br />

beträgt der maximale<br />

Tilgungszuschuss bis zu 50 % der<br />

förderfähigen<br />

Nettoinvestitionskosten.<br />

Voraussetzungen<br />

Es gelten dieselben<br />

Voraussetzungen wie für die<br />

Innovationsförderung.<br />

Speicherbonus<br />

Für Wärmespeicher mit einem<br />

Speichervolumen von mehr als 10<br />

Kubikmeter wird ein Fördersatz von<br />

250 Euro je Kubikmeter<br />

Speichervolumen gewährt, sofern<br />

die nutzbare Wärmemenge mind. 15<br />

% des max. täglichen Wärmebedarfs<br />

und der jährliche Wärmeverlust<br />

weniger als 10 % beträgt.<br />

Die Förderung ist auf 30 % der<br />

Nettoinvestitionskosten beschränkt<br />

und beträgt max. 1.000.000 € je<br />

Wärmespeicher.<br />

Antragstellung<br />

Die Antragstellung erfolgt vor der<br />

Auftragserteilung bei der<br />

zuständigen Hausbank, die das KfW-<br />

Darlehen durchleitet.<br />

Hinweis: Die Bonusförderung wird zusätzlich zur Basisförderung beantragt und gewährt, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Es ist zu<br />

beachten, dass Kombinations- und Effizienzbonus nicht miteinander kumulierbar sind.<br />

Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt der BSW-Solar keine Gewähr!

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